TATORT - Gewaltdarstellungen im Fernsehen

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber wiederspiegeln.
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Maren
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TATORT - Gewaltdarstellungen im Fernsehen

Beitrag von Maren »

Ein Sympathiesant schickte uns per Post seine Beschwerde gegen die Zunahme von Darstellungen extremer Gewalt im Fernsehen, mit der freundlichen Genehmigung zur Veröffentlichung.

Sobald die Rückantwort der zuständigen Anstalt - in diesem Falle des HR - vorliegt, wird der Vorgang komplettiert.
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Beschwerde Gewalt Tatort.pdf
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Maren
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Re: TATORT - Gewaltdarstellungen im Fernsehen

Beitrag von Maren »

Zwischenbescheid Publikumsstelle.
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Zwischenbescheid Beschwerde Tatort.pdf
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Maren
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Re: TATORT - Gewaltdarstellungen im Fernsehen

Beitrag von Maren »

Der Beschwerdeführer ist verwundert darüber, dass die Antwort nebst Rechtshilfebelehrung nicht etwa vom Hessischen Rundfunk, sondern von der Filmgesellschaft Degeto erging. Die teils sehr fragwürdige Argumentation, insbesondere zum Jugendschutz und der Altersfreigabe ab 12 Jahren, sowie die allgemeine Rechtfertigung fiktionaler Gewalt im Fernsehen, lassen Rückschlüsse darüber zu, inwieweit Beanstandungen seitens der verantwortlichen Stellen gegenüber dem Publikum überhaupt ernst genommen werden. Ich möchte an dieser Stelle an den TATORT "Franziska" erinnern, der sehr wohl aus Jugendschutzgründen von einem späteren Sendeplatz ausgestrahlt wurde.

Hier das Antwortschreiben von Degeto:
Antwort TATORT Degeto.pdf
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Antwortschreiben des Beschwerdeführeres an den HR:
Antwort TATORT.pdf
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Maren
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Re: TATORT - Gewaltdarstellungen im Fernsehen

Beitrag von Maren »

Der Beschwerdeführer hat inzwischen die Antwort von zuständigen Sender, hier vom Programmdirektor Herrn Krupp, erhalten. Vom Stil her ausgesprochen ansprechend und höflich, jedoch im Resultat erwartungsgemäß nicht zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers. Normalerweise müssten die Kriminalfilme, die ab 20:15 Uhr laufen, regelmäßig von einem Zuschauergremium bewertet werden. So könnten zum Beispiel Kriterien wie die Anzahl der Toten, die Art der Tötung, die Distanz zum Täter, die Auffindsituation (besonders bei jungen Frauen), die Würde der Toten (Szenen in der Leichenschau) und auch soziale, kulturelle und religiöse Sachverhalte beleuchtet, gewichtet und miteinander verglichen werden. Die Leidensfähigkeit des Publikums bei Gewaltdarstellungen ist unterschiedlich ausgeprägt, sodass nur der direkte und nüchterne Vergleich der Fälle Aufschluss darüber geben kann, inwieweit sich das Publikum zur suksessiven Gewöhnung an extreme Gewalt bereit erklärt oder nicht.

Wir werden uns hier mal Gedanken machen und die diversen Krimi- und Tatortfangruppen involvieren.
Antwort TATORT Gewaltdarstellung.pdf
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