Programmbeschwerde: Spiel im Schatten – Putins unerklärter Krieg gegen den Westen

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Maren
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Programmbeschwerde: Spiel im Schatten – Putins unerklärter Krieg gegen den Westen

Beitrag von Maren »

Mitteldeutscher Rundfunk
Intendanz
Frau Professor Wille
Kant-Straße
04275 Leipzig


Programmbeschwerde: Spiel im Schatten – Putins unerklärter Krieg gegen den Westen

Hiermit legen wir Einspruch ein gegen die ‚Dokumentation‘ „Spiel im Schatten – Putins unerklärter Krieg gegen den Westen“, ausgestrahlt in der ARD am 04.07.2016 und auf Phoenix am 09.07.2016, da diese Sendung nicht nur einen, sondern mehrere Programmrichtlinien des Staatsvertrags für den MDR sowie die Richtlinien des Allgemeinen Pressekodexes in grober Weise verletzt. Zudem zeichnet sie sich durch unglaubliche Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht aus.

Denn diese ‚Dokumentation‘, für die Ihre Mitarbeiter Marcus Weller und Arndt Ginzel verantwortlich sind, unternimmt es,

– anstatt einen objektiven und umfassenden Überblick über internationale Geschehen zu geben, Falschbehauptungen zu streuen und Personen ohne saubere Belege zu verunglimpfen.

– anstatt internationale Verständigung zu fördern, es bewusst darauf anzulegen, die Beziehung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einem anderen Land, der Russischen Föderation, durch eine fälschliche und herabwürdigende Anschuldigung seiner Regierung schwer zu schädigen.

– anstatt sich für Friedenssicherung einzusetzen, den Frieden in Europa zu gefährden und internationale Spannungen durch eine verhetzende Darstellung der Regierung eines anderen Landes zu verschärfen.

– anstatt sich für den Minderheitenschutz einzusetzen, eine unverantwortliche Hetze gegen eine herkunftsdefinierte Minderheit, nämlich die der Russlanddeutschen, zu verbreiten.

– anstatt davon abzusehen, einseitig einer Partei oder Gruppe oder Weltanschauung zu dienen, in demagogischer Form die in einer Demokratie notwendige Kritik und den Widerspruch zur herrschenden Regierungspolitik und zu einem institutionalisierten Mediendiskurs durch die schmierenhaft-demagogische Konstruktion kolportierter Zusammenhänge als prinzipiell extremistisch zu diffamieren.

– anstatt sachlich und umfassend zu berichten sowie Informationen vor ihrer Verbreitung mit Sorgfalt auf Wahrheitsgehalt und Herkunft zu prüfen, erfundene Zusammenhänge zwischen nicht miteinander in Verbindung stehenden Ereignissen zu kolportieren, obgleich das Fehlen von Belegen für die lancierten Zusammenhänge allzu offensichtlich ist.

– anstatt zur eigenständigen Urteilsbildung der Zuschauer beizutragen, sie mit billigsten propagandistischen Mitteln emotional aufzuladen, sie zu Feindseligkeit aufzustacheln und ihnen Vorurteile einzuimpfen.

Insgesamt bleibt bei dieser Sendung, die einen kaum noch zu übertreffenden Schandfleck im Programm des MDR darstellen dürfte, zu konstatieren,

– dass das Ausmaß der gezielten Erzeugung von Feindseligkeit gegenüber einem anderen Land, gegenüber einer herkunftsdefinierten Minderheit in Deutschland und konkreten Einzelpersonen sich hier zu einem Stück konzertierter Volksverhetzung auswächst.

– und dass die Verachtung der Programmleitung des MDR für die sie durch Gebühren finanzierenden Zuschauer damit ein Maß erreicht hat, das man nur noch als blanken Zynismus bezeichnen kann.

Begründung:

Der MDR hat durch diese Sendung wesentliche Grundsätze des Rundfunkvertrages und des Pressekodexes beiseite geschoben, um eine Agenda zu vertreten, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist: Er hat in diesem Film eine Botschaft verbreitet, die in erster Linie darauf ausgerichtet ist, Misstrauen und Feindschaft gegen ein anderes Land zu erzeugen. Zur Erfüllung dieses an sich schon unheiligen Zwecks nimmt er den Rufmord an individuellen Personen, Organisationen und die verhetzende Darstellung einer herkunftsbedingten Minderheit von 3,5 Millionen Menschen billigend in Kauf.

Aber damit nicht genug: Um die gewünschte Erweckung militanter Feindseligkeit gegen jeden Zweifel oder Einspruch zu immunisieren, ist er sich nicht zu schade, durch Kolportage den Eindruck zu erwecken, als seien urdemokratische Grundhaltungen wie die staatsbürgerliche Kritik an Regierungen oder der Zweifel an der Richtigkeit oder Angemessenheit medialer Darstellungen prinzipiell des Extremismus verdächtig. Das Einsetzen für Völkerverständigung wird hier in plumper Verallgemeinerung als Apologie der Programmatik einer fremden Regierung diffamiert; das Bedürfnis von Menschen, zunächst die Perspektiven aller in einen Konflikt involvierten Parteien nachzuvollziehen, als Kumpanei mit dem „Feind“ diskreditiert. Bürger sind in diesem Elaborat nur denkbar als blind „vertrauende“ Parteigänger der eigenen Regierung und Staatsmedien oder als fehlgeleitete passive Opfer fremder Infamie – oder als Verfechter stumpfer rassistischer Vorurteile, die selbst vor Menschenhatz und Mord nicht zurückstecken.

Als nicht extremistisch und nicht fremdgesteuert wird hier nur die Haltung einer fraglosen Bejahung der Regierungspolitik des eigenen Landes und der mit ihr übereinstimmenden Wirklichkeitsdeutung in den eigenen Leitmedien begriffen. Damit leistet sich der MDR ein Propagandastück, das darauf ausgerichtet ist, die notwendige Breitendiskussion über eine Grundsatzfrage, die die Menschen in Deutschland seit zweieinhalb Jahren aufwühlt, im Keim zu ersticken und jeden zu verunglimpfen, der am Diskussionsbedarf festhält. In der Konsequenz propagiert hiermit der MDR Meinungszensur durch Diffamierung des Einwands gegen eine verordnete Haltung. In der Konsequenz wird Demokratie schwer schädigt, weil Debatte durch ein Meinungsdiktat blockiert wird, anstatt dass eine Plattform für sie entstünde. Der grundgesetzliche Auftrag öffentlich-rechtlicher Medien wird in diesem propagandistischen Schmierenstück in sein Gegenteil verkehrt.

Dass diese Vorwürfe unzweifelhaft gerechtfertigt sind, werden wir Ihnen im Folgenden im Detail nachweisen. Zu diesem Zweck haben wir nicht nur die Sendung in Gänze transkribiert und alle zusätzlich auf der Homepage des MDR verlinkten Interviews und Quellen protokolliert, sondern ihren exakten Wortlaut einer eingehenden Analyse unterzogen. Dabei haben wir die Kriterien unserer Betrachtung mit denen anerkannter medienwissenschaftlicher Veröffentlichungen abgeglichen. Wir werden daraus nicht nur an entsprechenden Stellen zitieren, sondern bei unseren Begründungen verwendete medienwissenschaftliche Untersuchungen wie Dokumente in Fußnoten anfügen. Im Gegensatz zur kritisierten Sendung werden wir unsererseits von uns getätigte Tatsachenbehauptungen durch belastbare Quellen belegen.

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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Spiel im Schatten – Putins unerklärter Krieg gegen den Westen

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

ich möchte Ihnen hiermit den Erhalt Ihres Briefes in o.g. Angelegenheit vom 30.07.2016 (Posteingang 01.08.2016) an die Intendantin des MDR bestätigen.

Gemäß § 16 Satz1 MDR-Staatsvertrag sind an die Intendantin gerichtete Beschwerden innerhalb von 2 Monaten zu bescheiden.

Sie werden innerhalb dieses Zeitraumes eine Antwort erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Referent der Intendantin
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Anstalt des öffentlichen Rechts
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Spiel im Schatten – Putins unerklärter Krieg gegen den Westen

Beitrag von Maren »

Die vielleicht längste Programmbeschwerde aller Zeiten erhielt die vielleicht längste Antwort aller Zeiten.
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Maren
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Antwort auf die Antwort - Spiel im Schatten – Putins unerklärter Krieg gegen den Westen

Beitrag von Maren »

Ihre Antwort auf unsere Programmbeschwerde: Spiel im Schatten – Putins unerklärter Krieg gegen den Westen

Sehr geehrter Herr Honorarprofessor Dr. Jens-Ole Schröder,

zunächst erst einmal herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort auf unsere noch ausführlichere Programmbeschwerde, die uns leider dennoch nicht überzeugen konnte, da Sie trotz einiger zusätzlicher Informationen entscheidende Aspekte unseres Beschwerdetexts entweder außer Acht ließen oder nicht hinreichend zu entkräften vermochten.

Ich beginne zunächst ganz allgemein mit der Hauptsache, nämlich mit der Frage, welches die in dieser Sendung inhaltlich vertretene Kernaussage ist.

Sie selbst schreiben, die zentrale Botschaft des Filmbeitrags sei die folgende:

„Tatsache ist, dass die Autoren anhand von Dokumenten, Zeitzeugen und Experten den Nachweis antreten, dass es im Ergebnis der Recherche von Autoren eine von russischer Seite organisierte systematische Verbreitung politischer, weltanschaulicher o. ä. Ideen und Meinungen mit dem Ziel der Beeinflussung in ihrem Sinne sowie weiterer Elemente russischer Einflussnahme in der Bundesrepublik gibt, die den Schluss zulassen, dass es sich dabei um eine Form der sogenannten „Hybriden Kriegsführung“ gegen die Bundesrepublik handelt.“

Als Ziel dieser vermeintlichen „Hybriden Kriegsführung“ seitens der Regierung der Russischen Föderation gegen die Bundesrepublik Deutschland wird im beanstandeten Beitrag der Autoren Ginzel und Weller unmissverständlich und wiederholt deren „Destabilisierung“ genannt.

Stellt man dieses explizit Russland unterstellte Ziel in Beziehung zu den oben zitierten Ausführungen ist keine andere Konsequenz zu ziehen, als dass Sie die Auffassung der Autoren teilen, sie hätten bewiesen, die Regierung der Russischen Föderation betreibe systematisch den Versuch der Schwächung oder sogar ernsthaften Erschütterung der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland (- nichts anderes bedeutet „Destabilisierung“), um eigene Interessen zum Schaden Deutschlands durchzusetzen. Zu diesem Zweck würden sie offen oder verdeckt eingesetzte militärische oder nichtmilitärische, symmetrische oder asymmetrische Konfliktmittel mit dem Zweck verwenden, in Deutschland die Schwelle zwischen den völkerrechtlich angelegten Zuständen von Krieg und Frieden zu verwischen und damit den inneren Frieden im Land zu zerstören. Durch eine nicht eingestandene verdeckt aggressive Handlungsweise befinde sich somit das bilaterale Verhältnis beider Länder im destruktiven Modus eines Kriegs.

Denn nur das kann gemeint sein, wenn behauptet wird, die Russische Föderation führe einen hybriden Krieg gegen Deutschland. Wir befinden uns also demzufolge mit Russland im Krieg, auch wenn dieser verdeckt und nicht offen stattfindet. Die russische Föderation will demnach also einen gesellschaftlichen Zustand der inneren Verwerfung, Unruhe und des Unfriedens in unserem Land bewirken (Destabilisierung).

Zwar halten Sie meine Formulierung, damit sei die „gewaltsame“ Durchsetzung „feindlicher Interessen“ gegen die deutsche Gesellschaft gemeint, ebenso für eine freie Interpretation meinerseits wie die Schlussfolgerung, die Autoren unterstellten den angeblich hierfür verantwortlichen russischen Politikern damit eine Intention des Zusammenbruchs der inneren Ordnung Deutschlands („Kollaps“), da Sie offensichtlich beides in der Behauptung, die russische Regierung betreibe eine „hybride Kriegsführung“ mit dem Ziel der „Destabilisierung“ Deutschlands, nicht impliziert sehen. Doch definiert sich der Terminus des Krieges sui generis als gewaltsame Durchsetzung von Zielen durch Überwältigung und Zwang, vermittels derer man eine andere Gesellschaft in einen wehrlosen Zustand versetzen will, in dem sie zur Akzeptanz von Ergebnissen genötigt werden kann, die sie aus eigenem Bestreben weder annehmen mag oder für sich als vorteilhaft erachten kann. Denn der Versuch, mit kulturellen oder publizistischen Aktivitäten, zivilgesellschaftlichen Begegnungen, breitem Dialog und dem Handlungsarsenal der Diplomatie einer anderen Gesellschaft oder einem anderen Staat eigene Perspektiven verständlich zu machen oder sie von eigenen Zielen zu überzeugen, indem sie als für den anderen gleichfalls vorteilhaft vermittelt werden, wäre nämlich kaum mit dem Wort „Krieg“ zu bezeichnen, sondern gehört zum üblichen bilateralen Umgang befreundeter Staaten, deren Beziehung natürlich dennoch als eine politische, also interessengeleitete begriffen werden muss, die die Möglichkeit wechselseitiger Einflussnahme mit einschließt.

Hieraus wird klar ersichtlich, dass das, was in der Sendung der Regierung der Russischen Föderation vorgeworfen wird, wirklich harter Tobak ist. Man müsste also, sofern Redakteure politischer Sendungen des MDR es mit dem im Staatsvertrag verpflichtend formulierten Auftrag der Völkerverständigung ernst meinen, erwarten können, dass ein derartig ungeheuerlicher Vorwurf gegen ein bis dato befreundetes Land, das auch noch Mitglied im Europarat ist, im Ton äußerster Sachlichkeit und Zurückhaltung dargestellt und durch absolut abgewogene und gut recherchierte Belege gesichert wird, die nicht nur vage irgendwelche diffusen Assoziationen von innenpolitischen Ereignissen mit Russland oder individuellen Russen konstruieren, sondern wirklich belastbare Beweise dafür darstellen, dass die russische Regierung als Verursacher schädigender Ereignisse oder Entwicklungen in Deutschland auf der Grundlage einer entsprechenden Absicht tätig sei.

Dies geschieht aber nicht. Denn Vorverurteilung erfolgt von Beginn an alleine schon durch die gewählte Filmästhetik:
Bereits die martialische Darstellung der ersten Filmminuten, die im Modus eines schlechten Gangsterfilms daherkommen, straft die vorgeblich seriöse Intention Lügen. Gegen eine ernsthafte Spurensuche über den realen Zustand der deutsch-russischen Beziehungen spricht alleine der reißerische Titel der Sendung, die bedrohlich dräuende Hintergrundmusik und das theatralische Pathos der aus dem Off raunenden Moderation. All dies ist eher ein Hinweis darauf, dass es in der Sendung primär darum geht, in einem leichtgläubigen Zuhörer die psychische Gewissheit vom Übelwollen der russischen Regierung zu verankern als darum, einem mündigen und dementsprechend kritischen Bürger eines demokratischen Rechtsstaats den sachlich fundierten Nachweis ihres zu hinterfragenden Handelns zu vermitteln, die seine skeptische Wachsamkeit erfordert.
Um das fragwürdige Vorgehen der verantwortlichen Redakteure detailliert und belastbar zu belegen, haben wir ja in unserer Beschwerde nach einer vollständigen Transkription der Sendung alleine schon die Wortwahl ausgiebig quantifizierend ausgewertet.

Hierzu bemerken Sie lapidar: „Sie haben sich die Mühe gemacht, Wörter zu zählen und Kommentarlängen auszustoppen, um zu belegen, dass in dem Film Wörter wie „Propaganda“, „hybride Kriegsführung“ und „Desinformation“ verwendet werden.“ Und Sie fahren fort zu behaupten, bei den inkriminierten Formulierungen handle es sich ausschließlich um Entscheidungen, die der geschilderte Sachzusammenhang erfordere: „Denn die Darstellung der These eines russischen Propagandakriegs kommt schwerlich ohne die von Ihnen benannten entsprechenden Fachbegriffe, um die es sich schlussendlich handelt, aus.“ (S. 3 Ihrer Antwort)

Ein erneuter Blick auf die von uns zitierten Passagen aus der insgesamt nur etwas mehr als 13 Minuten umfassenden Moderation beweist jedoch mit schwerlich abzustreitender Eindeutigkeit, dass hier nicht primär terminologisch formuliert wird, sondern überproportional emotional aufheizende Formulierungen gewählt wurden:

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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Spiel im Schatten – Putins unerklärter Krieg gegen den Westen

Beitrag von Maren »

Der Vorsitzende des Rundfunkrates sieht die Sache erwartungsgemäß genauso wie der juristische Direktor.
Und überhaupt: Ein Beitrag, dessen Autoren den "Bayerischen Fernsehpreis" erhalten haben, ist über jeden Gremienzweifel erhaben.

Dass die beiden Programmbeschwerden sowohl inhaltlich als auch autorenseitig und argumentativ verschieden sind, ist offensichtlich. Trotzdem werden beide Eingaben zusammengefasst behandelt und vom Programmausschuss abgewiesen.
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Flath_Putin_geschwärzt.pdf
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