Vorlage:PD Wappenrecht de

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Public domain.png Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach deutschem Urheberrecht (UrhG) § 5 Abs. 1 sind amtliche Werke wie Wappen Public Domain (Gemeinfrei).

Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.

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Bundeswappen Deutschland



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Ersteller

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Bezüge

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Diese Vorlage verwendet Public domain Datei:Public domain.png, Lizenz: Public Domain (Gemeinfrei) als Vorgabe.

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