SPD-Positionen unsachlich verniedlicht

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Maren
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SPD-Positionen unsachlich verniedlicht

Beitrag von Maren »

Tagesthemen am 21.2.2017: SPD-Positionen unsachlich verniedlicht

http://www.tagesschau.de/multimedia/vid ... 62331.html

Sehr geehrte Damen und Herren des NDR-Rundfunkrates,

am 21.02.17 .berichteten die Tagesthemen über den SPD-Kanzlerkandidaten Schulz und seine Absicht, im Falle seines Wahlsieges die „sachgrundlose Befristung" von Arbeitsverträgen abzuschaffen und die Dauer der Zahlung von Arbeitslosengeld zu verlängern.

Es kommt der Beschäftigte einer Kölner Sicherheitsfirma zu Wort, der auf Basis eines Zweijahresvertrages tätig ist. Er beschreibt seine Ängste und Unsicherheit, den Arbeitsplatz möglicherweise nach Ablauf von zwei Jahren wieder zu verlieren.

ARD-aktuell gibt sich dann scheinneutral und dem Zuschauer zur Abwägung, ob derlei Befristungen sinnvoll sind oder nicht.

Das beginnt allerdings mit einer Falschdarstellung, die das vom Betroffenen zuvor Gesagte komplett ignoriert: "...die Befristung (kann) auch eine Chance sein für Mitarbeiter wie Falk (der interviewte Arbeitnemer) ". Diese Behauptung steht eindeutig im Gegensatz zu dem, was der Interviewte nachvollziehbar über seine Arbeitsplatzverlustängste gerade vorher gesagt hatte.

Die sachlich nicht begründbare Befristung als "Chance" zu bezeichnen und nicht als das, was sie ist, nämlich ein Zwangsmittel zur Produktion vollkommen gefügiger Arbeitssklaven, ist eine manipulative Verharmlosung. Einem Zeitvertrags-Arbeitnehmer mag in Aussicht gestellt worden sein, in ein unbefristetes Vertragsverhältnis übernommen zu werden. In Anbetracht der Rahmenbedingungen für diese vage Möglichkeit – ein Rechtsanspruch darauf besteht ja nicht – aber von einer „Chance“ (positiv konnotiert!) zu reden, ist unqualifiziertes, empathiefreies Geschwätz. Ein zeitvertragsbedingtes Abhängigkeitsverhältnis trotz seines erpresserischen Beigeschmacks mit dem Vokabular der Arbeitgeberverbände und der Intiative Neue Soziale Marktwirtschaft INSM zu beschönigen, verletzt das Gebot der Sachlichkeit und den Auftrag, objektiv zu berichten.

Noch deutlicher sichtbar wurden die dieser „Formulierungskunst“ innewohnende Gedankenlosigkeit und Empathieunfähigkeit, als ein Leiter der Sicherheitsfirma mit dem abgedroschenen und zynischen „Argument" zu Wort kommt, der Arbeitnehmer könne in den zwei Jahren ja den Betrieb besser kennenlernen; das Unternehmen auf der anderen Seite habe nach zwei Jahren die Möglichkeit, zu entscheiden, den Arbeitnehmer dauerhaft zu übernehmen. Dass ARD-aktuell kritische Nachfragen hierzu unterlässt, beweist, dass der Redaktion die Inhumanität der Arbeitgeber-Ideologie entweder nicht einmal bewusst oder ihr gar gleichgültig ist. Nebenbei gefragt: Wieviele Redakteure hat ARD-aktuell auf Zeitvertragsbasis beschäftigt?

In dem TT-Beitrag folgen weitere Ausführungen zu den in Bielefeld geäußerten Forderungen des Kanzlerkandidaten: "Schulz sind die Befristungen ein Dorn im Auge". Diese Sprache hat nichts mit objektiver Berichterstattung zu tun, die Formulierung "Dorn im Auge“ als Metapher für die Forderung, inhumane Rechtsnormen der Arbeitswelt abzuschaffen, ist eine unzulässige Verniedlichung. In der Programmrichtlinie heisst es unmissverständlich: "Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten".

Anschließend an die Schulz-Ausführungen stellt TT die Frage: "Aber gibt es wirklich ein Problem mit befristeten Verträgen?" Damit wird Schulz faktisch Irrationalität unterstellt. Die - mit Verlaub! – tatsächlich bescheuerte Frage wird zudem nur dem Arbeitgebervertreter vorgelegt, und eben diese Auswahl zeigt ungeschminkt die Schlagseite der Redaktion bei dieser Thematik.

Strich drunter: Zur überfälligen Thematik "Aufhebung der Befristungsregeln des Arbeitsrechts" hat ARD-aktuell zweimal Arbeitgeberpositionen vermittelt und der Forderung des Kanzlerkandidaten Schulz entgegengestellt. Nicht einmal ein Gewerkschaftsfunktionär kam zu Wort; seine Sicht der Dinge wäre hier unbedingt von Interesse gewesen. Mit objektiver Berichterstattung hatte das TT-Angebot nichts zu tun.

Reichlich unangemessen behandelte der TT-Bericht im Folgenden obendrein die Vorstellung des SPD-Kandidaten, die Bezugszeit von Arbeitslosengeldzu verlängern:

"Auch bei älteren Arbeitnehmern will sich Schulz kümmern". Schulz als "Kümmerer", als Gutmensch, nicht als Politiker, der bessere Rechte für Lohnabhängige fordert. Auch hier wieder die unzulässige Verniedlichung der Rolle des Kanzlerkandidaten und der Sache, um die es geht.

Die darin erkennbare Gesinnung zeigt sich in der anschließenden dummdreisten und sachlich unzutreffenden Behauptung: "Applaus bekommt Schulz heute nur von den Sozialverbänden...“ Hier soll mit anderen Worten gesagt werden: Schulz hat heute nur Stuss geredet, deshalb fand er lediglich bei einigen karikativen Organisationen Zustimmung. Das ignoriert eine aktuelle Meinungsumfrage, wonach 65% der Bevölkerung die Forderungen des Kandidaten Schulz teilen. Die Tagesthemen demonstrieren demgegenüber reaktionäre Schlagseite.

Liebe Sozi-nahe Rundfunkräte – die übrigen Damen und Herren Ratsmitglieder mögen sich ihren eigenen Vers machen –, Sie sehen an obigen Ausführungen, was Ihre Partei in diesem Jahr von ARD-aktuell vielleicht noch zu erwarten hat. Es ist Ihr Problem, zu begreifen, dass das „Flaggschiff der deutschen TV-Nachrichten“ den SPD-Kandidaten sehr wohl manipulativ zerlegen und seine „Chancen“ torpedieren kann.

Andererseits stellt sich natürlich die Frage, ob es Sie wirklich stört. dass damit zugleich auch die Hoffnungen einer Wählermehrheit auf mehr Gerechtigkeit und Gleichheit in der Arbeitswelt wieder versenkt würden. Uns allen ist ja bewusst, dass die SPD gerade ihr halbes soziales Jahr ausgerufen hat, und das endet eben nach den Wahlen im September, spätestens. Bis dahin ist das Spitzenpersonal dieser Partei (Tucholskys Namensvorschlag: „Hier können Familien Kaffeee kochen“) darum bemüht, die SPD als Frontorganisation für Arbeiter und Geringverdiener erscheinen zu lassen. Was Schulz später tun könnte oder würde, ist letztlich gleich...


Friedhelm Klinkhammer, Volker Bräutigam
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Maren
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Re: SPD-Positionen unsachlich verniedlicht

Beitrag von Maren »

Von: Christof Schneider
Betreff: Antwort: Ihre Mail vom 25.02.2017 / Tagesthemen am 21.02.2017
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Maren
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Re: SPD-Positionen unsachlich verniedlicht

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte WDR-Rundfunkräte,

wir beziehen uns auf die ausführliche - und offensichtlich auch ernstgemeinte - Stellungnahme des Herrn Schneider vom 6. April 2017.

Sie stellt uns aber nicht zufrieden, da sie wesentliche Kritikpunkte nicht beantwortet. Insbesondere widerlegt sie nicht den Vorwurf, dass die Schulz-Forderungen (gleichviel, ob von ihm ernst gemeint oder nur Wahlkampfgetöse) mit den typischen Arbeitgeberargumenten ("befristete Arbeit ist besser als keine") journalistisch unzulässig "mies" gemacht wurden. Auch die Ausführungen zu der Auswahl der "Experten" mit 2:1 zugunsten der Arbeitgeber sind nicht überzeugend. Deshalb halten wir den Vorwurf aufrecht, dass in diesem Fall einseitig - gegen Schulz bzw. die Beseitigung von Hartz IV - agitiert wurde. Dies widerspricht der Programmrichtlinie:

"Die ARD hat bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung...zu berücksichtigen".

Wir bitten Sie, sich mit der Angelegenheit zu befassen.

Mit freundlichem Gruß

F.Klinkhammer und V. Bräutigam
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Maren
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Re: SPD-Positionen unsachlich verniedlicht

Beitrag von Maren »

Von: Rundfunkrat <rundfunkrat@wdr.de>
Betreff: Ihre E-Mail vom 8. April 2017

Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

vielen Dank für Ihre E-Mail nebst Anhang vom 8. April 2017 an den WDR-Rundfunkrat, in der Sie sich zu der Antwort von Herrn Dr. Schneider auf Ihr Schreiben vom 25. Februar 2017 äußern und darum bitten, dass sich der Rundfunkrat mit der Angelegenheit befassen möge.

Wie Sie aus vorheriger Korrespondenz wissen, ist das Programmbeschwerdeverfahren in § 10 Absatz 2 WDR-Gesetz geregelt und geht weit darüber hinaus, eine Kritik am Programm zu prüfen und sich eine Meinung darüber zu bilden. Vielmehr analysieren zunächst der Intendant und danach möglicherweise der Rundfunkrat als Berufungsinstanz auf einem gesetzlich vorgeschriebenen Weg, ob im konkreten Fall die im WDR-Gesetz festgelegten Programmgrundsätze verletzt wurden.

Sie beziehen sich in Ihrer E-Mail auf Programmrichtlinien und zitieren nach unserer Recherche aus den Grundsätzen für die Zusammenarbeit im ARD-Gemeinschaftsprogramm "Erstes Deutsches Fernsehen" und anderen Gemeinschaftsprogrammen und -angeboten. Die Programmgrundsätze sind jedoch in § 5 WDR-Gesetz geregelt.

Sofern Sie ein förmliches Beschwerdeverfahren anstreben, würden wir Sie daher bitten, uns dies mitzuteilen und die entsprechenden Programmgrundsätze zu benennen, die Sie durch den Beitrag „Martin Schulz' Reformvorschläge zum Arbeitsmarkt“ vom 21. Februar 2017 auf ‚tagesschau.de‘ verletzt sehen.

Wir haben Ihr Schreiben an den Intendanten des WDR zunächst zur Kenntnis weitergeleitet. Sobald uns Ihre Rückmeldung vorliegt, werden wir diese zur weitergehenden Prüfung der verfahrensmäßigen Einordnung und Bearbeitung ebenfalls weiterleiten.

Westdeutscher Rundfunk
Geschäftsstelle des Rundfunkrats

Appellhofplatz 1
50667 Köln

Telefon: +49 (0)221 220 5600
Telefax: +49 (0)221 220-2762
rundfunkrat@wdr.de

www.wdr-rundfunkrat.de
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Maren
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Re: SPD-Positionen unsachlich verniedlicht

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Mail.

Nach unserer Auffassung gehört es nicht zu den Verpflichtungen eines Beschwerdeführers, die genauen Rechtsnormen hinsichtlich der Begründetheit eines Antrages zu liefern. Es gehört zu den Aufgaben des Rundfunkrates, den vorgetragenen Sachverhalt unter bestehende Normen zu subsumieren und festzustellen, ob ein Verstoß vorliegt oder nicht. Mit Ihren dargelegten rechtlich-irrigen Vorstellungen verfolgen Sie - so scheint es - die Absicht, kritischen Zuschauern Barrieren zu errichten, damit sie ihr Anliegen entnervt aufgeben und vor "der großen Anstalt" kapitulieren. Unser Ding ist das allerdings nicht.

Verwundert sind wir darüber, dass Sie die Grundsätze für die Zusammenarbeit im ARD-Gemeinschaftsprogramm "Erstes Deutsches Fernsehen" und anderen Gemeinschaftsprogrammen und -angebote nicht als verbindlich für den WDR ansehen, obwohl der WDR diesen Grundsätzen zugestimmt hat. Dem Rechtscharakter nach sind diese Grundsätze speziell ausgeformte Programmrichtlinien, die für ARD-aktuell - auch im Verhältnis zum WDR - gelten. Wir sehen deshalb nicht, warum sie keine Programmrichtlinien im Sinne des WDR-Gesetzes sein sollen. Aber davon abgesehen gibt es in den im Ministerialblatt veröffentlichten Richtlinien genügend Ansatzpunkte, um eine Programmbeschwerde als begründet anzunehmen, z.B.:"Mit unseren Informationsangeboten setzen wir einen hohen professionellen Standard. Der WDR informiert unabhängig und überparteilich. Wir berichten wahrhaftig, fair und kompetent. Wir sind keiner Konfliktpartei verpflichtet und hören immer auch die Gegenseite. Wir nutzen vielfältige Quellen und prüfen ihre Vertrauenswürdigkeit. Interessengeleitete Informationen und Äußerungen machen wir kenntlich." Wir haben im einzelnen dargelegt, warum der Schulz-Beitrag unfair, unprofessionell und parteiisch war.

Aber nicht nur in den Richtlinien, sondern auch in Programmgrundsätzen finden sich rechtliche Grundlagen zur Begründung unseres Anliegens (§ 5 (5) letzter Satz WDR-Gesetz.

Wir sehen überhaupt keinen Grund, unsere Programmbeschwerde in eine für Sie unverbindliche Meinungsäußerung umzudeuten.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Re: SPD-Positionen unsachlich verniedlicht

Beitrag von Maren »

Bei diesem Vorgang wurde seitens der Beschwerdeführer die Monatsfrist verpasst, sodass die Angelegenheit als abgeschlossen betrachtet wird.
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