Oktoberfest-Attentat: Nachricht unterdrückt

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Maren
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Oktoberfest-Attentat: Nachricht unterdrückt

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Programmbeschwerde: Nachricht unterdrückt

Sehr geehrte Damen und Herren des NDR Rundfunkrates,
sehr geehrter Herr Intendant,

ein Sprecher des Landeskriminalamtes Bayern teilt mit:

„Der Leiter der bayerischen Sonderkommission zum Oktoberfest-Attentat von 1980 ist abgelöst worden. Gegen ihn und fünf weitere Beamte des Bayerischen Landeskriminalamts (LKA) wird selbst ermittelt. Seit dem 19. Dezember leite ein anderer Kollege die Soko zum Wiesn-Attentat, die nach der Wiederaufnahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt vor zwei Jahren eingesetzt worden war, sagte der Sprecher des LKA auf Anfrage."
Quelle:https://www.neues-deutschland.de/artike ... loest.html

Wieder geht es, wie auch im Verfahren betr. „Nationalsozialistischer Untergrund“ NSU, um das zwielichtige Zusammenwirken von Polizei, und Geheimdienst und V-Männern, um Massen- und Serienmord des Tiefen Staates. Das Oktoberfestattentat, eines der schlimmsten und bis heute unaufgeklärten politischen Verbrechen in der Geschichte der Republik, ist aber nach Ansicht der Redaktion ARD-aktuell auch dann keine Meldung wert, wenn der Chef der ermittelnden Sonderkommission des LKA abgelöst werden muss, weil gegen ihn selbst wegen fieser Verfassungsschutz-Geschichten ein Ermittlungsverfahren nötig wurde.

Wartet Die Qualitätsjournalisten-Truppe Dr. Gniffke vielleicht auf eine Freigabe der Information durch die Bundesregierung? Oder darauf, dass als zweite Quelle die „Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte“, SOHR, eine entsprechende Mitteilung macht, die dann aber mit dem Zusatz versehen wird, „für diese Angaben ist eine unabhängige Überprüfung nicht möglich“ – wegen journalistischer Seriosität?

Volker Bräutigam, Friedhelm Klinkhammer
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Nachricht unterdrückt

Beitrag von Maren »

Von: gremienbuero@ndr.de

Betreff: Ihre E-Mail vom 27.12.2016
Sehr geehrter Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

ich komme zurück auf unsere Eingangsbestätigung vom 02.01.2017.

Der Rundfunkrat überwacht unter anderem die Einhaltung der staatsvertraglich verankerten Programmanforderungen. Daher sind ihm die Anregungen und Meinungen der Zuschauerinnen und Zuschauer, der Hörerinnen und Hörer sowie der Nutzer der Online-Angebote des NDR sehr wichtig. Im Rahmen der Überwachung der Programmanforderungen und der Beratung des Intendanten in Programmangelegenheiten haben wir Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und sie an die zuständige Redaktion im NDR weitergeleitet.

Der Rundfunkrat ist darüber hinaus nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Thümler
Vorsitzende NDR Rundfunkrat

_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero@ndr.de
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Nachricht unterdrückt

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte,

bei Programmbeschwerden über unterdrückte bzw. unterlassene Nachrichten in den Sendungen der ARD-aktuell erklärt dessen Vorsitzende Ursula Thümler neuerdings den NDR Rundfunkrat für unzuständig:

„... haben wir Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und sie an die zuständige Redaktion im NDR weitergeleitet. Der Rundfunkrat ist darüber hinaus nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind."

Mit Verlaub, dieser abenteuerlichen Rechtfertigung einer faktischen Arbeitsverweigerung (mutmaßlich aufgrund einer wachsenden Zahl von Programmbeschwerden) ist entschieden zu widersprechen.

Das machen wir hier mal schön der Reihe nach.

„Jeder hat das Recht, sich mit Eingaben und Anregungen zur Programmgestaltung an den Rundfunkrat sowie an den Intendanten zu wenden“,

heißt es in §13 des NDR Staatsvertrags. Unter „Eingabe“ ist eine „...an eine Behörde oder Volksvertretung gerichtete Bitte oder Beschwerde“ zu verstehen. (https://de.wikipedia.org/wiki/Eingabe). Auch „Programmbeschwerden“ sind also per definitionem eine Eingabe. Logisch, nicht?

Der NDR-Staatsvertrag, ein Werk mit Gesetzeskraft, schreibt knapp und eindeutig vor:

„(§5) Der NDR hat den Rundfunkteilnehmern und Rundfunkteilnehmerinnen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben.“

Abermals wollen wir die Logik bemühen: „Umfassend“ heißt, dass wichtige Informationen nicht unterdrückt bzw. einfach weggelassen werden dürfen. Denn, und das ist wunderhübsch in diesem Vertrag dargelegt:

"(§8) Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen.“

Dass Nachrichtenunterdrückung nicht sonderlich zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger beiträgt, dürfte unstreitig sein. Eine Beschwerde darüber, dass einzelne Sendungen aufgrund ihrer Unvollständigkeit bzw. unterdrückter Nachrichten eine Rechtsverletzung darstellen, einen Verstoß gegen den Programmauftrag des NDR, ist deshalb nicht nur zulässig, sondern aus staatsbürgerlicher Sicht geradezu geboten.

Wenden wir uns nun der spannenden Frage zu, ob der Rundfunkrat auch für die Beschwerden über Nachrichtenunterdrückung zuständig ist. Die Vorsitzende behauptet, das Gremium sei dazu nicht befugt, denn seine Kontrollaufgabe beschränke sich auf "tatsächlich gesendete Inhalte". Mit anderen Worten: Was nicht gesendet worden sei, dürfe der Rundfunkrat auch nicht kontrollieren.

Soll er ja auch gar nicht. Er soll nicht kontrollieren, was nicht gesendet wurde, sondern er soll kontrollieren, dass und warum etwas nicht gesendet wurde. Wie aber macht man das dieser Rundfunkratsvorsitzenden begreiflich?

Eine Programmbeschwerde über einen Fall von Nachrichtenunterdrückung kann, das sagt die Logik, nur bezogen sein auf eine oder mehrere zurückliegende, bereits ausgeführte Sendungen, in denen das Fehlen einer an sich notwendigen Information aufgefallen und nachweisbar ist. Adressaten der Beschwerde sind Intendant und/oder Rundfunkrat, so steht es im Staatsvertrag. Der sagt:

„(§18,2) Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen“

also, hat er, wie oben vermerkt, auch die Frage der Vollständigkeit der Informationen zu überwachen (dass ein „objektiver und umfassender Überblick“ gegeben wird). Der Rundfunkrat hat, anders als seine Vorsitzende fälschlich darlegt, sogar noch weitergehende Aufgaben und Rechte:

„(§18) Er kann feststellen, dass einzelne Sendungen gegen diese Anforderungen verstoßen, und den Intendanten anweisen, einen festgestellten Verstoß nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen.“

Ein konstruiertes Beispiel: Stellen wir uns einen Zwischenfall im Bundestag vor: Der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder hat sich an ukrainischen Vorbildern orientiert und dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann eine geschallert. ARD-aktuell hat den Vorfall staatsfromm verschwiegen, weil Ohrfeigen Misshelligkeiten in der Großen Koalition offenbaren würden. Der Pseudologik Ihrer Frau Vorsitzenden Thümler gemäß wäre der Rundfunkrat für eine Beschwerde „Nachrichtenunterdrückung!“ aber gar nicht zuständig, denn der „Inhalt“ (Kauder watscht Oppermann) ist nicht berichtet, nicht gesendet worden. Was wäre davon wohl zu halten? Hätte ARD-aktuell (in unserem konstruierten Beispiel) erst fälschlich berichten müssen, Kauder habe dem Oppermann nicht nur eine, sondern gleich zweie geknallt, und es läge dann keine Nachrichtenunterdrückung, sondern eine Falschnachricht vor, müsste der Thümler-Logik zufolge der Rundfunkrat eine Beschwerde darüber dann aber behandeln, denn der „Inhalt“ wäre ja gesendet gewesen?

Nun erlauben wir uns angesichts dieser erschütternd verqueren Gedankenführung nur noch die Nachfrage: Und was ist, wenn in unserem konstruierten Fall nicht nur der Volker Kauder den Thomas Oppermann gewatscht, sondern der Oppermann den Kauder zurückgewatscht hat, die Tagesschau aber nur über die Kauderwatsche berichtet und die Information über die Oppermannwatsche unterdrückt hat? Proklamiert der NDR-Rundfunkrat im Falle einer Programmbeschwerde wegen partieller Nachrichtenunterdrückung dann seine Halbzuständigkeit? Anders gefragt: Kann ein öffentlich bestelltes Aufsichtsgremium wie der NDR Rundfunkrat seine Arbeitsverweigerung noch aberwitziger begründen als die Vorsitzende Thümler es hier probiert?

Das Ziel einer Programmbeschwerde wegen Nachrichtenunterdrückung ist, dass der Rundfunkrat korrigierend eingreift und Wiederholungsfälle ausschließt. Nachrichtenunterschlagung ist eine besonders üble Form von Manipulation, eindeutig ein Verstoß gegen den Programmauftrag und gegen die Programmrichtlinien. Dies zu ignorieren bzw. die Zuständigkeit des Rundfunkrates dafür mit spitzfindigen und abwegigen Behauptungen zu bestreiten, ist eine Missachtung des Eingaberechts der Rundfunkteilnehmer. Noch mehr: Es ist eine Verhöhnung des Publikums.

Treiben wir also, wie im Umgang mit Ihnen offenbar nörtig, den Formalismus auf die Spitze. Um unsere Beschwerde in Übereinstimmung mit dem Wortlaut des § 18 zu bringen, erweitern wir unsere Ausführungen vom 27.12.16:

„Die Sendungen "Tagesschau", "Tagesthemen" und "Tagesschau.de" haben gegen das Gebot der im Programmauftrag vorgesehenen umfassenden Berichterstattung deswegen verstoßen, weil über die Mitteilung des Landeskriminalamtes nicht berichtet wurde. Mit dem Unterdrücken dieser Nachricht wird verhindert, dass die Zuschauer sich ein Bild darüber machen können, mit welcher Doppelzüngigkeit in Deutschland mit dem Thema "Rechtsradikalismus" umgegangen und in welchem Umfang hier mit zweierlei Maß gemessen wird.“

Ihren Anspruch auf gründliche Haarspalterei werden wir ab sofort immer berücksichtigen, einen entsprechenden Textbaustein formulieren und ihn bei erwartbaren Fällen von Nachrichtenunterschlagung künftig standardmäßig in unseren Beschwerden dagegen einsetzen.

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: Oktoberfest-Attentat: Nachricht unterdrückt

Beitrag von Maren »

Von: publikumsservice@tagesschau.de
Betreff: Ihre Nachricht vom 27.12.2016

Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27.12.2016. Sie warfen der Redaktion erneut Nachrichtenunterdrückung vor. In der Tat hat ARD-aktuell nicht gemeldet, dass der Chef der bayerischen Sonderkommission zum Oktoberfest-Attentat von 1980 wegen Ermittlungen im Zusammenhang mit einem V-Mann-Einsatz in der Rockerszene abgelöst wurde.

Das ist keine Nachrichtenunterdrückung, sondern eine redaktionelle Entscheidung. Jeden Tag wird bei ARD-aktuell aufs Neue darüber diskutiert und gerungen, über welche Ereignisse in welchem Umfang berichtet wird. Nachrichten zu machen, bedeutet stets, Nachrichten zu gewichten und eine Auswahl zu treffen, denn aus Tausenden von Meldungen muss zwangsläufig eine Auswahl getroffen werden. ARD-aktuell ist sich dieser Tatsache bewusst und wir gehen so verantwortungsvoll wie wir können damit um. Dabei sind wir keiner politischen Instanz, Partei oder sonstigen Interessengruppen verpflichtet. Das öffentlich-rechtliche ARD-Gemeinschaftsprogramm wird aus Rundfunkbeiträgen finanziert und arbeitet frei von staatlicher Einflussnahme. Ob und in welchem Umfang über ein Thema berichtet wird, hängt auch davon ab, was sich an dem jeweiligen Tag noch alles ereignet hat. So kommt es vor, dass bestimmte Begebenheiten an einem Tag Einzug in unser Nachrichtenangebot erhalten, an einem anderen Tag dagegen nicht. Die Relevanz eines Themas ist gewissermaßen relativ und kann nur im Zusammenhang mit anderen tagesaktuellen Themen bewertet werden.

Natürlich kann man geteilter Meinung darüber sein, für wie wichtig man welche Themen hält. Wir versichern Ihnen aber, dass wir uns tagtäglich bemühen, unsere Zuschauer möglichst umfassend über das Weltgeschehen zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Nitsche
Zweiter Chefredakteur ARD-aktuell
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Re: Oktoberfest-Attentat: Nachricht unterdrückt

Beitrag von Maren »

PB vom 27.12.2016

Sehr geehrte Damen und Herren des NDR-Rundfunkrates,

wir hatten an Sie die Beschwerde vom 27.12.2016 gerichtet und bekommen nun eine Textbaustein-Antwort der ARD-aktuell-Redaktion: Das entspricht nicht dem Verfahren des § 13 NDR-Staatsvertrag und der GO des Rundfunkrates.

Dass ARD-aktuell als kritisierte Redaktion die Rechtfertigung für das eigene Versäumnis liefert, ist Pille-Palle, es heisst: Es wird der Bock zum Gärtner gemacht. Die kritisierte Redaktion ist befangen, sie hatte schließlich eine Stellungnahme in eigener Sache abzugeben. Aufgrund des Subordinationsverhältnisses der Hauptabteilung ARD-aktuell zu ihrer Geschäftsleitung bleibt ihr zur Vermeidung von Nachteilen nur die Selbstrechtfertigung. Dass Sie als Rundfunkrat diese Prozedur nicht für unwürdig, sondern für angebracht und vertretbar halten, zeigt, wie naiv Sie in Medienfragen sind und wie wenig Sie darüberhinaus sich selbst ein eigenständiges, unabhängiges Urteil zubilligen.

Eine so wichtige Nachricht wie über das Oktoberfest 1980 zu unterdrücken hat nichts mit Fragen der journalistischen Auswahl zu tun, sondern ist eine unzweideutige Manipulation.

Da Sie mittlerweile nahezu täglich Beschwerden über die fehlerhafte Arbeitsweise der ARD-aktuell erhalten, sind Sie offenbar - im Zusammenspiel mit der Staatskanzlei des niedersächsischen Ministerpräsidenten - bemüht, sich Arbeit damit vom Hals zu halten und die Protestschreiben einfach der Chefredaktion zur Beantwortung weiterzuschieben. Wir bewundern die juristische Spitzfindigkeit, mit der Sie diese Extratour zu rechtfertigen versuchen, halten sie allerdings für untauglich, Ihre Unfähigkeit zu gründlicher eigenständiger Prüfarbeit jeder einzelnen Eingabe zu verschleiern. Auf solche Mätzchen verfällt nur, wer entweder zu bequem oder überfordert ist, seine Kontrollfunktion zu erfüllen. So oder so: Es wirft kein gutes Licht auf Sie als Repräsentanten von Gewerkschaften, Umweltschutzorganisationen, Schriftstellerverband, Parteien, Arbeitgebern, Kirchen etc. pp. Es entbehrt nicht einer inneren Logik, dass Sie Programmbeschwerden auch nur hinter verschlossenen Türen beraten und Ihre Entscheidungen gegenüber der Öffentlichkeit auch nicht begründen.

Im übrigen verweisen wir auf unsere Mail vom 15.2.17

Wir fordern Sie auf, bei Behandlung unserer Programmbeschwerde wenigstens formal das seit mehr als 30 Jahren übliche Verfahren einzuhalten.

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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