Seite 1 von 1

Nawalny - Prgrammbeschwerde nach § 13 Rundfunkstaatsvertrag

Verfasst: 24. Januar 2021, 11:44
von Maren
An: gremienbuero-beschwerden@ndr.de


Werter Rundfunkrat,

in zahlreichen Artikeln auf tagesschau.de wird auf Alexej Nawalny eingegangen. So auch heute, am 24. Januar. Dabei kommt nie etwas zu seinem Gebaren vor:

Eine Offshore-Firma auf Zypern, die Alotag Management Limited, 2007 gegründet. Sein hantieren mit Schußwaffe auf einem YouTube-Video. Seine reichen Unterstützer. Der Ex-Oligarch Michael Chodokowski, ehemals Milliardär oder auch Boris Simin, Telekom-Oligarchensohn und etwa 40,5 Millionen Pfund schwer. Zu nennen wäre da auch noch Sergej Aleksaschenko, der in den 1990er Jahren Zentralbankchef und Finanzminister war. Bei tagesschau.de wird aber fest vom Korruptionbekämpfer gesprochen. Also ein Korrupter als Korruptionbekämpfer? Das verstößt gegen Programmgrundsätze, wie sie in den §§ 5 und 8 niedergelegt sind. Objektiver Überblick und Verpflichtung zur Wahrheit.

Nebenbei: Es mutet schon etwas armselig an, wenn man bei Regime-Change-Absichten auf ein solches Personal setzt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Kevesligeti

Re: Nawalny - Prgrammbeschwerde nach § 13 Rundfunkstaatsvertrag

Verfasst: 27. Januar 2021, 22:30
von Maren
Sehr geehrter Herr Kevesligeti,

ich bestätige den Eingang Ihrer o. g. Zuschrift.

§ 13 NDR Staatsvertrag unterscheidet zwischen Eingaben und Anregungen. Die Anregungen und Meinungen der Zuschauer*innen, der Hörer*innen sowie der Nutzer*innen der Online-Angebote des NDR sind dem Rundfunkrat wichtig, da er die Programmanforderungen überwacht und den Intendanten in Programmangelegenheiten berät.

Der Rundfunkrat ist jedoch nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die nach journalistischen Grundsätzen getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 NDR Staatsvertrag kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge oder Inhalte im Wege einer Eingabe überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind.

Bei Ihrer Kritik handelt es sich um die Anregung, dass die Programme des NDR sich mit einem von Ihnen genannten Thema oder einzelnen Aspekten befassen sollen / befasst haben müssten. Insofern haben wir Ihre Anregung an die Intendanz mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Redaktion abgegeben. Ein förmliches Beschwerdeverfahren wird nicht eingeleitet.

Für den Rundfunkrat ist der Vorgang damit abgeschlossen.



Mit freundlichen Grüßen

Anke Schwitzer

Vorsitzende NDR Rundfunkrat

_____________________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro

Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452

Re: Nawalny - Prgrammbeschwerde nach § 13 Rundfunkstaatsvertrag

Verfasst: 29. Januar 2021, 17:09
von Maren
Anmerkung:

Volker Bräutigam und Friedhelm Klinkhammer beschrieben im verlinkten Blogbeitrag, wie es dazu kam, dass Beschwerden von Zuschauern über die Angebote des NDR zu bloßen "Anregungen" umgewidmet wurden.

Die jeweiligen Kriterien und Unterschiede hat der NDR in folgender Grafik veranschaulicht:
Anregung vs Beschwerde_2.pdf
(183.29 KiB) 652-mal heruntergeladen