WDR/Stellungnahme Rundfunkrat ⇒ WDR-Gesetz

Aus Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V.
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Stellungnahme des Rundfunkrates anlässlich der Online-Konsultation der Landesregierung NRW zur Novellierung des WDR-Gesetzes  (Stand:3. März 2015)

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Quelle: Stellungnahme des Rundfunkrates anlässlich der Online-Konsultation der Landesregierung NRW zur Novellierung des WDR-Gesetzes
Herausgeber: WDR - Rundfunkrat
Autor: Rundfunkrat
Internet: www1.wdr.de
Lizenz: Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Reichs-, Bundes- oder Landesbehörde bzw. durch ein deutsches Reichs-, Bundes- oder Landesgericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG). Die Datei ist daher Public Domain (Gemeinfrei)
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Kritik: Stellungnahme des Rundfunkrates anlässlich der Online-Konsultation der Landesregierung NRW zur Novellierung des WDR-Gesetzes  (Stand:? April 2015)

Einleitung: Das kann nicht so stehen bleiben. Argumente bitte auf der Diskussionsseite abladen!

Die Online-Konsultation der Landesregierung, gestartet am 19. Februar 2015 unter der Internetadresse www.wdrgesetz.nrw.de, ermöglicht es allen Beteiligten und Interessierten, ihre Meinungen über den WDR zu äußern. Antworten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf vorgegebene Fragen sowie Stellungnahmen fließen in Überlegungen zum neuen WDR-Gesetz ein.
Pressetext WDR-Rundfunkrat

Kommentar:
Diese Online-Konsultation (lateinisch: consultatio - Besprechung im Sinne von: Beratung, Konferenz) ist auf zweierlei Weise, etwas problematisch. Zum einen erging das Urteil, auf das der Grund zurückzuführen ist, bereits im März 2014 ca. 11 Monate bevor die Online-Konsultation im Februar begann und läßt für den Betroffenen nur gerade mal 4 Wochen Zeit, um darauf zu reagieren. Zum anderen erwartet man von einer Beratschlagung, per Definition eher ein geben und ein nehmen bzw. den Austausch von Meinungen und Thesen. Das ist hier in keiner Weise gegeben, sonder hier wird je nach Sichtsweise ziemlich intransparent mit den eingereichten Vorschlägen und Stellungsnahmen umgegangen. Ergebnis

* Zeitliche eine sehr schlechte Aufteilung
* Einsetiger Austausch von Informationen und Meinungen
Die Vorsitzende des Rundfunkrats geäußert sich wie folgt:

„Als Rundfunkräte engagieren wir uns im WDR im Sinne der Allgemeinheit. Unseren Einsatz besser und effizienter zu gestalten gehört seit Jahren zu den wichtigsten Anliegen. Deshalb interessieren mich, als Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, Ihre Meinungen sehr. Ich versichere Ihnen: Wir werden alle Hinweise in dieser Online-Konsultation sorgfältig lesen. Und wir werden überlegen, wie wir an Ihren Fragen und Aspekten weiterarbeiten.
Darf ich Sie im Gegenzug einladen, sich die Internetseite des WDR-Rundfunkrats anzusehen? Unter www.wdr-rundfunkrat.de beschreiben wir unsere Arbeit, geben Auskunft über die Mitglieder und laden zu öffentlichen Sitzungen ein. Außerdem bieten wir Protokolle, Stellungnahmen, Presseinformationen und mehr. Oder Sie besuchen gleich selbst die nächste Sitzung: Als Zuhörer/in sind Sie am 27. März 2015 im Kölner Funkhaus herzlich willkommen. Unsere Erfahrung: Transparenz wird häufig gefordert, manchmal aber erstaunlich wenig genutzt.
Die meisten von uns verbindet wohl dasselbe Ziel: Den WDR zukunftsfähig aufzustellen, damit er seinen öffentlichen Auftrag angesichts technischer Revolutionen und schwieriger Zeiten für den Journalismus erfüllen kann. Das neue WDR-Gesetz kann und muss dafür die Weichen stellen. Dazu haben Rundfunkrat und Verwaltungsrat des WDR dem NRW-Gesetzgeber schon zahlreiche Anregungen gegeben. Nicht zuletzt in eigener Sache: In einem modernen Sender muss auch dessen Kontrolle zeitgemäß und unabhängig sein. Außerdem soll der Rundfunkrat die Allgemeinheit, deren Interessen er im WDR vertritt, möglichst gut wiederspiegeln. Im Wesentlichen ist das der Fall. Das WDR-Gesetz sorgt bereits in seiner heutigen Form für die Unabhängigkeit der Gremien von Staat, gesellschaftlichen Institutionen und vom Sender selbst, den sie kontrollieren. Diese Stärken müssen im neuen WDR-Gesetz erhalten bleiben, zugleich sind Defizite zu beheben. Daran arbeiten wir weiter - auch dank Ihrer Beiträge in diesem Forum."
Ruth Hieronymi

Kommentar:
Hier wird gelobhudelt und parallel werden Fakten geschaffen, die mit einer Strukturrefom gleichzusetzen sind.


Die erwähnten Anregungen der Gremien an den NRW-Gesetzgeber sind im Folgenden näher erläutert. Auch Zuschauer/innen, Hörer/innen und Internetnutzer/innen des WDR sollen nachvollziehen können, welche Fragen sich die Gremien des WDR in den vergangenen Jahren zu ihrer eigenen Arbeit gestellt haben – und welche Antworten sie haben.
Pressetext WDR-Rundfunkrat

Kommentar:
???


Dabei argumentiert der WDR-Rundfunkrat aus zwei Perspektiven – nämlich als Betroffener und Akteur zugleich. Zum einen wird das öffentlich-rechtliche Aufsichtsgremium selbst durch das WDR-Gesetz geregelt. Für Rundfunkrat und Verwaltungsrat schreibt es Zusammensetzung und Aufgaben genau vor. Zum anderen engagiert sich der Rundfunkrat medienpolitisch, will also nicht zuletzt das WDR-Gesetz konstruktiv mit gestalten. Ziel ist eine möglichst wirkungsvolle Aufsicht für einen zukunftsfähig aufgestellten Sender. Die Bemühungen darum sind keineswegs abgeschlossen, sondern ein intensiver, ständiger Prozess. So befassen sich der WDR-Rundfunkrat und sein Programmausschuss aktuell mit dem Verfahren, das für jedermann gesetzlich verbriefte Recht, sich mit Programmbeschwerden an den Rundfunkrat zu wenden, bestmöglich umzusetzen (§ 10 WDR-Gesetz). Zudem befassen sich der Rundfunkrat und sein Haushalts-und Finanzausschuss mit dem Verfahren, wie die Vertretung der Aufsichtsgremien in den Beteiligungsunternehmen gestärkt werden kann.
Pressetext WDR-Rundfunkrat

Kommentar:
???


1) Hat der Staat zu viel Einfluss?
Nein.
Der WDR-Rundfunkrat erfüllt seit Jahrzehnten, was das Bundesverfassungsgericht im so genannten „ZDF-Urteil“ vergangenes Jahr für Aufsichtsgremien öffentlich-rechtlicher Sender gefordert hat. Von den aktuell 49 Mitgliedern des Rundfunkrats sind nur 15 von den Fraktionen des Landtags bestimmt, alle anderen sind von gesellschaftlichen Organisationen und Institutionen entsandt. Darauf hat der WDR-Rundfunkrat bereits per Pressemitteilung aufmerksam gemacht. Pressemitteilung: WDR-Rundfunkrat berät gesetzliche Grundlagen seiner Arbeit, 26. August 2014 Das ZDF-Urteil gibt vor, dass einem/r Vertreter/in der "Staatsbank" je zwei Vertreter/innen gesellschaftlicher Gruppen gegenüberstehen müssen. Dank entsprechender Vorschriften im WDR-Gesetz ist das bei den WDR-Gremien der Fall, nur bei den Fachausschüssen und den jeweiligen Vorsitzenden müssen sie nachsteuern.
Anregung an den Gesetzgeber:
Der Einfluss von Politik, Parteien und Regierungen in den WDR-Gremien ist durch die Bestimmungen der §§ 13 und 15 WDR-Gesetz hinreichend beschränkt. Das sollte im neuen WDR-Gesetz beibehalten werden und auf die Besetzung der Vorsitzenden des Rundfunkrates und dessen Ausschüsse übertragen werden.
Pressetext WDR-Rundfunkrat

Kommentar:
???


2) Gibt es genug frischen Wind im Gremium?
Ja.
Die Gremien des WDR haben die eigenen Strukturen in den vergangenen drei Amtsperioden analysiert: Zu Beginn bestand der WDR-Rundfunkrat zu jeweils 29 bis 45 Prozent aus neuen ordentlichen Mitgliedern. Im Verlauf jeder Periode kamen weitere Wechsel hinzu. Der WDR-Verwaltungsrat hat neun Mandate. Sie wurden in den vergangenen 14 Jahren von 20 verschiedenen Personen wahrgenommen.
Diese durchaus eindrucksvollen Wechselquoten sorgen nach Auffassung der WDR-Gremien für die nötige, ausgewogene Mischung aus Erfahrung und neuen Ideen. Sie ist für eine effektive und effiziente Kontrolle unverzichtbar.
Anregung an den Gesetzgeber:
Nach Auffassung von Rundfunkrat und Verwaltungsrat des WDR sorgen die Regelungen der § 15 Abs. 1-5 und § 20 Abs. 1 WDR-Gesetz für eine ausreichende Dynamik der Gremien. Dabei sieht der WDR-Rundfunk- rat eine Begrenzung der Mitgliedschaft auf drei Amtszeiten, wie aktuell im Entwurf zur Änderung des ZDF-Staatsvertrags vorgesehen, als angemessen an.
Der WDR-Rundfunkrat unterstützt das Ziel des Gesetzgebers, die Vielfalt der gesellschaftlichen Gruppen in den Gremien noch zu verstärken. Den Rundfunkrat dazu um sechs Sitze zu vergrößern, analog zur Regelung für die Medienkommission im neuen Landesmediengesetz, könnte dazu beitragen. Eine Vergrößerung des Gremiums darüber hinaus würde allerdings seine Arbeitsfähigkeit spürbar beeinträchtigen.
Pressetext WDR-Rundfunkrat

Kommentar:
???


3) Sind Männer und Frauen ausgewogen vertreten?
Noch nicht.
Die gesetzlichen Anforderungen zur gleichberechtigten Entsendung von Frauen und Männern in den WDR-Rundfunkrat werden leider bisher noch nicht vollständig erfüllt.

In § 15 Abs. 1 WDR-Gesetz heißt es:
„Gesellschaftliche Gruppen und Institutionen müssen mindestens für jede zweite Amtszeit des Rundfunkrats eine Frau entsenden. Die Anforderungen (...) entfallen nur, wenn der jeweiligen Gruppe oder Institution aufgrund ihrer Zusammensetzung eine Entsendung von Frauen regelmäßig oder im Einzelfall nicht möglich ist. Dies ist gegenüber der oder dem Vorsitzenden des Rundfunkrats bei der Benennung des Mitglieds schriftlich zu begründen. Die Begründung ist dem Rundfunkrat bekannt zu geben.“

Der WDR-Rundfunkrat hat sich im November 2014 selbst zu einer Quote von jeweils mindesten 40 Prozent Männern und Frauen verpflichtet. Das Gremium bemüht sich aktuell darum, die entsendeberechtigten Institutionen für dieses Ziel zu gewinnen.
Anregung an den Gesetzgeber:
Die Selbstverpflichtung sieht der WDR-Rundfunkrat nicht als Ersatz für eine praktikable gesetzliche Regelung. Ziel des WDR-Gesetzes sollte sein, eine geeignete Mischung des Gremiums sicherzustellen, damit es die Allgemeinheit adäquat abbildet. Das sieht der WDR-Rundfunkrat bei einer Quote von jeweils mindestens 40 Prozent Männern und Frauen als gegeben an. Für den Verwaltungsrat gilt in dieser Hinsicht bisher § 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 des WDR-Gesetzes. Auch hier könnte die Regelung entsprechend angepasst werden.
Pressetext WDR-Rundfunkrat

Kommentar:
???


4) Ist die Arbeit des Rundfunkrates transparent?
Ja.
Seit Jahren arbeitet der WDR-Rundfunkrat daran, die Öffentlichkeit besser zu informieren und an Beratungen teilhaben zu lassen. Bereits 2011 hat er deshalb beschlossen, sein Engagement durch zahlreiche Maßnahmen – etwa öffentliche Sitzungen – transparenter zu gestalten. Ab März 2015 wird sogar jede Sitzung einen öffentlich Teil haben. Das Gremium informiert zudem durch Pressemitteilungen, einen regelmäßigen Newsletter sowie die eigene Internetseite (www.wdr-rundfunkrat.de) über:

  • Rechtsgrundlagen der Arbeit des Rundfunkrats
  • Auftrag und Aufgaben des Rundfunkrats und seiner Ausschüsse
  • Themen öffentlicher und nicht-öffentlicher Sitzungen
  • Stellungnahmen des WDR-Rundfunkrats
  • Tätigkeitsberichte
  • Eingabenberichte der Vorsitzenden des Rundfunkrats
  • Fragen der Unabhängigkeit
  • Lebenslauf, Ämter und Funktionen von Mitgliedern
  • Aufwandsentschädigungen
Nach dem geltenden WDR-Gesetz steht es dem Rundfunkrat frei, öffentlich zu tagen. Diese Möglichkeit hat das Gremium seit 2012 verstärkt genutzt. So gab es in den vergangenen Jahren jeweils drei Termine, zu denen externe Zuhörer/innen willkommen waren. Zudem tagt der WDR-Rundfunkrat auch außerhalb Kölns zuletzt in Bochum. Ziel war und ist, dass Interessierte aus verschiedenen Landesteilen den WDR-Rundfunkrat vor Ort erleben können.
Anregung an den Gesetzgeber:
Die WDR-Gremien sind in einem ständigen Prozess, die Transparenz der eigenen Arbeit zu erhöhen und den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, deren Interessen sie im Sender wahrnehmen, zu intensivieren. Unterstützung durch das WDR-Gesetz ist dabei willkommen. Eine konkrete Anregung hat der WDR-Rundfunkrat hinsichtlich der – bereits veröffentlichen – Selbstauskünfte von Mitgliedern nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW. Er schlägt vor, § 55b [Anwendung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes] wie unterstrichen zu konkretisieren:
„Abweichend von § 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes erteilen die Mitglieder des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats die in dieser Vorschrift geforderten Auskünfte gegenüber dem oder der jeweiligen Gremienvorsitzenden; der oder die Vorsitzende erteilt die Auskünfte gegenüber der für die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde. Die Angaben sind jährlich im Online-Auftritt des Rundfunkrats und des Verwaltungsrat zu veröffentlichen. Das Nähere regelt die Satzung.
Pressetext WDR-Rundfunkrat

Kommentar:
???


5) Sind Gremium und Mitglieder unabhängig?
Ja.
Das geltende WDR-Gesetz stellt die Unabhängigkeit des WDR-Rundfunkrats als Aufsichtsgremium weitgehend sicher. Die Mitglieder sind als Sachwalter der Allgemeinheit nicht an Aufträge gebunden und sie können von den Organisationen, die sie entsandt haben, nicht ohne weiteres abberufen werden (§ 15 Abs. 10, 12 und 17 WDR-Gesetz). Darüber hinaus enthält das WDR-Gesetz auch Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Dazu gehören Inkompatibilitätsvorschriften und Abberufungsmöglichkeiten durch den WDR-Rundfunkrat (§ 13 Abs. 3ff. WDR-Gesetz). Die Unabhängigkeit von der zu kontrollierenden Rundfunkanstalt selbst regelt § 15 Abs. 18. Danach ist die Unabhängigkeit der Entscheidungen des Rundfunkrats organisatorisch und finanziell sicherzustellen. Dem gesetzlichen Auftrag, Näheres durch die WDR-Satzung zu regeln, kommt diese in § 15a nach. Dort heißt es: „Zur Sicherung und Stärkung der Unabhängigkeit der Entscheidungen des Rundfunkrats ist dieser im Rahmen des Haushalts mit den erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen auszustatten.“ Und: „Der/Die Vorsitzende des Rundfunkrats übt das fachliche Weisungsrecht gegenüber den für den Rundfunkrat tätigen Personen aus.“
Anregung an den Gesetzgeber:
Der WDR-Rundfunkrat plädiert dafür, die Regelungen zur Unabhängigkeit der Gremien im neuen WDR-Gesetz beizubehalten und möglichst noch zu verbessern. So regt er an, für die Gremien die Möglichkeit gesetzlich festzuschreiben, selbständig externe Expertise hinzuziehen zu können. Analog zu den bereits existierenden Regelungen für den Rundfunkrat soll die Unabhängigkeit der Entscheidungen des Verwaltungsrats ebenso organisatorisch und finanziell sichergestellt werden.
Pressetext WDR-Rundfunkrat

Kommentar:
???


6) Haben die Gremien genug Einfluss auf Beteiligungen?
Jein.
Die WDR-Gremien setzen sich seit Jahren dafür ein, die Aufsicht über Beteiligungsunternehmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt WDR zu stärken. Dazu gehört unter anderem, eigene Vertreter/innen in Aufsichtsgremien der jeweiligen Unternehmen zu entsenden. Das ist im WDR-Gesetz seit Dezember 2009 in § 45 Abs. 2 auch vorgesehen – allerdings in Form einer „Kann“-Bestimmung. Diese Vorschrift geht nach Auffassung von Verwaltungsrat und Rundfunkrat des WDR nicht weit genug.
Anregung an den Gesetzgeber:
Der WDR-Rundfunkrat regt den Gesetzgeber an, die medienpolitische Bedeutung der Gremienkontrolle deutlicher zu formulieren. Auf jeden Fall sollte in §45 Abs. 2 statt der bisherigen „Kann“-Bestimmung eine „Soll“-Bestimmung für die Entsendung von Vertreter/innen in Aufsichtsgremien der jeweiligen Unternehmen vorgesehen werden. Auch wäre es hilfreich, einige Begriffe im WDR-Gesetz zu vereinheitlichen. Das gilt beispielsweise für Bestimmungen zu finanziellen Größenordnungen, ab denen den WDR-Gremien Geschäfte vorgelegt werden müssen. Bisher arbeitet das WDR-Gesetz mit unterschiedlichen Formulierungen wie „Wert“ (§ 16 Abs. 2 Nr. 13 WDR-Gesetz), „Verpflichtung“ (§ 16 Abs. 6) und „Gesamtaufwand“ (§ 21 Abs. 4). Hier ist nach Auffassung der WDR-Gremien eine Klarstellung durch den Gesetzgeber nötig.
Pressetext WDR-Rundfunkrat

Kommentar:
???


Fazit:
??? Ab hier









Pressemitteilung: 26.08.2014: WDR-Rundfunkrat berät zu gesetzlichen Grundlagen seiner Arbeit