Tatort „Am Ende geht man nackt“

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Maren
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Tatort „Am Ende geht man nackt“

Beitrag von Maren »

Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen
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80335 München

Bayerischer Rundfunk
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80335 München

Programmbeschwerde Tatort „Am Ende geht man nackt“ vom 9.4.2017

Anlage 1 (E-Mail-Antwort vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 27.04.2017)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich eine Programmbeschwerde zum o.b. Tatort ein.

Grundsätzlich gilt: Dramaturgische Freiheit darf auch für einen Tatort-Krimi gelten. Wenn aber der Tatort im Zuge der Einwanderungskrise als Instrument der Aufklärung herangezogen wird- über dessen Sinnhaftigkeit hier nicht näher eingegangen werden soll- dann müssen die darin vorkommenden Fakten absolut stichhaltig und verifizierbar sein. Sonst wird beim Zuschauer das Gegenteil von dem bewirkt, was eigentlich gewollt war.

In dem besagten Tatort wird ziemlich am Schluss in einer Filmsequenz, als es um den Nachzug von Familienangehörigen eines anerkannten Asylbewerbers ging, von dem verantwortlichen Leiter der Gemeinschaftsunterkunft darauf verwiesen, dass der betreffende Flüchtling nunmehr seine Familie nach Deutschland nachholen kann.
Allerdings müsse er vollständig den Lebensunterhalt und die Krankenversicherung für diese Personen aufbringen. In diesem Falle ging es um die Summe von 10 000 Euro im Monat. Selbstverständlich konnte der betreffende anerkannte Asylbewerber diese Summe nicht aufbringen und ging daraufhin wieder in sein Heimatland zurück.
Es entstand beim Zuschauer der Eindruck eines völlig unmenschlichen deutschen Asylverfahrensrechtes. Der Deutungsrahmen war gesetzt.

Meine Recherchen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (siehe Anlage) haben aber ergeben, dass diese im Tatort vorgebrachte Behauptung schlicht und ergreifend falsch war.
Gerade im Hinblick auf die Verbreitung von „fake-news“ im Netz und dem besorgniserregenden Vertrauensverlust bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erfordert daher aus meiner Sicht ein besonderes Maß an Wahrhaftigkeit in Filmen der ARD, insbesondere beim „Tatort“.

Ich freue mich auf Ihre Antwort zu meiner Beschwerde und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen, wie sie gedenken, diese falsche Behauptung im Nachhinein zu korrigieren.

Mit freundlichen Grüßen



Anlage 1 (E-Mail-Antwort vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom 27.04.2017)

E-Mail vom 27.4.2017

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wenn ein Ehepartner /eine Familie (Ehepartner mit Kind) zu dem Partner nach Deutschland ziehen möchte/n, benötigt er/benötigen sie grundsätzlich ein nationales Visum zum Ehegattennachzug / Familiennachzug. Beim Nachzug zu Flüchtlingen gibt es Erleichterungen. Das Spracherfordernis beim Ehegattennachzug entfällt. Wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Anerkennung gestellt wird, entfallen außerdem noch folgende Voraussetzungen:

- Es muss kein Lebensunterhalt gesichert sein
und
- der Wohnraum wird nicht geprüft.

Die Frist beginnt mit der Unanfechtbarkeit der Anerkennung als Asylberechtigter oder unanfechtbarer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Daher ist es wichtig, dass die Frist nicht verpasst wird. Die Frist von drei Monaten wird auch gewahrt, wenn der in Deutschland lebende Ehepartner einen Antrag bei der örtlichen Ausländerbehörde stellt. Das Spracherfordernis beim Ehegattennachzug muss auch nach Ablauf der Frist nicht nachgewiesen werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Bitte beachten Sie:

Bei den hier dargestellten Informationen handelt es sich um ein allgemeines Serviceangebot. Die Entscheidung darüber, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zur Einreise vorliegen, wird immer von der deutschen Auslandsvertretung getroffen. Aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten fallen allein in den Verantwortungsbereich der örtlichen Ausländerbehörden. Bitte wenden Sie sich daher für weitere Fragen direkt an die jeweils verantwortliche Stelle.

Ich hoffe, diese Information konnte Ihre Frage beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

__________________________________________
Informationsservice Migration
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210 | 90461 Nürnberg
Telefon: 0911 943-0
Fax: 0911 943-1000
E-Mail: service@bamf.bund.de
Internet: http://www.bamf.de
http://www.wir-sind-bund.de
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Maren
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Re: Tatort „Am Ende geht man nackt“

Beitrag von Maren »

Antwort der Zuschauerredaktion: info@daserste.de

Betreff: AW: Programmbeschwerde Tatort „Am Ende geht man nackt“ vom 9.4.2017

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr damit verbundenes Interesse am Programm des Ersten Deutschen Fernsehens.

Wir bedauern Ihre Kritik am letzten „Tatort“ im Ersten.

Mit dem Ersten wollen wir ein möglichst großes Publikum ansprechen. Dieses Ziel ist nicht immer einfach zu erreichen, weil jeder Zuschauer eigene Vorlieben hat. Das Erste ist ein Vollprogramm, das möglichst viele Interessen abdecken soll. Es soll die Zuschauer unterhalten, aber auch diejenigen zufrieden stellen, die sich auf anspruchsvolle Weise anregen oder bilden lassen wollen. Wir bemühen uns um ein Programm, das im Idealfall für jeden etwas bietet. Dass uns dies in Ihrem Fall mit den „Tatort“-Filmen nicht gelungen ist, bedauern wir sehr.

Bitte bedenken Sie in diesem Zusammenhang, dass es keine Skala gibt, in der ein Film oder ein Schauspieler als gut oder schlecht einzustufen ist. Dies hängt maßgeblich mit dem persönlichen Urteil, mit eigenen Vorlieben und Interessen zusammen. Was den einen Zuschauer langweilt, wird vom nächsten mit Spannung erwartet und mit Genuss verfolgt. Was den einen inhaltlich nicht überzeugt, empfindet der andere als schlüssig.

Die „Tatort“-Filme werden ganz unterschiedlich gestaltet. Gelegentlich sollen sie auch provozieren und von gewohnten Pfaden abweichen, um das Genre lebendig und modern zu halten. Keinesfalls möchten wir unsere Kriminalfilme vorhersehbar werden lassen. Die Gestaltung der Drehbücher, die redaktionelle Betreuung und die Herstellung der Krimis werden von den verschiedenen Landesrundfunkanstalten an den unterschiedlichsten Drehorten mit der größtmöglichen Bandbreite an Schauspielern und Charakteren vorgenommen. Entsprechend unterscheiden sie sich in ihrer Machart und ihrem Inhalt. Daraus ergeben sich ganz unterschiedliche Fangruppen für die Ermittlerteams.

Handlungsorte, Stoffe und Schauspieler des „Tatorts“ sind regional verankert. In all den Jahren gibt es stärkere und auch einmal schwächere Produktionen. Im Bereich der fiktionalen Krimiangebote soll Das Erste intelligente, authentische Unterhaltung mit hohem Qualitätsanspruch für ein großes Publikum bieten. Mit dieser Mischung ist der „Tatort“ seit mehr als 40 Jahren die erfolgreichste Krimireihe des deutschen Fernsehens.

Wie aus der Antwort des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hervorgeht, entfällt das von Ihnen angesprochene Erfordernis des Nachweises der Sicherung der Lebensverhältnisse nur dann, wenn der Antrag auf Familiennachzug innerhalb der dafür vorgesehenen Frist eingereicht wurde. Diese beträgt regelmäßig drei Monate. Ob dieser Antrag im Fall des im Tatort dargestellten Asylbewerbers fristgerecht eingereicht wurde, entzieht sich unserer Kenntnis.

Unabhängig davon weist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ferner darauf hin, dass eine rechtsverbindliche Entscheidung über das Vorliegen der Bedingungen zur Erteilung eines Visums von der jeweiligen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland getroffen wird.

Es handelt sich daher aus unserer Sicht, um eine im Rahmen der dramaturgischen Freiheit der Autoren vertretbare Darstellung des Sachverhaltes.

Ihre Anmerkungen leiten wir an die Programmverantwortlichen weiter. Wir hoffen, dass wir Sie trotz aller Kritik auch in Zukunft zum Kreis unserer engagierten Zuschauer zählen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Erstes Deutsches Fernsehen
Programmdirektion
Zuschauerredaktion Das Erste
Postfach 200665
80006 München
Tel +49 89 5900 23344
Fax +49 89 5900 24070
E-Mail: Info@DasErste.de
http://www.DasErste.de
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Maren
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Re: Tatort „Am Ende geht man nackt“

Beitrag von Maren »

Die Antwort der Zuschauerredaktion fiel erwartungsgemäß nicht zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers aus, daher wandte er sich mit seinem Anliegen an den Drehbuchautor Holger K. Schmidt.

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Sie sind der Drehbuchautor des Tatortes „Am Ende geht man nackt“.
Da man ja bekanntlich nicht über sondern mit den Leuten reden soll, übersende ich Ihnen meine Programmbeschwerde nebst der Antwort der ARD.
Da mich diese Antwort inhaltlich nicht überzeugt hat, bitte ich Sie darum, dass Sie mir meine Fragen etwas qualifizierter beantworten können als Herr Olberding.


Ich freue mich auf Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
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Maren
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Re: Tatort „Am Ende geht man nackt“

Beitrag von Maren »

Antwort vom Drehbuchautor Holger K. Schmidt

Betreff: Re: Programmbeschwerde Tatort „Am Ende geht man nackt“ vom 9.4.2017

Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Zeilen.

Da ich während meiner Drehbucharbeit, die nun bereits seit 2 Jahren hinter mir liegt, in engem Kontakt zu dem Flüchtlingsunterkünften vor Ort war, ist mir ein Fall bekannt, in dem ein Flüchtling seine Eltern nachholen wollte. Die Krankenversicherung dafür wie auch Lebensunterhalt und Miete etc. wäre von ihm selbst zu bestreiten gewesen. Deswegen äußert der Filmcharakter ja auch, dass seine Mutter und / oder Vater (ich habe den genauen Wortlaut nicht mehr im Kopf) krank seien.

Bei den Unterstützungen, die die Flüchtlinge bekamen und zumindest damals dem gleichzeitigen Verbot einer Arbeit nachzugehen, war (ist) das eine finanzielle Belastung, die ein „normaler“ Flüchtling nicht hätte alleine tragen können.

Als Autor finde ich das einen interessanten Denkanstoß: Wo genau will man diese Grenze ziehen? Was ist, wenn der Schwager noch dazu kommt? Oder das behinderte Nachbarskind? Oder der schwer kranke Freund, der nur mit einer Behandlung in Deutschland überleben wird usw. usf.? Ab wo sagt ein Staat „nein“?
Das war die Intention dieser Szene.

Dass sich für Sie an diesem Punkt festmachte, wie unmenschlich das gesamte Verfahren in Deutschland ist, kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Wir waren durchaus bemüht, die Gewichtung von positiven wie negativen Facetten auszutarieren, um eben keine einfachen Antworten zu liefern bzw. in keine einseitige Darstellung abzudriften.

Ich hoffe, Ihre Frage ist damit beantwortet.

Schöne Grüße,

H. Schmidt
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