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Saudi-Arabien - "Wertendes Wording"

Verfasst: 4. Juli 2017, 21:45
von Maren
Beschwerde: Saudi-Arabien - "Wertendes Wording"

https://www.tagesschau.de/inland/gipfel ... n-101.html

Sehr geehrte Damen und Herren des Rundfunkrates,

im Beitrag vom 3.7.2017 heisst es:

"Der G20-Gipfel wird am Wochenende mit einem Hauch weniger royalem Glanz stattfinden. Der saudi-arabische König Salman bin Abdelasis al Saud hat seine Teilnahme abgesagt, wie Regierungssprecher Steffen Seibert bestätigte. Die Gründe ließ er allerdings offen. Ebenso bleibt abzuwarten, wer den Staatschef aus Nahost vertreten wird."

Die Tagesschau versucht, dem radikalislamischen saudischen Machthaber verbal zu hofieren und ihm "royalen Glanz" anzudichten, obwohl Saudi-Arabien eine blutrünstige Despotie ist, in der die Herrschaft innerhalb einer Familie weitergereicht wird, nicht anders als in Nordkorea. Beschönigende Begriffe wie "Monarchie" oder "König" sollten demokratischen konstitutionellen Monarchien vorbehalten sein, einen sprachlichen und gedankliche Devotionalie wie im vorliegenden Fall sollte sich ein demokratisch verfasstes Nachrichteninstitut nicht leisten.

Es hätte gereicht, den Mann als „Herrscher“ zu bezeichnen. Es wäre das immer noch sachlicher als der Begriff „Machthaber“, den ARD-aktuell bekanntlich für die nicht-USA-konformen Staatschefs vorbehält...

Mit der hier kritisierten Formel lenkt ARD-aktuell von der Tatsache ab, dass Saudi-Arabien ein Mörderstaat ist, der Blogger brutal auspeitschen lässt, Frauen unterdrückt, die Todesstrafe extensiv und in grausamsten Formen (Steinigung, Enthauptungen) sowie Folterungen anwendet, Terroristen finanziert und Nachbarstaaten wie den Jemen völkerrechtswidrig bombardiert.

Zu beanstanden ist Dr. Gniffkes "Wording" deshalb, weil es keine korrekte "Einordnung" liefert, sondern eine beschönigende "Bewertung" des saudi-arabischen Staates darbietet, wie mit negativem Gehalt auch beim "Machthaber" Assad oder "Kreml-Herrscher“ Putin; die einen sind der Bundesregierung genehm, die anderen nicht, entsprechend konformistisch die Wortwahl der ARD-aktuell.

Gniffke bestreitet zwar öffentlich, "wertende Absichten" zu verfolgen. Die Nachfrage,allerdings worin für ihn der Unterschied zwischen "wertend" und "einordnend" bestehe, hat er unbeantwortet gelassen. Er weigert sich auch, seine "Wording"-Kompenium öffentlich zugänglich zu machen. Auch Sie als Rundfunkräte interessiert das anscheinend nicht. Kürzlich haben Sie bestätigt, dass der Rundfunkrat sich nicht einmal mit der Frage des gezielten "Wordings" befassen will. Quelle:

https://www.heise.de/tp/features/Die-ve ... 58887.html

Der Beitrag vom 3.7.17 verstößt gegen die Richtlinien gemäß §§ 5 Abs.3 NDR-StV i.V.m. den Richtlinien des § 11e in der Fassung vom 17.9.2013. Dort heisst es unter I. 3. "Die Sendungen der Tagesschau dürfen keine Meinungsäußerungen der Redaktion enthalten". Die Beschreibung "ein Hauch von royalem Glanz" ist eine Meinungsäußerung und ein Ausdruck von fehlender "Objektivität und Unparteilichkeit".

Wir fordern die Befassung des Rundfunkrates. Die Beschwerdemöglichkeit ergibt sich aus IV der Richtlinien gemäß § 11e. Zum Thema siehe auch (Beitrag 3): http://www.nachdenkseiten.de/?p=39028

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam

Re: Saudi-Arabien - "Wertendes Wording"

Verfasst: 24. Oktober 2017, 20:50
von Maren
Von: a.beyer@ndr.de
Betreff: Ihre E-Mail

Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

in Ihrer E-Mail vom 4. Juli 2017 kritisieren Sie erneut die Berichterstattung von ARD-aktuell.

Ich habe die verantwortliche Redaktion gebeten, zu Ihrer Kritik Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme finden Sie im Anhang.

Aus meiner Sicht liegt kein Verstoß gegen die Programmgrundsätze des NDR oder sonstige Vorschriften vor. Durch die Übersendung dieser Stellungnahme bringe ich dies zum Ausdruck.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Arno Beyer
Stv. Intendant
______________________________

NDR Stellvertretende Intendanz
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

Re: Saudi-Arabien - "Wertendes Wording"

Verfasst: 24. Oktober 2017, 20:53
von Maren
Eingabe vom 4. Juli 2017

Sehr geehrte Rundfunkräte,

wie dem letzten Absatz unserer Programmbeschwerde zu entnehmen ist, sehen wir den Programmverstoß darin, dass die Beschreibung "ein Hauch von royalem Glanz" eine Meinungsäußerung und ein Ausdruck von fehlender "Objektivität und Unparteilichkeit" ist.

Hierauf geht der stellvertretende Chefredakteur nicht ein, so dass seine Stellungnahme unbrauchbar ist. Es fehlt auch eine Begründung, warum bei einem Mörderstaat wie Saudi-Arabien die gewählten Formulierungen angemessen sein sollen.

Wir bleiben deshalb bei dem Vorwurf, dass gegen Programmrichtlinien verstoßen wurde.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam