ARD-Humanität- der Bub Omran

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Maren
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ARD-Humanität- der Bub Omran

Beitrag von Maren »

ARD-Humanität- der Bub Omran

Sehr geehrte Rundfunkräte,

im August 2016 hatte ARD-aktuell schamlos das von terrorismusnahen Figuren wie den "Weißhelmen" in Ost-Aleppo produzierte Propagandafilmchen über den kleinen syrischen Buben Omran gesendet und mit dieser widerwärtigen Form von Quote machendem Betroffenheitsjournalismus versucht, das deutsche Fernsehpublikum emotional gegen die Kriegsparteien Syrien und Russland aufzubringen. In unserer Programmbeschwerde vom 22.8.2016 hatten wir die Veröffentlichung als einen Verstoß gegen die Programmrichtlinien gerügt. Die Antwort von ARD-aktuell:

"Die Herren Klinkhammer und Bräutigam kritisieren in ihrer Programmbeschwerde vom 22.08.2016 erneut die Syrien-Berichterstattung von ARD-aktuell. Ihrer Ansicht nach hat sich ARD-aktuell mit der Veröffentlichung der Bilder des kleinen verletzten Jungen in Aleppo am „Propaganda-Krieg" in Syrien aktiv beteiligt. ARD-aktuell habe - so der Vorwurf der Herren Klinkhammer und Bräutigam weiter - wegen der Quote nur auf die Tränendrüse drücken wollen und einen Boulevardjournalismus der übelsten Sorte betrieben. Darüber hinaus habe ARD-aktuell die Bilder vor deren Verbreitung nicht gründlich überprüft, so die Beschwerdeführer. Die Redaktion weist den Vorwurf der propagandahaften Berichterstattung und einer quotenheischenden Bilderverbreitung vehement zurück. Verstöße gegen die Programmrichtlinien sind aus unserer Sicht nicht erkennbar. Um es gleich vorweg zu sagen: Ja, Krieg ist schrecklich und ja, Krieg wird auch mit Bildern und Informationen geführt. Dies hat auch der für Syrien zuständige ARD-Korrespondent, Volker Schwenck, immer wieder betont, zuletzt Anfang August in einem Artikel auf tagesschau.de"

Unsere Erwiderung:

"Tolles Statement. [...] Die Instrumentalisierung des Leidens eines Kindes im Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist schrecklich, sehr schrecklich. Volker Schwenck? Wer bei der Berichterstattung mit Terroristen-Amigos paktiert und sich dann auf Humanität beruft, ist ein übler Heuchler......... : ARD-aktuell als Hort der Humanität, auch wenn dafür die Rechte eines Kindes missbraucht werden und ihm statt ärztlicher Fürsorge nur die Neugier von voyeuristischen Kameramännern gilt, die aus der Terroristenszene kommen. Ekelig. Wenn dagegen Schwencks Aktivisten mit Freunden zusammen sind, die einem zwölfjährigen Jungen die Kehle durchschneiden, hört die Vorführ-Menschlichkeit bei ARD-aktuell auf. Das große Schweigen bricht aus. "

Natürlich folgte auch hier der Rundfunkrat (Kirchenvertreter, Sozialdemokraten, Gewerkschafter, Schriftsteller etc.) der ARD-aktuell-Auffassung in vergleichbarer Gewissenlosigkeit, und zwar offensichtlich einstimmig.

Ein jetzt veröffentlichstes Interview mit dem Vater des kleinen Buben Omran erhellt nun die Hintergründe des Rettungseinsatzes, bei dem der fünfjährige Omran vorgeblich aus den Trümmern eines bombardierten Hauses geborgen wurde: Omrans Vater beschreibst ihn als erpresste reine Propaganda-Aktion.

Quelle: http://www.euronews.com/2017/06/06/new- ... -suffering

Omrans Vater bestätigt genau das, was ARD-aktuell bestritten hatte: Es war eine Propagandaveranstaltung der Terroristen bzw. der von Schwenck gehätschelten und aus Rundfunkbeiträgen finanzierten terrornahen Aktivisten in Ost-Aleppo. Jedoch lässt die Qualitätsjournalisten-Truppe um Dr. Gniffke dieses Zeugnis einfach unter den Tisch fallen.

Es ist ein weiterer Nachweis für die propagandistische Ausrichtung und Arbeitsweise der ARD-aktuell, dass sie selbst dann ihre Falschdarstellungen nicht widerruft und sauber richtigstellend über die Vorgänge informiert, wenn aufgrund neuer Belege die ganze Fragwürdigkeit und Schieflage einer vorausgegangenen Berichterstattung offenkundig wird. Der Vater des fünfjährigen Omran beschreibt, wie sein Kind für bösartige Kriegspropaganda missbraucht wurde; über diese Zeugenaussage hätte die Redaktion aus berufsethischen Gründen zwingend berichten müssen, und der AgitProp-Film mit Omran ist dem TV-Publikum sicher auch noch erinnerlich. Die Verpflichtung zur objektivierenden Korrektur ist zudem in den ARD-Richtlinien festgeschrieben:
"5.11 Für tagesschau.de gilt Ziffer I der „Grundsätze für die Zusammenarbeit im ARD-Gemeinschaftsprogramm“ entsprechend. Jede Veröffentlichung von tagesschau.de – auch eine bereits in anderen Medien verbreitete Veröffentlichung – ist hinsichtlich der globalen Zugänglichkeit der Inhalte über das Internet stets nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu prüfen. Bei jeder Veröffentlichung im Internet ist der Sicherung des Aktualitätsbezuges Rechnung zu tragen. Durch geeignete Verfahren und Absprachen ist eine fortlaufende Überprüfung inhaltlicher Richtigkeit bei anhaltender Veröffentlichungsdauer zu gewährleisten. "
Gegen diese Vereinbarung und gegen die Programmrichtlinie, wonach Informationssendungen "nach journalistischen Grundsätzen" zu gestalten sind, wurde hier verstoßen.

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: ARD-Humanität- der Bub Omran

Beitrag von Maren »

Von: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Betreff: Ihre Beschwerde vom 12.06.2017

Ihre E-Mail vom 12.06.2017

Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

ich bestätige den Eingang Ihrer o.g. E-Mail.

Aufgrund der intensiven Prüfung jeder Zuschrift und der damit verbundenen Bearbeitungsdauer bitte ich um Ihr Verständnis, dass Sie erst heute eine Antwort erhalten.

Der Rundfunkrat überwacht unter anderem die Einhaltung der staatsvertraglich verankerten Programmanforderungen. Daher sind ihm die Anregungen und Meinungen der Zuschauerinnen und Zuschauer, der Hörerinnen und Hörer sowie der Nutzer der Online-Angebote des NDR sehr wichtig. Im Rahmen der Überwachung der Programmanforderungen und der Beratung des Intendanten in Programmangelegenheiten haben wir Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und sie an die zuständige Redaktion im NDR weitergeleitet.

Der Rundfunkrat ist darüber hinaus nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero@ndr.de
____________________________
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Maren
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Re: ARD-Humanität- der Bub Omran

Beitrag von Maren »

Notiz:

Inzwischen wurde im ARD-Faktenfinder auf das Thema reagiert: http://faktenfinder.tagesschau.de/ausla ... o-725.html
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Maren
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Re: ARD-Humanität- der Bub Omran

Beitrag von Maren »

Von: publikumsservice@tagesschau.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 12.06.2017 (Bub Omran)

Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

dem von Ihnen angesprochenen Thema haben wir uns ausführlich gewidmet, in unserer Rubrik Faktenfinder. Dort finden Sie auch einen Videobeitrag:

http://faktenfinder.tagesschau.de/ausla ... o-725.html

Bei der Auswahl von Nachrichten unterliegt ARD-aktuell keinem Druck oder Einfluss von außen oder verfolgt gar ein bestimmtes politisches Ziel. Jeden Tag wird bei ARD-aktuell aufs Neue darüber diskutiert und gerungen, über welche Ereignisse in welchem Umfang berichtet wird. Nachrichten zu machen, bedeutet stets, Nachrichten zu gewichten und eine Auswahl zu treffen, denn aus Tausenden von Meldungen muss zwangsläufig eine Auswahl getroffen werden.

ARD-aktuell ist sich dieser Tatsache bewusst und geht so verantwortungsvoll wie möglich damit um. Da unser Nachrichtenangebot breit gefächert ist und auf vielen Ausspielwegen stattfindet, ist es uns möglich, eine Vielzahl von Meldungen zu verbreiten; deutlich mehr als noch vor einigen Jahren. Daher gilt: Eine Nachricht, die es nicht bis in die Hauptausgabe der Tagesschau um 20 Uhr schafft, findet möglicherweise Eingang in andere Sendung oder wird auf tagesschau.de berücksichtigt. Ob und in welchem Umfang über ein Thema berichtet wird, hängt auch davon ab, was sich an dem jeweiligen Tag noch alles ereignet hat. So kommt es vor, dass bestimmte Begebenheiten an einem Tag Einzug in unser Nachrichtenangebot erhalten, an einem anderen Tag dagegen nicht. Die Relevanz eines Themas ist gewissermaßen relativ und kann nur im Zusammenhang mit anderen tagesaktuellen Themen bewertet werden.

Die gegen uns erhobenen Vorwürfe weisen wir daher zurück. Einen Verstoß gegen die Programmgrundsätze sehen wir nicht gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kai Gniffke
Erster Chefredakteur ARD-aktuell
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Re: ARD-Humanität- der Bub Omran

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Rundfunkräte,

die Sendung "Tagesschau" (20:00)vom 8.6.2017 verstieß gegen die Verpflichtungen des NDR, "Informationssendungen nach anerkannten journalistischen Grundsätzen" zu gestalten und die Angebote so zu gestalten, dass "der Allgemeinheit ein umfassender Überblick über das internationale Geschehen" gegeben wird. ARD-aktuell hatte im Vorjahr umfassend über das Schicksal des syrischen Jungen Omram berichtet. Als nun weitere Einzelheiten über ihn bekannt wurden, verschwieg man im Vergleich zu anderen Mainstreammedien wesentliche neue Fakten. Da der Rundfunkrat über "einzelne Sendungen" Programmverstöße feststellen kann, besteht kein Hindernis, sich mit der Tagesschau-Ausgabe vom 8.6.17 zu befassen.

Als Rechtfertigung für das Verschweigen des Interviews mit dem Vater des Buben Omran gibt Dr. Gniffke an: "Ob und in welchem Umfang über ein Thema berichtet wird, hängt auch davon ab, was sich an dem jeweiligen Tag noch alles ereignet hat. So kommt es vor, dass bestimmte Begebenheiten an einem Tag Einzug in unser Nachrichtenangebot erhalten, an einem anderen Tag dagegen nicht."

Diese Erklärung ist viel zu allgemein, als dass sie im vorliegenden Fall Glaubwürdigkeit beanspruchen könnte. Vergleichen Sie die Bedeutung einer korrigierenden Berichterstattung mit dem, was sonst noch am fraglichen Tag gemeldet wurde, dann erkennen Sie die Unaufrichtigkeit in Dr. Gniffkes Argumentation. Über die "Propagandaaktion" terrornaher Aktivisten (Schwenck: "Warum wir diese Männer brauchen") mit dem Buben Omran berichtete ARD-aktuell allein am 18.8.2016 dreimal. In Tagesthemen war es die Top-Meldung mit einem ausführlichen Film-Bericht und einer umfassenden Moderation..

Seit jetzt, nach dem Interview mit dem Vater des Buben, der Selbstanspruch der ARD-aktuell – "wir verwenden Bildmaterial nur seriös" – arg in Zweifel steht, versucht sich die Redaktion im Aussitzen. Das ist nicht weniger schändlich als der zugrunde liegende Vorfall. Die Darstellung des Vaters enthält lt. Dr. Gniffke tagesbezogen keinen ausreichenden Nachrichtenwert? Offenkundig, weil sie sich weder gegen das syrische "Regime" noch gegen "den Russen" verwenden ließ. Dr. Gniffke schiebt die Relevanz anderer Themen lediglich vor. Die waren am 8.6.2017 u.a.: "Raue wird DLF-Intendant", "Homo sapiens älter als Gnom". Nicht zu vergessen: die Börsenkurse... Vor solchen weltbewegenden Nachrichten muss natürlich der journalistische Anstand kapitulieren.

Nach unserer Auffassung liegt hier ein schwerwiegender Verstoß gegen das im Staatsvertrag festgelegte Gebot zugrunde, Informationssendungen nach journalistischen Grundsätzen zu gestalten.

Außerdem – wir hatten es in der Programmbeschwerde ausdrücklich erwähnt – liegt ein Verstoß gegen ARD-Bestimmungen vor, wonach Tagesschau.de verpflichtet ist, Beiträge laufend zu aktualisieren. Im Beitrag am 19.8.2017 ist das nicht geschehen.

Unerheblich in diesem Kontext ist Dr. Gniffkes Berufung auf den "Faktenfinder", der ist ein kaum beachtets Nischenprogramm, dass nicht einmal- wie bei der Berichterstattung des Vorjahres - Bruchteile der 9 Mio Zuschauer und Zuschauerinnen erreicht

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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