Phoenix - Berichterstattung zum AfD-Bundesparteitag
Verfasst: 6. Juli 2026, 18:55
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich formell Beschwerde über die Berichterstattung zum AfD-Bundesparteitag von Phoenix am 4. Juli 2026.
In diesem Sendeformat wurde ab 6:38:07 Uhr von Lena Mosel folgende Frage gestellt: „Apropos Geschichte: auf einen Punkt haben wir heute noch gar nicht geschaut, nämlich auf das heutige Datum. Die AfD sagt: das ist Zufall. 100 Jahre genau, auf den Tag genau, der Reichsparteitag der NSDAP. Kann das wirklich Zufall sein, ist das aber trotzdem, selbst wenn es Zufall ist, einer der durchaus einem großen Teil der AfD und ihrer Anhänger gefällt?“
Diese Frage stellt in mehrfacher Hinsicht ein unzulässiges negatives Framing dar. Der Termin des Parteitags (4./5. Juli 2026 in der Messe Erfurt) war kein von der AfD gewählter und bevorzugter Wunschtermin zur bewussten Herstellung einer historischen Parallele. Es handelte sich vielmehr um einen Ersatztermin, den die Messe Erfurt selbst vorgeschlagen hat, weil die von der AfD ursprünglich gewünschten Termine bereits belegt waren. Diese Tatsache wurde bereits am Vortag des 3. Juli 2026 von Ihren Kollegen des MDR Thüringen Journal auf Basis eigener Recherchen bei der Messe Erfurt aufgeklärt.
Link ab Minute 3:58: [urlhttps://www.ardmediathek.de/video/mdr-thueringe ... GM5ODcxZTI]https://www.ardmediathek.de/video/mdr-t ... GM5ODcxZTI[/url]
Webseiten wie Insuedthueringen.de und Wikipedia hatten diese Information bereits am Abend des 3. Juli übernommen.
Indem die Phoenix-Kommentatorin am Folgetag die zeitliche Koinzidenz ohne diesen wesentlichen organisatorischen Hintergrund hervorhebt, bringt sie die AfD in eine historische Kontinuität mit dem Nationalsozialismus. Diese Darstellung ist nicht nur im Hinblick auf die o.g. Terminvergabe grob irreführend, sondern widerspricht auch sowohl dem BfV-Gutachten vom 02.05.2025 als auch dem GFF-Gutachten vom 25.06.2026 zur AfD, die unabhängig voneinander keine Wesensverwandtschaft der Partei zum Nationalsozialismus feststellen konnten.
Mit dieser irreführenden Darstellung hat Phoenix gegen zentrale Programmgrundsätze des Medienstaatsvertrags verstoßen: Die Fragestellung war weder wahrheitsgetreu noch umfassend noch sachlich, da sie die entscheidende Tatsache – dass es sich um einen von der Messe Erfurt vorgeschlagenen Ersatztermin handelte – vollständig unterschlug und damit ein verzerrtes Bild erzeugte. Sie verletzte zudem die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit sowie die Pflicht zur Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt, indem sie einseitig ein Symbolik-Narrativ suggerierte, ohne verfügbare Gegeninformationen (u. a. aus der MDR-Recherche) zu berücksichtigen.
Schließlich wurde die journalistische Sorgfaltspflicht missachtet, da die entsprechenden Gutachten zur AfD keine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus feststellen konnten.
Ich bitte Sie um eine schriftliche Stellungnahme zu dieser Beschwerde innerhalb der dafür vorgesehenen Frist.
Mit freundlichen Grüßen,
XXXXXXXXX*
* Der Name des Beschwerdeführers ist uns und dem Sender bekannt.
hiermit erhebe ich formell Beschwerde über die Berichterstattung zum AfD-Bundesparteitag von Phoenix am 4. Juli 2026.
In diesem Sendeformat wurde ab 6:38:07 Uhr von Lena Mosel folgende Frage gestellt: „Apropos Geschichte: auf einen Punkt haben wir heute noch gar nicht geschaut, nämlich auf das heutige Datum. Die AfD sagt: das ist Zufall. 100 Jahre genau, auf den Tag genau, der Reichsparteitag der NSDAP. Kann das wirklich Zufall sein, ist das aber trotzdem, selbst wenn es Zufall ist, einer der durchaus einem großen Teil der AfD und ihrer Anhänger gefällt?“
Diese Frage stellt in mehrfacher Hinsicht ein unzulässiges negatives Framing dar. Der Termin des Parteitags (4./5. Juli 2026 in der Messe Erfurt) war kein von der AfD gewählter und bevorzugter Wunschtermin zur bewussten Herstellung einer historischen Parallele. Es handelte sich vielmehr um einen Ersatztermin, den die Messe Erfurt selbst vorgeschlagen hat, weil die von der AfD ursprünglich gewünschten Termine bereits belegt waren. Diese Tatsache wurde bereits am Vortag des 3. Juli 2026 von Ihren Kollegen des MDR Thüringen Journal auf Basis eigener Recherchen bei der Messe Erfurt aufgeklärt.
Link ab Minute 3:58: [urlhttps://www.ardmediathek.de/video/mdr-thueringe ... GM5ODcxZTI]https://www.ardmediathek.de/video/mdr-t ... GM5ODcxZTI[/url]
Webseiten wie Insuedthueringen.de und Wikipedia hatten diese Information bereits am Abend des 3. Juli übernommen.
Indem die Phoenix-Kommentatorin am Folgetag die zeitliche Koinzidenz ohne diesen wesentlichen organisatorischen Hintergrund hervorhebt, bringt sie die AfD in eine historische Kontinuität mit dem Nationalsozialismus. Diese Darstellung ist nicht nur im Hinblick auf die o.g. Terminvergabe grob irreführend, sondern widerspricht auch sowohl dem BfV-Gutachten vom 02.05.2025 als auch dem GFF-Gutachten vom 25.06.2026 zur AfD, die unabhängig voneinander keine Wesensverwandtschaft der Partei zum Nationalsozialismus feststellen konnten.
Mit dieser irreführenden Darstellung hat Phoenix gegen zentrale Programmgrundsätze des Medienstaatsvertrags verstoßen: Die Fragestellung war weder wahrheitsgetreu noch umfassend noch sachlich, da sie die entscheidende Tatsache – dass es sich um einen von der Messe Erfurt vorgeschlagenen Ersatztermin handelte – vollständig unterschlug und damit ein verzerrtes Bild erzeugte. Sie verletzte zudem die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit sowie die Pflicht zur Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt, indem sie einseitig ein Symbolik-Narrativ suggerierte, ohne verfügbare Gegeninformationen (u. a. aus der MDR-Recherche) zu berücksichtigen.
Schließlich wurde die journalistische Sorgfaltspflicht missachtet, da die entsprechenden Gutachten zur AfD keine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus feststellen konnten.
Ich bitte Sie um eine schriftliche Stellungnahme zu dieser Beschwerde innerhalb der dafür vorgesehenen Frist.
Mit freundlichen Grüßen,
XXXXXXXXX*
* Der Name des Beschwerdeführers ist uns und dem Sender bekannt.