Re: Die Rechtsecke
Verfasst: 3. Februar 2025, 10:49
Zitiert:
Jeder einzelne Abgeordnete des Deutschen Bundestages ist verfassungsrechtlich verpflichtet, Vertreter "des ganzen Volkes" zu sein: Art. 38 Abs. 1 GG.
Vertreter, die bewußt und gewollt lediglich die Interessen eines Teils der Bevölkerung (oder gar nur eigene Interessen) vertreten, handeln nicht in Einklang mit ihren grundgesetzlichen Aufgaben.
Das Demokratieprinzip verpflichtet, den Staat nach dem verfassungskonformen Willen der Mehrheit zu leiten. Eine "Brandmauer" manipuliert den Begriff dieser Mehrheit. Sie hintertreibt das Gleichheitspostulat aller Wählerstimmen, indem sich eine künstliche kleinere "Mehrheit" im Parlament informell zum eigentlich relevanten Verfassungsorgan proklamiert und Sachfragen auf der Metaebene dieser Scheinlegitimität beantwortet.
Abstimmungen nach Maßgabe der verfassungsgemäß konstituierten Mehrheitsverhältnisse sind mithin kein "Tabubruch", sondern ein Gebot des Verfassungsrechtes. Der Bruch eines Tabus liegt vielmehr in der Anmaßung eines Gesetzgebungsorgans, die exklusive Kompetenz des Verfassungsgerichtes zur Irrelevanterklärung politischer Parteien im Parlament zu usurpieren und einer Fraktion gegenüber durchsetzen zu wollen.
In der Verantwortung jedes einzelnen Abgeordneten liegt, seine historische Vergleichsmusterbildung selbstkritisch zu hinterfragen: Dient der Versuch, Teile des Parlaments von der Willensbildung ausschließen zu wollen, einem "Nie wieder" im Sinne der 1930er Jahre? Liegen die Voraussetzungen einer solchen Gleichbehandlung beider Lagen also tatsächlich vor?
Oder führt das Abweichen vom grundgesetzlichen Regelkanon faktisch dazu, die Befriedungsfunktion des Rechts außer Kraft zu setzen? In diesem Falle würden die Verteidiger des Antitotalitären nolens volens genau die Lage heraufbeschwören, die sie zu verhindern beabsichtigen.
Bevor es 1933 wurde, lebte Deutschland bekanntlich nach den Regeln der "Weimarer Republik". Und diese Republik war eine "Weimarer", weil es die Gewaltausbrüche in Berlin unmöglich machten, in der Hauptstadt eine postmonarchistische Demokratie zu organisieren.
Demokratie lebt (wie das Bundesverfassungsgericht wieder und wieder betont hat) vom "geistigen Meinungskampf". Wer nicht mit dem Geist argumentiert, sondern mit den Fäusten, der verläßt das Fundament des Grundgesetzes.
Quelle: https://x.com/GebauerCarlosA/status/1886002995592389050
Jeder einzelne Abgeordnete des Deutschen Bundestages ist verfassungsrechtlich verpflichtet, Vertreter "des ganzen Volkes" zu sein: Art. 38 Abs. 1 GG.
Vertreter, die bewußt und gewollt lediglich die Interessen eines Teils der Bevölkerung (oder gar nur eigene Interessen) vertreten, handeln nicht in Einklang mit ihren grundgesetzlichen Aufgaben.
Das Demokratieprinzip verpflichtet, den Staat nach dem verfassungskonformen Willen der Mehrheit zu leiten. Eine "Brandmauer" manipuliert den Begriff dieser Mehrheit. Sie hintertreibt das Gleichheitspostulat aller Wählerstimmen, indem sich eine künstliche kleinere "Mehrheit" im Parlament informell zum eigentlich relevanten Verfassungsorgan proklamiert und Sachfragen auf der Metaebene dieser Scheinlegitimität beantwortet.
Abstimmungen nach Maßgabe der verfassungsgemäß konstituierten Mehrheitsverhältnisse sind mithin kein "Tabubruch", sondern ein Gebot des Verfassungsrechtes. Der Bruch eines Tabus liegt vielmehr in der Anmaßung eines Gesetzgebungsorgans, die exklusive Kompetenz des Verfassungsgerichtes zur Irrelevanterklärung politischer Parteien im Parlament zu usurpieren und einer Fraktion gegenüber durchsetzen zu wollen.
In der Verantwortung jedes einzelnen Abgeordneten liegt, seine historische Vergleichsmusterbildung selbstkritisch zu hinterfragen: Dient der Versuch, Teile des Parlaments von der Willensbildung ausschließen zu wollen, einem "Nie wieder" im Sinne der 1930er Jahre? Liegen die Voraussetzungen einer solchen Gleichbehandlung beider Lagen also tatsächlich vor?
Oder führt das Abweichen vom grundgesetzlichen Regelkanon faktisch dazu, die Befriedungsfunktion des Rechts außer Kraft zu setzen? In diesem Falle würden die Verteidiger des Antitotalitären nolens volens genau die Lage heraufbeschwören, die sie zu verhindern beabsichtigen.
Bevor es 1933 wurde, lebte Deutschland bekanntlich nach den Regeln der "Weimarer Republik". Und diese Republik war eine "Weimarer", weil es die Gewaltausbrüche in Berlin unmöglich machten, in der Hauptstadt eine postmonarchistische Demokratie zu organisieren.
Demokratie lebt (wie das Bundesverfassungsgericht wieder und wieder betont hat) vom "geistigen Meinungskampf". Wer nicht mit dem Geist argumentiert, sondern mit den Fäusten, der verläßt das Fundament des Grundgesetzes.
Quelle: https://x.com/GebauerCarlosA/status/1886002995592389050