Anregung nach § 13 NDR-StV: Gniffke-Sprachregelungen

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Maren
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Anregung nach § 13 NDR-StV: Gniffke-Sprachregelungen

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Mitglieder des NDR-Rundfunkrates,

wiederholt (und rechtswidrig) haben Sie Eingaben, die wir als Beschwerden über Programmfehler formuliert hatten, als bloße „Anregungen“ abgetan, sie an die vermeintlich zuständige Redaktion ARD-aktuell durchgereicht und sich selbst nicht inhaltlich damit befasst; die Frage, ob den jeweiligen Angelegenheiten systembedingte Mängel zugrunde liegen, hat Sie ersichtlich nicht beunruhigt. Heute senden wir Ihnen tatsächlich eine Anregung. Jedoch nicht eine, die gewohnheitsmäßig an ARD-aktuell weiterzureichen wäre, denn es handelt sich bereits um eine Stellungnahme von dort - und um den Nachweis, dass bei deren Chefredakteur eh Hopfen und Malz verloren sind.

https://www.heise.de/tp/features/Die-ve ... 58887.html

Im Interview bestätigt der Chefredakteur nämlich ausdrücklich, was wir in konkreten Zusammenhängen immer wieder kritisiert haben: Es gibt in seiner Hauptabteilung einen Katalog von Sprachregelungen, die mit den im Staatsvertrag genannten „journalistischen Grundsätzen“ sowie weiteren Bestimmungen zur Sicherung umfassender und objektiver Berichterstattung absolut unvereinbar sind. Der Chefredakteur hat sich eine entscheidende Blöße gegeben.
Dass Sie die richtigen und notwendigen Schlüsse daraus ziehen und seinem organisierten Manipulationswesen ein Ende setzen, bezweifeln wir allerdings so lange, bis Sie uns vom Gegenteil überzeugen. Auf jeden Fall regen wir an, dass der jeweils aktuelle Katalog auf Tagesschau.de veröffentlicht wird.

Friedhelm Klinkhammer, Volker Bräutigam
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Maren
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Re: Anregung nach § 13 NDR-StV: Gniffke-Sprachregelungen

Beitrag von Maren »

Von: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 01.07.2017 / "Anregung nach § 13 NDR-StV: Gniffke-Sprachregelungen"

Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

in Ihrer Zuschrift vom 01.07.2017 senden Sie uns eine Anregung.

Zu den Aufgaben des Rundfunkrats gemäß § 18 NDR-Staatsvertrag gehört, die Einhaltung der im NDR-Staatsvertrag verankerten Programmanforderungen zu überwachen und den Intendanten in Programmangelegenheiten zu beraten. Daher sind dem Rundfunkrat die Meinungen, Anregungen und Kritik des Publikums sehr wichtig.

Ihre Anregung zur Gestaltung des Internetangebotes "tagesschau.de" habe ich zur Kenntnis genommen und an die zuständige Abteilung im NDR weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero@ndr.de
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Maren
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Re: Anregung nach § 13 NDR-StV: Gniffke-Sprachregelungen

Beitrag von Maren »

Sehr geehrter Herr Dr. Hörmann,

in § 13 des NDR-STV ist vorgesehen, dass sich Jedermann mit "Anregungen" an den Rundfunkrat wenden kann.

Wir sehen nicht, auf welcher gesetzlichen Grundlage Sie als Vorsitzender das Recht für sich ableiten, unsere Anregung - ohne Beratung durch das Gremium - an irgendwelche NDR-Redaktionen weiterzugeben. Da als Adressat der Anregung ausdrücklich der Rundfunkrat genannt ist, sehen wir Ihre Entscheidung als Überschreitung Ihrer Geschäftsführungsbefugnis und damit als rechtswidrig an.

Wir bitten um Prüfung.
Wegen des Problems Gniffkescher Sprachregelungen verweisen wir auf folgende Veröffentlichungen:

https://www.heise.de/tp/features/Die-ve ... 58887.html
http://www.nachdenkseiten.de/?p=39028

Wegen der "Kompetenz von Rundfunkräten" empfehlen wir den Vortrag des NDR-Ex-Justiziars Dr. Hahn (ab 28 `)
http://www.mdr.de/medien360g/video-103576.html

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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