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DLF meldet erneuten Verstoß des Iran gegen Atomvertrag

Verfasst: 8. November 2019, 18:10
von Maren
to: dlf.nachrichten@dradio.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Meldung

Teheran meldet erneuten Verstoß gegen Atomvertrag

vom 4. November 2019 ist selbstverständlich falsch. Der Iran wird sein Handeln nicht als Verstoß gegen einen Vertrag vermelden. Vielmehr wird der Iran sein Handeln damit erklären, daß der Vertrag aufgrund des US-amerikanischen Verhaltens hinfällig ist. Das ist ein feiner Unterschied, den Ihr Haus kennen sollte.

Ich erwarte daher eine Stellungnahme, wieso Sie diese offensichtliche Falschmeldung in die Welt setzen und damit wissentlich gegen RStV §10 verstoßen.

Hochachtungsvoll
xxxxxx*

*Der Einsender ist uns und dem DLF bekannt.

Re: DLF meldet erneuten Verstoß des Iran gegen Atomvertrag

Verfasst: 8. November 2019, 18:12
von Maren
Es antwortet der Leiter der Abteilung Zentrale Nachrichten:


Sehr geehrter Herr XXXXX,

Danke für Ihre Mail. Ich vermute, Sie verwechseln zwei Ebenen. Unsere Nachrichten haben keine Schuldzuweisung an den Iran vorgenommen. Dies gilt auch für die Korrespondentenbeiträge, die ich im Deutschlandfunk gehört habe.

Allerdings melden wir korrekterweise, dass die Regierung in Teheran bewusst und kalkuliert Bestimmungen aus dem in Washington einseitig ausgekündigten Atom-Vertrag verletzt. Dazu steht Teheran auch. Zugleich kündigt die iranische Regierung an, sie würde sich wieder an diese Bestimmungen halten, sollten die USA den Vertrag wieder einhalten oder sollten die europäischen Staaten für wirtschaftliche Kompensation der US-Sanktionen sorgen.

Auch darüber berichten wir, weshalb ich hier keinen Verstoß gegen staatsvertragliche Pflichten oder gegen journalistisches Handwerk erkennen kann.


Mit besten Grüßen, Marco Bertolaso

Dr. Marco Bertolaso
Deutschlandfunk
Leiter der Abteilung Zentrale Nachrichten
Marco.Bertolaso@deutschlandradio.de

Re: DLF meldet erneuten Verstoß des Iran gegen Atomvertrag

Verfasst: 8. November 2019, 18:13
von Maren
Sehr geehrter Herr Bertolaso,

Sie verstehen sehr wohl, daß die u.a. DLF-Überschrift Kommentar und Meldung vermischt.

Sie sollten insbesondere auch verstehen, daß ein Vertrag hinfällig ist, wenn ihn eine Seite aufkündigt. So agiert der Iran. Dem Iran die Verletzung eines nicht mehr bindenden Vertrages durch die Wahl Ihrer Meldungsüberschrift vorzuhalten, ist das Allerletzte.

Wann kommt der Moment, wo Sie der Sowjetunion die Verletzung des 'Hilter-Stalin-Paktes' vorhalten?
Sie betreiben immer wieder Kriegspropaganda. Dieser Staat duldet dies im Moment, wenn er sie nicht sogar fördert. Die Verbreitung von Kriegspropaganda widerspricht aber nicht nur Ihrem Sendeauftrag, sondern auch dem Grundgesetz §26 Abs.1.

Niemand spricht Sie von dieser Verantwortung frei.

XXXXXX