Verächtlichmachung des Gedenkens an die Oktoberrevolution 1917

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber wiederspiegeln.
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Maren
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Verächtlichmachung des Gedenkens an die Oktoberrevolution 1917

Beitrag von Maren »

Zweites Deutsches Fernsehen
Anstalt des öffentlichen Rechts
Intendant Herr Dr. Bellut
55100 Mainz


Programmbeschwerde
ZDF heute am 07.11.2017, Verächtlichmachung des Gedenkens an die Oktoberrevolution 1917


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 07.11.2017 zeigten Sie in der Sendung „heute“ einen Bericht über eine Demonstration von Kommunisten in Sankt Petersburg zum Gedenken an die Oktoberrevolution 1917. Weiterhin wurden Bilder gezeigt von einer Parade angeblich zum Gedenken an den 2.Weltkrieg. Sie urteilten, das sei „am Thema vorbei“.

Mit Ihrem Urteil liegen Sie falsch (auch eine halbe Wahrheit ist eine Lüge). Bei der Parade wurde nachgestellt, wie während der Zeit des 2. Weltkrieges die neu eingezogenen Soldaten, unmittelbar nach der Teilnahme an der jährlich stattfindenden Demonstration zum Gedenken an die Oktoberrevolution, an die Fronten des 2.Weltkrieges fuhren.
Sie behaupteten außerdem, das „offizielle Moskau“ würde zu dem Thema Oktoberrevolution schweigen.

Auch dazu muss ich Ihnen widersprechen: Traditionell gab es schon immer Paraden an diesem Tag, wie auch im Jahr 2017. Hatten Sie denn eine Ansprache von Präsident Putin erwartet? Putin ist Präsident der Russischen Föderation, nicht der Sowjetunion, wieso sollte er so etwas tun? Wenn er es täte, wären Sie doch die ersten, welche ihm zu gern andichten würden, er wolle die Sowjetunion wieder aufleben lassen. Oh was für eine Bedrohung für die baltischen Staaten so etwas doch wäre. Das vermutlich schon vorgefertigte Konzept für solch eine Propagandameldung mussten Sie nun wohl im Papierkorb ablegen.

Im übrigen wurde ausgiebig über das Ereignis im russischen Fernsehen berichtet. Außerdem wurden neue kritische Spielfilme gezeigt, wie z. B. der von vielen Agenturen weltweit gekaufte Film „Trotzki“ über das Wirken von Leo Trotzki.

Ich behalte mir eine Veröffentlichung dieser Programmbeschwerde und Ihrer Antwort vor.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Köhler
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Maren
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Re: Verächtlichmachung des Gedenkens an die Oktoberrevolution 1917

Beitrag von Maren »

Sehr geehrter Herr Köhler,

vielen Dank für Ihre Beschwerde vom 09. November 2017, in der Sie eine Verletzung von Programmgrundsätzen in der „heute“-Sendung vom 07. November 2017 ansprechen.

Die Verantwortung für das Programm des ZDF trägt gemäß § 27 Abs. 1 des ZDF-Staatsvertrages der Intendant. Entsprechend der Beschwerdeordnung (§ 21 Absatz 2 der ZDF-Satzung) habe ich deshalb zunächst dem Intendanten Gelegenheit zu geben, Ihre Programmbeschwerde zu prüfen und innerhalb eines Monats zu beantworten. Hier bitte ich Sie um etwas Geduld. Zu Ihrer Information finden Sie die Beschwerdeordnung in der Anlage.

Ich habe aber sichergestellt, dass ich als Vorsitzende des Fernsehrates über den Fortgang der Angelegenheit unterrichtet bleibe. Sollten Sie mit der Antwort des Intendanten nicht zufrieden sein, so können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens des Intendanten eine Behandlung Ihrer Beschwerde im Fernsehrat fordern. Ich werde diese dann an den zuständigen Programmausschuss des Fernsehrates als Beschwerdeausschuss weiterleiten.

Mit freundlichem Gruß

Marlehn Thieme
Dateianhänge
Beschwerdeordnung.pdf
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Maren
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Re: Verächtlichmachung des Gedenkens an die Oktoberrevolution 1917

Beitrag von Maren »

Antwort vom Intendanten des ZDF:
ZDF Antwort 2017-12-11_geschwärzt.pdf
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