Programmbeschwerde: ARD-aktuell - Ost Ghouta

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Maren
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Programmbeschwerde: ARD-aktuell - Ost Ghouta

Beitrag von Maren »

Programmbeschwerde: ARD-aktuell - Ost Ghouta

Sehr geehrte Rundfunkräte,

wieder einmal liefert ARD-aktuell Agitation und Propaganda über den Krieg in Syrien, und zwar durchgehend in allen ihren Formaten. Damit wird gegen § 11e I (3) (b) RStV verstoßen.

Im Tagesschau.de -Beitrag heisst es:

"Kaum haben sich die UN für eine Waffenruhe ausgesprochen, schon wird der Plan ausgehöhlt. So will Russland nur wenige Stunden Feuerpause pro Tag - und für Afrin gelte der Beschluss ohnehin nicht, findet die Türkei.
Erst am Samstag hatte sich der UN-Sicherheitsrat für eine schnelle Waffenruhe in Syrien ausgesprochen. Doch schon jetzt stellen sich mit Russland und der Türkei zwei wichtige Mächte in der Region quer."


Und weiter :

"Auch Russland erfüllt die UN-Forderungen nicht

Auch im Streit um das nahe der Hauptstadt Damaskus gelegene Rebellengebiet Ost-Ghouta sieht es nicht danach aus, dass eine umfassende Waffenruhe durchgesetzt werden kann. Zwar sicherte Russland eine Feuerpause zu - jedoch nur für wenige Stunden am Tag. Ab Dienstag sollen die Gefechte täglich zwischen 9 und 14 Uhr ausgesetzt werden, kündigte der russische Verteidigungsminister Sergej Schoigu gegenüber der Nachrichtenagentur RIA an. Präsident Wladimir Putin habe den "täglichen humanitären Waffenstillstand" angeordnet, um "Verluste unter den Zivilisten" zu vermeiden.

Die Ankündigung aus Moskau erfüllt nicht die Forderungen der Vereinten Nationen. Der Sicherheitsrat forderte in ihrem Papier, "dass alle Parteien ohne Verzögerung die Kampfhandlungen einstellen für einen Zeitraum von mindestens 30 aufeinander folgenden Tagen in ganz Syrien für eine anhaltende humanitäre Pause". Die Resolution enthält allerdings keine völkerrechtlich bindenden Druckmittel zur Durchsetzung der Waffenruhe."


Diese Ausführungen sind undvollständig und falsch, mit anderen Worten: "fake news“. Die Redaktion der Tagesschau desinformiert und versucht mit unzutreffenden Anschuldigen die russische Regierung zu diffamieren. Sie zitiert den Text der UNO-Sicherheitsratsresolution 2401 ebenso unvollständig und verzerrt, wie sie die Äußerungen russischer Regierungsmitglieder verfälschend wiedergibt.

Der russische Außenminister Sergej Lawrow hatte nicht erklärt, die Waffenruhe der UNO-Sicherheitsratsresolution 2401 sei nicht bindend. Er hatte vielmehr betont, dass es in Ost-Ghouta die Terrorgruppe „Al Nusra Front“ und mit ihr verbundene Terrorgruppen wie „Islam Armee“ und „Ahrar Al Sham“ gibt, die von der Waffenruhe in der UNO-Sicherheitsratsresolution 2401 ausdrücklich ausgenommen wurden, weshalb der Fortgang des Kampfes gegen den Terror dort völkerrechtlich legitimiert ist. Diesen Teil der UN-Resolution unterschlug ARD-aktuell auch glatt im Bericht über den Sicherheitsratsbeschluss.

Dass es Dr. Gniffke nicht passt, wenn dschiadistische Verbrecher und Kopfabschneider in Syrien bekämpft werden, ist keine neue Erkenntnis. Immerhin gehören diese Terroristen bereits seit Jahren zu seiner von ARD-aktuell bevorzugten Klientel im Propagandakampf gegen Syrien und Russland („bewaffnete Opposition“ bzw. „moderate Rebellen“ statt terroristische Söldnerbanden). Dass Gniffke und seine NDR-Rundfunkräte die von deutschen Gerichten als Terrororganisation eingestufte „Ahrar Al Sham“ verharmlosen, war bereits mehrmals Gegenstand erfolgloser Programmbeschwerden. Das sagt eigentlich alles über das Rechtsverständnis und die Propagandaabsicht der Programmverantwortlichen im NDR.

Quellen (von Dr. Gniffke für ARD-aktuell ausdrücklich nicht zugelassen, was die Einseitigkeit der Berichterstattung aber nicht allein erklärt) u.a.:

https://de.sputniknews.com/politik/2018 ... huta-lage/
https://www.rt.com/news/419805-ghouta-m ... vocations/


Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Klinkhammer, Volker Bräutigam
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