Programmbeschwerde: ZDF heute-journal - Assads Offensive auf Daraa

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Maren
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Programmbeschwerde: ZDF heute-journal - Assads Offensive auf Daraa

Beitrag von Maren »

ZDF
Intendanz
Herrn Bellut
ZDF-Straße 1
55127 Mainz


Programmbeschwerde: tendenziöser, unsachlicher Bericht, Verstoß gegen Rundfunk-Staatsvertrag

Datum und Uhrzeit: 30.06.2018 Start 23:15 Uhr
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-jo ... a-100.html


Sehr geehrter Herr Bellut,

wir beanstanden im Auftrag eines Beschwerdeführers einen Bericht Ihres Korrespondenten Uli Gack, der in Teilen offensichtlich auf Hörensagen sowie Falschinformationen aus unseriösen Quellen beruht und einem Faktencheck nicht standhält.

Zunächst gestatten Sie uns auf die Resolution 2254 des UN-Sicherheitsrates vom 18. Dezember 2015 hinzuweisen. Das ausdrückliche Ziel dieser Resolution ist es, die "Rückzugsorte von ISIS, der Al-Nusra-Front und allen anderen Individuen, Gruppen, Unternehmen und Entitäten, die mit Al-Kaida oder ISIS assoziiert sind, auszumerzen". (Zur Erinnerung: Al-Kaida, das waren die mit 9/11) Explizit das Ziel des Ausmerzens dieser Terroristen verfolgen die legitime syrische Regierung und ihre verbündeten Streitkräfte, und zwar vollkommen zu Recht.

Die Bevölkerung von Daraa wird seit 2011 von einem Al-Kaida Ableger, der al-Nusra gewaltsam unterdrückt. Keine freie Religionsausübung für die religiösen Minderheiten, willkürliche Inhaftierungen, Vergewaltigungen, Verstümmelungen und Hinrichtungen sind seither an der Tagesordnung. Warum Medienvertreter bis zum heutigen Tage Söldner, islamistische Terroristen, Mörder und Kriminelle als Freiheitskämpfer, moderate Rebellen oder gar als politische Opposition verbrämen, wird wohl an einem Drehbuch liegen, von dem nicht abgewichen werden darf. Vergleichbar für die Verwendung dieser Euphemismen wäre, wenn die RAF-Terroristen im Deutschland der 70er Jahre in der „offiziellen Sprache“ als Opposition porträtiert worden wären.

Daher irritiert es schon, dass bei Sendeminute 1:08 im Interview mit Mohamad Abbas vom Al-Ahram-Zentrum für Strategische Studien Kairo, (wobei nicht klar ist, ob es die wörtliche Übersetzung ist, oder Herr Gack seine eigenen Worte über das Interview legt. Herr Abbas wurde ja schon einmal im April vom ZDF interviewt – gleiche Garderobe, gleiche Kulisse), nach der Beschreibung der Legende von „Daraa, wo alles begann“ tatsächlich der Satz fällt: „Das soll allen klar machen, dass Opposition in Syrien keine Zukunft hat.“

Warum ausgerechnet in Daraa alles begann und nicht in Damaskus oder Aleppo, lag wohl weniger an übermütigen Teenagern mit Sprühdosen oder einer überproportional vertretenen Opposition, sondern viel mehr an der strategisch günstigen Lage, direkt an der jordanischen Grenze, von wo aus kontinuierlich Material und feindlich gesonnenes Personal in das arglose Land sickern konnte. Dass der versuchte Regime-Change in Syrien dort enden möge, von wo aus dessen Inszenierung begann, wird die Mehrheit der syrischen Bevölkerung und der friedliebenden Welt befürworten und feiern.

Nur wenige Sendeminuten später (bei Minute 1:30) behauptet Korrespondent Gack, dass, „laut Hilfsorganisationen“ „zahlreiche Krankenhäuser offenbar gezielt durch die russische Luftwaffe zerstört“ worden seien. Zur Untermauerung dieser These werden ausgerechnet Sequenzen eingeblendet, welche Mitglieder der oppositionsnahen „Weißhelme“ in Aktion zeigen. Informationen und Hintergründe, welche die Entstehung, die Inszenierungen und die Finanzierung dieser Organisation explizit beleuchten, haben sich inzwischen herumgesprochen – auch wenn die „White-Helmets“ in bestimmten involvierten Kreisen als preiswürdig befunden werden.

Zunächst ist die Behauptung, dass die russische Luftwaffe gezielt zahlreiche Krankenhäuser zerstörte, nicht nur komplett belegfrei, sondern als vorsätzliche Kriegspropaganda einer Konfliktpartei, sowie als Volksverhetzung zu werten, da einmal mehr insinuiert werden soll, wie absolut verabscheuungswürdig sich Russland in Konflikten verhalte.
Ihre Redaktion hätte auf die Verbreitung dieser unbewiesenen Behauptung verzichten können, wenn das Personal des ZDF nicht notorisch parteiisch und antirussisch konditioniert wäre.

Ärzte ohne Grenzen berichteten bereits am 27.06.2018 über Twitter von der Zerstörung des einzigen Krankenhauses in der Region, welches den mehr als 90.000 Menschen vor Ort weitergehende Gesundheitsversorgung bieten konnte. Das Krankenhaus wurde aufgrund der aktuellen Lage Tage vorher evakuiert, sodass keine Personen zu Schaden kamen.

https://twitter.com/msf_de/status/1011896967004344320

Die Journalistin Eva Bartlett zeigt ein paar Krankenhaus-Videos:
https://twitter.com/EvaKBartlett/status ... 7477113856

Russland und Syrien haben bereits am 28.06.2018 aufgrund der aktuellen Militäroperation gegen die Terror-Milizen ISIS und Al-Nusra-Front drei humanitäre Korridore errichtet. Das Netz ist voll von entsprechenden Berichten und Videos.

Daher erstaunt der Bericht über die vermeintlich unkoordinierte Flucht der Einwohner aus der Region. Auch die exorbitant hohen Flüchtlingszahlen (auch die aus UN-Quellen) sind nicht nachzuvollziehen. Offenbar wird die begrenzte Anzahl von Quellen, einschließlich die der Konfliktparteien, nicht unabhängig verifiziert und unterliegt somit Irrtümern oder Auslassungen durch die jeweils meldende Partei. Quellen, die auf Behauptungen des islamischen Staates, des AL-Kaida-Ablegers Hay'at Tahrir al-Sham und verschiedener anderer sektiererischer "Rebellengruppen" sollten gemieden und nicht durch seriöse NGOs und Medien verbreitet werden.

Wir sehen in der beanstandeten Berichterstattung klare Verstöße u.a. gegen die Programmgrundsätze § 5 (3), § 6 (1) des ZDF-Staatsvertrages sowie gegen diverse Programmrichtlinien des ZDF.

§ 5 Gestaltung der Sendungen

(3) Das ZDF hat in seinen Sendungen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Es soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken (...).

§ 6 Berichterstattung

(1) Die Berichterstattung soll umfassend, wahrheitsgetreu und sachlich sein. Herkunft und Inhalt der zur Veröffentlichung bestimmten Berichte sind sorgfältig zu prüfen.

Programmrichtlinien des ZDF

I. (5) Die Berichterstattung muss von vorbehaltlosem Willen zur Wahrhaftigkeit und Sachlichkeit bestimmt sein. Zweifel an der Zuverlässigkeit einer Nachricht sind zum Ausdruck zu bringen.

III. (4) Die Informationssendungen und -angebote müssen durch Darstellung der wesentlichen Materialien der eigenen Meinungsbildung dienen. Sie dürfen dabei nicht durch Weglassen wichtiger Tatsachen, durch Verfälschung oder durch Suggestivmethoden die persönliche Entscheidung zu bestimmen versuchen.

V. (1) Die Angebote sollen dem Frieden und der Verständigung unter den Völkern dienen und die gegenseitige Achtung zwischen allen Menschen und Gruppen ohne Rücksicht auf ihre Abstammung und soziale und kulturelle Eigenart fördern.

Aus Transparenzgründen werden wir diese Beschwerde sowie weiterführenden Schriftverkehr auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Maren Müller


P.S.

Sehr geehrter Herr Bellut,

ein paar persönliche Worte des Beschwerdeführers möchte ich unbedingt dieser Beschwerde hinzufügen:

"Dass die Pressefreiheit in Deutschland bei den Printmedien spätestens beim Chefredakteur aufhört, ist bekannt. Wir können uns wehren, indem wir diese Produkte einfach nicht kaufen. Beim ÖRR sieht das anders aus. Wir müssen durch unseren Rundfunkbeitrag dafür zahlen. Auch wenn dieser Rundfunkbeitrag rechtlich sehr umstritten ist, kann es nicht sein, dass mein Geld unter anderem für solche Beiträge, die offensichtlich aus dem US Kriegsministerium inspiriert wurden, verwendet wird. Sie haben im ÖRR eine hohe Verantwortung für die Demokratie in diesem Land. Werden Sie dieser Verantwortung endlich wieder gerecht und mutieren Sie nicht weiter zum Staatsfernsehen."

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Maren Müller
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Re: Programmbeschwerde: ZDF heute-journal - Assads Offensive auf Daraa

Beitrag von Maren »

Uns erreichte eine Antwort auf die Beschwerde vom Chefredakteur Dr. Peter Frey:
Antwort_Frey_ZDF_geschwärzt.pdf
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: ZDF heute-journal - Assads Offensive auf Daraa

Beitrag von Maren »

ZDF
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Sehr geehrter Herr Dr. Frey,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.07.2018, welches uns als Antwort auf unsere Beschwerde vom 06.07.2018 erreichte.

Die Argumentation, welche im Antwortschreiben an den Tag gelegt wurde, ist nicht dazu geeignet unsere Zweifel am beanstandeten Bericht auszuräumen. Das Gegenteil ist der Fall. Es ist absolut unverständlich, dass Sie als Chefredakteur eine derart schwache Replik mit Ihrer Unterschrift adeln.

Zunächst erlauben Sie mir die Anmerkung, dass sich unsere kritischen Zuschriften an das ZDF sehr in Grenzen halten und von dauerhafter kritischer Begleitung Ihres Programmes überhaupt keine Rede sein kann. Wenn dem so wäre, dann bekämen Sie - grob geschätzt - nicht nur einmal im Monat entsprechende Post, sondern täglich. Auch unsere seit 2014 gängige Praxis, Beschwerden kritischer Zuschauer (auch ohne ihren Namen zu nennen) entgegenzunehmen, zu bearbeiten und bei den jeweils verantwortlichen Sendern einzureichen, dürfte inzwischen grundlegend bekannt sein.

Zum inhaltlichen Teil:

1.) Natürlich ist es schwierig in Syrien seriöse Quellen auszumachen, wenn man sich auf eine einseitige und parteiische Informationspolitik verlegt hat. Dass sich die Nachrichten öffentlich-rechtlicher Anstalten explizit nicht auf Berichte stützen, die von renommierten Journalisten und Politikern vor Ort in Erfahrung gebracht werden, ist inzwischen bekannt. Bevor das ZDF z.B. eine Karin Leukefeld zu Wort kommen lässt, die seit Jahren in Syrien lebt und arbeitet, stützt man sich eher auf Aussagen der oppositionsnahen Aktivistin Kristin Helberg, die seit etlichen Jahren mit einem Einreiseverbot belegt ist und sich lediglich auf Hörensagen Dritter - und zwar ausschließlich auf Stimmen der syrischen Opposition (u.a. im Exil) - berufen kann.

Wenn Ihr Kollege Uli Gack, der vom 1000 km entfernten Kairo aus über die Lage vor Ort in Syrien berichten will, sich laut Ihres Antwortschreibens Informationen schriftlich oder telefonisch mit „vertrauenswürdigen Kontakten“ vor Ort austauscht, so kann er das rein theoretisch auch von Deutschland aus tun. Was soll das für eine Berichterstattung sein, wenn Quellen nicht bekannt gemacht werden und Lageeinschätzungen auf Hörensagen von Interessengruppen beruhen?

2.) Nicht der Kleidungsstil des interviewten Herrn Abbas oder gar Herr Abbas selbst wurde als störend empfunden, sondern die Tatsache, dass die beiden ZDF-Interviews, die immerhin ein paar Wochen auseinander lagen, merkwürdig übereinstimmende Details – wie zum Beispiel Kleidung und Kulisse - zeigen. Es sieht aus, als wären die Sequenzen für den beanstandeten Beitrag aus einem Wochen zurückliegenden Interview mit Abbas entnommen worden.
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-19 ... 9-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-jo ... a-100.html
Im Interview vom 20.04.2018 erklärte Herr Abbas, angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffs auf Syrien durch westliche Militärs, die USA, Frankreich und Großbritannien hätten ‚vorschnell‘ und ‚hastig‘ entschieden, noch bevor die Inspektoren der Organisation für das Verbot chemischer Waffen angekommen waren. Diese Einschätzung teilen wir uneingeschränkt. Aber das nur am Rande.

3.) Sie behaupten weiterhin, dass Ihr Korrespondent Uli Gack "Quellen für seine Behauptung nenne, dass „zahlreiche Krankenhäuser offenbar gezielt durch die russische Luftwaffe zerstört“ worden seien. Nein, genau das hat Gack eben nicht getan! Der Hinweis "laut Hilfsorganisationen" ist recht allgemein gehalten und hat keinen präzisen Quellenwert. In dem Zusammenhang ausgerechnet Filmsequenzen der hochumstrittenen Weißhelme einzublenden, ist alles andere als "Quellen nennen". Auch ist die Verwendung des Adverbs "offenbar" keineswegs dazu geeignet, das Fehlen eindeutiger Belege für Dritte sichtbar zu machen. Synonyme zu "offenbar" sind laut Duden: augenfällig, augenscheinlich, deutlich [erkennbar], eklatant, ersichtlich, greifbar, handfest, handgreiflich, ins Auge fallend/springend, [klar] ersichtlich, mit Händen zu greifen, nicht zu übersehen, offenkundig, offensichtlich.
Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/of ... genfaellig

Unser Hauptvorwurf:
Wenn es, wie unter Verwendung der missverstandenen Vokabel „offenbar“ argumentiert wurde, keine eindeutigen Beweise dafür gibt, dass "zahlreiche (!) Krankenhäuser durch russische Luftangriffe offenbar gezielt (!) zerstört wurden", dann hat diese Behauptung in einer seriösen Nachrichtensendung nichts verloren. Sie wissen so gut wie wir, dass diese Art von Argumentationstechniken in der Berichterstattung einzig dem Zweck dienen, politische Gegner nach dem Motto „Es wird schon etwas hängenbleiben“ zu diskreditieren.

Abschließend noch einige Worte zu Ihrer Kritik an unserer Quellenwahl: Die eingangs zitierte UN-Resolution ist Ihnen offensichtlich bekannt, sodass es keinen Zweifel an der Authentizität der sinngemäßen Hervorhebung des Hauptanliegens der Resolution geben kann, es sei denn, man will Haarspalterei betreiben.
Deutsche Übersetzung: http://www.luftpost-kl.de/luftpost-arch ... 271215.pdf

Dass man einer Organisation wie dem UN-Sicherheitsrat inhaltlich sowohl Lob als auch Kritik angedeihen lassen kann, beweisen Reaktionen aus aller Welt, unter anderem durch Medien, Politiker und anderer Interessenvertreter, auf bestimmte Beschlüsse des hohen Hauses. (Googlebegriff: "Kritik an UN", oder "Kritik am UN-Sicherheitsrat") Es ist nicht irritierend, sondern absolut normal, nicht zu 100 % Übereinstimmung mit einem Gremium zu pflegen, welches an seiner Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit so häufig auf grandiose Weise scheitert.

Die zweite Quelle, von der Sie bemerkt haben wollen, dass wir sie „mitunter“ nutzen, ist insofern nicht zu beanstanden, dass gerade der verlinkte Artikel mehrere Sichtweisen im Syrienkonflikt beleuchtet. Der Autor des verlinkten Artikels merkt zum Beispiel an, dass das Aufstellen von „Roten Linien“ durch die USA die Rebellen und ihre Unterstützerstaaten zu „False Flag“- Operationen motivieren könnten, d.h. dass diese einen Giftgasanschlag auf die Bevölkerung verüben könnten, um ihn dann der syrischen Regierung in die Schuhe zu schieben. Auch lässt er Experten (hier Hersh, Lloyd und Postol) zu Wort kommen, die man in der Syrienberichterstattung des ZDF vergeblich sucht, er stellt die Frage nach dem „cui bono?“ und er moniert, dass Leichname von Kindern für Propagandaaufnahmen von A nach B transportiert worden seien. So sollte ausgewogene Berichterstattung aussehen.
Die Ironie, die sich bei Ihnen angesichts der Verwendung dieser Quelle einstellte, kann sich getrost zur Ihrer, ebenfalls widerlegten, Irritation gesellen. Sie insinuieren fälschlicherweise, dass wir der Berichterstattung von Uli Gack grundsätzlich misstrauen. Das ist nicht der Fall.

Uli Gack berichtete zum Beispiel am 20.04.2018 von seinen Recherchen in einem Flüchtlingslager, das nahe der lang umkämpften Stadt Douma liegt: Er habe von vielen Flüchtlingen unabhängig voneinander Darstellungen gehört, welche darauf hinweisen, dass Islamisten, darunter IS-Kämpfer, den weltweit publik gemachten Giftgaseinsatz in Douma am 07. April „inszeniert“ haben. Sie hätten Chlor-Behälter in die umkämpfte Region gebracht und „im Prinzip“ auf einen Angriff der gegnerischen Luftwaffe gewartet. Als es schließlich dazu kam, explodierten die Fässer erwartungsgemäß. Die hätten auch im Vorfeld sogenannte Übungen durchgeführt, bei denen sie Menschen dem Chlor ausgesetzt hätten. Dabei hätten sie gefilmt und diese Aufnahmen dann als Bericht über die Konsequenzen eines Giftgasangriffs der Regierung ausgegeben und verbreitet.

Uli Gack: „Ob das alles stimmt, ich würde meine Hand nicht unbedingt für jeden Satz ins Feuer legen, aber irgendwie scheint da schon was dran zu sein. … Wenn wir die Orte wie Homs, Aleppo oder zuletzt Mossul angucken, deren Untergrund wie Schweizer Käse unterwühlt ist, und wo Wochen später immer wieder organisierte Zellen aus dem Untergrund aufbrechen und Anschläge verüben oder Feuerüberfälle, dann ist in der Tat immer noch irgendwie eine Gefahr da für dieses Inspektorenteam, und deshalb, so sagt Russland, könne man die Leute da nicht hinlassen. Ob das so stimmt, wir wissen es nicht, es ist irgendwas dran. Aber Tatsache ist auch, je länger es dauert, umso schwieriger ist es, Substanzen oder möglicherweise Abbauprodukte des Chlorgases zu entdecken. Und es wird wahrscheinlich nahezu unmöglich sein, eine Urheberschaft zu ermitteln.“

Für diesen Bericht wurde sowohl das ZDF als auch Uli Gack von allen möglichen Seiten, allen voran der BILD, mit Schimpf und Schande überzogen. Der Focus bezichtigte Gack sogar der Verschwörungstheorie. Wie Sie sicher wissen, erreichte Sie zu diesem Bericht keine Programmbeschwerde - zumindest nicht von uns.

Ihre Kritik am verlinkten Rubikon-Beitrag ist ebenfalls nicht nachzuvollziehen: Verlinkt wurde ein Text der britischen Journalistin Vanessa Beeley für 21st Century Wire, der vom Rubikon freundlicherweise für seine Leser übersetzt wurde. Inwiefern der Rubikon als Quelle untauglich sein soll, weil er von einem angeblich hochumstrittenen Webmagazin verbreitet wird, müssten Sie mal logisch erklären. Eventuell sollte sich der Praktikant, der für die Entwürfe der Antworten auf Programmbeschwerden zuständig ist, zur Erweiterung seines Horizontes gelegentlich mit dem verheerenden Kontaktschuld-Konstrukt befassen.

Der Autor Paul Schreyer z.B. hat sowohl dem WDR als auch dem „hochumstrittenen“ Webmagazin KenFM ein Interview gegeben. Nach Ihrer Logik ist damit der WDR keine vertrauenswürdige Quelle mehr. Auch Ihr ehemaliger Kollege Wolfgang Herles trat schon mehrfach bei KenFM als ausgesprochen interessanter Gast in Erscheinung.

Sie finden es schlussendlich beachtenswert, welche Belege wir für unsere Behauptungen und Standpunkte anführen und wähnen sich offensichtlich vollends im Recht. Vielleicht lohnt es sich in Erinnerung zu rufen, dass nicht wir als Rezipienten und Laien verpflichtet sind, uns auf Quellen zu berufen, die Ihnen genehm sind. Aber Ihre Aufgabe ist es, laut Rundfunkstaatsvertrag, bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Im BVG-Urteil zum Rundfunkbeitrag, zu den Anforderungen an ARD, ZDF und Deutschlandradio, heißt es unter anderem: Es wächst die Aufgabe des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks, durch

• authentische, sorgfältig recherchierte Informationen,
• die Fakten und Meinungen auseinanderhalten,
• die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und
• das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken,

sondern, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden.

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 - Rn. (77- 80)
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 67516.html

Wir werden die Angelegenheit in einem gesonderten Schreiben dem ZDF-Fernsehrat nahebringen.

Aus Gründen der Transparenz wird dieses Antwortschreiben und weiterführender Schriftverkehr auf der Webseite des Vereins viewforum.php?f=30 veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen

Maren Müller
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Re: Programmbeschwerde: ZDF heute-journal - Assads Offensive auf Daraa

Beitrag von Maren »

Betrifft: Programmbeschwerde - ZDF heute-journal - Assads Offensive auf Daraa

Sehr geehrter Damen und Herren Fernsehräte,

uns erreichte auf oben genannte Programmbeschwerde vom 06.07.2018 eine äußerst unbefriedigende Antwort aus der Chefredaktion des ZDF, unterzeichnet von Dr. Frey höchstselbst.

Einzelheiten zum Vorgang entnehmen Sie bitte folgendem Link: viewtopic.php?f=30&t=2670&p=8760#p8712

Der Kern unserer Kritik war die absurde und beweislose Behauptung Ihres Korrespondenten Uli Gack, dass bei der Befreiung von Daraa „laut Hilfsorganisationen zahlreiche Krankenhäuser offenbar gezielt durch die russische Luftwaffe zerstört“ worden seien.

Zunächst kann in der Region vom Vorhandensein „zahlreicher Krankenhäuser“ keine Rede sein, es sei denn, diverse Berichterstatter deklarieren weiterhin jeden Terroristenverschlag mit Verbandskasten als Krankenhaus.
Darüber hinaus ist die Quellenlage ziemlich fadenscheinig, wenn sich der Korrespondent nicht festlegen mag, welche „Hilfsorganisationen“ genau behauptet haben, dass „zahlreiche Krankenhäuser offenbar gezielt durch die russische Luftwaffe zerstört“ worden seien. Eingeblendete Sequenzen von der „Arbeit“ der White Helmets sind als Quellen suboptimal, da nicht klar ersichtlich ist, unter welchen Umständen diese Aufnahmen entstanden sind, und wer dabei die Regie geführt hat.

Der Chefredakteur des ZDF führt in seiner Antwort auf unsere Beschwerde an, dass die Verwendung des Wortes „offenbar“ deutlich mache, dass es keine eindeutigen Belege dafür gäbe, dass „zahlreiche Krankenhäuser offenbar gezielt durch die russische Luftwaffe zerstört“ worden seien.

Sehr geehrte Fernsehräte, es ist zu vermuten, dass insbesondere die in ihr Gremium entsandten Vertreter der großen Kirchen wissen, was unter einer Offenbarung zu verstehen ist. Mit Offenbarung ist die Vermittlung einer neuen Erkenntnis umschrieben, „offenbar“ ist das Adjektiv dazu. Synonyme zu "offenbar" sind laut Duden: augenfällig, augenscheinlich, deutlich [erkennbar], eklatant, ersichtlich, greifbar, handfest, handgreiflich, ins Auge fallend/springend, [klar] ersichtlich, mit Händen zu greifen, nicht zu übersehen, offenkundig, offensichtlich.
Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/of ... genfaellig

Wir möchten Sie bitten, sich in einer Ihrer nächsten Sitzungen mit dem Thema zu befassen. Die Fernsehredaktion des ZDF ist gefordert, künftig auf Meldungen zu verzichten, für die es keine eindeutigen Belege gibt, und sich zur Absicherung gegen allzu vage Verlautbarungen aus unsicherer Herkunft treffendere semantische Vorsichtsmaßnahmen auszudenken.

Aus Gründen der Transparenz wird dieses Schreiben und weiterführender Schriftverkehr auf der Webseite des Vereins viewforum.php?f=30 veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen

Maren Müller
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Re: Programmbeschwerde: ZDF heute-journal - Assads Offensive auf Daraa

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12.08.2018 in dem Sie Bezug nehmen auf Ihre Beschwerde an den Intendanten vom 06.07.2018. In diesem Schreiben sprechen Sie, im Auftrag eines nicht näher genannten Beschwerdeführers, eine Verletzung von Programmgrundsätzen in der Sendung „heute journal“ vom 30.06.2018 an.

Die Verantwortung für das Programm des ZDF trägt gemäß § 27 Abs. 1 des ZDF-Staatsvertrages der Intendant. Entsprechend der Beschwerdeordnung (§ 21 Abs. 2 der ZDF-Satzung) habe ich deshalb zunächst dem Intendanten Gelegenheit zu geben, Ihre Programmbeschwerde zu prüfen und innerhalb eines Monats zu beantworten. Hier bitte ich Sie um etwas Geduld. Zu Ihrer Information finden Sie die Beschwerdeordnung in der Anlage.

Ich habe aber sichergestellt, dass ich als Vorsitzende des Fernsehrates über den Fortgang der Angelegenheit unterrichtet bleibe. Sollten Sie mit der Antwort des Intendanten nicht zufrieden sein, so können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens des Intendanten eine Behandlung Ihrer Beschwerde im Fernsehrat fordern. Ich werde diese dann an den zuständigen Programmausschuss des Fernsehrates als Beschwerdeausschuss weiterleiten.

Mit freundlichem Gruß

Marlehn Thieme
____________________________________________

ZDF
55100 Mainz
Deutschland

Web: http://www.zdf.de und http://www.fernsehrat.zdf.de
Mit dem Zweiten sieht man besser
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Re: Programmbeschwerde: ZDF heute-journal - Assads Offensive auf Daraa

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

anbei erhalten Sie die Stellungnahme des Intendanten vorab per E-Mail zur Kenntnis.
Das Schreiben geht Ihnen in den kommenden Tagen per Post zu.

Mit freundlichen Grüßen

Geschäftsstelle Fernsehrat
____________________________________________

ZDF
55100 Mainz
Deutschland

Web: http://www.zdf.de und http://www.fernsehrat.zdf.de
Mit dem Zweiten sieht man besser
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Re: Programmbeschwerde: ZDF heute-journal - Assads Offensive auf Daraa

Beitrag von Maren »

ZDF
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Betrifft: Programmbeschwerde - ZDF heute-journal - Assads Offensive auf Daraa vom 06.07.2018,
Antwort Dr. Frey vom 25.07.2018, Antwort Dr. Bellut vom 23.08.2018


Sehr geehrte Damen und Herren Fernsehräte,

am 06.07.2018 richteten wir im Auftrag eines Zuschauers o. g. Programmbeschwerde an den Intendanten des ZDF, Dr. Bellut, der laut § 21 Beschwerdeordnung ZDF-Satzung für die Beantwortung innerhalb angemessener Zeit zuständig ist. Die Beantwortung der Beschwerde erfolgte in ungenügender Weise durch den Chefredakteur Dr. Frey, was wir mit Schreiben vom 05.08.2018 gegenüber der Intendanz und der Chefredaktion bemängelten. Am 12.08.2018 richteten wir ein weiteres Schreiben an das Gremienbüro des ZDF mit der Bitte, sich in einer Ihrer nächsten Sitzungen mit der Beschwerde zu befassen.

Daraufhin erinnerten Sie an die Beschwerdeordnung des ZDF (§ 21 Abs. 2 der ZDF-Satzung) und gaben zunächst dem Intendanten Gelegenheit, die Programmbeschwerde zu prüfen und innerhalb eines Monats zu beantworten.

Zur Erinnerung: Die Gelegenheit zur Prüfung und Beantwortung der Beschwerde hatte der Intendant bereits am 06.07.2018, denn unsere Beschwerde richtete sich explizit an den Intendanten des ZDF, der gemäß § 27 Abs. 1 des ZDF-Staatsvertrages die Verantwortung für das Programm des ZDF trägt.

1.) Interessant für uns wäre nun zu wissen, auf welcher Rechtsgrundlage die Beantwortung einer Beschwerde, die satzungskonform an den Intendanten gerichtet wurde, kurzerhand vom Chefredakteur des ZDF beantwortet wird.

Die Antwort des Intendanten, Dr. Bellut, ließ erfreulicherweise nicht so lange auf sich warten, sodass zwischen Beschwerdedatum und schlussendlicher Antwort des eigentlichen Programmverantwortlichen „nur“ eine Zeitspanne von 7 Wochen zu verzeichnen war. Der Vorgang wird somit klar erkennbar verschleppt.

Die Qualität der Antwort, die sowohl inhaltlich als auch argumentativ die vorher von uns beanstandete Antwort des Chefredakteurs Dr. Frey noch um Längen unterbot, lässt sowohl Zweifel an der Urheberschaft des Schreibens, als auch an der Ernsthaftigkeit zur Einhaltung von Rechtsvorschriften zu.

2.) Wir erwarten vom Fernsehrat des ZDF in seiner Eigenschaft als Publikumsvertretung eine deutliche Positionierung was Dialogbereitschaft und Qualität der inhaltlichen Auseinandersetzung der Programmverantwortlichen mit kritischen Zuschauereingaben anbelangt. Als Anschauungsmaterial sei exemplarisch auf die gründlichen und stets wertschätzenden Antwortschreiben des RBB verwiesen.

Zum Inhalt des Antwortschreibens von Dr. Bellut:

a.)
Der Intendant deklariert im ersten Satz seines Schreibens unsere Replik auf die Antwort des Chefredakteurs bzw. die daraus resultierende Anrufung des Fernsehrats offensichtlich zur eigentlichen Beschwerde. Das impliziert, dass ihm die Beschwerde vom 06.07.2018 - an ihn adressiert - trotz eindeutiger Ansprache nicht zur Kenntnis gebracht wurde.

b.)
Der Intendant verwendet den überwiegenden Teil seines ohnehin inhaltsleeren Antwortschreibens darauf, die Vorwürfe des Beschwerdeführers zu wiederholen. Die Art und Weise der Auseinandersetzung ist ein Indiz dafür, dass das ausführliche Beschwerdeschreiben, sowie unsere Replik auf die Antwort des Chefredakteurs nicht mit der gebotenen Sorgfalt gelesen wurde.

c.)
Der Intendant stellt in den Raum, dass der Beschwerdeführer an der Gackschen Behauptung, dass bei der Befreiung von Daraa „laut Hilfsorganisationen zahlreiche Krankenhäuser offenbar gezielt durch die russische Luftwaffe zerstört“ worden seien, lediglich das Wort „offenbar“ als störend empfunden habe.
Das ist so nicht richtig. Der Fokus der Beschwerde lag explizit auf der Verbreitung belegloser Behauptungen durch Ihren Korrespondenten Gack. Erst durch Chefredakteur Frey wurde die Vokabel „offenbar“ als Relativierung für die beanstandete Berichterstattung ins Spiel gebracht. (Siehe Beschwerde vom 06.07.2018)

d.)
Wenn für die Berichterstattung des ZDF „die Belegbarkeit eingrenzende Begrifflichkeiten“ genutzt werden, um Meldungen veröffentlichen zu können, die ein bestimmtes Narrativ transportieren, so ist das als Vorsatz anzusehen. Wenn eine Information nicht sicher verifizierbar ist und nur auf Aussagen nicht näher definierter Dritter beruht, dann sollte ein seriöses Nachrichtenformat im Zweifel auf die Ausstrahlung verzichten.

e.)
Der Intendant erinnert daran, dass wir bereits in anderen Schreiben die Quellen des Korrespondenten Gack in Zweifel zogen, vernachlässigt jedoch unser Statement vom 05.08.2018 gegenüber Dr. Frey.
Zitat: „Sie insinuieren fälschlicherweise, dass wir der Berichterstattung von Uli Gack grundsätzlich misstrauen. Das ist nicht der Fall.“
Überdies haben andere Schreiben und Beanstandungen nichts mit dem aktuellen Fall zu tun.

f.)
Schlussendlich gibt der Intendant dem Beschwerdeführer insoweit recht, dass die „Weißhelme“ tatsächlich umstritten seien und dieser Umstand bereits mehrfach in der ZDF-Berichterstattung thematisiert wurde. An dieser Stelle wäre es zum einen tatsächlich interessant zu wissen, an welch prominenten Stellen im Programm des ZDF dezidiert Kritik an den Weißhelmen geübt wurde, und zum anderen, warum das ZDF nicht generell auf diese umstrittenen Quellen verzichtet.

Der Intendant schließt sein denkwürdiges Antwortschreiben mit der Hoffnung, dass er mit diesem erneuten (?) Anlauf unsere Zweifel abschließend ausräumen konnte. Dieser Hoffnung ist leider nicht abzuhelfen.

Die Art und Weise wie im ZDF mit Publikumsbeschwerden umgegangen wird, lässt Zweifel darüber aufkommen, inwieweit der Intendant seinen Aufgaben dahingehend gerecht wird, die ihm unterstellten Redaktionen zur Einhaltung von Programmgrundsätzen anzuhalten. Offensichtlich - dies ist sowohl aus der Stellungnahme des Chefredakteurs und dem darauffolgenden Unterstützungsschreiben des Intendanten erkennbar - wird ein nach Auffassung des Beschwerdeführers gegebener Verstoß gegen die Programmgrundsätze nicht nur hingenommen, sondern sogar verteidigt.


Wir übergeben den Fall nunmehr dem Fernsehrat mit der Bitte um Prüfung, Befassung und Beantwortung der aufgeworfenen Frage, auf welcher Rechtsgrundlage der Chefredakteur des ZDF eine Beschwerde beantwortet, die explizit an den Intendanten gerichtet war. Darüber hinaus möchten wir Sie als Kontrollgremium herzlich darum bitten, Ihren Einfluss auf die Qualität der Beantwortung von Programmbeschwerden geltend zu machen. Die schriftliche Kommunikation mit Beschwerdeführern in einer inhaltlich angemessenen Form dürfte für Führungskräfte mit akademischen Grad normalerweise keine allzugroße Hürde darstellen.

Informationen zum Gesamtvorgang entnehmen Sie bitte folgendem Link: viewtopic.php?f=30&t=2670#p8712

Aus Gründen der Transparenz wird dieses Schreiben und weiterführender Schriftverkehr auf der Webseite des Vereins viewforum.php?f=30 veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


Maren Müller
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Re: Programmbeschwerde: ZDF heute-journal - Assads Offensive auf Daraa

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

auf Ihr Schreiben vom 30.08.2018 habe ich entschieden, Ihre Programmbeschwerde zur o. g. Sendung gemäß § 21 Absatz 3 der ZDF-Satzung (Beschwerdeordnung) dem zuständigen Programmausschuss Chefredaktion als Beschwerdeausschuss zur Sitzung am 14.09.2018 vorzulegen.

Nach Behandlung der Beschwerde durch den Beschwerdeausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung an den Fernsehrat wird dieser in seiner Sitzung am 05.10.2018 über Ihre Programmbeschwerde beraten.

Über das Beratungsergebnis werden Sie im Nachgang zur Sitzung informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Marlehn Thieme
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: ZDF heute-journal - Assads Offensive auf Daraa

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

Ihr erneutes Schreiben vom 30.08.2018 an den Fernsehrat habe ich erhalten.

Neben der Bezugnahme auf Ihre Programmbeschwerde zur Berichterstattung des „heute journals“ vom 30.06.2018, deren Befassung durch den Programmausschuss Chefredaktion sowie den Fernsehrat gemäß § 21 Absatz 3 der ZDF-Satzung (Beschwerdeordnung) ich Ihnen in meinem gestrigen Schreiben angekündigt habe, sprechen Sie darin die in § 21 der ZDF-Satzung geregelte Beschwerdeordnung selbst an.

Ich gebe daher wiederum zunächst dem Intendanten Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Gleichzeitig habe ich sichergestellt, dass ich als Vorsitzende des Fernsehrates über den Fortgang der Angelegenheit unterrichtet bleibe.

Mit freundlichem Gruß

Marlehn Thieme
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Re: Programmbeschwerde: ZDF heute-journal - Assads Offensive auf Daraa

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

anbei erhalten Sie das Schreiben des Intendanten vorab per E-Mail zur Kenntnis.
Bellut_§21_ geschwärzt.pdf
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Das Schreiben geht Ihnen in den kommenden Tagen per Post zu.

Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsstelle Fernsehrat
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Hinweis:

Die Frage lautete konkret, auf welcher Rechtsgrundlage die Beantwortung einer Beschwerde, die satzungskonform an den Intendanten gerichtet wurde, vom Chefredakteur des ZDF vorgenommen wird.

In der Satzung des ZDF finden sich keinerlei Hinweise darauf, dass das delegieren der Beantwortung einer Programmbeschwerde an den Chefredakteur sachgerecht wäre.
zdf-satzung-100.pdf
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Re: Programmbeschwerde: ZDF heute-journal - Assads Offensive auf Daraa

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

Ihre Programmbeschwerde zur Berichterstattung des „heute journals“ vom 30.06.2018 hat dem Programmausschuss Chefredaktion als zuständigem Beschwerdeausschuss in seiner Sitzung am 14.09.2018 vorgelegen.

Da der Programmausschuss Chefredaktion die Beratung der Programmbeschwerde noch nicht abgeschlossen hat, wird er sich mit der Eingabe erneut in seiner Sitzung am 16.11.2018 befassen. Eine Behandlung im Fernsehrat gemäß § 21 Absatz 3 der ZDF-Satzung (Beschwerdeordnung) ist dann in der Sitzung des Fernsehrates am 07.12.2018 vorgesehen.

Über das Beratungsergebnis werden Sie im Nachgang zu dieser Sitzung informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Marlehn Thieme
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Re: Programmbeschwerde: ZDF heute-journal - Assads Offensive auf Daraa

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

anbei erhalten Sie vorab das Schreiben der Fernsehratsvorsitzenden gemäß § 21 Absatz 3 der ZDF-Satzung zum Ausgang des Beschwerdeverfahrens.
ZDF 30.06. Fernsehrat.pdf
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Das Schreiben geht Ihnen in den kommenden Tagen per Post zu.

Mit freundlichen Grüßen
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Re: Programmbeschwerde: ZDF heute-journal - Assads Offensive auf Daraa

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Thieme,

ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Beschwerde zur Sendung Heute journal vom 30.06.2018 nicht auf den 19.08.2018 datiert ist, sondern auf den 06.07.2018. Das Schreiben der Fernsehratsvorsitzenden müsste dahingehend korrigiert werden. Des Weiteren wurde noch nicht schlüssig auf die Frage geantwortet, warum eingehende Beschwerden nicht, wie im §21 Beschwerdeordnung eindeutig geregelt, vom Intendanten höchstselbst beantwortet werden, sondern von einem nachrangigen Redakteur, dessen Ressort ursächlich für die Beanstandung verantwortlich ist. Die Antwort des Intendanten vom 06.09.2018 ist nicht zufriedenstellend, da sie mit keiner Silbe auf die Satzung und Beschwerdeordnung des ZDF eingeht, in der die Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind.

Warum wir als Publikumsvertretung, ihrer Meinung nach, neuerdings keine Beanstandungen aus dem Kreis der Zuschauer bearbeiten und einreichen dürfen, obwohl das unser originärer Vereinszweck ist und wir das seit Jahren so praktizieren, erschließt sich ebenso wenig.

Wir protestieren hiermit gegen die in Stil, Inhalt und Form ungenügende Befassung seitens der Sendeanstalt und der "Anwälte des Publikums" mit hinreichend begründeten Beanstandungen des Publikums.

Wie bereits in der im umfangreichen Beschwerdetext geäußerten Befürchtung, wird laut Bericht gemäß §21 Absatz 4 vom 05.10.2018 (siehe Anhang) tatsächlich das Wörtchen "offenbar" als Beschwerdegrund hervorgehoben. Diese Darstellung ist falsch.

Zitat: "Erst durch Chefredakteur Frey wurde die Vokabel „offenbar“ als Relativierung für die beanstandete Berichterstattung ins Spiel gebracht. (Siehe Beschwerde vom 06.07.2018)"

Wir werden uns in Folge an einzelne, in ihrer jeweiligen Außendarstellung progressive und bürgernahe, Fernsehräte und Politiker wenden, um für ein Umdenken hinsichtlich der oftmals tendenziös-feinseligen und daher beklagenswerten Inhalte, dem mangelhaften Umgang mit Zuschaueranliegen, sowie einer wünschenswerten sender- und regierungsfernen Rundfunkaufsicht zu werben. Der derzeitige Zustand ist nicht zufriedenstellend.

Mit freundlichen Grüßen

Maren Müller
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Re: Programmbeschwerde: ZDF heute-journal - Assads Offensive auf Daraa

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer,

vielen Dank für Ihre Eingabe, deren Eingang bei der Geschäftsstelle des ZDF-Fernsehrats wir hiermit bestätigen. Der Fernsehrat betrachtet Rückmeldungen der Zuschauer als wichtigen Bestandteil seiner Arbeit. Denn eine seiner zentralen Aufgaben ist es die Programme und Onlineangebote des ZDF zu beaufsichtigen. Grundlage für die Beurteilung sind die staatsvertraglichen Bestimmungen und Richtlinien, insbesondere die vom Fernsehrat erlassenen Richtlinien für Sendungen und Telemedienangebote und die Richtlinien für den Jugendschutz.

Ihr Anliegen wird von uns geprüft. Sollten die Voraussetzungen für eine förmliche Programmbeschwerde nach § 21 Abs. 2 der ZDF-Satzung vorliegen, erhalten Sie von der Vorsitzenden des ZDF-Fernsehrates eine entsprechende Mitteilung. Sie können dessen ungeachtet aber sicher sein, dass wir auch die anderen Anregungen zum Programm und jede Programmkritik an die entsprechende Stelle im Haus weiterleiten. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter datenschutz.zdf.de.

Näheres zu den Aufgaben und zur Arbeit des Fernsehrates finden Sie unter fernsehrat.zdf.de.

Mit freundlichen Grüßen

Geschäftsstelle Fernsehrat
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