ARD - Brennpunkt - Syrien-Bomben gegen IS

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Maren
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ARD - Brennpunkt - Syrien-Bomben gegen IS

Beitrag von Maren »

Norddeutscher Rundfunk
Gremienbüro
Frau Ute Schildt
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg



Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Herrn Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg



Programmbeschwerde

Sehr geehrter Herr Marmor,
sehr geehrte Frau Schildt,


hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal
Beschwerde gegen die Sendung ARD-Brennpunkt unter dem Titel „Syrien-Bomben gegen IS" vom 23. September 2014 ein.

Im ARD-Brennpunkt vom 23. September 2014 "Syrien-Bomben gegen IS" behauptet die USA- Korrespondentin Tina Hassel als Antwort auf die Frage nach der völkerrechtlichen Legitimation der US-Angriffe auf syrisches Territorium (ab 2 Min. 43):

"Er (Obama) hätte gern ein UN-Mandat gehabt, das hat Russland blockiert."

http://www.ardmediathek.de/tv/Brennpunk ... Id=1082266

Diese Behauptung entspricht nicht der Wahrheit.

Zwar hat es in der Vergangenheit Resolutionsentwürfe im UN-Sicherheitsrat zum syrischen Bürgerkrieg gegeben, aber in Bezug auf den im Brennpunkt aktuell verhandelten Fall der US-Luftschläge gegen IS-Stellungen in Syrien, hat es bis zum Zeitpunkt der Äußerung Hassels keinen US-Resolutionsentwurf gegeben, den Russland hätte "blockieren" können.

Gerade die Tatsache, dass die USA syrisches Territorium bombardieren, ohne sich zuvor im Sicherheitsrat der UNO um ein UN-Mandat bemüht zu haben, steht deutlich in der Kritik:

"Auch der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses Norbert Röttgen, hat bemängelt, dass sich der Westen nicht um ein Mandat des Sicherheitsrats bemüht hat."

Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 93392.html

Oder: "Die USA haben sich nicht einmal bemüht, ein UN-Mandat zu erhalten."

Quelle: http://www.taz.de/Kommentar-US-Luftangr ... S/!146506/

Über die von Außenminister John Kerry geleitete UN-Sicherheitsratssitzung vom 19. September schreibt die FAZ am 23. 09. 2014:

"Nicht nur in der später verlesenen Präsidentschaftserklärung, die einen Konsens des Rats spiegelt, blieb Syrien unerwähnt."

Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/ausl ... 69709.html

Diese Sicherheitsratssitzung vom 19. September 2014 war Frau Hassel als USA-Korrespondentin mit Sicherheit bekannt. Bei ihrer o. g. Aussage vom 23. September 2014 handelt es sich um eine Falschinformation, die offensichtlich sowohl das (völkerrechtlich umstrittene) militärische Vorgehen der USA legitimieren, als auch Russland als vermeintlichen „Verhinderer“ darstellen sollte.

Frau Hassel ist aufgefordert, die konkrete Quellengrundlage ihrer Behauptung offenzulegen: In welcher UN-Sicherheitsratssitzung haben sich die USA um ein UN-Mandat für die aktuell erfolgten Luftschläge gegen IS-Stellungen auf syrischem Territorium bemüht? (Datum, Resolutionsentwurf, Russlands Veto).

Sollte Frau Hassel ihre Tatsachenbehauptung nicht belegen können, sollte an geeigneter Stelle innerhalb der Nachrichtenformate der ARD eine Richtigstellung erfolgen.

Nach § 8 NDR-S (1) ist der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Informationsquellen zur Wahrung einer hohen journalistischen Programmqualität ist nach § 8 (2) NDR-S zu garantieren.

Rundfunkstaatsvertrag
§ 10
Berichterstattung, Informationssendungen
(1)

Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Siemüssen unabhängig und sachlich sein.
Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. (…)

Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programm-
verantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
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Maren
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Re: ARD - Brennpunkt - Syrien-Bomben gegen IS

Beitrag von Maren »

Weiterleitung an WDR
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Maren
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Antwort vom Intendanten des WDR Tom Buhrow

Beitrag von Maren »

Antwort vom Intendanten des WDR, Tom Buhrow, auf unsere Programmbeschwerde.
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2014-11-10 Bescheid_ Publikumskonferenz PB Brennpunkt.pdf
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Maren
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Antwort auf die Antwort - WDR - Brennpunkt - Syrien-Bomben gegen IS

Beitrag von Maren »

Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Herrn Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln



Ihr Schreiben vom 10.11.2014


Sehr geehrter Herr Buhrow,

zunächst vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere Programmbeschwerde vom 29.10.2014 zum ARD-Brennpunkt unter dem Titel „Syrien-Bomben gegen IS" vom 23. September 2014.

Ihrer Stellungnahme entgegnen wir wie folgt:

1) In Ihrer Stellungnahme behaupten Sie erneut, dass die in § 10 Abs. 1 Satz 3 Rundfunkstaatsvertrag festgeschriebene journalistische Sorgfaltspflicht nur für Nachrichtensendungen gelte und damit nicht für die ARD-Brennpunkt-Sendungen. Das ist falsch. Und wir haben Sie bereits in unserem Schreiben vom 07. Oktober 2014 darauf hingewiesen, dass laut anerkannter Gesetzeskommentierung § 10 Abs. 1 als Grundnorm für die journalistische Berichterstattung für alle Sendeinhalte gilt.

Gerne zitieren wir noch einmal den Ihnen bekannten Kommentar:

"Unter Nachrichten in dem hier erwähnten Sinn sind nicht nur Informationen der Nachrichtensendun-gen zu verstehen, sondern sämtliche Äußerungen des Rundfunks auch in Unterhaltungssendungen u.a. Denn §10 Abs.1 ist Grundnorm für die journalistische Berichterstattung und gilt damit schrankenlos für alle Sendeinhalte." (Norbert Flechsig, in: Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, hrsg. von Werner Hahn und Thomas Vesting, 3. Auflage, 2012, Seite 442, Randnotiz 22)

2) Dass die NDR-Richtlinien nicht auf den WDR angewendet werden, ist uns bekannt. Wie aus unserer Beschwerde ersichtlich wird, haben wir die Beschwerde an die den Brennpunkt ausstrahlende Sendeanstalt geschickt (ARD-Brennpunkt), die eine Weiterleitung an den WDR vorgenommen hat.

3) Gerade wenn man den unmittelbaren Kontext der Äußerung von Frau Hassel betrachtet, ist klar ersichtlich, dass sich ihre Aussage, Obama habe sich ein UN-Mandat gewünscht, eindeutig auf die aktuellen US-Luftschläge auf syrischem Territorium bezieht und nicht auf vorangegangene UN-Resolutionen. Sie antwortet hier auf die Frage nach der völkerrechtlichen Legitimation besagter Luftschläge.

Isoliert betrachtet, hat Frau Hassel damit nur einen angeblichen Wunsch bzw. eine innere Haltung Obamas wiedergegeben, der Folgesatz aber beweist eindeutig, dass sie mit dieser Aussage ein Bemü-hen Obamas, ein UN-Mandat für diese Luftschläge zu erlangen, impliziert hat: "Das hat Russland blockiert". Einen bloßen Wunsch bzw. eine Haltung kann man nicht blockieren, nur eine Handlung.

Das heißt: Gefragt nach der völkerrechtlichen Legitimation der US-Luftschläge auf syrischem Territorium - und um diesen Sachverhalt geht es - spricht Frau Hassel also von einer Blockade Russlands. Da der Begriff "blockieren" im Zusammenhang mit UN-Mandat eindeutig auf das Vetorecht Russlands hinweist, entsteht beim Zuschauer der Eindruck, Russland habe einen diesbezüglichen Versuch der USA blockiert.

Frau Hassel sagt ja eben nicht, Obama habe sich ein UN-Mandat gewünscht, sich aber keine Chancen für eine entsprechende Resolution ausgerechnet, da Russland vergangene UN-Resolutionen zum syrischen Bürgerkrieg "blockiert" hat.
Soviel Genauigkeit kann man einer professionellen Journalistin durchaus zumuten.

4)Frau Hassel spricht zwar die fragwürdige völkerrechtliche Legitimation der Luftschläge an, macht aber eindeutig Russland dafür verantwortlich ("Das hat Russland blockiert").

Wir rufen in dieser Angelegenheit den WDR- Rundfunkrat an. Eine Kopie des Schreibens geht auch an den ARD-Rundfunkrat. Wir weisen darauf hin, dass unabhängig von der Weiterleitung unserer Beschwerde an die den Beitrag einbringende Sendeanstalt des WDR die Behandlung der Beschwerde durch die ARD/das Erste als verbreitende Sendeanstalt rechtlich vorgeschrieben ist (s. hierzu Punkt IV der Grundsätze für die Zusammenarbeit im ARD-Gemeinschaftsprogramm "Erstes Deutsches Fernsehen" und anderen Gemeinschaftsprogrammen und -angeboten).

Aufgrund der wiederholten falschen Rechtsauskunft seitens des Intendanten des WDR, die in § 10 Abs. 1 RSTV festgelegte journalistische Sorgfaltspflicht gelte nur für Nachrichtensendungen, bitten wir darüber hinaus den Rundfunkrat, sich ausdrücklich zu diesem Sachverhalt zu positionieren.

Zum Zwecke der Transparenz werden dieses Schreiben sowie der weitere Verlauf des Schriftverkehrs auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
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Re: ARD - Brennpunkt - Syrien-Bomben gegen IS

Beitrag von Maren »

Zwischenbescheid der Vorsitzenden des WDR-Rundfunkrates Frau Hieronymi.
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Maren
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Re: ARD - Brennpunkt - Syrien-Bomben gegen IS

Beitrag von Maren »

In seiner Sitzung am 23.01.2015 wurden folgende Programmbeschwerden vom Rundfunkrat des WDR, einstimmig und ohne Enthaltungen, abgewiesen:

- ARD - Brennpunkt - Syrien-Bomben gegen IS
- WDR - Falsches Bildmaterial II
- ARD - Tagesthemen Flucht aus Donezk
- ARD - Verharmlosung faschistischer Organisationen
- ARD - Falschinterpretation OSZE-Bericht
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WDR Rundfunkrat Ablehnung_5 Beschwerden.pdf
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