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US-Gründe für Besatzungsregime in Afghanistan.

Verfasst: 2. August 2017, 20:00
von Maren
An: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Programmbeschwerde: Nachrichtenunterschlagung bei ARD-aktuell: Hier: US-Gründe für Besatzungsregime in Afghanistan.

https://www.nytimes.com/2017/07/25/worl ... osits.html
https://www.forbes.com/sites/timworstal ... 1b47422615
http://nymag.com/daily/intelligencer/20 ... erals.html
https://www.commondreams.org/news/2017/ ... t-minerals
https://www.radio-utopie.de/2017/07/31/ ... -minerale/

Sehr geehrte NDR Rundfunkräte,

am 25. Juli meldete die New York Times, was wenig später auch alle anderen wichtigen US-Medien brachten, ARD-aktuell aber geflissentlich verschwieg:

WASHINGTON — President Trump, searching for a reason to keep the United States in Afghanistan after 16 years of war, has latched on to a prospect that tantalized previous administrations: Afghanistan’s vast mineral wealth, which his advisers and Afghan officials have told him could be profitably extracted by Western companies. Quelle: s.o.

(Frei übersetzt: Präsident Trump hat auf der Suche nach einer Begründung, die Vereinigten Staaten von Amerika nach 16 Jahren Krieg weiter in Afghanistan (militärisch und politisch präsent) zu belassen, sich eine Aussicht zu eigen gemacht, die seine Vorgänger gereizt hat: Afghanistans gewaltigen Reichtum an Mineralien, der von westlichen Ländern profitbringend gefördert werden könnte, wie ihm seine Berater und afghanische Regierungsvertreter mitgeteilt haben.)

Das Profitinteresse US-amerikanischer Unternehmen am Abbau der reichen afghanischen Mineralienlagerstätten war und ist also neben dem geostrategischen Interesse (Einkreisung Russlands) das Leitmotiv der US-Politik, nach 16 Jahren Töten und Sterben in Afghanistan. Der Präsident der USA demaskiert seine Vorgänger und sich selbst als Konquistadoren der Neuzeit, als übelste Räuber- und Mörderbande. Trump zeigt auf, dass alles Gerede über „Krieg gegen den Terror“ und „Verteidigung der Demokratie am Hindukusch“ nichts anderes als hohles, verlogenes Gewäsch war und ist.

Jeder politisch halbwegs Denkende ist sich längst darüber klar. Die Besonderheit liegt hier darin, dass der US-Präsident damit vor der Weltöffentlichkeit die moralischen Hosen runterlässt.

US-Soldaten morden in Afghanistan und anderswo für Mineralien, Öl, Gas, Regimewechsel, Weltherrschaft (und sterben manchmal auch selbst für das Macht- und Profitstreben anderer). Dazu sollten sich die deutsche Regierung und das Parlament in Berlin anders verhalten, als sie es tun, und zwar nicht nur aufgrund moralischer Maximen, sondern weil deutsche und US-Interessen nicht identisch sind. Deutschland stellt bekanntlich aber noch immer das drittgrößte Truppenkontingent in Afghanistan.

Die jüngsten Äußerungen Trumps, verbunden mit Erläuterungen des historischen und politischen Kontextes, wären geeignet, selbst dem letzten NATO-Apologeten hierzulande die Augen zu öffnen – und denen, die wider besseres Wissen weiter für die Militäraktionen in Afghanistan eintreten, das verlogene Maul zu stopfen. Es wäre demnach originäre Aufgabe der ARD-aktuell gewesen, über die Trump-Äußerungen und alles sich daraus Ergebende umfassend zu informieren. Geschehen ist nichts dergleichen, ARD-aktuell deckte verständnisinnig den Mantel des Verschweigens über die Affäre. Ein ärgerer Ausdruck transatlantischer Schlagseite und Hörigkeit lässt sich nicht mehr vorstellen.

Um Missverständnissen vorzubeugen, sehr geehrte Rundfunkräte: Wir geben hier keine „Anregung“, die Sie folgenlos an den Redaktionspapierkorb der ARD-aktuell weiterreichen können, wie Sie das in jüngster Zeit zu tun pflegen. Wir legen hier eine Beschwerde über strukturell bedingte Nachrichtenunterdrückung vor. Es ist Ihre Aufgabe, zu überwachen und sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Staatsvertrags (Programmauftrag, Programmrichtlinien, „Grundsätze für die Zusammenarbeit im Ersten Deutschen Fernsehen“) beachtet werden:

„Das Gebot der Vielfalt gilt insbesondere für informierende und meinungsbildende Sendungen. Profilierte politische Aussagen und Analysen sind ebenso wesentliche Bestandteile des Programms wie die Information über bisher unbekannte Sachverhalte und Zusammenhänge....“ [Grundsätze, I. (3) (a)]

Gigantische Vorkommen an Lanthan, Cerium, Neodym, Seltene Erden, Kupfer, Kobalt, Gold und Lithium in Afghanistan, den USA und der Welt bekannt seit mindestens acht Jahren

Quelle: http://www.nytimes.com/2010/06/14/world ... erals.html

mögen die räuberische Gier westlicher Eliten stimulieren und den US-Präsidenten schließlich zu einem widerlichen Statement bewegen. Hierzulande sollten andere Maßstäbe gelten. Dass ARD-aktuell solche Nachrichten unterschlägt, ist unvertretbar.

Volkwer Bräutigam, Friedhelm Klinkhammer

Re: US-Gründe für Besatzungsregime in Afghanistan.

Verfasst: 12. August 2017, 14:46
von Maren
Von: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 02.08.2017

Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

ich bestätige den Eingang Ihrer o.g. E-Mail.

Der Rundfunkrat überwacht unter anderem die Einhaltung der staatsvertraglich verankerten Programmanforderungen. Daher sind ihm die Anregungen und Meinungen der Zuschauerinnen und Zuschauer, der Hörerinnen und Hörer sowie der Nutzer der Online-Angebote des NDR sehr wichtig. Im Rahmen der Überwachung der Programmanforderungen und der Beratung des Intendanten in Programmangelegenheiten haben wir Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und sie an die Intendanz mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Redaktion im NDR abgegeben.

Der Rundfunkrat ist darüber hinaus nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge und Inhalte im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero@ndr.de

Re: US-Gründe für Besatzungsregime in Afghanistan.

Verfasst: 12. August 2017, 14:47
von Maren
Sehr geehrte NDR-Rundfunkräte,

bei unserer Programmbeschwerde handelt es sich um eine Eingabe im Sinne des § 13 NDR-Staatsvertrag sowie im Sinne des § 7 Geschäftsordnung des Rundfunkrates des Norddeutschen Rundfunks und nicht lediglich um eine Programmanregung. Eine „Eingabe“ ist ein „Gesuch“ (Wahrig Deutsches Wörterbuch, 8. Auflage).

Unser Gesuch ist darauf gerichtet, dass der Rundfunkrat entsprechend § 7 seiner Geschäftsordnung auf den Intendanten des NDR einwirkt, dass bei Berichten und Beiträgen vergleichbarer Thematik „keine Tatbestände unterdrückt werden, die zur Urteilsbildung nötig sind“ bzw. dass „über bisher unbekannte Sachverhalte und Zusammenhänge“ informiert wird. Bereits aus diesen Formulierungen der „Grundsätze für die Zusammenarbeit …“ folgt, dass der Rundfunkrat keineswegs nur solche Beiträge und Inhalte im Wege einer Beschwerde überprüfen kann, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden. Werden „Informationen über bisher unbekannte Sachverhalte und Zusammenhänge“ nicht verbreitet oder werden „Tatbestände unterdrückt“, „die zur Urteilsbildung nötig sind“, kann dies nicht nur in gesendeten Beiträgen der Fall sein, sondern gerade auch dadurch geschehen, dass entsprechende Sendungen über derartige Themen nicht erfolgen. § 18 Abs. 2 des NDR-Staatsvertrages steht dem – anders als der Vorsitzende des Rundfunkrates in seinen Schreiben meint – nicht entgegen.

Nach dieser Vorschrift überwacht der Rundfunkrat die Einhaltung der Programmanforderungen. Eine Kontrolle einzelner Sendungen durch den Rundfunkrat vor ihrer Ausstrahlung wird zwar (selbstverständlich) in dieser Regelung nicht für zulässig erklärt. Darum geht es uns in unseren Eingaben erkennbar auch nicht, so dass kein Grund besteht, unsere Eingabe fälschlicherweise in eine Anregung umzudeuten.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klnkhammer, V. Bräutigam