Völkerrecht

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Maren
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Völkerrecht

Beitrag von Maren »

Programmbeschwerde: Völkerrecht

http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... 19197.html

Sehr geehrte Damen und Herren des Rundfunkrates,

am 27.12.16 schrieben wir in einer unserer Programmbeschwerden:

"Kanzlerin Merkel hat offenbar den Hintereingang zum neuen US-Präsidenten noch nicht gefunden, da darf ARD-aktuell natürlich nicht vorpreschen – wegen Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.....

Das hat sich nun geändert. Nach dem völkerechtswidrigen Flügelraketenangriff der USA auf Syrien kam die Kanzlerin (unter Verdrehung aller bekannten Fakten über den Giftgasfall in Syrien) dem bisher so verhassten Trump voller Wohlwollen entgegen und demonstierte ein weiteres Mal Sympathie und Unterstützung für völkerrechtswidrige Kriegshandlungen. Präsident Baschar al-Assad "trägt die alleinige Verantwortung für diese Entwicklung", ließ sie gemeinsam mit franzöischen Präsidenten und Politversager Hollande am Freitag in Berlin verkünden. "Sein wiederholter Einsatz von chemischen Waffen und seine Verbrechen gegen die eigene Bevölkerung verlangten eine Sanktionierung, wie Frankreich und Deutschland sie bereits im Sommer 2013 nach dem Massaker von Ghuta gefordert hatten“.


Siehe hierzu das Interview mit dem ehem. Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Dieter Deiseroth: „Der von Trump angeordnete Raketenangriff ist eine schwere völkerrechtswidrige Straftat“

Diese schamlose politische Zwecklüge, unreflektiert von ARD-aktuell wie von den korporierten Medien generell übernommen, war nun endlich die lange erwartete Rektalvisite beim US-Präsidenten, den dieser von seinen transatlantischen Vasallen nun auch erwarten durfte, seit er das Kriegsbeil ausgegraben hat.

Nicht nur europäische Spitzenpolitiker standen zu diesem hehren Zweck Schlange, sondern auch ARD-aktuell-Chefredakteur Dr. Gniffke mochte nicht abseits stehen. Er ließ seine journalistischen Wadenbeißer im ARD-Studio Kairo, die vordem gerne Propagandamaterial von Terroristenfreunden aus Aleppo eingekauft hatten, einmal mehr von der Kette, den Kühntopp an der Spitze. Der äußerte sich voll des Lobes über den Raketenangriff und resümierte ganz in der Tradition deutscher Militaristen: "Der Luftschlag war wohl abgewogen, maßvoll und verhältnismäßig....“ Und weiter: Als "Luftschlag mit Bedacht..." wurde das von Trump angeordnete Raketenfeuers auch in anderem Zusammenhang belobigt. Hingegen von ARD-aktuell-eigenen Leuten kein Wort darüber, dass es sich bei dem Raketenbeschuss um eine völkerrechtswidrige Aktion handelte, die auch gegen US-amerikanisches Recht verstieß. Der Hinweis, dass es sich um ein Völkerrechtsverbrechen handelt, kam vornehmlich von russischer Seite, von deren juristisch korrekter Darstellung sich die öffentlich-rechtliche Berichterstattung jedoch zu distanzieren versucht.:

„Russland sieht in den Luftschlägen auf den syrischen Stützpunkt eine Verletzung internationalen Rechts….“ (Tagesschau vom 7.4.17)

Es war, wir wiederholen es, eindeutiger Völkerrechtsbruch. Das nicht selbst zu melden, demonstriert den nicht mehr überbietbaren Rechtsnihilismus der Redaktion ARD-aktuell. Mit der Formulierung „Russland sieht“ stellt die Tagesschau die objektive Richtigkeit der russischen Position infrage und distanziert sich zugleich von deren Inhalt. Die Redaktion suggeriert, dass nicht eine fraglos und von jedermann objektiv als Völkerrechtsbruch zu bewertende Angriffs-Kriegshandlung vorliegt, sondern dass Russland lediglich eine (minder bedeutsame, quasi oppositionelle) Ansicht äußere, die man nicht teilen müsse.

Daran ändert auch nichts, dass in dem Beitrag der Grünen-Politiker Trittin zu Wort kommt und im Gegensatz zu Dr. Gniffkes Redaktion den Angriff ohne Wenn und Aber als Verstoß gegen das Völkerrecht verurteilt.

Dr. Gniffke lässt also lediglich Dritte sprechen und hält auf diese Weise die Frage des Völkerrechtsverstoßes offen; jeder betreibt zu Ehren den Warlords Trump Speichelleckerei im Rahmen der ihm gegebenen Möglichkeiten. Trump nicht mehr kritisieren, heißt jetzt die Devise, Dank ist ihm abzustatten, dass er sich in die "westliche Wertegemeinschaft" zurückgebombt hat.

In diesem Zusammenhang erinnern wir Dr. Gniffke an die Krim: Obwohl die Bevölkerung sich dort per Referendum mit 96,7prozentiger Mehrheit von der Ukraine losgesagt und für den Anschluss an Russland ausgesprochen hatte, sah Dr. Gniffke diese Sessezion als Völkerrechtsbruch. In Verneigung vor seiner Kanzlerin schrieb er uns am 6.1.16: "Auch ARD-aktuell schließt sich ausdrücklich nicht der Sichtweise von Kremlsprecher Peskow an, der laut der Agentur Interfax kritisierte, dass Bundeskanzlerin Merkel „das Wort Annexion und nicht Wiedervereinigung" verwendete“.

Diese völkerrechtliche Entschiedenheit fehlt nach dem US-Angriff gegen Syrien. Offensichtlich fördert die warme Atmosphäre in Trumps Hinterhof das temporeiche Wachstum von Doppelmoral.

Hier sei auf das kleinen südamerikanische Bolivien verwiesen, das im Gegensatz zu ARD-aktuell im UN-Sicherheitsrat die Situation deutlich benannte:

Der ständige UN-Vertreter Boliviens, Sacha Llorenti, hat die USA vorgeführt, als er die Anwesenden an die Meldungen über Massenvernichtungswaffen im Irak erinnerte, die die USA als Vorwand für ihre Invasion verbreitet hatten: Er hielt ein Foto von Colin Powell hoch, des früheren US-Sicherheitsberaters; darauf zeigt dieser dem UN-Sicherheitsrat eine Ampulle mit weißem Pulver – sogenanntem Anthrax oder Milzbrand.

„Ich glaube, wir sollten uns unbedingt an diese Bilder erinnern und daran, dass man uns gesagt hatte, im Irak gebe es Massenvernichtungswaffen und das sei der Grund für die Invasion .....

......Infolge der Invasion gab es eine Million Todesopfer, und sie hat eine Serie von Gräueltaten in der Region losgetreten“, so Llorenti weiter.„Würden wir jetzt vom IS sprechen, hätte diese Invasion nicht stattgefunden? Würden wir jetzt von zahlreichen entsetzlichen Angriffen in verschiedenen Teilen der Welt reden, hätte diese illegitime Invasion nicht stattgefunden?“

ARD-aktuell referierte diese bemerkenswerte Äußerung des Bolivianers natürlich weder in der Tagesschau noch in den TT.. Dr. Gniffkes Qualitätsladen ist weder fähig noch in der Lage, derartige Wahrheiten und Zusammenhänge zu verbreiten. Er publiziert lieber nach doppelten Standards und lässt dabei zum Beispiel auch den Programmauftrag außer Acht, der den Nachrichtensendungen aufgibt, dem Frieden und der Völkerverständigung zu dienen.

Wir sehen hierin und in den journalistischen Ergebenheitsadressen an US-Präsident Trump einen Verstoß gegen den NDR-Staatsverrag.

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: Völkerrecht

Beitrag von Maren »

Von: publikumsservice@tagesschau.de
Betreff: Ihre Nachricht vom 10.04.2017 - Völkerrecht

Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.04.2017.

Sie unterstellen ARD-aktuell, absichtlich zu verschweigen, dass der US-Luftangriff auf syrische Armee-Stützpunkte Anfang April 2017 ohne völkerrechtlich abgesicherte Grundlage erfolgte. Das ist falsch. U.a. in einem Beitrag unserer Washington-Korrespondentin Sandra Ratzow vom 08.04.2017 heißt es bei 0'53" wörtlich:

"Die USA handeln ohne internationales Mandat."

http://www.tagesschau.de/multimedia/vid ... 77033.html

Was den Kommentar unseres Hörfunkkorrespondenten Carsten Kühntopp vom 07.04.2017 angeht, so handelt es sich hierbei um die Meinungsäußerung eines Journalisten, welche als solche klar gekennzeichnet ist. Es liegt in der Natur eines Kommentars, dass er die Meinung des Verfassers, nicht aber zwingend die des den Kommentar veröffentlichenden Mediums widerspiegelt.

Die Auffassung Russlands, Syriens und anderer Staaten, die USA hätten den mutmaßlichen Giftgas-Einsatz in Chan Scheichun zum Vorwand genommen, wurde von uns mehrfach und ausführlich transportiert. Wir sahen es als verzichtbar an, zusätzlich zu den Einlassungen dieser Seite die Äußerungen des bolivianischen UN-Botschafters zu verbreiten, zumal Bolivien als nicht-ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates ohne Veto-Recht eine eher untergeordnete Rolle im Syrienkonflikt spielt.

Ihre Unterstellungen, die Tagesschau mache sich die Sicht der US-Regierung zueigen und beziehe eindeutig Position, entbehren jeder Grundlage. Wir weisen sie hiermit zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kai Gniffke
Erster Chefredakteur ARD-aktuell
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Maren
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Re: Völkerrecht

Beitrag von Maren »

Sehr geehrter Herr Rohrbach,

wir sind der Auffassung, dass diese Beschwerde - auch nach den Vorgaben des Rundfunkrates ("Arbeitsentlastungsprogramm für bequeme Mandatsträger"), an denen Sie selbst nach Angaben der Rundfunkratsvorsitzenden mitgewirkt haben - vom Rundfunkrat nach dessen GO zu behandeln ist und keineswegs mit einer Anregung verwechselt werden kann. Es geht hier nicht um die Auswahl von Nachrichten, sondern um eine korrekte Bearbeitung nach den Vorschriften des NDR-Staatsvertrages bzw. des Rundfunkstaatsvertrages. Wir gehen davon aus, dass Sie den Rundfunkrat auf die Rechtslage hinweisen und ordnungsgemäße Behandlung des Beschwerdevorgangs empfehlen.

Zum Inhalt der PB: viewtopic.php?t=1949&p=6548

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: Völkerrecht

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Rundfunkräte,

dass Kühntopps friedensfeindliche Tirade als Kommentar getarnt wurde, ist uns nicht verborgen geblieben.

Dass es in einem Kommentar erlaubt sein soll, "Hatespeech" und Kriegshetze zu betreiben, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk also als Bellizisten-Forum zu nutzen, ist uns allerdings neu. Wir sind der Auffassung, dass auch Kommentare sich an Programmrichtlinien zu halten haben. Noch steht diese Regel im NDR-Staatsvertrag: (§ 7 Programmgrundsätze) "Das Programm […] soll […] die internationale Verständigung fördern, für die Friedenssicherung […] eintreten […]“ Und noch heißt es auch in den „Grundsätzen für die Zusammenarbeit im Gemeinschaftsprogramm der ARD“: "Die ARD soll […] die internationale Verständigung[…] fördern. […]"

Der Anstaltsvertreter Gniffke meint, Frau Sandra Ratzow habe den Völkerrechtsbruch der USA mit der Formulierung "Die USA handeln ohne internationales Mandat“ ausreichend und wahrheitsgemäß beschrieben. Das ist falsch, da auch ein Angriff mit internationalem Mandat völkerrechtswidrig sein kann, wie z.B. der selbstmandatierte NATO-Krieg gegen Jugoslawien es war. Das Drumherumgerede anstelle eines vom Anstand gebotenen Eingeständnisses soll verschleiern, dass propagandistische Beschönigung des US- Aggressionsaktes beabsichtigt war. Der Begriff „Völkerrechtsbruch“ wird nicht verwendet, in der Hoffnung, dieser eindeutige Tatbestand werde der Öffentlichkeit dann vielleicht nicht bewusst werden. „Ohne internationales Mandat“ ist ein verschleiernder Euphemismus, eine Schönfärberei; man hat den Gegenstand angesprochen, aber nicht so, dass er anstößig wirkt.... ARD-aktuell (s.Kühntopp) und die ARD-Richtliniengeberin Merkel sind versessen auf solche verbalen Akzeptanzstrategien. So werden nicht nur US-amerikanische, sondern auch deutsche völkerrechts- und grundgesetzwidrige militärische Aktionen in Syrien zum Normalfall zerredet.

Wir halten die Rechtfertigung des Anstaltsvertreters Gniffke für unvertretbar und nicht glaubwürdig. Sie entkräften unsere Beschwerde keineswegs. Jetzt sind Sie dran.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Re: Völkerrecht

Beitrag von Maren »

Von: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Betreff: Ihre Anregung vom 10.04.2017 / Ihre E-Mail vom 24.06.2017

Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

in Ihrem Schreiben vom 24.06.2017 fordern Sie eine Befassung des Rundfunkrates mit Ihrer Zuschrift vom 10.04.2017.

Ich verweise auf unser Schreiben vom 08.05.2017. Wie wir Ihnen bereits mitteilten, haben wir Ihre Anregung an die zuständige Redaktion weitergegeben. Ein förmliches Beschwerdeverfahren gemäß § 7 der Geschäftsordnung des Rundfunkrates wurde nicht eingeleitet.

Der Vorgang ist somit für den Rundfunkrat abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hörmann
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro

Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
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Re: Völkerrecht

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Rundfunkräte,

der guten Ordnung halber weisen wir Sie daraufhin, dass es sich um eine Eingabe nach § 13 handelt, die gegen einen gesendeten Beitrag gerichtet war. Ihre Entscheidung ist somit rechtswidrig.

Mit vorzüglichen Grüßen

F.Klinkhammer, V. Bräutigam
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