Umweltrechtsverstöße in Moorburg

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Maren
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Umweltrechtsverstöße in Moorburg

Beitrag von Maren »

Programmbeschwerde: Umweltrechtsverstöße in Moorburg

http://www.tagesschau.de/inland/moorbur ... l-101.html

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einer Entscheidung des EuGH verstieß Deutschland gegen europäisches Recht, als die Freie und Hansestadt Hamburg ein Kohlekraftwerk im Stadtteil Moorburg errichtete, obwohl die Folgen für die Umwelt unzureichend geprüft worden waren. Auffallend an dem Bericht der ARD-aktuell über dieses Urteil war – im Gleichklang mit anderen Mainstreammedien - , dass die seinerzeit politisch Verantwortlichen für das Moorburg-Desaster nicht namentlich genannt wurden.

Weder der Name des damligen CDU-Bürgermeisters Ole von Beust noch z.B. die seiner früheren Koalitionspartnerin, der Senatorin für Stadtentwicklung Anja Hajduk von den Grünen fanden Erwähnung, obwohl deren Namen bei der Planung des Kraftwerkes 2008 im Mittelpunkt der Berichterstattung standen, so bei ARD-aktuell : "Kohlekraftwerk Moorburg: Opfer auf dem Koalitionsaltar ", es ging um die damalige Schwarz-Grüne-Regierungsbildung in Hamburg. Dass jetzt die CDU und die Grünen als politisch Verantwortliche ausgeklammert bleiben, ist schon für sich ein Verstoß gegen die Pflicht zur umfassenden und objektiven Berichterstattung (wir erinnern daran, wie ausgiebig dem SPD-Politiker Gabriel seinerzeit bei dem Tengelmann-Vorgang gehuldigt wurde). Ein mutmaßlicher Grund für diese unpräzise (die Union und die Grünen rücksichtsvoll nicht benennende Berichterstattung: Es ist Wahlkampf, die Mainstream-Medien, ARD-aktuell eingeschlossen, setzen alles daran, die Kanzlerinnen-Partei CDU und ihren denkbaren Koalitionspartner nicht in Mißkredit zu bringen. Die GröKaZ, größte Kanzlerin aller Zeiten, soll halt Regierungschefin bleiben.

Der Fall zeigt beispielhaft, wie subtil Manipulation sein kann. Die Kanzlerin, deren Exponenten und ihre Wasserträger werden nicht ins Rampenlicht geholt, auch wenn ein Projekt wie das Moorburger Kraftwerk mit seinen Kosten von drei Milliarden Euro sich als Bauskandal manifestiert. In der Tagesschau-Sendung fand die Entscheidung gleich gar keine Erwähnung, da zeigte die Redaktion lieber auf den EU- Beschluss gegen Ungarns Versuch, die Soros-Universität zu verhindern. Das Narrativ: Unser unionsregiertes Deutschland gehört zu den Guten, schlecht sind immer die anderen.

Schlecht ist vor allem diese Art von Journalismus. Ein klarer Verstoß gegen den Programmauftrag, „umfassend“und wahrheitsgetreu zu berichten, was im vorliegenden fall bedeutet hätte, Ross und Reiter zu nennen, nämlich die Namen der für den Moorburg-Skandal politisch Verantwortlichen.

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: Umweltrechtsverstöße in Moorburg

Beitrag von Maren »

Von: publikumsservice@tagesschau.de
Betreff: Ihre Nachricht vom 30.04.2017 - Kohlekraftwerk Moorburg

Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

der Rundfunkrat des NDR hat uns Ihre Programmbeschwerde vom 30.04.2017 zur direkten Beantwortung weitergereicht.

Sie sind der Ansicht, ARD-aktuell habe in der Berichterstattung über das EuGH-Urteil zu Umweltrechtsverstößen beim Bau des Kohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg die Namen des damaligen Bürgermeisters von Beust (CDU) und der Senatorin Hajduk (Grüne) namentlich nennen müssen.

In dem Bericht auf tagesschau.de vom 26.04.2017 ging es um die aktuelle Gerichtsentscheidung, um die Begründung, warum Deutschland gegen europäisches Recht verstoßen habe und um die Konsequenzen des Urteils. Eine Meldung zu einem tagesaktuellen Thema kann und muss nicht alle Details und Hintergründe enthalten. Entsprechende Zusatzinformationen waren in dem Beitrag verlinkt auf den NDR, dort finden Sie aus dem Archiv weiterführende Angaben, zum Beispiel eine Chronologie, in der die Positionen der damaligen politisch Verantwortlichen und die Genese des Konflikts aufgezeigt werden.

Ihre Mutmaßungen, die Redaktion würde CDU und Grüne "als politisch Verantwortliche ausklammern", um Frau Merkel im Wahlkampf zu unterstützen, weisen wir als ebenso haltlos wie absurd zurück.
Es trifft auch nicht zu, dass die Tagesschau über die EuGH-Entscheidung gar nicht berichtet habe. So enthielt der Beitrag auf tagesschau.de ein entsprechendes Video (Schaltgespräch mit Korrespondentin Kerstin Anabah).

Bedenken Sie bitte auch: Ob und in welchem Umfang und in welchem Part unseres Nachrichtenangebots über ein Thema berichtet wird, hängt stets auch davon ab, was sich an dem jeweiligen Tag noch alles ereignet hat. So kommt es vor, dass bestimmte Begebenheiten an einem Tag Einzug in unser Programm erhalten, an einem anderen Tag dagegen nicht. Die Relevanz eines Themas ist gewissermaßen relativ und kann nur im Zusammenhang mit anderen tagesaktuellen Themen bewertet werden.

Ein Verstoß gegen den Programmauftrag ist aus unserer Sicht nicht erkennbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kai Gniffke
Erster Chefredakteur ARD-aktuell
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Maren
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Re: Umweltrechtsverstöße in Moorburg

Beitrag von Maren »

Sehr geehrter Herr Intendant,

in § 7 der GO des Rundfunkrates heisst es:

Eingaben an den Rundfunkrat

" Eingaben, die gemäß § 13 NDR-Staatsvertrag an den Rundfunkrat gerichtet werden, leitet .... die Vorsitzende des Rundfunkrates dem Intendanten oder der Intendantin mit der Bitteum Äußerung binnen eines Monats gegenüber dem oder der Eingebenden zu........ Gleichzeitig mit der Abgabe an den Intendanten ....... übersendet der oder die Vorsitzende des Rundfunkrates dem oder der Eingebenden eine Abgabenachricht mit dem Hinweis, dass er oder sie das Recht hat, sich erneut an den Rundfunkrat zu wenden, wenn er oder sie seine oder ihre Eingabe durch die zu erwartende Stellungnahme des Intendanten oder der Intendantin nicht als erledigt ansieht."

Wie Sie dem untigen Schreiben entnehmen können, stammt die Stellungnahme nicht von Ihnen. Zu vermuten ist, dass entgegen der o.g. Bestimmung dem Rundfunkrat die Eingabe vorenthalten werden soll.

Wir bitten deshalb um Mitteilung, wie wir das Schreiben vom 19.5.17 einzuordnen haben. Davon abhängig ist für uns, ob wir den Rundfunkrat oder die Rechtsaufsicht bemühen werden.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: Umweltrechtsverstöße in Moorburg

Beitrag von Maren »

Von: h.neuhoff@ndr.de
Betreff: Kohlekraftwerk Moorburg

Sehr geehrte Herren,

Herr Marmor hat mich gebeten, Ihnen eine Rückmeldung zukommen zu lassen.

Mit Bezugnahme auf die Darstellung des Sachverhalts in der E-Mail von Herrn Dr. Gniffke vom 19. Mai 2017 teile ich Ihnen Folgendes mit:

Ihre E-Mail wurde als Anregung verstanden und daher zur Kenntnisnahme und ggf. auch Berücksichtigung der Redaktion übersandt. Damit ist der Vorgang abgeschlossen. Denn Sie äußern Ihre Meinung zu einem Beitrag. Dies ist – unabhängig von der Bezeichnung der Zuschrift und der von Ihnen vorgenommenen Einordnung – eine Anregung, die nicht den formalen Gang einer Beschwerde zu nehmen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heiko Neuhoff
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Justitiariat
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel.: 040/4156-2236
Fax: 040/4156-3172
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Maren
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Re: Umweltrechtsverstöße in Moorburg

Beitrag von Maren »

PB vom 30.04.2017 - Kohlekraftwerk Moorburg

Sehr geehrter Herr Dr. Neuhof,

besten Dank für Ihre Nachricht.
Es mag sein, dass der Intendant, Sie oder der Rundfunkrat unser Schreiben gewollt oder nicht als "Anregung" missverstanden haben. Wir sehen unser Schreiben als "Eingabe" bzw. Beschwerde an und haben es auch so benannt.

In Art. 17 GG ist jedem Bürger das Recht zugesichert, sich mit "Eingaben" an die zuständigen "Stellen" zu wenden. Diese Stellen sind in diesem Fall der Intendant und der Rundfunkrat - und nicht etwa irgendeine Redaktion im NDR. Wir regen auch bei dieser Redaktion nichts an, sondern beschweren uns über ihre Arbeit. Dass Sie das anders sehen, haben wir inzwischen festgestellt. Offenkundig sind Sie nicht in der Lage, für Ihre Auffassung eine vernünftige rechtliche Begründung zu liefern. In diesem Fall kommt noch hinzu, dass es sich um die Kritik an einem gesendeten Beitrag handelt, für den selbst nach Ihre kruden Auslegungen eine Behandlung durch Intendant/Rundfunkrat erfolgen müsste.

Wir bitten Sie deshalb noch einmal um eine vertretbare Begründung für den von Staatsvertrag §13 und von der der GO des RR abweichenden Umgang mit unserer Beschwerde.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Re: Umweltrechtsverstöße in Moorburg

Beitrag von Maren »

An: gremienbuero@ndr.de

Sehr geehrte Rundfunkräte,

vorab weisen wir darauf hin, dass erneut gegen § 7 der NDR-RR-GO verstoßen wurde.

Anstaltsvertreter Dr. Gniffke schreibt:

"Eine Meldung zu einem tagesaktuellen Thema kann und muss nicht alle Details und Hintergründe enthalten. Entsprechende Zusatzinformationen waren in dem Beitrag verlinkt auf den NDR".

Das mag im allgemeinen richtig sein, aber nicht in diesem Fall. Die Frage des Kohlekraftwerks war ein politisch außerordentlich bedeutsamer Vorgang: Der opportunistische „Sündenfall" der Grünen, allein um eine Regierungsbeteiligung mit der CDU in Hamburg zu erreichen, sozusagen der Verrat an eigenen wichtigen Positionen zugunsten lukrativer Regierungs-Jobs (wie mit Fischer im Jugoslawien Krieg in der Frage von Krieg und Frieden).

Über ein drei Milliarden teures rechtswidriges Projekt, hinterlassen von Beust/Hajduck, zu „informieren“, ohne die Namen der dafür Verantwortlichen zu erwähnen – und das nachträglich mit einer dürftigen Verlinkung zu rechtfertigen – das zeigt, auf welches fragwürdige journalistische Niveau ARD-aktuell inzwischen gesunken ist. Man muss annehmen, dass mit dem Verschweigen des CDU-Verantwortlichen Rücksicht auf Kanzlerin Merkels Wahlkampfinteressen genommen werden sollte, ihrer Partei sollten Image-Verluste erspart werden. Gniffkes besondere Empörung über unsere Bemerkung ist geradezu ein Indiz dafür: Er bestreitet zwar, aber als Hof-Journalist muss er das wohl auch.

Der Hinweis auf die Verlinkung rechtfertigt den Programmverstoß nicht: Die Tagesschau erreicht 9 Mio Zuschauer, während Tagesschau.de gerade einmal auf eine halbe Mio Nutzer kommt.

Von besonderem Interesse dürfte für Sie ein Vortrag sein, den der vormalige Justiziar des NDR, Dr. Werner Hahn, jüngst auf einem mdr-Podium hielt: http://www.mdr.de/medien360g/video-103576.html

Wir empfehlen Ihrer besonderen Aufmerksamkeit seine Anmerkungen über das Ungleichsheitsverhältnis zwischen dem Rundfunkrat und dem Management eines öffentlich-rechtlichen Senders (beginnend bei ca. 28’) und dem Anstaltsumgang mit öffentlicher Kritik. Vorschlag: Der Rundfunkrat könnte als Konsequenz aus Hahns treffenden Einschätzungen einen kleinen ersten Schritt zur eigenen Emanzipation damit unternehmen, dass er vom NDR-Management einen qualifizierten Nachweis über die tatsächliche Reichweite der Tagesschau.de verlangt.

Im übrigen: Da uns die Gniffke-Stellungnahme nicht ausreicht, sind Sie nun an der Reihe.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Re: Umweltrechtsverstöße in Moorburg

Beitrag von Maren »

Von: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Betreff: Ihre Anregung vom 30.04.2017 / Ihre E-Mail vom 24.06.2017

Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

in Ihrem Schreiben vom 24.06.2017 fordern Sie eine Befassung des Rundfunkrates mit Ihrer Zuschrift vom 30.04.2017.

Ich verweise auf unser Schreiben vom 17.05.2017. Wie wir Ihnen bereits mitteilten, haben wir Ihre Anregung an die zuständige Redaktion weitergegeben. Ein förmliches Beschwerdeverfahren gemäß § 7 der Geschäftsordnung des Rundfunkrates wurde nicht eingeleitet.

Der Vorgang ist somit für den Rundfunkrat abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hörmann
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro

Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
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Re: Umweltrechtsverstöße in Moorburg

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Rundfunkräte,

der guten Ordnung halber weisen wir Sie daraufhin, dass es sich um eine Eingabe nach § 13 handelt, die gegen einen gesendeten Beitrag gerichtet war. Ihre Entscheidung ist somit rechtswidrig.

Mit vorzüglichen Gründen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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