Die Clintons sind sakrosankt

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Maren
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Die Clintons sind sakrosankt

Beitrag von Maren »

Programmbeschwerde: Die Clintons sind sakrosankt

Sehr geehrte NDR Rundfunkräte, sehr geehrter Herr Intendant,

eine weltweit agierende Stiftung, viele Millionen Dollar schwer, eingerichtet von einem vormaligen US-Präsidenten und seit Jahr und Tag in Verdacht, für korrupte Politgeschäfte vor allem der Ex-Außenministerin Killary Clinton gedient zu haben, leidet plötzlich, aber kaum überraschend, an zu geringen Geldzuflüssen und wird deshalb aufgelöst, ihre Mitarbeiter werden entlassen – und über diesen politisch hochbrisanten Vorgang berichtet ARD-aktuell mit keinem Wort. Die Clintons, Politadel aus dem Geschlecht des militärisch-industriellen Komplexes, dass Ölgeschäfts und der Gangster-Wirtschaft, sind sakrosankt und vor kritischem Journalismus geschützt.

In der Tat, mit einer sachgerechten, den Programmauftrag des Rundfunkstaatsvertrags erfüllenden Berichterstattung würde ARD-aktuell seine gesamte transatlantisch genormte Redaktionslinie aufgeben. Was nicht sein darf, das nicht sein kann: Kein Pfeiler der Atlantik-Brücke wackelt.
Tagesschau und Tagesthemen halten dicht, das garantiert der Chefredakteur.

Denn Dr. Gniffke ist ein ehrenwerter Journalist.

https://deutsch.rt.com/nordamerika/4573 ... orruption/
https://deutsche-wirtschafts-nachrichte ... ative-auf/

Der macht den Qualitätsladen lieber zu, ehe es für die lieben Freunde in Washington zappenduster wird.

Volker Bräutigam, Friedhelm Klinkhammer
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Maren
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Re: Die Clintons sind sakrosankt

Beitrag von Maren »

Von: gremienbuero
Betreff: Ihre E-Mail vom 27.01.2017

Sehr geehrter Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

ich komme zurück auf unsere Eingangsbestätigung vom 30.01.2017.

Der Rundfunkrat überwacht unter anderem die Einhaltung der staatsvertraglich verankerten Programmanforderungen. Daher sind ihm die Anregungen und Meinungen der Zuschauerinnen und Zuschauer, der Hörerinnen und Hörer sowie der Nutzer der Online-Angebote des NDR sehr wichtig. Im Rahmen der Überwachung der Programmanforderungen und der Beratung des Intendanten in Programmangelegenheiten haben wir Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und sie an die zuständige Redaktion im NDR weitergeleitet.

Der Rundfunkrat ist darüber hinaus nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Thümler
Vorsitzende NDR Rundfunkrat
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Maren
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Re: Die Clintons sind sakrosankt

Beitrag von Maren »

Von: publikumsservice@tagesschau.de
Betreff: Antwort: Ihre Programmbeschwerde von 27.01.2017

Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

der Intendant des NDR, Herr Lutz Marmor, hat mich gebeten, direkt auf Ihre E-Mail vom 27.01.2017 zu antworten.

Sie kritisieren, dass ARD-aktuell nicht über Entlassungen bei der Clinton Foundation und die Beendigung der "Clinton Global Initiative" berichtet hat.

Jeden Tag wird bei ARD-aktuell aufs Neue darüber diskutiert und gerungen, über welche Ereignisse in welchem Umfang berichtet wird. Nachrichten zu machen, bedeutet stets, Nachrichten zu gewichten und eine Auswahl zu treffen, denn aus Tausenden von Meldungen muss zwangsläufig eine Auswahl getroffen werden. ARD-aktuell ist sich dieser Tatsache bewusst und wir gehen so verantwortungsvoll wie wir können damit um. Dabei sind wir keiner politischen Instanz, Partei oder sonstigen Interessengruppen verpflichtet. Das öffentlich-rechtliche ARD-Gemeinschaftsprogramm wird aus Rundfunkbeiträgen finanziert und arbeitet frei von staatlicher Einflussnahme. Ob und in welchem Umfang über ein Thema berichtet wird, hängt auch davon ab, was sich an dem jeweiligen Tag noch alles ereignet hat. So kommt es vor, dass bestimmte Begebenheiten an einem Tag Einzug in unser Nachrichtenangebot erhalten, an einem anderen Tag dagegen nicht. Die Relevanz eines Themas ist gewissermaßen relativ und kann nur im Zusammenhang mit anderen tagesaktuellen Themen bewertet werden.

Natürlich kann man geteilter Meinung darüber sein, für wie wichtig man welche Themen hält. Wir versichern Ihnen aber, dass wir uns tagtäglich bemühen, unsere Zuschauer möglichst umfassend über das Weltgeschehen zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kai Gniffke
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Maren
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Re: Die Clintons sind sakrosankt

Beitrag von Maren »

PB vom 27.1.17

Sehr geehrte Rundfunkräte,

Dr. Gniffke schickt uns einen lächerlichen Textbaustein, ohne auf den Inhalt unserer Beschwerde einzugehen. Das passt zu ihm, genügt aber nicht den Erfordernissen des NDR-Staatsvertrages. Im übrigen: Es ist unsinnig, unsere Beschwerde wegen der Unterdrückung einer wichtigen Nachricht in eine Programmanregung umzudeuten:

Das Unterdrücken wichtiger Meldungen gehört entgegen Ihrer Auffassung nicht zum freien Programmgestaltungsrecht einer Nachrichtenredaktion, sondern verstößt gegen folgende Programmrichtlinien:

"....politische Aussagen und Analysen sind ebenso wesentliche Bestandteile des Programms wie die Information über bisher unbekannte Sachverhalte und Zusammenhänge"

bzw. "...Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen."

Es ist damit klargestellt, dass "Informationen zu unbekannten Sachverhalten“wesentliche Programmteile sind und die sachadäquate und angemessene Auswahl von Meldungen für Nachrichtensendungen nach "journalistischen Grundsätzen“ zu erfolgen hat. Nachrichtenunterdrückung gehört zweifelsfrei nicht zu diesen Grundsätzen. Zu überprüfen, ob die Programmrichtlinien eingehalten wurden, gehört jedoch zu den originären Aufgaben Ihres Gremiums. Sie hingegen erklären sich für dazu nicht befugt und berufen sich auf Absprachen mit der staatlichen Rechtsaufsicht über den NDR. Wir fordern Sie auf, Ihre Rechtsauffassung unter Berücksichtigung unseres Widerspruchs zu begründen.

Mit höflichen Grüßen

F.Klinkhammer, V. Bräutigam
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