Programmbeschwerde: Venezuela
Sehr geehrter Intendant Marmor,
am 21.5.2017 berichtete die Tagesschau über Demonstrationen gegen die Regierung in Venezuela. Wie immer, wenn die deutsche Regierung und die USA sich gegen unliebsame Regierungen positionieren, begleiten Gniffkes Qualitätsjournalisten das mit unkritischer und konformistischer Berichterstattung.
Schmocks äußern sich so. Sie informieren zwar über Aktivitäten der Opposition, unterlassen es aber, die deutschen Zuschauer auch darüber zu unterrichten, dass es zum gleichen Zeitpunkt ebenfalls Demonstrationen zugunsten der Regierung gegeben hat. Auch hier gilt: Die halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge. Das Verschweigen der Pro-Regierungs-Demonstrationen verstößt gegen das Gebot der umfassenden Berichterstattung gem. Programmrichtlinien der Rundfunkstaatsverträge. Im Link finden Sie einen Beitrag, der vorbildhaft für die Gniffke-Truppe sein könnte, der es aber nicht sein kann, weil ARD-aktuell sich längst auf regierungsfrommen Kurs begeben hat und Chefredakteur Gniffke sich expressis verbis weigert, andere als die „staatstragenden“ Quellen von der Redaktion berücksichtigen und auswerten zu lassen.
Wir erheben Beschwerde unter Bezugnahme auf § 7 der GO des RR.
https://amerika21.de/2017/05/176627/ven ... ernaehrung
Kritik an der Berichterstattung findet sich auch in deutschen Medien:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=38425#h16
Mit freundlichem Gruß
F. Klinkhammer, V. Bräutigam
Venezuela
Re: Venezuela
Von: l.marmor@ndr.de
Betreff: Ihre E-Mail
Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,
in Ihrer E-Mail vom 24. Mai 2017 kritisieren Sie die Venezuela-Berichterstattung von ARD-aktuell.
Ich habe die verantwortliche Redaktion gebeten, zu Ihrer Kritik Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme finden Sie im Anhang. Aus meiner Sicht liegt kein Verstoß gegen die Programmgrundsätze des NDR oder sonstige Vorschriften vor. Durch die Übersendung dieser Stellungnahme bringe ich dies zum Ausdruck.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Marmor
Intendant des Norddeutschen Rundfunks
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Betreff: Ihre E-Mail
Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,
in Ihrer E-Mail vom 24. Mai 2017 kritisieren Sie die Venezuela-Berichterstattung von ARD-aktuell.
Ich habe die verantwortliche Redaktion gebeten, zu Ihrer Kritik Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme finden Sie im Anhang. Aus meiner Sicht liegt kein Verstoß gegen die Programmgrundsätze des NDR oder sonstige Vorschriften vor. Durch die Übersendung dieser Stellungnahme bringe ich dies zum Ausdruck.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Marmor
Intendant des Norddeutschen Rundfunks
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Re: Venezuela
PB vom 24.5.2017 - Venezuela
Sehr geehrte Rundfunkräte,
die Stellungnahme der Anstalt stellt uns nicht zufrieden.
Es ist ein journalistische Armutszeugnis, dass Dr. Gniffke vorgibt, von den Gegendemonstrationen nichts bemerkt zu haben. Selbst wenn ihm kein Bildmaterial zur Verfügung stand (eine lächerliche Ausrede), hätte auf jeden Fall erwähnt werden müssen, dass es auch Pro-Regierungs-Aktionen der Bevölkerung gab.
Die Nachdenkseiten wiesen auf ihrer Seite auf einen korrekten Zeitungsbericht hin und merkten zutreffend an:
Die hiesigen „Qualitätsmedien“ haben scheinbar verlernt, über ein Ereignis lediglich zu berichten – eine Situation zu beschreiben. Stattdessen wird offenbar eine einseitige Berichterstattung bevorzugt – ganz im Sinne der „Eliten“ in Politik und Wirtschaft und im Stil des Kalten Krieges.
Dem ist auch im Bezug auf Dr. Gniffkes üblichen und von mangelndem journalistischen Ethos zeugenden Rechtfertigungsversuch nichts hinzuzufügen.
Wir bleiben bei unserer Kritik. Nun sind Sie an der Reihe.
F. Klinkhammer V. Bräutigam
Sehr geehrte Rundfunkräte,
die Stellungnahme der Anstalt stellt uns nicht zufrieden.
Es ist ein journalistische Armutszeugnis, dass Dr. Gniffke vorgibt, von den Gegendemonstrationen nichts bemerkt zu haben. Selbst wenn ihm kein Bildmaterial zur Verfügung stand (eine lächerliche Ausrede), hätte auf jeden Fall erwähnt werden müssen, dass es auch Pro-Regierungs-Aktionen der Bevölkerung gab.
Die Nachdenkseiten wiesen auf ihrer Seite auf einen korrekten Zeitungsbericht hin und merkten zutreffend an:
Die hiesigen „Qualitätsmedien“ haben scheinbar verlernt, über ein Ereignis lediglich zu berichten – eine Situation zu beschreiben. Stattdessen wird offenbar eine einseitige Berichterstattung bevorzugt – ganz im Sinne der „Eliten“ in Politik und Wirtschaft und im Stil des Kalten Krieges.
Dem ist auch im Bezug auf Dr. Gniffkes üblichen und von mangelndem journalistischen Ethos zeugenden Rechtfertigungsversuch nichts hinzuzufügen.
Wir bleiben bei unserer Kritik. Nun sind Sie an der Reihe.
F. Klinkhammer V. Bräutigam
Re: Venezuela
Von: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Betreff: Ihre Anregung vom 24.05.2017 / Ihre E-Mail vom 08.06.2017
Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,
auf Ihre Anregung, die Sie direkt an Herrn Marmor adressiert hatten, ist Herr Dr. Gniffke in seiner Stellungnahme vom 06.06.2017 eingegangen.
Sie monierten im vorliegenden Fall, dass über ein von Ihnen für wichtig erachtetes Thema bzw. über bestimmte Aspekte nicht berichtet worden sei. § 13 NDR Staatsvertrag unterscheidet zwischen Anregungen und Beschwerden. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Anregung, dass ARD-aktuell sich mit dem von Ihnen genannten Thema hätte befassen bzw. bestimmte Aspekte hätte nennen sollen. Der Rundfunkrat ist nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge und Beitrags-Inhalte im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind.
Aus diesem Grund wird sich der NDR Rundfunkrat nicht mit Ihrem Anliegen befassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
______________________________
Betreff: Ihre Anregung vom 24.05.2017 / Ihre E-Mail vom 08.06.2017
Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,
auf Ihre Anregung, die Sie direkt an Herrn Marmor adressiert hatten, ist Herr Dr. Gniffke in seiner Stellungnahme vom 06.06.2017 eingegangen.
Sie monierten im vorliegenden Fall, dass über ein von Ihnen für wichtig erachtetes Thema bzw. über bestimmte Aspekte nicht berichtet worden sei. § 13 NDR Staatsvertrag unterscheidet zwischen Anregungen und Beschwerden. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Anregung, dass ARD-aktuell sich mit dem von Ihnen genannten Thema hätte befassen bzw. bestimmte Aspekte hätte nennen sollen. Der Rundfunkrat ist nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge und Beitrags-Inhalte im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind.
Aus diesem Grund wird sich der NDR Rundfunkrat nicht mit Ihrem Anliegen befassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
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Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
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Re: Venezuela
Sehr geehrter Herr Dr. Hörmann,
in diesem Fall handelt es sich keineswegs um eine Anregung, sondern um eine Eingabe nach § 13 NDR-STV.
Wir kritisierten an dem gesendeten Beitrag, dass über die am selben Tag stattgefundenen Pro-Regierungsdemonstrationen nicht berichtet wurde und hatten angemerkt: "Das Verschweigen der Pro-Regierungs-Demonstrationen verstößt gegen das Gebot der umfassenden Berichterstattung gem. Programmrichtlinien der Rundfunkstaatsverträge". Es ist doch völlig selbstverständlich und auch sonst üblich, dass bei Demonstrationen über das gesamte Geschehen berichtet wird und nicht nur einseitig über einzelne Aspekte. Wenn Sie wünschen, nennen wir Ihnen noch weitere Programm-Richtlinien, die unsere Auffassung stützen. Wir bitten um Prüfung und um eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
F.Klinkhammer, V. Bräutigam
in diesem Fall handelt es sich keineswegs um eine Anregung, sondern um eine Eingabe nach § 13 NDR-STV.
Wir kritisierten an dem gesendeten Beitrag, dass über die am selben Tag stattgefundenen Pro-Regierungsdemonstrationen nicht berichtet wurde und hatten angemerkt: "Das Verschweigen der Pro-Regierungs-Demonstrationen verstößt gegen das Gebot der umfassenden Berichterstattung gem. Programmrichtlinien der Rundfunkstaatsverträge". Es ist doch völlig selbstverständlich und auch sonst üblich, dass bei Demonstrationen über das gesamte Geschehen berichtet wird und nicht nur einseitig über einzelne Aspekte. Wenn Sie wünschen, nennen wir Ihnen noch weitere Programm-Richtlinien, die unsere Auffassung stützen. Wir bitten um Prüfung und um eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
F.Klinkhammer, V. Bräutigam
Re: Venezuela
Eingabe vom 24.5.17 - Venezuela
Sehr geehrte Rundfunkräte,
obwohl wir gegen einen gesendeten Beitrag Beschwerde erhoben hatten, wollte der Vorsitzende Dr. Hörmann hierin nur eine "Anregung" sehen, m.a.W.: seine eigenen Vorsortierungskriterien nicht befolgen. Mit der untigen Mail vom 29.6.2017 wiesen wir ihn auf seinen Irrtum hin. Inzwischen ist ein Vierteljahr vergangen, und wir haben immer noch keine Antwort erhalten.
Wir bitten um eine Sachstandsmitteilung.
F. KLinkhammer, V. Bräutigam
Sehr geehrte Rundfunkräte,
obwohl wir gegen einen gesendeten Beitrag Beschwerde erhoben hatten, wollte der Vorsitzende Dr. Hörmann hierin nur eine "Anregung" sehen, m.a.W.: seine eigenen Vorsortierungskriterien nicht befolgen. Mit der untigen Mail vom 29.6.2017 wiesen wir ihn auf seinen Irrtum hin. Inzwischen ist ein Vierteljahr vergangen, und wir haben immer noch keine Antwort erhalten.
Wir bitten um eine Sachstandsmitteilung.
F. KLinkhammer, V. Bräutigam
Re: Venezuela
Von: gremienbuero@ndr.de
Betreff: Ihre Programmbeschwerde vom 24.05.2017 - ergänzt 05.07.2017 / Ihr Schreiben vom 05.11.2017
Ihre Programmbeschwerde vom 24.05.2017 / ergänzendes Schreiben vom 05.07.2017 über die Berichterstattung von ARD-aktuell vom 21.05.2017 über Proteste in Venezuela
Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,
die o.g. Beschwerde habe ich an den Rechts- und Eingabenausschuss des Rundfunkrates mit der Bitte um Beratung überwiesen.
Der Rechts- und Eingabenausschuss wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen mit Ihrem Anliegen befassen.
Die abschließende Beratung erfolgt voraussichtlich in der darauffolgenden Sitzung des Rundfunkrates.
Über das Ergebnis der Beratungen werde ich Sie unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
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Betreff: Ihre Programmbeschwerde vom 24.05.2017 - ergänzt 05.07.2017 / Ihr Schreiben vom 05.11.2017
Ihre Programmbeschwerde vom 24.05.2017 / ergänzendes Schreiben vom 05.07.2017 über die Berichterstattung von ARD-aktuell vom 21.05.2017 über Proteste in Venezuela
Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,
die o.g. Beschwerde habe ich an den Rechts- und Eingabenausschuss des Rundfunkrates mit der Bitte um Beratung überwiesen.
Der Rechts- und Eingabenausschuss wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen mit Ihrem Anliegen befassen.
Die abschließende Beratung erfolgt voraussichtlich in der darauffolgenden Sitzung des Rundfunkrates.
Über das Ergebnis der Beratungen werde ich Sie unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
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Gremienbüro
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20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
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E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
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