74 Leichen – na und?

Gesperrt
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7137
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

74 Leichen – na und?

Beitrag von Maren »

Programmbeschwerde: 74 Leichen – na und?

http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... 18475.html

Sehr geehrte NDR-Rundfunkräte,

Sehr geehrter Herr Intendant Marmor,

am Dienstag, 21. Februar, berichtete ARD-aktuell in der Tagesschau um 20 Uhr zu dramatischen Luftaufnahmen vom Unglücksort:

Im australischen Melbourne ist ein Kleinflugzeug kurz nach dem Start in ein Einkaufszentrum gestürzt. Der Pilot und die Insassen, vier Touristen aus den USA, starben. Zum Zeitpunkt des Unglücks waren die Geschäfte noch nicht geöffnet. Der Absturzort liegt neben einer stark befahrenen Straße. Unglücksursache war vermutlich ein Triebwerksausfall.

Quelle: s. Betreff

Was die ARD-aktuell in ihren sämtlichen Sendungen dieses Tages nicht berichtete, war die folgende Nachricht, als Agenturmaterial verfügbar und einen Tag später in allen bedeutenden Zeitungen so oder ähnlich nachlesbar:

TRIPOLIS.- Vor der libyschen Küste sind bei einer neuen Flüchtlingstragödie Dutzende Migranten ertrunken. 74 Leichen seien an der Küste des Bürgerkriegslandes angespült worden, sagte der regionale Sprecher der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC), Stephen Ryan am Dienstag.[...]. Das Boot der Verunglückten habe am Samstag in der Stadt Sabrata etwa 70 Kilometer von Tripolis entfernt abgelegt [...] Insgesamt seien 110 Menschen an Bord gewesen. Das Schicksal der noch nicht gefundenen Flüchtlinge blieb zunächst unklar.[...]

Quelle u.a.: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 0becc.html

In dem, was ARD-aktuell an diesem 21. Februar für berichtenswert hielt und was nicht, zeigen sich der ganze dramatische Verlust an journalistischer Professionalität und der moralische Verfall dieser öffentlich-rechtlichen Institution. „Flaggschiff“ des Ersten Deutschen Fernsehens!

Vier tote US-Amerikaner und ein toter Australier sind eine Filmnachricht wert; über die 110 ertrunkenen Flüchtlinge wird kein Wort verloren. Die waren ja bloß Afrikaner, nicht wahr?

Was sich weder journalistisch noch gar moralisch begründen lässt, das wird allerdings, im politischen Kontext betrachtet, deutlich erkennbar als übelster politischer Opportunismus.

Hier ist er, der Kontext: Bundeskanzlerin Merkel hat erst vor wenigen Tagen auf der „EU-Flüchtlingskonferenz" in Malta die Einrichtung sogenannter Auffangzentren für afrikanische Flüchtlinge in Libyen vereinbart. „Auffangzentren“, das ist allerdings ein Euphemismus für den geplanten Exzess an Unmenschlichkeit angesichts des Elends, dem die Flüchtlinge in diesen schon jetzt bestehenden Todeslagern im zerrütteten Libyen ausgesetzt sind. An Informationen über tote Flüchtlinge in Libyen, gleich ob ertrunken, verhungert oder zu Tode gequält, werden wir uns gewöhnen müssen, das soll demnach wohl kein Thema im Pantoffelkino mehr sein. Die Bundesregierung plant überdies zur Zeit neue Gesetze zur vereinfachten und beschleunigten Abschiebung von Flüchtlingen. Das hat ebenfalls stark inhumane Aspekte, weil die Abschiebungen auch in von Krieg bzw. Bürgerkrieg heimgesuchte Länder wie Afghanistan erfolgen sollen. Heute, Mittwoch, ist bereits die dritte Sammelabschiebung nach Afghanistan vorgesehen, von München aus; allerdings haben sich Schleswig-Holstein und NRW aus humanitären Gründen bereits einer Mitwirkung daran entzogen. Kein Wort darüber in der Tagesschau...

Vor diesem politisch-gesellschaftlichen Hintergrund dürfte ein Tagesschau-Bericht über das neuerliche Massensterben im Mittelmeer als "konterproduktiv“ verstanden worden sein – und ist vermutlich aus Gründen der Regierungsfrömmigkeit und des hirn- und gewissenlosen Konformismus’ dieser Redaktion nicht von ARD-aktuell gebracht worden.

Möglicherweise – bitte überprüfen Sie das – basiert das ganze Elend sogar auf einer ARD-internen „Sprachregelung“. Ein Repräsentant des Chaos-Computer-Club, CCC, des führenden Expertenverbundes deutscher Informatiker, berichtet heute:

Mich erreicht gerade ein Hinweis von einem Whistleblower aus der ARD. Und zwar sind demnach ARD-Journalisten ausdrücklich angehalten worden, "nicht zu positiv über Asylbewerber in Deutschland zu berichten". Anlass ist, dass sie sich von der AfD unter Druck gesetzt fühlen und Vorwürfe der Parteilichkeit und "Lügenpresse"-Gekreische aus dem Weg gehen wollen. [...] In diesem Sinne: Gehet fort und mehret eure Unbill gegenüber der ARD! [...] Oder, was natürlich auch sein kann: Dass die ARD irgendwie zu dem Schluss gekommen ist, dass ihre Berichterstattung einseitig ist, und das eine Korrekturmaßnahme sein sollte. Ich persönlich hatte ja bisher schon streckenweise den Eindruck, dass die ARD in Sachen Berichterstattung über Themen wie Kriminalität von Asylbewerbern bemüht war, der AfD keine Vorwände zu liefern.

Quelle: https://blog.fefe.de/?ts=a65436fc

Sehr geehrte Frau Vorsitzende Thümler: Wir betrachten Obiges als Beschwerde über die Verletzung des Programmauftrags und der Programmrichtlinien gem. NDR-Staatsvertrag, für deren Behandlung allein der Rundfunkrat zuständig ist. Wollen Sie es ein weiteres Mal wagen, sie als bloße „Anregung“ abzuwerten und gleich an ARD-aktuell weiterzuschieben, auf dass deren Chefredakteur uns mit einer Larifari-Antwort bediene, weil Sie Ihr Abnicker-Gremium von den Mühen ordnungsgemäßer und gründlicher Arbeit verschonen möchten? Aber wir kennen Sie inzwischen, auch Sie haben keine Probleme damit, gegen Programmrichtlinien zu verstoßen, wenn es der eigenen Bequemlichkeit dient: "Zu den wesentlichen Bestandteilen des Programms zählt die Information über bisher unbekannte Sachverhalte und Zusammenhänge" heisst es. Dennoch wollen Sie unterdrückte Nachrichten nicht als eingabe-relevant behandeln.


Volker Bräutigam, Friedhelm Klinkhammer
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7137
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: 74 Leichen – na und?

Beitrag von Maren »

Ihre E-Mail vom 22.02.2017

Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

ich bestätige den Eingang Ihrer o.g. E-Mail.

Der Rundfunkrat überwacht unter anderem die Einhaltung der staatsvertraglich verankerten Programmanforderungen. Daher sind ihm die Anregungen und Meinungen der Zuschauerinnen und Zuschauer, der Hörerinnen und Hörer sowie der Nutzer der Online-Angebote des NDR sehr wichtig. Im Rahmen der Überwachung der Programmanforderungen und der Beratung des Intendanten in Programmangelegenheiten haben wir Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und sie an die zuständige Redaktion im NDR weitergeleitet.

Der Rundfunkrat ist darüber hinaus nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Thümler
Vorsitzende NDR Rundfunkrat
_____________________________

NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero@ndr.de
_____________________________
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7137
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: 74 Leichen – na und?

Beitrag von Maren »

PB vom 22.02.17

Sehr geehrte Frau Thümler,

wir haben den Eindruck, dass in Ihren Kreisen ungenügende bis erratische Vorstellungen über Aufgaben und Pflichten von Rundfunkräten bestehen: Neben der Überwachung der Programmanforderungen hat Ihr Gremium auch das Recht, über einzelne Beschwerden zu befinden und u.U. einen Programm-Verstoß festzustellen.

Dass Sie der Aufgabe zur Programmüberwachung überhaupt nachkommen, bezweifeln wir inzwischen allerdings, denn entsprechende Tagesordnungspunkte fehlen in den RR-Protokollen.

Falsch ist Ihre Behauptung, die staatsvertragliche Richtlinienvorgabe „nach anerkannten journalistischen Grundsätzen“ entziehe dem Rundfunkrat die Möglichkeit zu inhaltlicher Kontrolle, weil das quasi eine Einschränkung der journalistischen Freiheit bedeute. Bei verständiger Würdigung der Programmrichtlinien wären Sie nach Lektüre folgender Textstelle zu einer ganz anderen Schlussfolgerung gelangt: "Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen....zu entsprechen.“ Damit Sie das recht verstehen: Das bedeutet, dass der Rundfunkrat gesetzlich dazu ermächtigt ist, zu prüfen, ob besagte "anerkannten journalistischen Grundsätze" im jeweils gegebenen Kritikfall eingehalten wurden oder nicht. Eine solche Befugnis setzt allerdings voraus, dass ein Rundfunkrat die „anerkannten journalistischen Grundsätze" nicht nur dem Begriff nach kennt, sondern sie bis in ihren Kern hinein verstanden hat. Es steckt in dieser Formulierung überdies die Erwartung des Gesetzgebers, dass Rundfunkräte willens und fähig sind, die Einhaltung der besagten Grundsätzen notfalls zu erzwingen.

Das Rollenverständnis hingegen, das Sie in Ihren Schreiben immer wieder demonstrieren, lässt profunde Zweifel daran zu, dass Sie insoweit den Anforderungen und Aufgaben eines Rundfunkrates entsprechen können.

Mit höflichen Grüßen

F. Klinkhammer V. Bräutigam
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7137
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: 74 Leichen – na und?

Beitrag von Maren »

Von: publikumsservice@tagesschau.de
Betreff: Ihre Nachricht vom 22.02.2017


Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

in Ihrer E-Mail vom 22.02.2017 unterstellen Sie ARD-aktuell, über ein in Ihren Augen unwichtiges Ereignis zu berichten, um gleichzeitig ein Bootsunglück mit 74 Toten vor der libyschen Küste wissentlich verschweigen zu können. Ziel dieses Verschweigens ist nach Ihrer Auffassung einerseits die Unterstützung des politischen Kurses der Bundesregierung, andererseits das Bestreben, nicht mehr "zu positiv" über Flüchtlinge zu berichten, um sich nicht den "Zorn" der AfD zuzuziehen.

ARD-aktuell nimmt dazu wie folgt Stellung:

Korrekt ist, dass in der Hauptausgabe der Tagesschau um 20 Uhr am 21.02.2017 zum Schluss der Sendung über den Absturz eines Kleinflugzeugs in Australien berichtet wurde. Daraus zu schließen, dies geschehe, um andere, "wichtigere" Nachrichten zu unterdrücken, um die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung zu rechtfertigen, ist schlicht abwegig. ARD-aktuell hat mehrfach und ausführlich darüber berichtet, dass seit Jahresbeginn wieder zahlreiche Menschen im Mittelmeer ertrunken sind. Hier als Beispiel ein Bericht, der nur drei Tage später auf tagesschau.de erschien:

http://www.tagesschau.de/ausland/fluech ... r-213.html

Was den Kurs der Bundesregierung in der Flüchtlingsfrage angeht, so ist auch dieser regelmäßig Gegenstand unserer Berichterstattung - wie dieser Artikel, der einen Tag später auf tagesschau.de erschien:

http://www.tagesschau.de/inland/merkel- ... k-113.html

Weitere Artikel finden sich hier:

http://www.tagesschau.de/inland/amnesty-beeko-101.html
http://www.tagesschau.de/ausland/afrika ... t-101.html
http://www.tagesschau.de/ausland/merkel-afrika-111.html

ARD-aktuell zu unterstellen, es werde ein "flüchtlingskritischer" Ton in der Berichterstattung angestrebt, um der AfD den Wind aus den Segeln zu nehmen, ist abstrus. Wir weisen das ebenso ausdrücklich zurück wie die gesamte Programmbeschwerde.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kai Gniffke
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7137
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: 74 Leichen – na und?

Beitrag von Maren »

PB vom 22.2.17 - 74 Tote

Sehr geehrte Rundfunkräte,

bis heute haben Sie unser Schreiben vom 7.3.17 nicht beantwortet. Aber das ist bei Ihnen ja nichts Neues. Überforderung macht gelegentlich sprachlos.
Wenn auch nicht von Ihnen, so aber haben wir von Ihrem Vorarbeiter Doktor Gniffke am 9.3.17 eine Stellungnahme erhalten, die uns allerdings nicht zufriedenstellt.

Die muttersprachliche Kompetenz - so unser Fazit nach der Lektüre des Schreibens - hat nicht mal dazu ausgereicht, modale von finalen Satzaussagen zu unterscheiden. Wir hatten nicht behauptet, ARD-aktuell habe von dem Kleinflugzeug-Absturz mit 5 Toten berichtet, um die 74 toten Flüchtlinge verschweigen zu können, sondern, wir hatten uns beschwert, weil ARD-aktuell zwar über die fünf Toten in Australien berichtete, nicht aber über die 74 Toten im Mittelmeer.

Deswegen müssen wir bedauerlicherweise vermuten: Entweder hat der Verfasser des Schreibens nichts verstanden, dann läge ein Fall von kognitiver Dissonanz vor. Oder er wollte nur eine unverschämte Antwort geben, dann wäre der Beweis seiner sozialen Inkompetenz erbracht. Es könnten auch beide Gründe gleichzeitig vorliegen.

Im übrigen: Es ist unsinnig, unsere Beschwerde wegen der Unterdrückung einer wichtigen Nachricht in eine Programmanregung umzudeuten: Das Unterdrücken wichtiger Meldungen gehört entgegen Ihrer Auffassung nicht zum freien Programmgestaltungsrecht einer Nachrichtenredaktion, sondern verstößt gegen folgende Programmrichtlinien:

"....politische Aussagen und Analysen sind ebenso wesentliche Bestandteile des Programms wie die Information über bisher unbekannte Sachverhalte und Zusammenhänge" bzw. "...Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen."

Es ist damit klargestellt, dass "Informationen zu unbekannten Sachverhalten“wesentliche Programmteile sind und die sachadäquate und angemessene Auswahl von Meldungen für Nachrichtensendungen nach "journalistischen Grundsätzen“ zu erfolgen hat. Nachrichtenunterdrückung gehört zweifelsfrei nicht zu diesen Grundsätzen. Zu überprüfen, ob die Programmrichtlinien eingehalten wurden, gehört jedoch zu den originären Aufgaben Ihres Gremiums. Sie hingegen erklären sich für dazu nicht befugt und berufen sich auf Absprachen mit der staatlichen Rechtsaufsicht über den NDR. Wir fordern Sie auf, Ihre Rechtsauffassung unter Berücksichtigung unseres Widerspruchs zu begründen.

Mit höflichen Grüßen

F.Klinkhammer, V. Bräutigam
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7137
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: 74 Leichen – na und?

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Rundfunkräte,

"Getroffene Hunde bellen", dachten wir, als wir die Stellungnahme des Anstaltsvertreters lasen.

Wer über den Tod von 74 geflüchteten Menschen vor der eigenen Haustür nicht berichtet und sich stattdessen auf den Absturz eines Sportflugzeuges in einem anderen Erdteil fokussiert, der muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er bewusst manipuliert, um die Kritik an der Flüchtlingspolitik der Kanzlerin nicht weiter überborden zu lassen. Was denn sonst.

Da die Stellungnahme des Anstaltsvertreters lächerlich ist, ist nun die Behandlung im Rundfunkrat erforderlich.

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
Gesperrt

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste