Seite 1 von 1

Sendung „logo! Die Welt und ich.“

Verfasst: 12. August 2017, 14:15
von Maren
Sehr geehrter Herr Dr. Bellut,

zu der oben bezeichneten Folge der Kindersendung "logo!" lege ich [...] Programmbeschwerde [...] ein.

Begründung:

In der Sendung wird mit "kreativ!" angekündigt ein Beitrag über Verkleidungen von Kindern gesendet. Mehrere der ins Zentrum der Berichterstattung gestellten indonesischen Mädchen erscheinen sehr jung.

Von der im Beitrag zentrierten sehr jungen Frau (?) wird herausgestellt, dass das Hijabtragen "überhaupt kein Hindernis" darstelle. Hinterfragt wird diese Vorgabe nicht. Vielmehr wird in den Vordergrund gestellt, dass sie selber "überhaupt kein Problem" sehe. Sie passe alles den "Bekleidungsregeln in Indonesien" an.

Der Hijab ist jedoch entgegen der Darstellung im Bericht keine indonesische Sitte, schon gar nicht bei präpubertären Kindern. Diese Tradition hat sich erst mit dem Aufkommen des politischen Islam dort etabliert. Noch vor wenigen Jahren hatte diese Kopfbedeckung dort Seltenheitswert. In dem Bericht hingegen wird wahrheitswidrig suggeriert, alles sei locker und bunt, kreativ umsetzbar. Dass mittlerweile auch Kinder genau dort gezwungen werden, eine Kopf- oder gar Körperverschleierung zu tragen, bleibt völlig außen vor.

Statt Verbote zu hinterfragen, ist der Lerneffekt, dass man sich selber anpasst, seine Wünsche der Religion unterordnet.
Es wird sehr deutlich suggeriert, dass ein muslimisches Mädchen eines ist, das Kopftuch trägt. Die Darstellung von muslimischen Mädchen ausschließlich mit Kopftuch zeigt auf, dass man sich in der Redaktion des Magazins "logo!" der eigentlichen Pluralität des Islams nicht bewußt ist und sich daher für Narrative des politischen Islams instrumentalisieren lässt. Es wird etwas als bunte und unproblematische Normalität vorgeführt, das Ergebnis einer für Mädchen und Frauen sehr bedenklichen politischen Agenda ist.

Diese Darstellung erfüllt somit nicht die mindesten Ansprüche an sorgfältige Recherche, Wahrheitsauftrag im Sinne des § 6 (1) ZDF Staatsvertrags und eine Förderung einer "Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" nach § 5 (1) JMStV.

Ich fordere dazu auf, die Inhalte dieser Sendung unter den aufgeführten Aspekten zu prüfen [...]

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXX*

*Der Name der Beschwerdeführerin ist dem ZDF und uns bekannt.