FAZ: Es wiederholt sich immer alles, jeden Satz haben wir schon viele Male gehört, jede Entscheidung genau so und nicht anders gewärtigt: Die öffentlich-rechtlichen Sender beklagen, sie hätten zu wenig Geld und brauchten dringend eine Erhöhung der Abgabe. Die
Experten der Gebührenkommission Kef rechnen nach, stellen fest, dass dem nicht so ist und schlagen vor, wie hoch der Monatsbeitrag sein soll. Die Ministerpräsidenten schauen sich das Ganze an und folgen der Empfehlung in der Regel beziehungsweise folgen ihr jetzt - wie zu erwarten - nicht, weil das unangenehme Folgen haben könnte.
Abendblatt: Es hätte ohnehin
nicht mal für eine Eintrittskarte ins Kino gereicht - nun haben die Länderchefs einer Senkung des Rundfunkbeitrags um 3,60 Euro im Jahr eine Absage erteilt. Lieber sollen Mehreinnahmen gespart statt ausgegeben werden.
Abendblatt: Keine Entlastung für die Gebührenzahler: Die Reduzierung des Rundfunkbeitrags kommt nicht. Darauf einigten sich die Bundesländer.
Tagesspiegel: Nur Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt hatten sich für eine
erneute Beitragssenkung nach 2015ausgesprochen.
FAZ: Die Ministerpräsidenten lehnen es ab, den Rundfunkbeitrag zu verringern. Sie schlagen den Rat der Experten in den Wind. Warum?
Sie fürchten noch höhere Kosten.
Süddeutsche: Am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz war zu vernehmen, dass die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Vorschläge vorlegen sollen, wie die
Beiträge langfristig stabil gehalten werden können.
Tagesspiegel: „Bis 2020 wollen wir eine
stabile Beitragshöhe für die Rundfunkgebühren haben. Und darüber hinaus auch“, sagte der sächsische Regierungschef. „Deshalb müssen die Rundfunkanstalten jetzt Konzepte entwickeln, wie sie mit den bestehenden finanziellen Einnahmen zukünftig auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag gewährleisten können.“
Süddeutsche: Die Mehrheit der Länderchefs plädierte dafür,
lieber Rücklagen zu bilden, um für künftige Kostensteigerungen gewappnet zu sein.
Hinweis I: Hätte man zum 1.4.2015 den Beitrag nicht von 17,98 auf 17,50 gesenkt, dann hätte man ohne Probleme auch in der Zeit von 2021 bis 2024 den Beitrag bei 17,98 Euro belassen und der ARD dieselben Einnahmen, wie bei deren ins Gespräch gebrachten Beitrag von 18,28 Euro zukommen lassen können.
Hinweis II: Damit zahlen die, die in den nächsten vier Jahren sterben, mehr als notwendig und berechnet.
Hinweis III: Dabei ist in § 3 Absatz 2 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag vorgegeben: „Die Gesamterträge der Rundfunkanstalten aus Beiträgen und weiteren direkten und indirekten Einnahmen sollen die zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags notwendigen Ausgaben und Aufwendungen decken. Überschüsse am Ende der Beitragsperiode werden vom Finanzbedarf für die folgende Periode abgezogen. Die Übertragung von Defiziten ist nicht zulässig.“
Daraus folgt, dass der Beitrag durch die KEF in einer Höhe festgesetzt werden muss, die den ermittelten Bedarf deckt. Die Bildung einer Rücklage, die für die Folgeperiode genutzt werden soll, um den Beitrag niedriger zu halten, wurde von den Anstalten nicht angemeldet, faktisch ist ihnen eine solche Anmeldung auch nicht erlaubt.
Hinweis IV: § 7 Absatz 2 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag: „Der Beitragsvorschlag der KEF ist Grundlage für eine Entscheidung der Landesregierungen und der Landesparlamente. Davon beabsichtige Abweichungen soll die Rundfunkkommission der Länder mit den Rundfunkanstalten unter Einbeziehung der KEF erörtern. Die Abweichungen sind zu begründen.“
Hinweis V: Wenn mit der Begründung der Beitragsstabilität jetzt der Beitrag höher beschlossen wird, als die KEF errechnet hat, könnte die nächste Beitragserhöhung unter Verweis auf die Beitragsstabilität niedriger beschlossen werden, als die KEF errechnet.
Hinweis VI: Wenn die Anstalten jetzt mehr Geld erhalten, müssen sie sich in einer Selbstverpflichtung binden, alle über die Höhe von 17,20 Euro hinaus gehenden Einnahmen zurückzulegen. Allerdings bestehen bei einigen Ausgabearten noch finanzielle Unsicherheiten. Diese Mehrausgaben müssten sie dann aus dem Bestand heraus finanzieren.