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Beschwerde DLF: Anti-Iran-Propaganda Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention

Verfasst: 25. August 2019, 18:48
von Maren
Deutschlandradio
Herrn Intendant Stefan Raue
Raderberggürtel 40
50968 Köln

21.08.2019


Betr.: Frau Senz rekrutiert für Anti-Iran-Propaganda … 10-jährige Kindersoldaten aka MusikschülerInnen!

Programmbeschwerde – Reportage Senz (tagesschau.de, SWR, Deutschlandfunk) vom 13.08.2019 stellt flagrante Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention und damit auch geltenden Bundesrechts dar

Sehr geehrter Herr Raue,

der Deutschlandfunk publiziert am 13.08.2019 um 12.43 Uhr, 3:35 min einen Beitrag der SWR-Korrespondentin Karin Senz (ARD Studio Istanbul) unter dem Titel: „Der Satan USA ? - Wie dieses Bild alltäglich im Iran geprägt wird.“ Der Beitrag befindet sich weiterhin in der Mediathek des Senders und ist auch weiterhin abrufbar.

Ich stelle zweierlei fest:

Der Beitrag verletzt Art. 3, 12, 16, 29 und 31 UN-Kinderrechtskonvention und Deutschland hat die UN-Konvention mit dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20.November 1989 über die Rechte des Kindes v. 17.02.1992 (BGBl. 92 Nr. 6, S.121/144) in Nationales Recht übernommen. Insoweit verletzt der DLF mit solcher Veröffentlichung auch Bundesrecht.
Das Deutschlandradio scheint keine „geeignete und wirksame Maßnahmen“ darzustellen, um gemäß Art. 42 UN-Kinderrechtskonvention fachlich die eigene Korrespondentschaft über diese UN-Konvention informiert zu haben.

Beides führt hier zur Programmbeschwerde mit einem Antrag, den Beitrag zu entfernen bzw. deutlich als rechtswidrig zu kennzeichnen. Die genaueren Bezüge, die solche Verletzung Internationalen Rechts darstellen, entnehmen Sie bitte der Abschrift meines Schreibens an den Norddeutschen Rundfunk, als originär Verantwortlichen. Ich bitte um Ihre Unterrichtung in angemessener Frist.

Wie ich Ihrem Tagesprogramm entnehme: („Gegen den Hass „Begegnung mit Andersdenkenden hilft, Vorurteile zu reduzieren“) hat Ihr Sender sicher sehr positive Vorsätze, die aber mindestens Frau Senz so nicht teilen mag – nämlich zur Völkerverständigung beizutragen. Sie schafft konträr Kindersoldaten, deren kindliche Äußerungen man wunderbar 'formen & plastizieren' kann. Das ist eine perfide Absicht, die Ungeschütztheit offener kindlicher Herzen – bewusst, wie ich meine – für die propagandistische Präposition der Autorin Senz auszubeuten, was so noch mehr die deutschen Synchronstimmen betref-fen muss. Ich bin darüber maßlos entsetzt, dass eine Musikschule in Teheran, dass Freizeitbeschäftigung und künstlerische Freiheit bei Kindern ausgenutzt wird, um Kinder in die kruden Welten und Hass-Ideologien von Narzissten zu versetzen, statt ihnen ihre einfache Kindheit zu belassen.

Der vorletzte Finalsatz: „Ihrer Meinung nach haben die USA eine Zukunft.“ scheint mir ähnlich sinnhaft, wie: „Gestern liegt vor uns.“ Das zweifle ich ernsthaft an: solch Blödsinn verzapfen nur verkopfte Menschen – Kinder zählen allgemein nicht zu den bös verkopften Individuen. Die denken einfach strukturiert gradaus.

Ich empfehle, über Kinderrechte doch eher regelmäßig zu informieren – ehe noch mehr Journalisten beginnen, in den Geist von Kindern hineinzuschlüpfen und dort Larvenstadien bilden.

Ich gebe über den Vorgang der Beschwerde Mitteilung an das Deutsche Komitee für UNICEF und an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ich glaube, die würden zu den gleichen Empfehlungen kommen.

Hochachtungsvoll

XXXXXXXX*

* Der Name des Beschwerdeführers ist dem DLF und uns bekannt.

Verteiler: Deutsches Komitee für UNICEF; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend