Vorlage:PD Wappenrecht de
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach deutschem Urheberrecht (UrhG) § 5 Abs. 1 sind amtliche Werke wie Wappen Public Domain (Gemeinfrei).
Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung. Manche Bundesländer und Städte verbieten die Nutzung ihrer Wappen und Insignien. Das trifft unter Umständen auch hier im Wiki zu. Hier BITTEN wir dringend die notwendige Rücksichtnahme walten zu lassen! |
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Ersteller
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Bezüge
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