WDR - Falsches Bildmaterial II

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Maren
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WDR - Falsches Bildmaterial II

Beitrag von Maren »

Rundfunkrat WDR
Ruth Hieronymi
Appellhofplatz 1
50667 Köln


Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Herrn Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln


Programmbeschwerde


Sehr geehrter Herr Buhrow,
sehr geehrte Frau Hieronymi,

hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde zum Beitrag „Russische Soldaten in der Ukraine: Das machiavellistische Spiel Putins“ vom 28.08.2014 innerhalb des WDR5 Meinungsmagazins Politikum ein.

http://www.wdr5.de/sendungen/politikum/ ... -true.html

Thematisiert wird die vermeintliche Präsenz russischen Militärs auf dem Gebiet der Ukraine. Als Beweis soll ein Foto dienen, welches folgenden Untertitel trägt: „Angeblich sind bereits mehr als tausend russische Soldaten in der Ukraine.“

Das Foto fand bereits am 01. März 2014 Verwendung und zeigte laut Untertitel bewaffnete Soldaten in der Krim-Stadt Balaclava.
"Armed servicemen wait near Russian army vehicles outside a Ukraine border guard post in the Cri-mean town of Balaclava"
http://www.voanews.com/content/ukraine- ... 61937.html

Im einleitenden Text auf der Internetseite des WDR5 Meinungsmagazins Politikum heißt es wörtlich:
"Vorgestern noch über einen Friedensplan in Minsk gesprochen, heute russische Kämpfer und Gerät in die Ostukraine verlegt."
Dem Kontext folgend wird o. g. Foto dazu verwendet, einen russischen Truppeneinmarsch in der Ostukraine (nach den Gesprächen zwischen Putin und Poroschenko am 26. August 2014 in Minsk) zu beglaubigen.
Noch am 28. August 2014 hatte ein Separatistenführer im Interview angegeben, dass sowohl russische Zivilbürger als auch russische Soldaten als Freiwillige, in der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit, in der Ostukraine die Separatisten unterstützen.
Quelle: http://www.tagesschau.de/ausland/ukraine-574.html

Auf der WDR5-Seite hingegen soll anhand eines Fotos ein regulärer Truppeneinmarsch Russlands belegt werden.

Laut der Programmgrundsätze, insbesondere §5 (6) des Gesetzes über den WDR, muss die Nachrichtengebung allgemein, unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. Auch Bilder und Aussagen aus Quellen Dritter sind auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen.

Zu klären wäre demnach, warum im Beitrag auf ein Bild zurückgegriffen wird, welches mit der Nachricht in keinem Zusammenhang steht, jedoch die im Beitrag enthaltenen Aussagen von der Präsenz russischen Militärs auf dem Gebiet der Ukraine beglaubigen soll.

Auch das Gespräch mit Politikwissenschaftler Josef Janning, https://dgap.org/de/think-tank/experten/864 dem innerhalb der Sendung die Aufgabe zukam, das Verhalten des russischen Präsidenten zu „deuten“, gibt Anlass zur Kritik. Immerhin bezeichnet Deutung den Prozess des Erkennens oder Konstruierens einer Bedeutung ohne zu unterscheiden, ob es sich um einen tatsächlichen oder lediglich um einen vermeintlichen Erkenntnisprozess handelt.
Allein dieser Umstand hält uns davon ab, zu den Deutungsinhalten Jannings Stellung zu beziehen.

Diverse Tatsachenbehauptungen unter dem Titel "Das machiavellistische Prinzip Putins" allerdings legen Zeugnis darüber ab, wie weit sich Inhalte öffentlich-rechtlicher Medienberichterstattung inzwischen von eigenen Grundsätzen entfernt haben.

Machiavellismus ist eine im 16. Jahrhundert aufgekommene Bezeichnung für eine Niccolò Machiavelli (1469–1527) zugesprochene politische Theorie, nach der zur Erlangung oder Erhaltung politischer Macht jedes Mittel unabhängig von Recht und Moral erlaubt ist. Machiavellismus ist zumeist negativ konnotiert und wird als Schlag- und Schimpfwort (gegenüber Gegnern) verwandt. Quelle: Wikipedia

Auch wenn das Meinungsmagazin Politikum „Themen des Tages aus ungewohnter Perspektive betrachtet - profiliert, kritisch, tiefgründig, bissig, spöttisch, spielerisch, zugespitzt“- nehmen wir an, dass es sich um ein inhaltlich ernst zu nehmendes (Nachrichten-)Format handelt, bei welchem Inhalte in der Regel mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit geprüft werden müssen.

§ 5 Programmgrundsätze (WDR-GESETZ)
(1) Für die Angebote des WDR gilt die verfassungsmäßige Ordnung. Die Vorschriften der allgemeinen
Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und des Rechts der persönli-chen
Ehre sind einzuhalten.
(2) Der WDR hat in seinen Sendungen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. (…)
(6) Die Nachrichtengebung muss allgemein, unabhängig und sachlich sein.
Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. (…)

Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen



i. A. Maren Müller
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Maren
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Re: WDR - Falsches Bildmaterial II

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

Ihre E-Mail vom 6. Oktober hinsichtlich des Online-Auftritts der Sendung „ WDR 5 Politikum“ haben wir erhalten, ebenso Ihre E-Mail vom 7. Oktober mit zwei Schreiben zur Sendung „Aktuelle Stunde“.

Seien Sie versichert, dass wir Ihre Kritikpunkte sehr ernst nehmen und entsprechend prüfen. Leider ist es dennoch bei der Bearbeitung der Bescheide zu einer Verzögerung gekommen. Hierfür bitte ich Sie vielmals um Entschuldigung. Sie werden schnellstmöglich formellen Bescheid erhalten. Für Ihre Geduld möchte ich mich im Voraus bedanken.

Mit freundlichen Grüßen


Publikumsstelle Intendanz
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Maren
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Antwort vom Intendanten des WDR Tom Buhrow

Beitrag von Maren »

Antwort vom Intendanten des WDR, Tom Buhrow, auf unsere Programmbeschwerde.
Dateianhänge
2014-11-12_Publikumskonferenz_Müller_Z3355_Bescheid_TB.pdf
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Maren
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Antwort auf die Antwort - WDR - Falsches Bildmaterial II

Beitrag von Maren »

Westdeutscher Rundfunk Köln
Geschäftsstelle des Rundfunkrats
50600 Köln


Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Herrn Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln


Ihr Schreiben vom 12.11.2014


Sehr geehrter Herr Buhrow,

vielen Dank für Ihre ausführliche Stellungnahme zu unserer Programmbeschwerde vom 06.10.2014 zum Beitrag „Russische Soldaten in der Ukraine: Das machiavellistische Spiel Putins“ vom 28.08.2014 innerhalb des WDR5 Meinungsmagazins Politikum.

In Ihrer Stellungnahme lehnen Sie eine formalrechtliche Abhilfe unserer Beschwerde mit der Begründung ab, bei der von uns als Belegfoto für einen russischen Truppeneinmarsch beanstandeten Aufnahme handele es sich um ein illustrierendes Foto. Die Verwendung eines von einzelnen Medien bereits Anfang März verwendeten Fotos, das - nicht näher identifizierbare - bewaffnete Männer auf der Krim zeigt, stellt Ihrer Meinung nach keinen Verstoß gegen die Wahrheits-und Sorgfaltspflicht dar.

Dabei übersehen Sie Folgendes: Selbst als Symbolfoto würde die Darstellung gegen die in §10 Abs. 1 Satz 1 und 3 RStV festgeschriebenen journalistischen Grundsätze sowie gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen. Ausdrücklich wird in § 10 Abs. 1 auch der "Einsatz virtueller Elemente" hervorgehoben.

Ihre wiederholte Behauptung, dass die analog zu §10 Abs. 1 Satz 3 RStV in §5 Abs. 6 WDR Gesetz festgeschriebene journalistische Sorgfaltspflicht nur für Nachrichtensendungen gelte, ist falsch. Wir haben Sie bereits in unserem Schreiben vom 07. Oktober 2014 darauf hingewiesen, dass laut anerkannter Gesetzeskommentierung §10 Abs. 1 als journalistische Grundnorm für alle Sendeinhalte gilt.
(Norbert Flechsig, in: Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, hrsg. von Werner Hahn und Thomas Vesting, 3. Auflage, 2012, Seite 442, Randnotiz 22)

Zu unseren Argumenten im Einzelnen:

Auch in dem Fall, dass der WDR das entsprechende Foto "nur" als Symbolfoto verwendet hätte, wäre ein Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht gegeben:
Ziffer 2 des Pressekodex konkretisiert die journalistische Sorgfaltspflicht in diesem Zusammenhang ausdrücklich:

"Symbolfotos müssen als solche kenntlich oder erkennbar gemacht werden."

1) Der WDR hat nicht kenntlich gemacht, dass es sich bei diesem Foto nicht um eine tagesaktuelle Aufnahme handelt.
Im Gegenteil: Sowohl Kontext als auch Zeitangabe der Bildunterschrift suggerieren einen aktuellen Zusammenhang:

"Angeblich sind bereits (!) 1000 russische Soldaten in der Ukraine"

2) Der WDR hat nicht kenntlich gemacht, dass das Foto bereits Anfang März Verwendung gefunden hat und bewaffnete Soldaten auf der Krim zeigt.

Im Gegenteil: Nicht nur durch den Kontext ist nachweisbar, dass der WDR mit der Ortsangabe "Ukraine" das Bürgerkriegsgebiet in der Ostukraine gemeint hat. So lautet der mittlerweile gelöschte Einleitungssatz:

"Vorgestern noch über einen Friedensplan in Minsk gesprochen, heute russische Kämpfer und Gerät in die Ostukraine verlegt".
Falsche Bilder.JPG
Falsche Bilder.JPG (150.13 KiB) 27058 mal betrachtet
Ihre Rechtfertigung, in der Bildunterschrift "ist auch gar nicht von der Ostukraine die Rede, sondern von der Ukraine allgemein", ist hanebüchen:

Dass der WDR hier nicht die Krim gemeint haben kann, beweist schon neben dem Kontext die Tatsache, dass auf der Krim "bereits" sehr viel mehr als "1000 russische Soldaten" stationiert sind - und das seit vielen Jahren. Auch zum Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung des Fotos, Anfang März - also vor dem Referendum - befanden sich legal laut Schwarzmeerflottenvertrag geschätzte 16 000 russische Soldaten auf der Krim (Die im Vertrag festgesetzte Obergrenze betrug 25 000 russische Soldaten).

Selbstverständlich kann mit der in der Bildunterschrift angegebenen Ortsangabe "Ukraine" schon deshalb nur das Bürgerkriegsgebiet in der Ostukraine gemeint gewesen sein. Es sei denn, der WDR verfügt über Angaben, wonach bereits 1000 russische Soldaten in Kiew einmarschiert sind.

3) Der WDR hat nicht kenntlich gemacht, dass auf dem Foto bewaffnetes Militär zu sehen ist, die Identifizierung als "russische Soldaten" aber aufgrund dieses Fotos nicht gegeben ist.
Im Gegenteil: Die Bildunterschrift identifiziert die bewaffneten Männer eindeutig als "russische Soldten".

4) Der WDR hat mit dem Foto eben nicht eine "militärische Option" dargestellt, wie Sie behaupten.
Wie sollte auch ein gegenständliches Foto eine Option darstellen? Dass es nicht um die Darstellung einer Option ging, zeigt abermals der Kontext. Die Überschrift des Artikels lautet:

„Russische Soldaten in der Ukraine. Das machiavellistische Prinzip Putins.“

Der von Ihnen mittlerweile gelöschte Einleitungssatz stellte die Beschuldigung Kiews vom russischen Truppeneinmarsch als Tatsachenbehauptung dar. Dies beweist auch der Folgesatz: "Im Gespräch mit Politikum deutet der Politikwissenschaftler Josef Janning das Verhalten des russischen Präsidenten. "Das Verhalten" bezieht sich eindeutig auf den vorangegangenen - mittlerweile gelöschten - Einleitungssatz:

"Vorgestern noch über einen Friedensplan in Minsk gesprochen, heute russische Kämpfer und Gerät in die Ostukraine verlegt."

Auch in Ihrer Stellungnahme bezeichnen Sie den Einleitungssatz als "Anlass des Gesprächs: nämlich die Entwicklung nach den Friedensgesprächen in Minsk". Sie beweisen damit, dass Sie die am 28. August 2014 vom WDR behauptete - angeblich auf Befehl Putins erfolgte - Verlegung regulärer russischer Truppen in die Ukraine noch immer als Tatsachenbehauptung aufrecht erhalten.

5) Sie führen an, das Wort "angeblich" stelle eine Distanzierung dar. Dass sich dieser Begriff keinesfalls von der Behauptung eines regulären Truppeneinmarsches Russlands distanziert, wird durch den Kontext deutlich (siehe Punkt 4).

Das Wort "angeblich" kann sich folglich nur auf die Anzahl der russischen Soldaten beziehen. Die Truppenverlegung hatte man im Einleitungssatz ja bereits als Tatsache behauptet.

Aus dem Dargelegten geht hervor, dass die Verwendung des Krim-Fotos im beschriebenen Kontext in jedem Fall anerkannten journalistischen Grundsätzen widerspricht und gegen die journalistische Sorg-faltspflicht verstößt: ob - wie von uns behauptet - als Belegfoto mit dokumentarischem Charakter oder wie von Ihnen behauptet als Symbolfoto mit illustrierendem Charakter.

Aufgrund der wiederholt falschen Rechtsauskunft des WDR-Intendanten, die in § 10 Abs. 1 Satz 3 RStV festgeschriebene journalistische Sorgfaltspflicht gelte nur für Nachrichtenformate, bitten wir den Rundfunkrat, sich ausdrücklich in dieser Angelegenheit zu positionieren.

Zum Zwecke der Transparenz werden dieses Schreiben sowie weitergehender Schriftverkehr zum Vorgang auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
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Re: WDR - Falsches Bildmaterial II

Beitrag von Maren »

Zwischenbescheid durch Vorsitzende des WDR-Rundfunkrates, Frau Hieronymi.
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Maren
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Re: WDR - Falsches Bildmaterial II

Beitrag von Maren »

In seiner Sitzung am 23.01.2015 wurden folgende Programmbeschwerden vom Rundfunkrat des WDR, einstimmig und ohne Enthaltungen, abgewiesen:

- ARD - Brennpunkt - Syrien-Bomben gegen IS
- WDR - Falsches Bildmaterial II
- ARD - Tagesthemen Flucht aus Donezk
- ARD - Verharmlosung faschistischer Organisationen
- ARD - Falschinterpretation OSZE-Bericht
Dateianhänge
WDR Rundfunkrat Ablehnung_5 Beschwerden.pdf
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