Deutschland als Protektorat - Souveränität? Nur auf dem Papier.
Verfasst: 9. Februar 2026, 07:35
I. Einleitung – Die unbequeme Frage nach der Souveränität
Souveränität bezeichnet im Völkerrecht die vollständige, uneingeschränkte Herrschaftsgewalt eines Staates über sein Territorium und seine Bevölkerung – nach innen wie nach außen. Deutschland gilt offiziell als souveräner Staat. Die Bundesrepublik ist Mitglied der Vereinten Nationen, hat eine gewählte Regierung, eine eigene Verfassung (das Grundgesetz), eine funktionierende Verwaltung und vertritt sich selbst in internationalen Verträgen. Formal ist alles in Ordnung.
Doch warum stellt trotzdem kaum jemand die Frage, ob diese Souveränität real existiert?
Warum wird nicht öffentlich diskutiert, dass Deutschland seit 1945 niemals vollständig über zentrale Bereiche seiner Staatlichkeit verfügt hat? Warum schweigt die politische Klasse, wenn ausländische Truppen auf deutschem Boden operieren, ohne dass Berlin ein Vetorecht hat? Warum reagiert niemand, wenn kritische Infrastruktur sabotiert wird – und die Regierung nicht einmal eine Aufklärung fordert?
Die These dieses Artikels lautet: Deutschland ist formal souverän, handelt aber in zentralen Politikfeldern wie ein Protektorat der Vereinigten Staaten.
Das ist keine Polemik, keine Verschwörungstheorie, sondern eine prüfbare Analyse. Sie basiert auf offiziellen Dokumenten, Verträgen, Aussagen hochrangiger Politiker und der realen Machtarchitektur, die seit der Nachkriegszeit besteht. Dieser Artikel zeigt, wo Deutschlands Souveränität endet – und wer stattdessen entscheidet.
Die folgenden Kapitel untersuchen:
- Militär: Fremde Streitkräfte auf deutschem Boden
- Geheimdienste: Kontrolle ohne Gegenmacht
- Außenpolitik: Gefolgschaft statt Eigeninteresse
- Wirtschaft & Energie: Souveränität endet beim Kapital
- Politische Eliten: Transatlantische Sozialisation statt demokratische Kontrolle
- Völkerrecht: Was sagt das Recht – und was die Realität?
- Historische Genese: Wie Deutschland zur Halbsouveränität kam
Am Ende steht keine vorgefertigte Meinung, sondern eine Frage an jeden Leser: Wie souverän ist ein Land, das nicht Nein sagen kann?
II. Begriffsklärung – Was ist ein Protektorat im 21. Jahrhundert?
Klassisches Protektorat (historisch)
Ein klassisches Protektorat ist ein Staat, der formal unabhängig erscheint, aber faktisch unter der Kontrolle einer „Schutzmacht” steht. Merkmale:
- Eine fremde Macht kontrolliert Außen- und Sicherheitspolitik
- Militärische Präsenz der Schutzmacht im Land
- Eingeschränkte Souveränität bei strategischen Entscheidungen
- Abhängigkeit in Sicherheitsfragen
Historische Beispiele: Böhmen und Mähren unter deutschem Protektorat (1939 –1945), Korea unter japanischem Protektorat (1905 –1910), diverse afrikanische Kolonien unter französischem oder britischem „Schutz”.
Modernes/informelles Protektorat
Im 21. Jahrhundert existieren keine formalen Kolonialverwaltungen mehr. Stattdessen gibt es informelle Protektorate, die durch folgende Mechanismen funktionieren:
- Keine Besatzung, sondern „Partnerschaft” – freiwillig dem Namen nach, erzwungen in der Realität
- Politische, militärische und ökonomische Abhängigkeit – ohne sichtbare Gewalt
- Elitenintegration statt Unterdrückung – die herrschende Klasse wird ins System der Schutzmacht eingebunden
- Narrative Kontrolle – abweichende Positionen werden als „unpatriotisch” oder „gefährlich” diffamiert
Übergang:
Moderne Protektorate erkennt man nicht an Flaggen, sondern an Entscheidungsgrenzen. Wo darf ein Staat nicht widersprechen? Wo endet seine Handlungsfähigkeit? Wo beginnt die Macht einer fremden Regierung?
III. Historische Genese – Wie Deutschland zur Halbsouveränität kam
1945: Bedingungslose Kapitulation
Am 8. Mai 1945 kapitulierte Deutschland bedingungslos. Die Alliierten – USA, Großbritannien, Frankreich, Sowjetunion – übernahmen die vollständige Kontrolle. Deutschland hörte auf, als souveräner Staat zu existieren. Es gab keine Regierung, keine Verwaltung, keine Armee. Alles lag in den Händen der Siegermächte.
1949: Grundgesetz ohne Volksabstimmung
1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet – aber nicht als souveräner Staat im klassischen Sinne. Das Grundgesetz war kein Verfassungsvertrag, der durch Volksabstimmung legitimiert wurde, sondern ein Provisorium, das von den Alliierten genehmigt werden musste. Artikel 146 GG legt bis heute fest, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, „an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”
Diese Verfassung wurde nie beschlossen.
1955: NATO-Beitritt – Souveränität gegen Sicherheit
1955 trat die Bundesrepublik der NATO bei. Formal wurde Deutschland damit „souverän” – die Besatzungsstatuten wurden aufgehoben. Doch der Preis war hoch: Deutschland verpflichtete sich zur dauerhaften Westbindung, zur Stationierung ausländischer Truppen, zur Integration in die NATO-Kommandostruktur. Die Souveränität war also nicht vollständig, sondern an Bedingungen geknüpft.
1990: Zwei-plus-Vier-Vertrag – Begrenzte Souveränität
Mit der Wiedervereinigung 1990 galt Deutschland offiziell als „voll souverän”. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag regelte die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland. Doch auch hier gab es Einschränkungen:
- Deutschland verzichtete auf ABC-Waffen (Artikel 3)
- Deutschland verpflichtete sich zur NATO-Mitgliedschaft
- Die Alliierten behielten sich in geheimen Zusatzprotokollen „Notstandsrechte” vor
- Deutschland verzichtete auf alle territorialen Ansprüche östlich der Oder-Neiße-Linie – nicht aus freien Stücken, sondern unter US-Druck
Die Ostgebiete – eine verpasste Chance
Michail Gorbatschow zeigte sich offen für weitergehende territoriale Verhandlungen. Zeitzeugen berichten, dass in Polen bereits deutsche Straßennamen unter den polnischen Schildern angebracht worden waren – in Erwartung einer vollständigen Wiedervereinigung. Doch die USA verhinderten dies mit der Drohung, die Wiedervereinigung platzen zu lassen. Deutschland verzichtete – nicht souverän, sondern unter Druck.
Fazit:
Deutschland wurde nie vollständig souverän. Jede Etappe der „Befreiung” war mit neuen Abhängigkeiten verbunden. Die Frage ist nicht, ob Deutschland jemals besetzt war – die Frage ist, ob es jemals wirklich frei wurde.
IV. Militärische Realität – Fremde Streitkräfte auf deutschem Boden
1. US-Militärpräsenz in Deutschland
Die USA unterhalten in Deutschland über 30 aktive Militärstandorte. Die wichtigsten:
- Ramstein Air Base (Rheinland-Pfalz): Zentrale Luftdrehkreuzbasis in Europa, Steuerzentrum für Drohneneinsätze
- USAG Wiesbaden: Hauptquartier des US Army Europe Command (USAREUR)
- Stuttgart (Patch Barracks): Sitz des European Command (EUCOM)
- Grafenwöhr & Hohenfels (Bayern): Größter Truppenübungsplatz Europas
- Spangdahlem Air Base: Kampfflugzeuge, Luftraumüberwachung
Über 30.000 US-Soldaten sind dauerhaft in Deutschland stationiert – plus Familien, Zivilpersonal, Contractors. Deutschland hat über diese Truppen keine Kontrolle. Logistik- und Waffentransporte finden quer durch Deutschland statt, ohne dass die Bundesregierung zustimmen muss oder auch nur informiert wird.
2. Truppenstationierungsrechte & Rechtslage
Die Rechtsgrundlage für die US-Präsenz:
- NATO-Truppenstatut (1951): Regelt Rechte und Pflichten der „Stationierungsstreitkräfte”
- Zusatzabkommen BRD-USA (1954, 1963, 1993): Gewährt US-Truppen weitgehende Immunität, eigene Gerichtsbarkeit, Bewegungsfreiheit
De-facto-Exterritorialität:
Obwohl US-Militärpolizei formal keine Hoheitsrechte außerhalb ihrer Basen hat, fordert sie regelmäßig deutsche Polizei auf, Personen zu entfernen – und deutsche Polizei setzt dies um. De facto bedeutet das: US-Kontrolle über deutsches Territorium, ohne rechtliche Grundlage.
Finanzierung durch Deutschland:
Laut Artikel 120 Grundgesetz trägt Deutschland „Besatzungskosten”. Heute heißen sie offiziell „Stationierungsfolgekosten” – faktisch aber eine Fortsetzung der historischen Besatzungsfinanzierung. Deutschland zahlt jährlich dreistellige Millionenbeträge für die Stationierung US-amerikanischer Truppen. Ein Beispiel: Der Bau des US-Hospitals in Weilerbach (bei Ramstein) kostete rund 990 Millionen Euro, davon trug Deutschland über 150 Millionen Euro direkt.
3. Ramstein und der Drohnenkrieg
Ramstein Air Base ist nicht nur ein Militärflughafen – es ist die Schaltzentrale für das US-Drohnenprogramm. Daten (Live-Bild, Zielverfolgung, Steuerungssignal) werden über Glasfaser-Routing via Ramstein geleitet. Ohne Ramstein keine Steuerung der Drohnenangriffe in Afrika und Nahost.
Konkrete Fälle:
- Qasem Soleimani (3. Januar 2020): Der iranische General wurde durch eine US-Reaper-Drohne in Bagdad ermordet. Die Steuerung lief über Ramstein. Völkerrechtlich ist dies ein klarer Verstoß gegen die UN-Charta (Artikel 2: Verbot der Gewaltanwendung). Deutschland wusste davon – und tat nichts.
- Ayman al-Zawahiri (31. Juli 2022): Der Al-Qaida-Chef wurde in Kabul durch eine US-Drohne getötet. Auch hier war Ramstein Teil der Kill Chain.
- Tausende Zivilisten: Laut dem Bureau of Investigative Journalism wurden allein zwischen 2004 und 2020 über 14.000 Menschen durch US-Drohnenangriffe getötet, darunter Tausende Zivilisten in Jemen, Somalia, Pakistan, Syrien.
Zentrale Frage:
Kann ein Staat souverän sein, wenn von seinem Territorium aus völkerrechtswidrige Tötungen koordiniert werden – ohne eigene Kontrolle? Deutschland ist nicht nur Zuschauer, sondern Komplize.
Deutschland gilt als souveräner Staat – doch handelt es auch so?
Diese Analyse zeigt, warum die Bundesrepublik seit 1945 außen-, sicherheits- und wirtschaftspolitisch nur begrenzt eigenständig agiert.
Von US-Militärbasen über Geheimdienstabhängigkeit bis zur Nord-Stream-Sabotage: Eine nüchterne Bestandsaufnahme deutscher Souveränität – jenseits offizieller Narrative.
Quelle: https://michaelhollister.substack.com/p/deutschland-als-protektorat
Souveränität bezeichnet im Völkerrecht die vollständige, uneingeschränkte Herrschaftsgewalt eines Staates über sein Territorium und seine Bevölkerung – nach innen wie nach außen. Deutschland gilt offiziell als souveräner Staat. Die Bundesrepublik ist Mitglied der Vereinten Nationen, hat eine gewählte Regierung, eine eigene Verfassung (das Grundgesetz), eine funktionierende Verwaltung und vertritt sich selbst in internationalen Verträgen. Formal ist alles in Ordnung.
Doch warum stellt trotzdem kaum jemand die Frage, ob diese Souveränität real existiert?
Warum wird nicht öffentlich diskutiert, dass Deutschland seit 1945 niemals vollständig über zentrale Bereiche seiner Staatlichkeit verfügt hat? Warum schweigt die politische Klasse, wenn ausländische Truppen auf deutschem Boden operieren, ohne dass Berlin ein Vetorecht hat? Warum reagiert niemand, wenn kritische Infrastruktur sabotiert wird – und die Regierung nicht einmal eine Aufklärung fordert?
Die These dieses Artikels lautet: Deutschland ist formal souverän, handelt aber in zentralen Politikfeldern wie ein Protektorat der Vereinigten Staaten.
Das ist keine Polemik, keine Verschwörungstheorie, sondern eine prüfbare Analyse. Sie basiert auf offiziellen Dokumenten, Verträgen, Aussagen hochrangiger Politiker und der realen Machtarchitektur, die seit der Nachkriegszeit besteht. Dieser Artikel zeigt, wo Deutschlands Souveränität endet – und wer stattdessen entscheidet.
Die folgenden Kapitel untersuchen:
- Militär: Fremde Streitkräfte auf deutschem Boden
- Geheimdienste: Kontrolle ohne Gegenmacht
- Außenpolitik: Gefolgschaft statt Eigeninteresse
- Wirtschaft & Energie: Souveränität endet beim Kapital
- Politische Eliten: Transatlantische Sozialisation statt demokratische Kontrolle
- Völkerrecht: Was sagt das Recht – und was die Realität?
- Historische Genese: Wie Deutschland zur Halbsouveränität kam
Am Ende steht keine vorgefertigte Meinung, sondern eine Frage an jeden Leser: Wie souverän ist ein Land, das nicht Nein sagen kann?
II. Begriffsklärung – Was ist ein Protektorat im 21. Jahrhundert?
Klassisches Protektorat (historisch)
Ein klassisches Protektorat ist ein Staat, der formal unabhängig erscheint, aber faktisch unter der Kontrolle einer „Schutzmacht” steht. Merkmale:
- Eine fremde Macht kontrolliert Außen- und Sicherheitspolitik
- Militärische Präsenz der Schutzmacht im Land
- Eingeschränkte Souveränität bei strategischen Entscheidungen
- Abhängigkeit in Sicherheitsfragen
Historische Beispiele: Böhmen und Mähren unter deutschem Protektorat (1939 –1945), Korea unter japanischem Protektorat (1905 –1910), diverse afrikanische Kolonien unter französischem oder britischem „Schutz”.
Modernes/informelles Protektorat
Im 21. Jahrhundert existieren keine formalen Kolonialverwaltungen mehr. Stattdessen gibt es informelle Protektorate, die durch folgende Mechanismen funktionieren:
- Keine Besatzung, sondern „Partnerschaft” – freiwillig dem Namen nach, erzwungen in der Realität
- Politische, militärische und ökonomische Abhängigkeit – ohne sichtbare Gewalt
- Elitenintegration statt Unterdrückung – die herrschende Klasse wird ins System der Schutzmacht eingebunden
- Narrative Kontrolle – abweichende Positionen werden als „unpatriotisch” oder „gefährlich” diffamiert
Übergang:
Moderne Protektorate erkennt man nicht an Flaggen, sondern an Entscheidungsgrenzen. Wo darf ein Staat nicht widersprechen? Wo endet seine Handlungsfähigkeit? Wo beginnt die Macht einer fremden Regierung?
III. Historische Genese – Wie Deutschland zur Halbsouveränität kam
1945: Bedingungslose Kapitulation
Am 8. Mai 1945 kapitulierte Deutschland bedingungslos. Die Alliierten – USA, Großbritannien, Frankreich, Sowjetunion – übernahmen die vollständige Kontrolle. Deutschland hörte auf, als souveräner Staat zu existieren. Es gab keine Regierung, keine Verwaltung, keine Armee. Alles lag in den Händen der Siegermächte.
1949: Grundgesetz ohne Volksabstimmung
1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet – aber nicht als souveräner Staat im klassischen Sinne. Das Grundgesetz war kein Verfassungsvertrag, der durch Volksabstimmung legitimiert wurde, sondern ein Provisorium, das von den Alliierten genehmigt werden musste. Artikel 146 GG legt bis heute fest, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, „an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”
Diese Verfassung wurde nie beschlossen.
1955: NATO-Beitritt – Souveränität gegen Sicherheit
1955 trat die Bundesrepublik der NATO bei. Formal wurde Deutschland damit „souverän” – die Besatzungsstatuten wurden aufgehoben. Doch der Preis war hoch: Deutschland verpflichtete sich zur dauerhaften Westbindung, zur Stationierung ausländischer Truppen, zur Integration in die NATO-Kommandostruktur. Die Souveränität war also nicht vollständig, sondern an Bedingungen geknüpft.
1990: Zwei-plus-Vier-Vertrag – Begrenzte Souveränität
Mit der Wiedervereinigung 1990 galt Deutschland offiziell als „voll souverän”. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag regelte die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland. Doch auch hier gab es Einschränkungen:
- Deutschland verzichtete auf ABC-Waffen (Artikel 3)
- Deutschland verpflichtete sich zur NATO-Mitgliedschaft
- Die Alliierten behielten sich in geheimen Zusatzprotokollen „Notstandsrechte” vor
- Deutschland verzichtete auf alle territorialen Ansprüche östlich der Oder-Neiße-Linie – nicht aus freien Stücken, sondern unter US-Druck
Die Ostgebiete – eine verpasste Chance
Michail Gorbatschow zeigte sich offen für weitergehende territoriale Verhandlungen. Zeitzeugen berichten, dass in Polen bereits deutsche Straßennamen unter den polnischen Schildern angebracht worden waren – in Erwartung einer vollständigen Wiedervereinigung. Doch die USA verhinderten dies mit der Drohung, die Wiedervereinigung platzen zu lassen. Deutschland verzichtete – nicht souverän, sondern unter Druck.
Fazit:
Deutschland wurde nie vollständig souverän. Jede Etappe der „Befreiung” war mit neuen Abhängigkeiten verbunden. Die Frage ist nicht, ob Deutschland jemals besetzt war – die Frage ist, ob es jemals wirklich frei wurde.
IV. Militärische Realität – Fremde Streitkräfte auf deutschem Boden
1. US-Militärpräsenz in Deutschland
Die USA unterhalten in Deutschland über 30 aktive Militärstandorte. Die wichtigsten:
- Ramstein Air Base (Rheinland-Pfalz): Zentrale Luftdrehkreuzbasis in Europa, Steuerzentrum für Drohneneinsätze
- USAG Wiesbaden: Hauptquartier des US Army Europe Command (USAREUR)
- Stuttgart (Patch Barracks): Sitz des European Command (EUCOM)
- Grafenwöhr & Hohenfels (Bayern): Größter Truppenübungsplatz Europas
- Spangdahlem Air Base: Kampfflugzeuge, Luftraumüberwachung
Über 30.000 US-Soldaten sind dauerhaft in Deutschland stationiert – plus Familien, Zivilpersonal, Contractors. Deutschland hat über diese Truppen keine Kontrolle. Logistik- und Waffentransporte finden quer durch Deutschland statt, ohne dass die Bundesregierung zustimmen muss oder auch nur informiert wird.
2. Truppenstationierungsrechte & Rechtslage
Die Rechtsgrundlage für die US-Präsenz:
- NATO-Truppenstatut (1951): Regelt Rechte und Pflichten der „Stationierungsstreitkräfte”
- Zusatzabkommen BRD-USA (1954, 1963, 1993): Gewährt US-Truppen weitgehende Immunität, eigene Gerichtsbarkeit, Bewegungsfreiheit
De-facto-Exterritorialität:
Obwohl US-Militärpolizei formal keine Hoheitsrechte außerhalb ihrer Basen hat, fordert sie regelmäßig deutsche Polizei auf, Personen zu entfernen – und deutsche Polizei setzt dies um. De facto bedeutet das: US-Kontrolle über deutsches Territorium, ohne rechtliche Grundlage.
Finanzierung durch Deutschland:
Laut Artikel 120 Grundgesetz trägt Deutschland „Besatzungskosten”. Heute heißen sie offiziell „Stationierungsfolgekosten” – faktisch aber eine Fortsetzung der historischen Besatzungsfinanzierung. Deutschland zahlt jährlich dreistellige Millionenbeträge für die Stationierung US-amerikanischer Truppen. Ein Beispiel: Der Bau des US-Hospitals in Weilerbach (bei Ramstein) kostete rund 990 Millionen Euro, davon trug Deutschland über 150 Millionen Euro direkt.
3. Ramstein und der Drohnenkrieg
Ramstein Air Base ist nicht nur ein Militärflughafen – es ist die Schaltzentrale für das US-Drohnenprogramm. Daten (Live-Bild, Zielverfolgung, Steuerungssignal) werden über Glasfaser-Routing via Ramstein geleitet. Ohne Ramstein keine Steuerung der Drohnenangriffe in Afrika und Nahost.
Konkrete Fälle:
- Qasem Soleimani (3. Januar 2020): Der iranische General wurde durch eine US-Reaper-Drohne in Bagdad ermordet. Die Steuerung lief über Ramstein. Völkerrechtlich ist dies ein klarer Verstoß gegen die UN-Charta (Artikel 2: Verbot der Gewaltanwendung). Deutschland wusste davon – und tat nichts.
- Ayman al-Zawahiri (31. Juli 2022): Der Al-Qaida-Chef wurde in Kabul durch eine US-Drohne getötet. Auch hier war Ramstein Teil der Kill Chain.
- Tausende Zivilisten: Laut dem Bureau of Investigative Journalism wurden allein zwischen 2004 und 2020 über 14.000 Menschen durch US-Drohnenangriffe getötet, darunter Tausende Zivilisten in Jemen, Somalia, Pakistan, Syrien.
Zentrale Frage:
Kann ein Staat souverän sein, wenn von seinem Territorium aus völkerrechtswidrige Tötungen koordiniert werden – ohne eigene Kontrolle? Deutschland ist nicht nur Zuschauer, sondern Komplize.
Deutschland gilt als souveräner Staat – doch handelt es auch so?
Diese Analyse zeigt, warum die Bundesrepublik seit 1945 außen-, sicherheits- und wirtschaftspolitisch nur begrenzt eigenständig agiert.
Von US-Militärbasen über Geheimdienstabhängigkeit bis zur Nord-Stream-Sabotage: Eine nüchterne Bestandsaufnahme deutscher Souveränität – jenseits offizieller Narrative.
Quelle: https://michaelhollister.substack.com/p/deutschland-als-protektorat