Berichterstattung der rbb-Abendschau: „Missbrauchsverdacht in einem Berliner Judoverein“
Verfasst: 27. November 2019, 22:02
Patricia Schlesinger
Rundfunk Berlin Brandenburg
Masurenallee 8 - 14
14057 Berlin
Programmbeschwerde gem. §10 (2) RBB Staatsvertrag zur Berichterstattung der Abendschau vom 24.11.2019
Sehr geehrte Frau Schlesinger
Am 24.11.2019 berichtete die Abendschau über einen Missbrauchsskandal in einem Berliner Judoverein und die Reaktion von Landessportbund (LSB) und Judoverband Berlin e.V. (JVB).
Der Beitrag ist ein Paradebeispiel für sensationslüsternen, quotengetriebenen Kampagnenjournalismus den BILD-Zeitung und RTL2 nicht miserabler anfertigen könnten.
Vorneweg: Ich behaupte keineswegs, daß es keinen solchen Skandal an sich gibt, allerdings ist ebendies noch nicht abschliessend geklärt.
Meine Programmkritik bezieht sich auf die Aufmachung des Beitrags die zwar die richtigen, handlungsfähigen Stellen, nämlich Verein und Polizei, benennt, sich jedoch dann auf genau die Institutionen stürzt, die nahezu keinen Handlungsspielraum haben. Hier wird übelste Stimmungsmache gegen den Judoverband sowie den Landessportbund getrieben, wohingegen die langsame Vorgehensweise der Polizei sowie das Zaudern des Vereins, den Trainer zu
suspendieren mit keiner Silbe erwähnt werden, geschweige denn daß man von diesen Stellen – anders als von den Vertretern von LSB und JVB – eine Stellungnahme abfragen würde.
Selbst dem untersten Kabelträger in Ihrem Sender sollte bewusst sein, daß die Strafverfolgung nach einer oder mehreren Anzeigen Sache der Polizei und nicht der (meistens ehrenamtlich arbeitenden!) Mitarbeiter von Sportverbänden ist. Auch gilt – trotz Quotendruck dem sich ein öffentlich-rechtlicher Sender Dank zwangsweiser Finanzierung durch die gesamte Bevölkerung ja nicht einmal stellen muss – zunächst eine Unschuldsvermutung: solange der entsprechende Trainer nicht rechtskräftig verurteilt ist, ist hier gerade für den selbsternannten Qualitätsjournalismus erstmal eine deutlich vorsichtigere Herangehensweise geboten.
Der Imageschaden den Ihr massiv unausgewogener Beitrag bei den am allerwenigsten involvierten Stellen, JVB und LSB, angerichtet hat dürfte enorm sein und ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die trotz aller widriger Umstände noch ehrenamtlich Zeit (und mitunter auch Geld) opfern, um Kindern die Teilnahme am Vereinssport zu ermöglichen. Nur am
Rande stellt sich die Frage, inwiefern Ihr Sender Wiedergutmachung für den angerichteten Schaden leisten wird, sollte sich die Vorwürfe doch als unzutreffend erweisen.
Ich sehe in Ihrem Beitrag einen Verstoß gegen §4 (2) und (5) des RBB Staatsvertrags und gehe davon aus daß Sie an prominenter Stelle im Programm sowie in der Mediathek eine Korrektur und Ergänzung Ihres Beitrags vom 24.11.2019 veröffentlichen, in der die handlungsfähigen Institutionen Verein und Polizei kritisch befragt werden und auf die Stel-
lungnahme vom JVB (Siehe hier: https://www.judo-verband-berlin.eu/posi ... erstattung) verwiesen wird.
Aus Transparenzgründen wird diese Programmbeschwerde auf der Internetpräsenz der Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien (http://forum.publikumskonferenz.de/)veröffentlicht.
Hochachtungsvoll
Oliver Marquardt
Rundfunk Berlin Brandenburg
Masurenallee 8 - 14
14057 Berlin
Programmbeschwerde gem. §10 (2) RBB Staatsvertrag zur Berichterstattung der Abendschau vom 24.11.2019
Sehr geehrte Frau Schlesinger
Am 24.11.2019 berichtete die Abendschau über einen Missbrauchsskandal in einem Berliner Judoverein und die Reaktion von Landessportbund (LSB) und Judoverband Berlin e.V. (JVB).
Der Beitrag ist ein Paradebeispiel für sensationslüsternen, quotengetriebenen Kampagnenjournalismus den BILD-Zeitung und RTL2 nicht miserabler anfertigen könnten.
Vorneweg: Ich behaupte keineswegs, daß es keinen solchen Skandal an sich gibt, allerdings ist ebendies noch nicht abschliessend geklärt.
Meine Programmkritik bezieht sich auf die Aufmachung des Beitrags die zwar die richtigen, handlungsfähigen Stellen, nämlich Verein und Polizei, benennt, sich jedoch dann auf genau die Institutionen stürzt, die nahezu keinen Handlungsspielraum haben. Hier wird übelste Stimmungsmache gegen den Judoverband sowie den Landessportbund getrieben, wohingegen die langsame Vorgehensweise der Polizei sowie das Zaudern des Vereins, den Trainer zu
suspendieren mit keiner Silbe erwähnt werden, geschweige denn daß man von diesen Stellen – anders als von den Vertretern von LSB und JVB – eine Stellungnahme abfragen würde.
Selbst dem untersten Kabelträger in Ihrem Sender sollte bewusst sein, daß die Strafverfolgung nach einer oder mehreren Anzeigen Sache der Polizei und nicht der (meistens ehrenamtlich arbeitenden!) Mitarbeiter von Sportverbänden ist. Auch gilt – trotz Quotendruck dem sich ein öffentlich-rechtlicher Sender Dank zwangsweiser Finanzierung durch die gesamte Bevölkerung ja nicht einmal stellen muss – zunächst eine Unschuldsvermutung: solange der entsprechende Trainer nicht rechtskräftig verurteilt ist, ist hier gerade für den selbsternannten Qualitätsjournalismus erstmal eine deutlich vorsichtigere Herangehensweise geboten.
Der Imageschaden den Ihr massiv unausgewogener Beitrag bei den am allerwenigsten involvierten Stellen, JVB und LSB, angerichtet hat dürfte enorm sein und ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die trotz aller widriger Umstände noch ehrenamtlich Zeit (und mitunter auch Geld) opfern, um Kindern die Teilnahme am Vereinssport zu ermöglichen. Nur am
Rande stellt sich die Frage, inwiefern Ihr Sender Wiedergutmachung für den angerichteten Schaden leisten wird, sollte sich die Vorwürfe doch als unzutreffend erweisen.
Ich sehe in Ihrem Beitrag einen Verstoß gegen §4 (2) und (5) des RBB Staatsvertrags und gehe davon aus daß Sie an prominenter Stelle im Programm sowie in der Mediathek eine Korrektur und Ergänzung Ihres Beitrags vom 24.11.2019 veröffentlichen, in der die handlungsfähigen Institutionen Verein und Polizei kritisch befragt werden und auf die Stel-
lungnahme vom JVB (Siehe hier: https://www.judo-verband-berlin.eu/posi ... erstattung) verwiesen wird.
Aus Transparenzgründen wird diese Programmbeschwerde auf der Internetpräsenz der Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien (http://forum.publikumskonferenz.de/)veröffentlicht.
Hochachtungsvoll
Oliver Marquardt