Klage der Ukraine gegen Russland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag

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Maren
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Klage der Ukraine gegen Russland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag

Beitrag von Maren »

MDR
Intendanz
Kantstraße 71-73
04275 Leipzig


Programmbeschwerde

Unvollständige, tendenziöse Darstellung zu Klage der Ukraine gegen Russland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer Sendung MDR Aktuell am 19.04.2017 um 19:30 Uhr haben Sie gegen Ihre Pflicht verstoßen, unabhängig und umfassend zu informieren.

http://www.ardmediathek.de/tv/MDR-aktue ... d=42218554 (ab Minute 8:25)

In einem Beitrag zur Klage der Ukraine gegen Russland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag berichteten Sie, dass das Gericht forderte: „Russland soll die Tataren auf der Krim besser vor Diskriminierung schützen.“... „Die Krimtataren hätten unter anderem ein Recht auf Unterricht in ihrer Sprache. Damit gab das Gericht einer Klage der Ukraine statt. Die ehemals ukrainische Krim wird seit 2014 von Russland kontrolliert.“

Dazu unsere Kritik:

Ihre Berichterstattung gibt ein unvollständiges und hinsichtlich der Wichtung der Inhalte verfälschtes Bild vom tatsächlichen Ergebnis der Beratungen des Gerichtes zu dem Klageantrag der Ukraine wieder. Bei dieser Kritik stützen wir uns auf das Protokoll Nr. 2017/15 vom 19.April 2017 des Internationalen Gerichtshofes.

http://www.icj-cij.org/docket/files/166/19412.pdf

Erstens wurde im Originaltext des Gerichts nicht von Diskriminierung gesprochen. Auszug aus dem Originaltext des Dokumentes Nr. 2017/15 vom 19 April 2017, Textabschnitt 2b):

„The Court finds that Russia must refrain from imposing limitations on the ability of the Crimean Tatar community to conserve its representative institutions, including the Mejlis, and ensure the availability of education in the Ukrainian language.“

„Das Gericht befindet, dass Russland Abstand nehmen muss von der Einführung von Beschränkungen der Fähigkeit der krimtatarischen Gemeinschaft, deren repräsentative Institutionen zu erhalten, einschließlich der Meijlis, und muss die Verfügbarkeit von Bildung in ukrainischer Sprache sicherstellen.“


Diese vorsichtige Formulierung ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass Ukrainisch und Tatarisch zwei der drei offiziellen Landessprachen auf der Krim sind und dass Krimtataren entsprechend der Bevölkerungszahl vertreten sind in den Verwaltungsgremien und in der Politik.
In Ihrem Bericht wurde übrigens sogar die Sprache verwechselt, im Protokoll des Gerichtes geht es um die ukrainische Sprache, in Ihrem Bericht um „ihre Sprache“ (welche Tatarisch wäre).

Zur Wahrung der Vollständigkeit: In der Einleitung zur Schlussfolgerung wurde nur einmal das Wort Diskriminierung verwendet, jedoch in der Bezeichnung „Internationale Konvention der Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung“.

Zweitens wurde in der gleichen Stellungnahme des Gerichts im Textabschnitt 2a) geäußert, dass die Ukraine keine Beweise für die Anschuldigung vorelegt hätte, Russland würde in der Ostukraine Terrorismus finanzieren. Diesen Teil der Stellungnahme haben Sie Ihren Zuschauern vorenthalten. Der Originaltext dazu:

„The Court observes that the acts to which Ukraine refers have given rise to the death and injury of a large number of civilians. However, in order to determine whether the rights for which Ukraine seeks protection are at least plausible, it is necessary to ascertain whether there are sufficient reasons for considering that the elements set out in Article 2, such as intention and knowledge, as well as the element of purpose, are present.
The Court is of the view that, at this stage of the proceedings, Ukraine has not put before it evidence which affords a sufficient basis to find it plausible that these elements are present.
Therefore, it concludes that the conditions required for the indication of provisional measures in respect of the rights alleged by Ukraine on the basis of the ICSFT are not met.“


In diesem Textteil mit der Nummer 2b) wird mit Bezug auf die Grundlagen der ukrainischen Klage dargestellt, dass die Ukraine keine Beweise vorgelegt hat für den Nachweis, dass Elemente wie Vorsatz und Kenntnis vorliegen und es wird geschlussfolgert, dass „die Bedingungen für die Anzeige vorläufiger Maßnahmen zur Wahrung der Rechte der Ukraine...nicht gegeben sind“.

Drittens bedeutet dies zusammengefasst keineswegs, dass „der Klage der Ukraine stattgegeben wurde“, sondern der Antrag wurde nur in einem Teil, nämlich bezüglich der Rechte der Krimtataren angenommen.

Viertens wäre es in solchem Zusammenhang erwähnenswert, dass auf der Krim ein Referendum stattfand, in dem sich ca. 90% der Bevölkerung für einen Anschluss an Russland ausgesprochen hatten.

Insgesamt ist dies ein weiteres, wenn auch kleines Beispiel dafür, wie selektiv und tendenziös Sie Nachrichten zusammenstellen. Es ist zu beobachten, dass in der Sendung MDR Aktuell zu vielen verschiedenen Themen tendenzieller bzw. einseitiger berichtet wird als zum Beispiel in der Sendung „Tagesschau“ der ARD oder in der Sendung „Heute“ des ZDF. Das zeigte sich zum Beispiel zuletzt auch im Verlauf der Berichterstattung zum mutmaßlichen Giftgasangriff auf den syrischen Ort Khan Scheichun und den US-amerikanischen Raketenangriff auf einen syrischen Militärflugplatz.

Aus Transparenzgründen werden wir diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Köhler
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Maren
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Re: Klage der Ukraine gegen Russland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag

Beitrag von Maren »

Zwischenbescheid aus der Intendanz des MDR:
ZwischenbescheidMDR_geschwärzt.pdf
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Maren
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Re: Klage der Ukraine gegen Russland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag

Beitrag von Maren »

Antwort aus der juristischen Direktion des MDR:
MDR aktuell 19.04.2017-St.Publ.konf.-BRF_geschwärzt.pdf
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