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WDR - Programmbeschwerde: Monitor - „Radikale Christen in Deutschland: Kreuzzug von rechts"

Verfasst: 2. April 2026, 14:18
von Maren
An: rundfunkrat@wdr.de, zuschauerredaktion@ard.de

Betreff: Programmbeschwerde: Monitor („Radikale Christen in Deutschland: Kreuzzug von rechts“)

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren des Rundfunkrats,
sehr geehrte Damen und Herren der Zuschauerredaktion,

hiermit erhebe ich formelle Programmbeschwerde gemäß § 20 RStV i. V. m. § 10 WDR-Gesetz und § 11 RStV gegen die Sendung „Radikale Christen in Deutschland: Kreuzzug von rechts“ von WDR/ARD vom 11. Dezember 2025 um 21:45 in der ARD.

Die Sendung verstößt nach meiner Auffassung in mehreren Punkten in schwerwiegender Weise gegen die Programmgrundsätze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, insbesondere gegen

- Abs 1: die Pflicht zur sachlichen und ausgewogenen Berichterstattung
- Abs 2: das Gebot der Trennung von Information und Meinung sowie
- Abs 3: das Verbot der einseitigen Parteinahme in politischen Auseinandersetzungen.

In dem vorliegenden Film sind bereits in der Einleitung (bis Minute 2) pauschale Vorwürfe des Rechtsextremismus und der Demokratiefeindlichkeit erhoben worden, ohne diese im Nachgang inhaltlich zu substanziieren und an konkreten Aussagen und Beispielen zu illustrieren (Verstoß Abs 1-3). Stattdessen werden diese Vorwürfe in Bezug auf Trump/MAGA und die AfD a priori angenommen, somit als argumentativer Zirkelschluss bekräftigt und nachfolgend mit Kontaktschuld-Konstruktionen bearbeitet: etwa in der Weise, dass Leonard Jäger Kontakte ins Trump-Lager und in die AfD habe oder Beat Zirpel Medienarbeit für die AfD leiste. Beide Personen funktionieren allein dadurch als Skandalon, weil sie gut vernetzt sind und im Umfeld der von Monitor vorverurteilten AfD als Influencer wirken.

Ergänzender Exkurs dazu: Im Zusammenhang mit der AfD ist allgemein festzuhalten, dass die AfD-Gutachter im Bundesamt für Verfassungsschutz zu erkennen gaben, auf Grundlage ihrer Beobachtungen keine juristischen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD feststellen zu können.

https://www.tagesspiegel.de/politik/die ... 93648.html

Die Verbotsvoraussetzungen wären nur dann gegeben, wenn die AfD aggressiv-kämpferisch gegen die FDGO agitieren würde, vulgo: demokratiefeindlich wäre – was sie gemäß der BfV-Gutachter materiell nicht ist, dieser Film jedoch kontrafaktisch suggeriert.
Dieser Sachverhalt sowie die Weisungsgebundenheit des BfV vom Bundesinnenministerium - geführt von politischen Wettbewerbern - werden in diesem Film in keinster Weise problematisierend gewürdigt, sondern unkritisch hingenommen.

Der Film thematisiert das AfD-Strategiepapier, wonach die AfD bei konfessionellen Christen auf dem zweiten Platz in der Wählergunst liegt. Später sagt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing, dass völkischer Nationalismus nicht mit dem christlichen Menschen- und Gottesbild vereinbar sei. Wie ist es dann möglich, dass die AfD unter konfessionellen Christen so populär ist? Der Film unternimmt keine Anstrengung, diesen Widerspruch aufzulösen und die Gegenseite (christliche AfD-Wähler) nach ihren Beweggründen und der Vereinbarkeit von AfD und Christentum zu befragen. (Verstoß Abs 1)

Besonders problematisch agiert der Film im Beitrag zu Pastor Riemenschneider bei den Christen in der AfD. Hier wird seine Rede sinnentstellend verkürzt, so dass beim Zuschauer der Eindruck entsteht, Riemenschneider kritisiere die Abtreibung nicht nur entlang religiöser, sondern auch anhand völkischer Maßgaben. Diese Eindruckserweckung funktioniert durch subtiles Weglassen folgender Passage ab Minute 24 und den Sekunden 33-34. Die fehlende Passage lautet: „Warum? Gottes Zorn ist auf uns. Gott sagt, dass ein Volk seine eigenen Kinder tötet, ist ihm nicht einmal in den Sinn gekommen. So ein Gräuel ist das vor Gott.“

(1:36:50 im Originalvideo: https://www.youtube.com/watch?v=m2dbJuw61Bk&t=5810s )

Im Kontext dieses Satzes wird der religiöse Bezug überdeutlich und auch die Erwähnung des Islam erscheint in einem anderen Licht, ist doch die Abtreibung im Islam bis auf wenige Ausnahmen verboten und dessen demographisches Erstarken eine natürliche Konsequenz durch die unter kulturellen Christen geduldete Abtreibungspraxis. Eine solche argumentative Herleitung begründet kein „völkisches Gedankengut“.

Alle vorgenannten Beispiele sowie die einseitige Auswahl der ausnahmslos kritischen Kommentatoren lassen die überdeutliche Absicht erkennen, das Narrativ des rechten Kreuzzugs zu bedienen und zu diesem Zweck auf eine plurale und multiperspektivische Auseinandersetzung mit dem Thema Christentum und Politik zu verzichten. Es werden Bedrohungen heraufbeschworen und Feindbilder gezeichnet, statt ein objektives und vielstimmiges Gesamtbild herzustellen und politische Akteure und deren Kritiker gleichberechtigt auf Augenhöhe darzustellen. Dies ist mir als gläubiger Christ ein wichtiges Anliegen im Sinne eines öffentlichen Diskurses, der dem Zuschauer ein eigenständiges Urteil erlaubt, da es in der Tat große theologische Unterschiede in Fragen von Bibelauslegung, traditioneller vs. liberaler Theologie und abweichender Vorstellungen bezüglich christlicher Einmischung in Politik gibt. Dieser Film hingegen trägt nicht zur Klärung und Vermittlung, sondern vielmehr zur Verhetzung eines ohnehin aufgeheizten gesellschaftlichen Klimas bei. Es ist nicht Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, durch Vorverurteilungen und selektive Berichterstattung zusätzliches Öl ins Feuer zu gießen, was bereits im Zusammenhang mit der Ermordung Charlie Kirks mehrfach im ÖRR zu besichtigen war.

Mit freundlichen Grüßen

Der Name des Einsenders ist uns und dem WDR bekannt.

Re: WDR - Programmbeschwerde: Monitor - „Radikale Christen in Deutschland: Kreuzzug von rechts

Verfasst: 2. April 2026, 14:28
von Maren
Antwort der Intendantin des WDR, Fr. Dr. Vernau auf diese Beschwerde.
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