Belagerung von syrischen Städten

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Maren
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Belagerung von syrischen Städten

Beitrag von Maren »

Belagerung von syrischen Städten

http://www.tagesschau.de/ausland/syrien-un-119.html

Sehr geehrte Damen und Herren,

ARD-aktuell ist wieder einmal dem Herdentrieb gefolgt und hat, darin ununterscheidbar von den anderen Mainstreammedien, mit dem Bericht "60.000 Unschuldige eingeschlossen" (Stand: 14.02.2017 14:01 Uhr) einen Beitrag geliefert, der mit den Programmrichtlinien unvereinbar ist. Dort heisst es u.a.:

"Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Zur journalistischen Sorgfalt gehört, dass Tatsachenbehauptungen überprüft werden; Vermutungen sind als solche zu kennzeichnen."

Es widerspricht journalistisch anerkannten Grundsätzen, wenn bei belagerten Städten und ihrer betroffenen Bevölkerung von "Unschuldigen" die Rede ist, denn im Umkehrschluss wird mit dieser Formulierung insinsuiiert, dass es auch "schuldige" Bevölkerungsteile geben kann, wenn sie bei kriegerischen Auseinandersetzungen von Agressoren bedroht werden. Auch für ARD-aktuell müsste die Vorstellung zumutbar sein, dass in Kriegen die leidende Bevölkerung immer unschuldig ist. Aber offensichtlich scheint der Gniffke-Redaktion vorzuschweben, dass es auch eine "schuldige" Bevölkerung geben kann, z.B. die, die nicht begreift, dass Terroristen keine Befreier sind. Kurzum: Der falsche Sprachgebrauch ist eine Manipulation.

Weiter heisst es: "Sabadani und Madaja liegen in der Provinz Damaskus und werden von Regierungstruppen und verbündeten Einheiten belagert, die beiden schiitischen Ortschaften Fua und Kafraja in Idlib sind von Aufständischen umzingelt."

Auch hier ist der Sprachgebrauch manipulativ:
Die syrische Regierung "belagert" mit ihren Truppen Sabadani und Madaja, dieser Begriff ist korrekt, weil die Ortschaften früher oder später militärisch eingenommen werden sollen. bei den dschiadistischen Terroristen. heisst es dagegen abschwächend "Umzingeln" im Sinne von "Umstellen". Diese Marginalisierung setzt sich fort, indem die Terroristen "Aufständische " genannt werden, obwohl es sich um terroristische Verbrecher handelt.

Eine besonders illustre Kostprobe zur Einschätzung von Terroristen: "Unterdessen wurden bei Kämpfen zwischen rivalisierenden Dschihadistengruppen in Syrien laut Aktivisten fast 70 Kämpfer getötet. Am Montagmorgen seien Gefechte zwischen der Dschihadistengruppe Fateh al-Scham und der noch radikaleren Gruppierung Dschund al-Aksa im Süden der Provinz Idlib ausgebrochen". Diese Bewertung von Terrorgruppen (radikal und noch radikaler) ist durch keine Tatsachen belegt, sondern eine bloße subjektive Einschätzung, eine Spekulation, die in Nachrichten nichts zu suchen hat. Im übrigen überrascht es, dass die Gruppierung Fateh al-Scham bei ARD-aktuell nun eine "radikale Dschiadisten-Gruppe" ist, während ihre Mitglieder während der Kämpfe in Ost-Aleppo bei Gniffke/Schwenck und Co. noch als "Rebellen“ firmierten.

Die Zahlenangaben über die belagerte Bevölkerung sind spekulativ und nicht belegt. Entgegen der Verpflichtung im Staatsvertrag fehlt in der Berichterstattung der entsprechende Hinweis, dass nur eine Meinungsäußerung vorliegt. Offensichtlich sind die Zahlen der UN wieder einmal falsch. Die ZEIT sprach kürzlich von 15 000 Zivilisten und 4500 syrischen Soldaten in den beiden von Terrorbanden belagerten schiitischen Städten Fua und Kafraja. Damit bestätigt ARD-aktuell erneut, dass ihr Umgang mit Quellen unkritisch und unbedacht ist.

Wegen des Verstoßes gegen Programmrichtlinien ist eine Prüfung durch den Rundfunkrat geboten.

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: Belagerung von syrischen Städten

Beitrag von Maren »

Von: l.marmor@ndr.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 15. Februar 2017

Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

in Ihrer E-Mail vom 15. Februar 2017 kritisieren Sie erneut die Berichterstattung auf tagesschau.de über den Krieg in Syrien.

Ich habe die verantwortliche Redaktion von ARD-aktuell gebeten, zu Ihrer Kritik Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme finden Sie im Anhang.
Stellungnahme_60.000 Städte_geschwärzt.pdf
(1.5 MiB) 896-mal heruntergeladen
Aus meiner Sicht liegt kein Verstoß gegen die Programmgrundsätze des NDR oder sonstige Vorschriften vor. Durch die Übersendung dieser Stellungnahme bringe ich dies zum Ausdruck.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Marmor

Intendant des Norddeutschen Rundfunks
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
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Maren
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Re: Belagerung von syrischen Städten

Beitrag von Maren »

PB vom 15. Februar 2017 - Belagerte syrische Städte

Sehr geehrte Rundfunkräte,

die Stellungnahme des NDR-Doktors kann unsere Kritik nicht widerlegen, denn inzwischen hat sich erwiesen, dass die Zahl 60 000 - wie wir angemerkt hatten - eine der üblichen Fake-News von ARD-aktuell waren. Als Quelle die UN zu nutzen ist schon deshalb fragwürdig, weil deren Angaben sich allzu oft als falsch, parteiisch oder aufgebauscht erwiesen haben. Dass es für ARD-aktuell nicht "nachvollziehbar" ist, dass der Begriff"unschuldig" im genannten Kontext daneben liegt, zeigt das gesunkene sprachliche Niveau in der Redaktion. Im übrigen beziehen wir uns vollinhaltlich auf die Programmbeschwerde vom 15.2.17, so dass Sie nun als Rundfunkrat am Zuge sind.

Mit höflichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Re: Belagerung von syrischen Städten

Beitrag von Maren »

Von: gremienbuero@ndr.de
Betreff: Ihre Programmbeschwerden

Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

der Rundfunkrat hat sich in seiner Sitzung am 01.12.2017 mit Ihren nachfolgend aufgeführten
Programmbeschwerden befasst:

Programmbeschwerde vom 03.11.2016 über den Artikel „Weitere Waffenruhe für Aleppo:
Moskau will Luftangriffe am Freitag aussetzen“ vom 02.11.2016 auf „tagesschau.de“

Programmbeschwerde vom 17.11.2016 über die Berichterstattung über den Internationalen
Strafgerichtshof in Den Haag in der Sendung „Tagesschau“ vom 16.11.2016

Programmbeschwerde vom 19.11.2016 über den Artikel „Koalition setzt Angriffe aus:
Brüchige Feuerpause im Jemen“ vom 19.11.2016 auf „tagesschau.de“

Programmbeschwerde vom 02.01.2017 über die Meldung „Nach Hacker-Vorwürfen:
Spannungen zwischen den USA und Russland“ in der Sendung „Tagesschau“ vom 30.12.2016

Programmbeschwerde vom 07.01.2017 über die Meldung „Treffen mit US-Geheimdiensten:
Trump will gegen Cyberangriffe vorgehen“ in der Sendung „Tagesthemen“ vom 06.01.2017

Programmbeschwerde vom 11.01.2017 über den Artikel „Russische Hacker am Werk? BSI
warnt Parteien vor Cyberangriffen“ vom 20.09.2016 auf „tagesschau.de“

Programmbeschwerde vom 05.02.2017 über die Ukraine-Berichterstattung von ARD-aktuell

Programmbeschwerde vom 15.02.2017 über die Berichterstattung auf tagesschau.de über
belagerte syrische Städte


Programmbeschwerde vom 21.02.2017 über die Berichterstattung von ARD-aktuell über die
Lage in Montenegro

Programmbeschwerde vom 26.02.2017 über die Berichterstattung auf tagesschau.de über
Äußerungen von Kanzlerkandidat Martin Schulz zur Agenda 2010

Mit den oben aufgeführten Programmbeschwerden hatten Sie sich an den Rundfunkrat des
Norddeutschen Rundfunks gewandt und einen Verstoß gegen den NDR-Staatsvertrag geltend
gemacht.

Nach intensiver Diskussion, der jeweils eine ausführliche Beratung im Programmausschuss bzw.
im Rechts- und Eingabenausschuss vorausgegangen war, und sorgfältiger Prüfung der
Sachverhalte weist der Rundfunkrat Ihre Programmbeschwerden zurück. Der Rundfunkrat kann in
keinem der oben genannten Fälle einen Verstoß gegen die für den NDR geltenden
Rechtsvorschriften feststellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero@ndr.de
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