UN-Verhandlungen zum Atomwaffenverbot

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Maren
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UN-Verhandlungen zum Atomwaffenverbot

Beitrag von Maren »

Norddeutscher Rundfunk
Intendant
Herrn Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg


Programmbeschwerde: UN-Verhandlungen zum Atomwaffenverbot

Sehr geehrter Herr Marmor,

wir erheben Programmbeschwerde gegen die Berichterstattung von ARD-aktuell zu den UN-Verhandlungen zum Atomwaffenverbot wegen Aussparung wichtiger Informationen.

Im Einzelnen richtet sich die Beschwerde gegen die entsprechenden Beiträge vom 27.03.2017 um 20:15 und 22:15 in den Hauptnachrichtensendungen:

Ab Minute 12:00 – Tagesschau: https://www.tagesschau.de/multimedia/se ... 19009.html
Ab Minute 17:50 - Tagesthemen: https://www.tagesschau.de/multimedia/se ... -5127.html

In o. g. Sendungen wurde in wenigen Sekunden über die UN-Verhandlungen zum Atomwaffenverbot berichtet. Innerhalb dieser kurzen Nachrichtensequenz wurde in beiden Sendungen auf die nicht teilnehmenden Staaten (namentlich die Atomwaffenstaaten USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien) hingewiesen. Der für das deutsche Publikum relevantere und naheliegende Hinweis, dass auch Deutschland die Verhandlungen boykottiert, wurde jedoch ausgelassen.

Weiterführende Informationen unter: https://nuclearban.de/die-konferenz/

Da dieser Punkt relevant für die innerdeutsche politische Diskussion ist, liegt eine absichtliche Manipulation der Nachricht nahe. Eine Verletzung der journalistischen Sorgfalt im Sinne einer tendenziösen Berichterstattung ist es in jedem Fall.

Die Tatsache, dass Deutschland nicht an den Verhandlungen teilnimmt, ist u. a. durch folgende Berichte belegbar:

a) Atomwaffen-Verbot zwischen Vision und Utopie; Sächsische Zeitung vom 27.03.2017;
Artikel-URL: http://www.sz-online.de/nachrichten/ato ... 45782.html

b) Atomwaffenverbot: "Bundesregierung macht sich unglaubwürdig"; Heise-online; Telepolis vom 27.03.2017
Artikel URL: https://www.heise.de/tp/features/Atomwa ... 64775.html

c) Auch Deutschland hatte sich zu einem Boykott dieser wichtigen Verhandlungen entschieden. „Das ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung. Sie schadet damit ihrer Glaubwürdigkeit im Bemühen um eine atomwaffenfreie Welt“, kritisiert Leo Hoffmann-Axthelm, Vorstand der International Campaign to Abolish Nuclear Weapons (ICAN). https://www.ippnw.de/startseite/artikel ... ndlun.html
„Ein Vertrag, der Atomwaffen verbietet, sollte die Vertragsstaaten verpflichten, die Entwicklung, Produktion, das Testen, den Erwerb, Besitz, die Lagerung, die Weitergabe, die Stationierung und den Einsatz von Atomwaffen sowie die Unterstützung, Finanzierung, Ermunterung oder Anregung dieser Handlungen zu unterlassen.“
https://nuclearban.de/die-konferenz/

Besonders dringlich für eine angemessene Berichterstattung dürfte der für Deutschland relevante Punkt der Lagerung sein – damit einher gehen Unterstützung und indirekte Finanzierung der Stationierung von Massenvernichtungswaffen durch die Bereitstellung großer Flächen und Infrastruktur.

Nach Expertenschätzung lagern in Büchel in der Eifel (Rheinland-Pfalz) noch bis zu 20 Atomsprengköpfe aus den Zeiten des Kalten Kriegs, für deren Einsatz im Ernstfall die Bundeswehr „Tornado“-Kampfflieger bereithält. Zudem belegen US-Haushaltspläne die geplante atomare Aufrüstung in Büchel. Rüstungsexperten bestätigen, dass die neuen taktischen Mini-Nuklearwaffen vom Typ B 61-12 lenkfähig und damit wesentlich zielgenauer sind als die Atombomben, die bislang in Büchel lagern. Im Kriegsfall sollen deutsche Tornado-Piloten im Rahmen der NATO-Strategie der “Nuklearen Teilhabe“ Angriffe mit den US-Bomben fliegen.
Weitere Informationen unter: https://atomwaffenfrei.wordpress.com/20 ... atombombe/

Die Beschwerdeführer finden es unverantwortlich, dass bei einem für die Zivilgesellschaft (überlebens-)wichtigen Thema ausgerechnet durch die reichweitenstärksten Nachrichtensendungen relevante Informationen ausgespart werden. Die Wichtung von Relevanz und Nachrichtenwert sollte von der zuständigen Redaktion im Interesse der Öffentlichkeit dringend überdacht werden.

Im § 8 Abs. 3 des NDR-Staatsvertrages heißt es:

"Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen."

Der Wahrheitspflicht nachzukommen heißt, vollständige Informationen zu geben. Vollständigkeit heißt wiederum nichts wegzulassen, was wichtig ist. Entlastendes wie Belastendes sind gleichermaßen darzustellen (BHG, NJW 1997, 1148). Fehlende Sendezeit oder zeitlicher Informationsdruck sind dem gegenüber unbeachtlich. (hier: Hahn/Vesting, Beck‘scher Kommentar zum Rundfunkrecht, Seite 450, Randnotiz 57)

Aus Transparenzgründen werden wir diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.


Mit freundlichen Grüßen


i. V. Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Re: UN-Verhandlungen zum Atomwaffenverbot

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Die Antwort der Redaktion von ARD-Aktuell auf die Programmbeschwerde:
Antwort_Atomwaffenverbot_geschwärzt.pdf
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Maren
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Re: UN-Verhandlungen zum Atomwaffenverbot

Beitrag von Maren »

Norddeutscher Rundfunk
Gremienbüro
Frau Pohl-Laukamp
Rothenbaumchaussee 132
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Programmbeschwerde: UN-Verhandlungen zum Atomwaffenverbot


Sehr geehrte Frau Pohl-Laukamp,

wir beziehen uns auf die Antwort des Chefredakteurs, Dr. Gniffke, auf unsere Programmbeschwerde gegen die Berichterstattung von ARD-aktuell zu den UN-Verhandlungen zum Atomwaffenverbot, hier wegen Aussparung wichtiger Informationen.

Die Beschwerde richtete sich gegen die Beiträge vom 27.03.2017 um 20:00 und 22:15 in den Hauptnachrichtensendungen der ARD, Tagesschau und Tagesthemen.

Zunächst finden wir es befremdlich, dass zum Beschwerdeverfahren in der Regel die konkrete Bezeichnung der beanstandeten Sendung bzw. Sendungen erforderlich ist, jedoch in der Begründung der Programmverantwortlichen stets auf Inhalte anderer Sendungen verwiesen wird.

Auch der Verweis auf die knapp bemessene Sendezeit und die Wichtigkeit anderer Themen geht fehl, wenn man bei der Rezitation des einfachen Satzes „Deutschland lehnt die Teilnahme an den Verhandlungen ab.“ die Stoppuhr zum Einsatz bringt.

Wir sehen natürlich die pikante Erklärungsbedürftigkeit der ausgesparten Information, denn die deutsche Öffentlichkeit bekennt sich laut einer Forsa-Erhebung aus dem Jahr 2016 mit deutlicher Mehrheit zu einem Atomwaffenverbot und spricht sich zudem für einen Abzug der Atomwaffen aus Deutschland aus.
Die von den reichweitenstärksten Nachrichtensendungen unseres Landes vorenthaltene Information lag also nachweislich im öffentlichen Interesse.

Die Stellungnahme der Chefredaktion von ARD-aktuell weisen wir daher als ungenügend und substanzlos zurück. Der Beschwerdegrund wurde hinreichend begründet und klar definiert.

Wir möchten den Rundfunkrat des NDR bitten, sich mit dem Inhalt der Beschwerde zu befassen.

Informationen zum Gesamtvorgang können Sie folgendem Link entnehmen:
viewtopic.php?f=30&t=1916

Wir hoffen, dass unsere Ausführungen zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidungsfindung angemessen Berücksichtigung finden.


Im § 8 Abs. 3 des NDR-Staatsvertrages heißt es:
"Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen."

Der Wahrheitspflicht nachzukommen heißt, vollständige Informationen zu geben. Vollständigkeit heißt wiederum nichts wegzulassen, was wichtig ist. Entlastendes wie Belastendes sind gleichermaßen darzustellen (BHG, NJW 1997, 1148). Fehlende Sendezeit oder zeitlicher Informationsdruck sind dem gegenüber unbeachtlich. (hier: Hahn/Vesting, Beck‘scher Kommentar zum Rundfunkrecht, Seite 450, Randnotiz 57)

Aus Transparenzgründen werden wir den weiteren Verlauf des Vorganges auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.


Mit freundlichen Grüßen

Maren Müller
Vorsitzende
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Re: UN-Verhandlungen zum Atomwaffenverbot

Beitrag von Maren »

Ihre Programmbeschwerde vom 02.04.2017 über die Berichterstattung in der "Tagesschau" und den "Tagesthemen" zu den "UN-Verhandlungen zum Atomwaffenverbot" vom 27.03.2017

Sehr geehrte Frau Müller,

Ihre o.g. Beschwerde habe ich an den Programmausschuss des Rundfunkrates mit der Bitte um Beratung überwiesen.

Der Programmausschuss wird sich schnellstmöglich in einer seiner nächsten Sitzungen mit Ihrem Anliegen befassen.
Die abschließende Beratung erfolgt voraussichtlich in der darauffolgenden Sitzung des Rundfunkrates.

Über das Ergebnis der Beratungen werde ich Sie unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
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NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro

Rothenbaumchaussee 132
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Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
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Maren
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Re: UN-Verhandlungen zum Atomwaffenverbot

Beitrag von Maren »

Programmbeschwerde vom 02.04.2017 über die Berichterstattung von „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ am 27.03.2017 über die UN-Verhandlungen zum Atomwaffenverbot

Sehr geehrte Frau Müller,

mit der oben genannten Programmbeschwerde haben Sie sich an den Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks gewandt. Der Rundfunkrat hat sich in seiner Sitzung am 02.02.2018 mit Ihrer Beschwerde befasst. Dem vorangegangen war eine ausführliche Beratung im Programmausschuss am 05.12.2017.

Nach intensiver Diskussion und sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts weist der Rundfunkrat Ihre Programmbeschwerde zurück. Der Rundfunkrat kann keinen Verstoß gegen die für den NDR geltenden Rechtsvorschriften feststellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
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