Russland erfüllt Chemiewaffen-Konvention

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Maren
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Russland erfüllt Chemiewaffen-Konvention

Beitrag von Maren »

Programmbeschwerde: Pflicht zu umfassender Berichterstattung verletzt:
Russland erfüllt Chemiewaffen-Konvention


Vorbemerkung:

Sehr geehrte Rundfunkräte,

erlauben Sie bitte, dass wir diese Beschwerde der Abwechslung halber mit einem Zitat aus dem NDR-Staatsvertrag beginnen:

„Der NDR hat den Rundfunkteilnehmern und Rundfunkteilnehmerinnen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale ... Geschehen ... zu geben.“ (§5 Programmauftrag, Abs.1)

Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. (§8, Programmgestaltung, Abs.2)

Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen
(§18, Aufgaben des Rundfunkrates, Abs.2)


Unstreitig gehört es zu den „anerkannten journalistischen Grundsätzen“, über Ereignisse von historischer Tragweite sachlich, in angemessenem Umfang und in bedeutungsgemäßer Gewichtung zu berichten. Zum Beispiel hierüber: Die Großmacht Russland hat vorige Woche die Chemiewaffen-Konvention erfüllt und ihr Arsenal unter internationaler Kontrolle restlos vernichtet, die USA hingegen sind noch Jahre von einer Vertragserfüllung entfernt. Diese Nachricht hat eine historische Dimension. Ebenso unstreitig haben Sie, Rundfunkräte des NDR, dafür zu sorgen, dass zum Beispiel die Hauptabteilung „ARD-aktuell“ in ihren Sendungen Tagesschau, Tagesthemen, etc. pp. gemäß besagten „anerkannten journalistischen Grundsätzen“ über solche Ereignisse umfassend informiert.

Soweit einvernehmlich?

Verschonen Sie uns bitte in Beantwortung der hier noch auszuführenden Programmbeschwerde mit Ihrem Baustein aus dem Textautomaten:

„Der Rundfunkrat ist ... nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge und Inhalte im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind.“

Sie und wir wissen genau, wozu Ihnen dieser Quatsch mit Soße dient. Unsere Programmbeschwerden haben natürlich nicht zum Ziel, dass der Rundfunkrat grundgesetzwidrig Zensur übt und Einfluss nimmt auf die Themenauswahl für eine bevorstehende Sendung; der Rundfunkrat soll sich vielmehr kritisch mit der mangelhaften Themenauswahl einer bereits archivierten Sendung befassen. Ihr Standard-Ausweichmanöver aus dem Textautomaten beabsichtigt lediglich, die Fülle der Programmbeschwerden zu reduzieren und Ihnen Arbeit vom Hals zu halten. Bedauerlich, dass wir das Verwaltungsgericht Hamburg anrufen mussten, um zu klären, ob Sie sich damit rechtswidrig verhalten.(Az: 00678/17 BL/HS)

Vorliegende Programmbeschwerde:

Russland hat Mitte September seine Verpflichtung aus der Chemiewaffenkonvention erfüllt und seine letzten Bestände vernichtet. Die Organisation zur Überwachung der Konvention, die OPCW, hat das kontrolliert und bestätigt. Besonders anerkannt wird das von Russland entwickelte „technologisch äußerst anspruchsvolle“ Verfahren der CW-Vernichtung.

Quelle: https://www.opcw.org/news/article/opcw- ... -facility/

Kommerzielle Sender und einige Mainstream-Zeitungen haben sehr ausführlich über das Ereignis berichtet. Quellen u.a.: http://www.n-tv.de/politik/Russland-ver ... 55698.html

https://deutsche-wirtschafts-nachrichte ... bb935694fb

Selbstverständlich waren auch die in deutscher Sprache erscheinenden russischen Medien dabei. Quellen u.a.: https://deutsch.rt.com/newsticker/58191 ... 29.09.2017

https://de.sputniknews.com/panorama/201 ... ung-frist/

ARD-aktuell blieb dagegen beinahe sprachlos. Kein Wort in der Tagesschau oder in den Tagesthemen. Nicht auf tagesschau24 oder in anderen TV-Formaten. Das Ereignis wurde lediglich mit einem versteckten, sachlich unvollständigen und reichlich tendenziösen Beitrag auf der Internet-Seite tagesschau.de redaktionell verwurstet.

ARD-aktuell lieferte also gar nicht für das Millionenpublikum der TV-Gebührenzahler, sondern nur für eine Minderheit von Besuchern der Internet-Seite. Transatlantische Schlagseite hatte dieser Artikel obendrein, weil darin zwar gleich mehrere Beiträge über den angeblichen Chemiewaffeneinsatz der syrischen (!) Armee in Chan Scheikun verlinkt waren, aber dafür etliche kritische Hinweise auf das Versagen der Chemiewaffen-Supermacht USA fehlten. Beispielsweise, dass die USA eine Verschiebung des Termins zur Vernichtung ihrer letzten Bestände auf das Jahr 2023 (!) ­angekündigt, nach bisherigen Erkenntnissen damit allerdings noch nicht einmal richtig angefangen haben. Es fehlte u.a. der Hinweis, dass Deutschland sich auf Veranlassung des Kabinetts Schröder an dem russischen Waffenvernichtungsprogramm mit beachtlichen 367 Millionen Euro beteiligt hat - vernünftigerweise. (Bau und Betrieb der sieben Fabriken kosteten Russland 4,6 Milliarden Euro) Solche Informationen über eine im beiderseitigen Interesse liegende Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Russland könnten ja als Watsche für Kanzlerin Merkel und als Kritik an deren russlandfeindlicher Politik verstanden werden. Die Freiheit hat ARD-aktuell aber nicht und nimmt sie sich auch nicht.

Werte Rundfunkräte: Gehen Sie dieser Beschwerde über den Qualitätsjournalismus der ARD-aktuell wegen Verletzung des Programmauftrags nun ordnungsgemäß nach? Oder überlassen Sie die Antwort wieder Ihrem Textautomaten?

Volker Bräutigam, Friedhelm Klinkhammer
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Maren
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Re: Russland erfüllt Chemiewaffen-Konvention

Beitrag von Maren »

Gesendet: Montag, 09. Oktober 2017 um 12:56 Uhr
Von: gremienbuero-beschwerden@ndr.de

Betreff: Ihre E-Mail vom 02.10.2017

Sehr geehrter Herr Bräutigam, sehr geehrter Herr Klinkhammer,

in Ihrer Zuschrift vom 02.10.2017 kritisieren Sie, dass es keinen Beitrag zu dem Thema "Russland erfüllt Chemiewaffen-Konvention" gab.

Zu den Aufgaben des Rundfunkrats gemäß § 18 NDR-Staatsvertrag gehört, die Einhaltung der im NDR-Staatsvertrag verankerten Programmanforderungen zu überwachen und den Intendanten in Programmangelegenheiten zu beraten. Daher sind dem Rundfunkrat die Meinungen, Anregungen und Kritik des Publikums sehr wichtig.

§ 13 NDR-Staatsvertrag unterscheidet zwischen Eingaben und Anregungen. Bei Ihrer Zuschrift handelt es sich um eine Anregung zum Programm, die ich zur Kenntnis genommen und mit der Bitte um Weiterleitung an die Redaktion an die Intendanz abgegeben habe.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro

Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
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Maren
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Re: Russland erfüllt Chemiewaffen-Konvention

Beitrag von Maren »

Sehr geehrter Herr Dr. Hörmann, sehr geehrte Rundfunkräte,

dass wir Ihre Rechtsauffassung nicht teilen, haben wir wiederholt dargelegt. Zu entscheiden hat nunmehr das Verwaltungsgericht Hamburg über die unterschiedlichen Auffassungen. Sollten es die neuen Mitglieder im Rundfunkrat noch nicht wissen: Wir wenden uns mit Rechtsmitteln dagegen, dass eine über Jahrzehnte unstrittige Praxis der Behandlung von Programmbeschwerden geändert wurde, nur weil der Rundfunkrat zu faul ist, sich mit der gestiegenen Anzahl von Programmbeschwerden auseinanderzusetzen. Dieser Beweis, demokratische Spielregeln nur solange zu respektieren, wie es die eigenen Bequemlichkeit nicht einschränkt, schmückt weder die Ratsmitglieder noch ihre Anleiter aus den Staatskanzleien, die bei der Verfahrensänderung mitgewirkt haben.

Wenn Sie unser Schreiben - trotz seiner eindeutigen Bezeichnung - nicht als "Programmbeschwerde" begreifen können, sehen Sie es als "Eingabe" im Sinne des Art. 17 GG, da seine Qualifizierung als „Anregung" unsinnig und willkürlich ist. Wie Sie wissen, hat jeder Bürger das Recht, sich mit Eingaben an die jeweils zuständige Stelle zu richten. Das Bundesverfassungsgericht meint dazu, dass dieses Grundrecht des Art. 17 GG demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf verleiht, dass die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt.

In diesem Fall hatten wir uns nicht an Sie, den Vorsitzenden, sondern an das Gremium gewandt. Wenn wir es richtig sehen, hat das Gremium sich schon aus Zeitgründen nicht mit der Eingabe befassen können, so dass Ihr Schreiben vom heutigen Tag nicht zu einer Erledigung unserer Eingabe geführt haben kann.

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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