Programmbeschwerde wegen manipulativer Einflussnahme auf das Brexit-Referendum
Verfasst: 23. Juni 2016, 09:58
Sehr geehrter Herr Bellut,
Fanny Fascar, rief offen zu „Vote Stay“ im Fernsehkanal „ZDF-heuteplus“ auf. Zusätzlich wurde dieser Beitrag auch auf Facebook am 21. Juni 2016 gegen 14 Uhr mit dem Titel „Ruft eure britischen Freunde an und überzeugt sie vom #VoteStay beim #Brexit-Referendum! Sonst hat Deutschland ein Problem, sagt ZDF heuteplus-Reporterin Fanny Facsar.“
In diesem Beitrag erläutert Frau Fascar die Nachteile, die sich aus dem Brexit für Deutschland ergeben und rief offen dazu auf, britische Freunde, Bekannte und Verwandte dazu umzustimmen, gegen den Brexit zu stimmen.
Paragraph 10 des Rundfunkstaatsvertrag vom 31.08.1991,in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15./21. Dezember 2010 heit es ganz klar:
„(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.“
Der Beitrag läßt sich somit auch nicht als Kommentar der Reporterin Fascar einstufen, sondern trägt deutlich den Charakter einer Berichterstattung bzw. Informationssätze.
Das ZDF hat sich darüber hinaus auch im ZDF Staatsvertrag unter § 5 „Gestaltung der Sendungen“ dazu verpflichtet, die politischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge neutral und Objektiv zu betrachten. Aus der Sendung lässt sich aber nur eine negative Darstellung des Brexit entnehmen. Ein klassisches Beleuchten der Vor- & Nachteile wurde hier bewusst ausgelassen um den manipulativen Effekt zu erwirken. Der Bericht ist daher als eindeutiges politisches Statement mit der Aufforderung der direkten Einflussnahme auf ein Votum zu nehmen. Dies verstößt in gravierender Weise gegen, die dem ZDF per Staatsvertrag auferlegten Pflichten.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass die Programmbeschwerde, sowie die Antwort des Intendanten Herrn Bellut, im Zuge der Transparenz auf den Seiten der ständigen Publikumskonferenz veröffentlicht wird.
Mit freundlichem Gruß
Jens Ploner
Fanny Fascar, rief offen zu „Vote Stay“ im Fernsehkanal „ZDF-heuteplus“ auf. Zusätzlich wurde dieser Beitrag auch auf Facebook am 21. Juni 2016 gegen 14 Uhr mit dem Titel „Ruft eure britischen Freunde an und überzeugt sie vom #VoteStay beim #Brexit-Referendum! Sonst hat Deutschland ein Problem, sagt ZDF heuteplus-Reporterin Fanny Facsar.“
In diesem Beitrag erläutert Frau Fascar die Nachteile, die sich aus dem Brexit für Deutschland ergeben und rief offen dazu auf, britische Freunde, Bekannte und Verwandte dazu umzustimmen, gegen den Brexit zu stimmen.
Paragraph 10 des Rundfunkstaatsvertrag vom 31.08.1991,in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15./21. Dezember 2010 heit es ganz klar:
„(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.“
Der Beitrag läßt sich somit auch nicht als Kommentar der Reporterin Fascar einstufen, sondern trägt deutlich den Charakter einer Berichterstattung bzw. Informationssätze.
Das ZDF hat sich darüber hinaus auch im ZDF Staatsvertrag unter § 5 „Gestaltung der Sendungen“ dazu verpflichtet, die politischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge neutral und Objektiv zu betrachten. Aus der Sendung lässt sich aber nur eine negative Darstellung des Brexit entnehmen. Ein klassisches Beleuchten der Vor- & Nachteile wurde hier bewusst ausgelassen um den manipulativen Effekt zu erwirken. Der Bericht ist daher als eindeutiges politisches Statement mit der Aufforderung der direkten Einflussnahme auf ein Votum zu nehmen. Dies verstößt in gravierender Weise gegen, die dem ZDF per Staatsvertrag auferlegten Pflichten.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass die Programmbeschwerde, sowie die Antwort des Intendanten Herrn Bellut, im Zuge der Transparenz auf den Seiten der ständigen Publikumskonferenz veröffentlicht wird.
Mit freundlichem Gruß
Jens Ploner