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ZDF - Lanz im Gespräch mit MP Daniel Günther

Verfasst: 18. Januar 2026, 13:53
von Maren
Geschäftsstelle des Fernsehrates
ZDF Service GmbH
Otto-Schott-Straße 9
55127 Mainz


Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit erhebe ich formell Programmbeschwerde gegen die Ausgaben der Sendung „Markus Lanz“ vom 07.01.2026 sowie vom 14.01.2026, ausgestrahlt im ZDF.

1. Gegenstand der Beschwerde

In der Sendung vom 07.01.2026 tätigte der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Herr Daniel Günther, Aussagen, die aus meiner Sicht einen schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Problemgehalt aufweisen. Im Zentrum stand seine massive Kritik an sogenannten alternativen bzw. freien Medien, insbesondere am Nachrichtenportal NIUS.
Herr Günther stellte diese Medien nicht lediglich als problematisch oder fehleranfällig dar, sondern ordnete sie sinngemäß und erkennbar in die Kategorie von „Feinden der Demokratie“ ein. In diesem Zusammenhang sprach er sich ausdrücklich dafür aus, diesen Akteuren entschlossen entgegenzutreten, und rief politisch wie gesellschaftlich zum „Kampf“ gegen entsprechende Medienangebote auf. Auf die Nachfrage des Moderatos Markus Lanz …sie sagen also, dass sie solche Medien zensieren ja sogar verbieten wollen… antwortete Daniel Günther mit einem klaren und kurzen „Ja“.

Diese Wortwahl und Einordnung überschreiten nach meinem Verständnis deutlich die Grenze legitimer Medienkritik. Wenn ein amtierender Ministerpräsident frei zugängliche Medien pauschal als demokratiefeindlich brandmarkt und deren Bekämpfung fordert, berührt dies unmittelbar den Schutzbereich des Artikels 5 Absatz 1 Grundgesetz (Meinungs- und Pressefreiheit). Derartige Aussagen entfalten aufgrund des hohen staatlichen Amtes eine besondere Wirkungsmacht und sind geeignet, Einschüchterung, Delegitimierung und mittelbaren Zensurdruck zu erzeugen.
Die breite öffentliche Kritik, Stellungnahmen aus journalistischen und juristischen Fachkreisen sowie die Ankündigung rechtlicher Schritte bis hin zu einer verfassungsgerichtlichen Prüfung verdeutlichen die erhebliche Tragweite dieser Aussagen.

2. Darstellung und Einordnung in der Sendung vom 14.01.2026

In der Sendung vom 14.01.2026 wurde diese Thematik erneut aufgegriffen. Anstatt jedoch die ursprünglichen Aussagen in ihrem Wortlaut, ihrer politischen Intention und ihrer verfassungsrechtlichen Dimension transparent aufzuarbeiten, entstand der Eindruck einer gezielten Relativierung und nachträglichen Umdeutung.
Moderator Markus Lanz vermittelte wiederholt, nach meinem Eindruck eindeutig, dass Herr Günther entsprechende Aussagen entweder nicht in dieser Form getätigt habe oder dass sie verfassungsrechtlich unproblematisch gewesen seien. Die klare Zuschreibung alternativer Medien als „Feinde der Demokratie“ sowie der politische Aufruf zum Kampf gegen NIUS wurden dabei nicht offen benannt oder kritisch eingeordnet, sondern faktisch entkräftet oder bagatellisiert.

Besonders irritierend ist dies vor dem Hintergrund, dass die Sendung vom 07.01.2026 weiterhin in der ZDF-Mediathek abrufbar ist. Zuschauerinnen und Zuschauer konnten und können sich selbst ein vollständiges Bild vom tatsächlichen Wortlaut und Kontext machen. Die Diskrepanz zwischen dokumentierter Aussage und späterer Darstellung erweckt daher nicht den Eindruck journalistischer Einordnung, sondern einer bewussten Verzerrung.

Gleichzeitig wurde Frau Beatrix von Storch (AfD) in die Sendung eingeladen, erkennbar nicht zu einer offenen, gleichberechtigten Debatte, sondern in einer Konstellation, die auf öffentliche Vorführung und Diskreditierung hinauslief. Der Eindruck wurde gezielt verstärkt, dass politische Akteure einer bestimmten Richtung systematisch „Fake News“ verbreiteten oder diesen unkritisch aufsäßen. Die anwesende Journalistin Ulrike Herrmann unterstützte diesen Deutungsrahmen durch fortlaufende Zwischenbemerkungen und einseitiges Framing.

Das Verhalten von Herrn Markus Lanz in der Sendung vom 14.01.2026 stellt nach meinem Verständnis keinen journalistischen Fehler mehr dar, sondern einen bewussten Bruch elementarer journalistischer Grundsätze. Herr Lanz stellte wiederholt Sachverhalte so dar, dass sie mit den nachweislich dokumentierten Aussagen von Daniel Günther aus der Sendung vom 07.01.2026 nicht übereinstimmen. Trotz der fortbestehenden Verfügbarkeit dieser Sendung in der ZDF-Mediathek behauptete er sinngemäß, entsprechende Aussagen seien so nicht gefallen oder seien missverständlich gewesen. Dies ist objektiv falsch und für jeden Zuschauer überprüfbar. Ein solches Vorgehen ist nicht mehr als Interpretation oder Einordnung zu rechtfertigen, sondern erfüllt aus meiner Sicht den Tatbestand der bewussten Irreführung des Publikums. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist hierfür der Begriff „Lüge“ sachlich zutreffend. Der Pressekodex lässt hierfür keinen Interpretationsspielraum: Die Verpflichtung zur Wahrheit, zur vollständigen und unverzerrten Darstellung sowie zur Achtung der publizistischen Verantwortung wurde hier klar verletzt. Besonders schwer wiegt dieser Verstoß, da Herr Lanz als erfahrener Journalist um die Wirkung seiner Worte weiß und dennoch ein erkennbar falsches Narrativ aufrechterhielt. Wer als Moderator eines öffentlich-rechtlichen Formats wissentlich Unwahrheiten verbreitet, um politische Akteure zu schützen und kritische Positionen zu delegitimieren, verlässt den Boden journalistischer Ethik und beschädigt das Vertrauen in die Medien insgesamt. Eine solche Vorgehensweise ist mit dem Anspruch unabhängigen Journalismus unvereinbar.

3. Verletzung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags


Nach meinem Verständnis liegt hierin eine erhebliche Verletzung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags, insbesondere im Hinblick auf:

• die Verpflichtung zur Ausgewogenheit,
• die klare Trennung von Information und Meinung,
• die journalistische Sorgfaltspflicht,
• sowie die gebotene staatsferne Distanz gegenüber amtierenden politischen Funktionsträgern.

Statt politischer Macht kritisch zu kontrollieren, entstand der Eindruck einer Schutzinszenierung zugunsten eines Ministerpräsidenten, der freie Medien pauschal delegitimiert und deren Bekämpfung propagiert, während zugleich eine politische Gegnerin öffentlich diskreditiert wurde.

Als Zuschauer empfinde ich dies nicht mehr als pluralistische Meinungsbildung, sondern als ein Vorgehen, das in seiner Struktur genau jene Methoden widerspiegelt, die Herr Günther selbst den alternativen Medien vorwarf: selektive Darstellung, Auslassung zentraler Aussagen, Deutungshoheit durch gezieltes Framing. In der Gesamtschau erinnerte die Sendung in ihrer Wirkung eher an ein staatlich gelenktes Meinungsformat als an unabhängigen Journalismus. Der Begriff „DDR-Fernsehen 4.0“ beschreibt dieses Empfinden vieler Zuschauer als warnende Zuspitzung.

4. Verfassungsrechtliche Dimension und Artikel 20 Absatz 4 GG

Wenn führende politische Amtsträger öffentlich freie Medien als „Feinde der Demokratie“ brandmarken, zu deren Bekämpfung aufrufen und öffentlich-rechtliche Medien diese Vorgänge im Nachhinein relativieren oder kommunikativ entschärfen, wird aus meiner Sicht eine Grenze überschritten, an der die freiheitlich-demokratische Grundordnung konkret gefährdet wird.

Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz erinnert ausdrücklich daran, dass alle Staatsgewalt an diese Ordnung gebunden ist und dass ihrem Abbau entgegenzutreten ist. Ich stelle diese Erwägung nicht leichtfertig an. Doch die Kombination aus politischer Macht, delegitimierender Sprache und medialer Schutzbehauptung weist zumindest in Richtung autoritärer, wenn nicht totalitärer Denkmuster.
Gerade hier liegt die besondere Verantwortung des ZDF: nicht zu relativieren, sondern kritisch zu prüfen und einzuordnen.

5. Erwartung und Forderung

Ich erwarte:

• eine ernsthafte und transparente Prüfung dieser Programmbeschwerde,
• eine nachvollziehbare inhaltliche Stellungnahme,
• sowie eine klare Darlegung, wie das ZDF künftig sicherstellen will, dass politische Talkformate nicht zur Relativierung verfassungsrechtlich bedenklicher Aussagen missbraucht werden.

Darüber hinaus stellt sich für mich und viele andere Zuschauer die berechtigte Frage, ob und wann eine öffentliche Entschuldigung für die einseitige und irreführende Darstellung erfolgen wird.

„Was ist mit unseren Medien los?“ ist längst keine polemische Frage mehr, sondern Ausdruck wachsender Sorge um die demokratische Kultur in diesem Land. Öffentlich-rechtliche Medien tragen eine besondere Verantwortung. Diese darf nicht relativiert, instrumentalisiert oder verspielt werden.

Mit freundlichen Grüßen

* Der Name des Einsenders ist uns und dem ZDF bekannt.

Re: ZDF - Lanz im Gespräch mit MP Daniel Günther

Verfasst: 18. Januar 2026, 15:01
von Maren
Notiz:

Lanz will den Menschen einreden, was sie mit eigenen Augen gesehen haben, sei falsch. Und noch schlimmer: Was er selbst miterlebt hat, sei falsch.
Denn auch Lanz selbst hörte und verstand Günthers Äußerungen über Medien-Zensur wohl sehr gut, auch wenn er das jetzt leugnet. Das zeigte schon seine Reaktion auf Günthers Aussage direkt in der Sendung (er fragte nach Portalen und möglichen Verboten...

https://www.schwaebische.de/politik/lan ... em-4275304