Programmbeschwerde gegen den Beitrag „Flüchtlingskrise auf Lesbos“

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber wiederspiegeln.
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Maren
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Programmbeschwerde gegen den Beitrag „Flüchtlingskrise auf Lesbos“

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhebe Programmbeschwerde gegen den Beitrag „Flüchtlingskrise auf Lesbos“ welcher im Rahmen „WDR aktuell“ am 05.03.2020 gesendet wurde.

https://www1.wdr.de/mediathek/video/sen ... s-100.html

Dieser Beitrag verstößt gegen die Programmgrundsätze, nach denen der ÖRR zur objektiven Berichterstattung verpflichtet ist. Genau das ist im besagten Beitrag nicht der Fall, es wird übelste, kriegshetzerische Propaganda gegen Syrien und Russland verbreitet. Es wurden folgende einseitige Behauptungen aufgestellt:

„Im Syrischen Idlib leiden die Menschen wegen der Kämpfe zwischen „Rebellen“ und Regierungstruppen“.

Bei diesen „Rebellen“ handelt es sich im Wesentlichen um (vom Westen finanzierte) Terroristen der „Miliz Haiat Tahrir al-Scham (HTS), die dem Terrornetzwerk Al-Kaida nahe steht“. Terroristen sind keine! Rebellen. Diese Terroreinheit wird offensichtlich vom NATO Mitglied Türkei direkt militärisch unterstützt. Es findet also ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg des NATO -Staates Türkei gegen Syrien statt. Türkische NATO Soldaten kämpfen gemeinsam mit Terroristen
gegen den souveränen syrischen Staat. Mit „Bürgerkrieg“ hat das nichts zu tun, es ist eindeutig der Versuch einer Okkupation.

Wie beschreibt der WDR diese ungeheuerlichen Vorgänge? „Die Türkei setzt ihre Truppen gegen Syriens Machthaber Assad ein.“ Ach so ist das? Wer gibt der Türkei das Recht, in ein fremdes Land einzufallen und Krieg an der Seite von Terroristen gegen die legitime Regierung diese Landes zu führen? Diese Vorgänge sind an Perversion kaum noch zu
überbieten. Betont doch gerade NATO und EU, dass sie in Syrien einen Kampf gegen den IS führen wollen (zudem sie kein Mandat haben). Das Gegenteil ist der Fall. An der Seite von Terroristen gegen das syrische Volk.

Dann kommt es noch dicker: Die Kommentatorin erdreistet sich doch tatsächlich zu folgender Behauptung:

„Russland unterstützt Assads Truppen, bombardiert sogar Krankenhäuser“.

Welches Krankenhaus soll Russland im Zusammenhang der aktuellen Kämpfe bombardiert haben? Diese Art der Propaganda erinnert stark an die damalige „Brutkastenlüge“ während des ersten Irak Krieges. Wenn denn die Behauptung „Russland bombardiert Krankenhäuser“ wirklich von den Zuschauern geglaubt wird (was ich nicht hoffe, die Propaganda ist zu primitiv) werden Emotionen geweckt, die zwangsläufig gegen Russland (der einzigen ausländischen Macht, die sich regulär in Syrien aufhält, ihre Militäroperationen sind durch das Völkerrecht gedeckt) ausgerichtet sind.

Diese Art der Meinungsmanipulation (mit objektiver Berichterstattung hat das nichts mehr zu tun) hat im vom Gebührenzahler finanzierten ÖRR nichts verloren.

Das alles hat aber nicht ausgereicht, jetzt darf auch noch der russophobe Norbert Röttgen sein Gift unwidersprochen absondern: Er behauptet tatsächlich, dass „solche Kriegsverbrechen“ eine Antwort des Westens (Sanktionen) erfordern. Welche „Kriegsverbrechen“ er meint, wird nicht hinterfragt.

Jeder souveräne Staat hat das Recht, sich und seine Grenzen gegen Angriffe von außen zu verteidigen (nichts anderes macht Präsident Assad gerade in Syrien). Das kann kein „Kriegsverbrechen“ sein, wohl aber der Krieg des NATO Staates Türkei gegen Syrien mit Unterstützung von Terroristen. Das ist ein Kriegsverbrechen, doch das meint Röttgen sicherlich nicht.

Die Aufgabe des WDR wäre hier eine ehrliche, sachliche Berichterstattung gewesen. Nun reicht die Zeit, die für diesen Beitrag vorgesehen war sicherlich nicht aus, das ganze (vom Westen verursachte) Drama in Syrien zu erklären. Das wäre auch nicht nötig gewesen, man hätte nur nicht die Tatsachen verdrehen müssen, wie dort geschehen.

Ich erwarte Richtigstellung und Entschuldigung beim Beitragszahler für diese „Nichtleistung“ und offensichtliche Fehlinterpretation des Rundfunkstaatsvertrages durch die Verantwortlichen beim WDR. Es ist nicht die Aufgabe des WDR NATO und Staatspropaganda zu verbreiten. Die Aufgabe besteht in der „objektiven“ Berichterstattung. Nur so ist es
möglich, dass die Bürger sich ein klares Bild von der aktuellen Politik machen können und somit auch gegebenenfalls ihre künftigen Wahlentscheidungen korrigieren können (ein Röttgen würde meine Stimme nie bekommen).

Aus Gründen der Transparenz sende ich eine Kopie dieses Schreibens, sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Antworten an die „Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V.“ mit Bitte um Veröffentlichung.

--
Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXX*

*Der Name des Einsenders ist dem WDR und uns bekannt.
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Maren
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Re: Programmbeschwerde gegen den Beitrag „Flüchtlingskrise auf Lesbos“

Beitrag von Maren »

Antwort des WDR auf die Beschwerde:
Antwort_WDR_Intendant.pdf
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Maren
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Re: Programmbeschwerde gegen den Beitrag „Flüchtlingskrise auf Lesbos“

Beitrag von Maren »

Antwort an den WDR Rundfunkrat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf meine Programmbeschwerde „WDR aktuell“ am 05.03.2020, Flüchtlingskrise auf Lesbos“ habe ich inzwischen vom Intendanten beigefügte Antwort erhalten, zu der ich hier Stellung beziehe:

Zum Begriff Rebellen:

Der allgemeine Verweis auf „aktuelle Berichterstattung der WHO und Nachrichtenagenturen wie DPA, AP und Reuters“ über die Verwendung des Begriffs „Rebellen“ist keineswegs geeignet, diese Bezeichnung für die vom Westen finanzierten Terroristen in Syrien durch den ÖRR zu legitimieren. Die bezeichneten Nachrichtenagenturen sind nachweislich regierungsnah. Zum besseren Verständnis für den Begriff „Rebellen“ füge ich hier folgendes Zitat ein:

„Welche konkreten Maßnahmen die Rebellen zur Erreichung ihrer politischen Ziele vornehmen, kann beträchtlich variieren. Nehmen sie beispielsweise zivile Opfer in Kauf, so wird anstelle von Rebellen auch oft von Terroristen gesprochen. Der Grat zwischen gerechtfertigtem Widerstand und unverhältnismäßiger Gewalt ist also schmal.“

Quelle: https://www.rtl.de/themen/thema/rebellen-t9431.html

Dass die vom Westen bezahlten Terroristen bewusst zivile Opfer in Kauf nehmen, dürfte unstrittig sein.

Zur behaupteten Bombardierung syrischer Krankenhäuser durch russische Luftwaffe und deren missbräuchlicher Verwendung in dem beanstandeten WDR Beitrag:

Was die angebliche Bombardierung syrischer Krankenhäuser durch die russische Luftwaffe betrifft. Diese Propagandalüge geistert schon seit Jahren durch die Medien, ohne je zweifelsfrei bewiesen worden zu sein. Abgesehen davon, dass der „Bericht“ der NYT sich auf Ereignisse vom 05.05.2019 bezieht, also schon von der Zeitachse überhaupt nichts mit der Situation der Flüchtlinge auf Lesbos zu tun hat, ist er längst als gezielte Falschinformation entlarvt worden:

https://deutsch.rt.com/der-nahe-osten/9 ... icht-wert/

Als 2. Beleg für die angebliche Bombardierung von syrischen Krankenhäusern durch die russische Luftwaffe wird der Beitrag

„Zerstörung in Idlib: Guterres ordnet Untersuchung an“ (Deutsche Welle vom 01.08.2019) angeführt. Auch hier fehlt der zeitliche Zusammenhang zwischen Veröffentlichung bei der DW und dem Bericht des WDR über die Flüchtlingssituation auf Lesbos. Abgesehen davon, dass die Deutsche Welle sich im wesentlichen dort auch auf die schon oben genannten Presseagenturen beruft, seit wann ist die bloße „Anordnung von Untersuchungen“ schon ein Beweis dafür, dass diese Taten stattgefunden haben?

Es ist ein Propagandamittel (werfe mit Dreck, irgendwas wird ja hängen bleiben), einzig und allein dazu gedacht, Hass gegenüber Russland zu schüren (niemand hat Verständnis für die vorsätzliche Zerstörung von Krankenhäusern).

Was die Person Röttgen betrifft:

Der Begriff „Experte“ ist nicht geschützt und wird gegenwärtig von den Mainstream Medien nahezu inflationär benutzt. Nun ist sicherlich in einem Schwimmbad der Bademeister der Experte. So kann man auch Röttgen als „Experten“ bezeichnen, wobei der Zusatz „ausgewiesener“ leider nicht zu trifft. Soweit mir bekannt, ist er immer noch im Amt und auch aus Deutschland noch nicht ausgewiesen worden.

Dass in Deutschland in erster Linie das Parteibuch und nicht die Qualifikation bei der Vergabe von Ämtern und Positionen die wesentliche Rolle spielt, haben wir alle schmerzlich beobachten können.

Nun geht es in meiner Programmbeschwerde nicht darum, die Qualifikation von Röttgen zu beurteilen (über ihn und seine Partei wird der Souverän bei der nächsten Bundestagswahl richten), es geht darum, dass er ungefiltert, unwidersprochen seine russophoben Hasstiraden im ÖRR abspulen durfte. Hätte er das im Spiegel oder der Bildzeitung gemacht, wäre es mir nicht aufgefallen. Deren Exemplare lasse ich schon Jahrelang im Regal der Zeitungshändler ungelesen verrotten. Hier sind wir aber beim (zwangs-) Gebühren finanzierten ÖRR. Hier haben die Programmgrundsätze oberste Priorität zu sein.

Man hätte Röttgen in die Parade fahren müssen. Man hätte ihn fragen müssen, ob ihm überhaupt klar ist, dass Russland die einzige ausländische Macht ist, die sich völkerechtskonform in Syrien aufhält. Man hätte ihn fragen können, wie er denn die völkerrechtswidrigen Sanktionen gegen Syrien beurteilt, und hier ganz explizit auf Deutschland verweisen können.

Da Röttgen ja auch Sanktionen forderte, könnte man ihm folgenden Beitrag zum Thema Sanktionen und Syrien geben:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=50545

Aber nein, nichts davon ist in dem Beitrag geschehen. Diese Art der Berichterstattung verdient das Prädikat „Staatsfernsehen“.

Meine Kritik an der Legitimität des Einsatzes türkischer Truppen wurde wie folgt zurückgewiesen:

„Das war jedoch nicht Bestandteil des Berichts, der seinen Fokus auf die Situation der Geflüchteten auf Lesbos legt.“

Im Fokus des Berichtes stand eben nicht die Situation der geflüchteten auf Lesbos. Es wurde deren Situation missbraucht, um Russland und Syrien ein weiteres mal in Misskredit zu bringen und die Aggression das Nato – Staates Türkei und der ihn unterstützenden westlichen Länder zu verschleiern. Es wurde Ursache und Wirkung vertauscht. Ursächlich für das unendliche Leiden der syrischen Bevölkerung, der hunderttausenden getöteten Menschen ist ein gescheiterter „Regime Change“ des damaligen US Präsidenten Obama (wofür hat der nochmal den Friedensnobelpreis erhalten?) und seiner NATO / EU verbündeten. Wer Ursache und Wirkung vertauscht, lügt.

Hier liegt eindeutig ein Verstoß gegen die Programmgrundsätze (§ 5 Absatz 4 WDR-Gesetz Verpflichtung auf die Wahrheit) vor. Die Antwort des Intendanten vom 06.05.2020 auf meine Programmbeschwerde „Beitrag „Flüchtlingskrise auf Lesbos“ WDR aktuell vom 05.03.2020 ist nicht geeignet, diese Beschwerde zu entkräften.

Aus Gründen der Transparenz sende ich eine Kopie dieses Schreibens, sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Antworten an die „Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V.“ mit Bitte um Veröffentlichung.

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider musste in in den letzten 30 Jahren den langsamen Niedergang des ÖRR erleben. Was ist von dem einstigen, wunderbaren und vielfältigen Informationsangebot geblieben? Wer trat in die Fußstapfen von so unvergleichlich großen Journalisten wie Hanns Joachim Friedrichs oder Peter Scholl-Latour?

Das „Angebot“ wurde in den letzten 30 Jahren immer aufgeblähter und teurer, die Qualität blieb auf der Strecke. Die „aktuelle Kamera“ und der „schwarze Kanal“ des einstigen DDR Fernsehens leben weiter. Sie haben nur neue Namen, wie „heute“, „Tagesschau“, „Kontraste“ oder „Monitor“.

Bitte werden Sie als Kontrollinstanz Ihrer Verantwortung gerecht und stoppen Sie die fortgesetzte Propaganda im ÖRR.

Mit freundlichen Grüssen
xxxxx
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Maren
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Re: Programmbeschwerde gegen den Beitrag „Flüchtlingskrise auf Lesbos“

Beitrag von Maren »

"Coronabedingt" verzögert sich die Bearbeitung der Beschwerde durch den Rundfunkrat.
Antwort_Rundfunkrat_Corona.png
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Maren
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Re: Programmbeschwerde gegen den Beitrag „Flüchtlingskrise auf Lesbos“

Beitrag von Maren »

Der Programmausschuss hat sich den Argumenten des Intendanten zu allen Kritikpunkten angeschlossen und der Rundfunkrat schloss sich der Beurteilung des Programmausschusses mit einer Enhlatung an.
AML_Endbescheid_26-08-2020_anonymisiert.pdf
(301.55 KiB) 716-mal heruntergeladen
Der Beschwerdeführer äußerte sich zur Entscheidung wie folgt:

„Der Programmausschuss habe sich den Argumenten des Intendanten zu
allen Kritikpunkten angeschlossen“.. „Der Rundfunkrat schloss sich der
Beurteilung des Programmausschusses an.“
„.. kam der Rundfunkrat einstimmig bei einer Enthaltung...“

Na ja, wenigstens eine Enthaltung. Da sieht das dann nicht ganz nach
Nordkorea aus.

Wenn ich mir die vielen, gut begründeten Programmbeschwerden unter
http://publikumskonferenz.de/blog/ anschaue, die teilweise
haarsträubenden Begründungen für die Zurückweisung dieser Beschwerden,
da möchte ich von einem ÖRR in Deutschland nicht mehr sprechen.

Auch unter dem Eindruck der jüngsten Skandalereignisse in Berlin und
der Art und Weise der „Berichterstattung“ kann man das nur noch
Staatsfernsehen nennen. In Memorandum „Aktuelle Kamera“ und des
„Schwarzen Kanals“ des DDR- Fernsehens, es geht wieder los. Lügen und
Propaganda statt Fakten und Wahrheit.

Dieses Staatsfernsehen ist eine Schande für die Demokratie.
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