Seite 1 von 1

MDR Kolumne: Das Altpapier vom 6. Januar 2026

Verfasst: 11. Januar 2026, 10:59
von Maren
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Anstalt des Öffentlichen Rechts
z.Hd. Herr Intendanten Ludwig
Kantstr. 71 - 73
04275 Leipzig


Formelle Programmbeschwerde – Kolumne: Das Altpapier vom 6. Januar 2026

„Terrorismusvorwurf aus der Jauchegrube“ wegen unterbliebener Einordnung von KRITIS-relevanten Sachverhalten

Quelle: https://www.mdr.de/altpapier/das-altpapier-4480.html

Sehr geehrter Herr Ludwig,

hiermit erhebe ich formell Programmbeschwerde gemäß MDR-Staatsvertrag gegen eine Ausgabe des MDR-Podcasts „Das Altpapier“, in der Frau Antonia Groß die Berichterstattung über den mutmaßlichen linksextremistischen Anschlag auf die Stromversorgung in einem Berliner Bezirk kommentiert.

Meine Beschwerde richtet sich nicht gegen Medienkritik als solche, sondern gegen die Art und Weise der Einordnung eines hochsensiblen sicherheitsrelevanten Sachverhalts, bei dem aus meiner Sicht grundlegende journalistische Sorgfalts- und Transparenzpflichten verletzt wurden.

Der Schutz der Stromversorgung ist Teil der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS). Sabotageakte oder Anschläge in diesem Bereich haben potenziell gravierende Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, die staatliche Handlungsfähigkeit sowie auf Leib und Leben der Bevölkerung. Gerade deshalb ist bei der öffentlichen Einordnung solcher Ereignisse besondere Zurückhaltung, Präzision und fachliche Fundierung geboten.

In der beanstandeten Podcast-Folge nimmt Frau Groß jedoch nicht nur eine Analyse der medialen Berichterstattung vor, sondern überschreitet diese Grenze, indem sie inhaltliche Bewertungen der Gefährdungslage und deren Relevanz vornimmt. Diese Bewertungen sind geeignet, Risiken zu relativieren oder als medial überzeichnet darzustellen.

Problematisch ist dabei insbesondere, dass weder im Beitrag selbst noch in der redaktionellen Einordnung transparent gemacht wird, auf welcher fachlichen Grundlage diese sicherheitsrelevanten Bewertungen von Frau Groß beruhen. Nach allgemein zugänglichen Informationen verfügt Frau Groß über eine journalistische und medienkritische Ausbildung und Tätigkeit. Eine ausgewiesene Qualifikation oder berufliche Expertise im Bereich KRITIS-Schutz, Energieinfrastruktur, Sicherheitsbehörden, Katastrophenschutz oder Gefahrenabwehr ist jedoch nicht ersichtlich.

Gerade im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es aus meiner Sicht zwingend erforderlich, dass:

• entweder klar und unmissverständlich kenntlich gemacht wird, dass es sich ausschließlich um Medienkritik ohne fachliche Bewertung der Gefahrenlage handelt,
• oder bei Themen mit unmittelbarem KRITIS-Bezug entsprechend qualifizierte Fachstimmen eingebunden werden.

Andernfalls entsteht für das Publikum der Eindruck einer fachlich fundierten sicherheitspolitischen Einordnung, die tatsächlich nicht belegt ist. Dies widerspricht dem besonderen Vertrauens- und Verantwortungsauftrag des MDR.

Ich sehe hierin mögliche Verstöße gegen:

• das Gebot der Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit,
• die Pflicht zur klaren Trennung von Kommentar, Analyse und Tatsachen,
• sowie gegen die besondere Verantwortung des MDR bei Themen, die öffentliche Sicherheit und Gefahrenabwehr betreffen.

Ich bitte daher um Prüfung,

1. ob die beanstandete Sendung den MDR-Programmgrundsätzen in Bezug auf fachliche Transparenz und Sorgfalt genügt,
2. ob die redaktionelle Verantwortung bei der Einordnung sicherheitsrelevanter Sachverhalte ausreichend wahrgenommen wurde,
3. und welche Maßnahmen künftig ergriffen werden, um bei KRITIS-bezogenen Themen eine klare Rollenabgrenzung oder fachliche Absicherung sicherzustellen.

Ich bitte um eine inhaltlich substantielle Stellungnahme zu dieser Programmbeschwerde.
Bitte haben Sie Verständnis, das wir aus Gründen der Transparenz und unseren Vereinszweck die Korrespondenz auf unserer Homepage veröffentlichen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Küllig