Beschwerde und Löschungsbegehr aufgrund Rechtsverletzung nach Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention

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Maren
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Beschwerde und Löschungsbegehr aufgrund Rechtsverletzung nach Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention

Beitrag von Maren »

Bei dieser Beschwerde geht es nicht um einen Programmbeitrag der öffentlich-rechtlichen Medien, sondern um ein besonders perfides Propagandastück der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

Beschwerde und Löschungsbegehr aufgrund Rechtsverletzung nach Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Verweis auf Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20.November 1989 über die Rechte des Kindes vom 17. Februar 1992 (BGBl. 92 Nr. 6, S121/144) - setze ich Ihnen Frist von 3 Tagen, das rechtswidrige Pamphlet „Krieg in der Ukraine - Putin Angriff auf den Frieden“ https://www.lpb-bw.de/fileadmin/lpb_hau ... ieg_a3.pdf - aus dem Publikationsteil Ihrer Behörde entfernt zu haben.
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Es bleibt unzweifelhaft erkennbar, dass der Autor Gerhard Mester - ganz offenbar wahrheitswidrig und sachlich nicht zu begründen - russische Armeeangehörige in Stahlhelme der faschistisch-deutschen Wehrmacht 1941/45 setzt. Dies überschreitet Grenzen guten Geschmacks, gilt als volksverhetzend und ist in dieser Form von Darstellung nicht zu dulden. Deutschen Faschismus und Russland gleichzusetzen, verletzt in der Rezeption Ihres Pamphlets Art. 2 GG. Ich erinnere Sie zugleich an Ihre dienstrechtlichen Pflichten nach §3 TV-L.

Rechtlich verletzt das Pamphlet Ihrer Behörde bereits in seiner offensichtlich volksverhetzenden Absicht, dann - Art. 29, im weiteren Art. 12 und 3 UN-Kinderrechtskonvention.

Im Weigerungsfalle reiche ich VG-Klage ein. Eine Gegenüberstellung faschistisch-deutscher und aktueller Stahlhelme der russischen Streitkräfte werden zentraler Fundus der Beweislage werden.

Zu weiteren erwarte ich aufgrund dieses unerwartbaren Zwischenfalls eine baldige schriftliche Stellungnahme Ihrer Behördenleitung, wie die Landeszentrale ihre eigene Pflicht gem. Art. 42 der Konvention bereits berücksichtigt hat. Konvention ist offenbar in Ihrer Behörde nicht umgesetzt worden.

Hochachtungsvoll

Hans-Jörg Kramer

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Interessant ist nun die Antwort des Abteilungsleiters „Medien“ der Landeszentrale für politische Bildung BBW, Prof. Dr. Reinhold Weber. Man könnte auf die Idee kommen, dass die Textbausteine aus dem Fundus der Rundfunkanstalten stammen. Zufriedenstellend ist diese Antwort jedenfalls nicht, weil die eigenen Annahmen des Professors nicht dazu geeignet sind, der exakten Formulierung der Beschwerde etwas von Substanz entgegenzusetzen. Aber auch das kennen wir bereits aus unserer Erfahrung mit Argumentationsschemen Programmverantwortlicher. Kinder in der Zielgruppe von 6 – 12 Jahren sind noch nicht in der Lage, sich durch Erinnerungen, Recherche, Reflexion oder logische Einordnung von historischen Begebenheiten und/oder geopolitischer Interessenlagen vor Kriegspropaganda zu schützen und eigene Schlüsse zu ziehen. Dieses Material hilft mit Sicherheit nicht dabei und die Eltern sollten sich gegen die Nutzung derartiger Verhetzung verwahren.


Betreff: WG: Beschwerde und Löschungsbegehr aufgrund Rechtsverletzung nach Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention

Sehr geehrter Herr Kramer,

Karikaturen spitzen zu, verdichten, stellen Sachverhalte pointiert dar und regen damit zur Diskussion an. Karikaturen dürfen auch einseitig sein und Partei nehmen. Wenn sie eine Diskussion auslösen, sind sie gut.

Die von uns in der Ausgabe 52-2022 der Reihe „Mach’s klar“ auf der Titelseite abgedruckte Karikatur zum völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine spitzt zu, sie stellt aber nicht „die Russen“ pauschal verunglimpfend dar. Vielmehr zeigt sie einen militärischen Anführer auf russischer Seite, der seine Soldaten indoktriniert und ihnen vermitteln will, dass die ukrainische Bevölkerung keine Menschen, sondern „Monster“ seien. Das ist zugespitzt, soll aber deutlich machen, dass in Kriegen wie diesem Menschen entmenschlicht werden, um sie dann töten zu können. Die aktuelle Entwicklung im Krieg Russlands gegen die Ukraine zeigt ja, dass dies auch tatsächlich geschieht, dass Tausende von Zivilisten getötet werden.

In keinster Weise wird hier aber Unmut gegen die Bevölkerung Russlands oder gegen die russischsprachige oder russischstämmige Bevölkerung in Deutschland geschürt.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Weber

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Prof. Dr. Reinhold Weber
Stellvertretender Direktor
Abteilungsleiter „Medien“
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/164099-40
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