ZDF

Aus Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V.
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Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) ist eine der größten öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Europas mit Sitz in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz. Gemeinsam mit den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und dem Deutschlandradio bildet das ZDF den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Das ZDF beschäftigt heute ca. 3600 Mitarbeiter.

Organisation

Aufgaben, Organisation und Finanzierung des ZDF sind im ZDF-Staatsvertrag[1] geregelt. Vertragsparteien sind die 16 deutschen Bundesländer.

Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) urteilte am 25. März 2014, dass mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrages nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.[2] Die Zusammensetzung des „Fernsehrats“ und des „Verwaltungsrats“ verstößt in der heutigen Form gegen die Rundfunkfreiheit. Der Anteil von Politikern und „staatsnahen Personen“ muss von derzeit mehr als 40 Prozent auf ein Drittel reduziert werden. Zudem dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrates „keinen bestimmenden Einfluss“ mehr ausüben. Das ZDF „darf nicht zum Staatsfunk werden“, meinte das Gericht in seiner Begründung durch Vizepräsident Ferdinand Kirchhof. Gesellschaftliche Meinungen sind „facettenreich wider(zu)spiegeln“.

Der von der FDP in 2010 als Verfassungsrichter vorgeschlagene Jurist Andreas Paulus formulierte allerdings im Urteil seine „abweichende Meinung“: „Wenn die Aufsichtsgremien von Rundfunk und Fernsehen von denen beherrscht werden, deren Kontrolle sie unter anderem ermöglichen sollen, ist damit eine Beeinträchtigung ihrer Funktion verbunden. Durch die Möglichkeit der Entsendung von Exekutivvertretern definiert das Urteil die Staatsgewalt von einer Bedrohung der Vielfalt zu einem Element eben dieser Vielfaltsgewährleistung um.“[3] Paulus kritisierte im Urteilstext eben dies Urteil als „einen utopischen, kaum überprüfbaren Maßstab für die Ausübung des erteilten Mandats“ für die ZDF-Gremien.

Die Länder haben bis 30. Juni 2015 Zeit, den ZDF-Staatsvertrag neu zu fassen.[4] Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht waren die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg. Themen der Verhandlung waren unter anderem die inoffiziellen, politischen „Freundeskreise“, in denen die Fernsehratsitzungen vorbereitet werden und deren Einfluss unbestritten ist, die Besetzung der Ausschüsse und R-Gruppen. Die Ministerpräsidentenkonferenz beschloss am 12. Juni 2014 erste Schritte zur Umsetzung des Urteils.[5]

Quelle: ZDF - de.wikipedia.org


ZDF Landesstudios

Übersicht der ZDF Landesstudios:

Zweites Deutsches Fernsehen Landesstudio Baden-Württemberg Herdweg 63 70174 Stuttgart Telefon: (0711) 229280 Telefax: (0711) 2292852

Zweites Deutsches Fernsehen Landesstudio Bayern ZDF-Straße 1 85774 Unterföhring Telefon: (089) 99550 Telefax: (089) 99551515

Zweites Deutsches Fernsehen Hauptstadtstudio Berlin Unter den Linden 36–38 10117 Berlin Telefon: (030) 20990 Telefax: (030) 20992910

Zweites Deutsches Fernsehen Landesstudio Berlin Unter den Linden 36–38 10117 Berlin Telefon: (030) 20990 Telefax: (030) 20992910

Zweites Deutsches Fernsehen Landesstudio Brandenburg August-Bebel-Straße 15 14482 Potsdam Telefon: (0331) 747290 Telefax: (0331) 7472950

Zweites Deutsches Fernsehen Landesstudio Bremen Hinter der Mauer 5 28195 Bremen Telefon: (0421) 320102 Telefax: (0421) 327966

Zweites Deutsches Fernsehen Landesstudio Hamburg Oberbaumbrücke 1 20457 Hamburg Telefon: (040) 669850 Telefax: (040) 66985123

Zweites Deutsches Fernsehen Landesstudio Hessen Murnaustr. 6 65189 Wiesbaden Telefon: (0611) 9885990 Telefax: (0611) 98859966

Zweites Deutsches Fernsehen Landesstudio Mecklenburg-Vorpommern Friedrichstraße 2 19055 Schwerin Telefon: (0385) 5213020 Telefax: (0385) 512865

Zweites Deutsches Fernsehen Landesstudio Niedersachsen Wiesenstraße 56 30169 Hannover Telefon: (0511) 80060 Telefax: (0511) 8092159

Zweites Deutsches Fernsehen Landesstudio Nordrhein-Westfalen Josef-Gockeln-Straße 8 40474 Düsseldorf Telefon: (0211) 43660 Telefax: (0211) 4366400

Zweites Deutsches Fernsehen Landesstudio Rheinland-Pfalz ZDF-Straße 1 55127 Mainz Telefon: (06131) 7015900 Telefax: (06131) 7015909

Zweites Deutsches Fernsehen Landesstudio Saarland Am Halberg 66121 Saarbrücken Telefon: (0681) 621110 Telefax: (0681) 67321

Zweites Deutsches Fernsehen Landesstudio Sachsen Königstraße 5a 01097 Dresden Telefon: (0351) 808850 Telefax: (0351) 5323011

Zweites Deutsches Fernsehen Landesstudio Sachsen-Anhalt Einsteinstraße 15 39104 Magdeburg Telefon: (0391) 532300 Telefax: (0391) 5414224

Zweites Deutsches Fernsehen Landesstudio Schleswig-Holstein Wall 68 24103 Kiel Telefon: (0431) 2371800 Telefax: (0431) 23718030

Zweites Deutsches Fernsehen Landesstudio Thüringen Marktstraße 50 99084 Erfurt Telefon: (0361) 576710 Telefax: (0361) 6463057




Allgemeine Programmkritik

Für allgemeine Kritik am Programm können Sie sich an die Zuschauerredaktion des ZDF wenden. Sie ist wie folgt erreichbar: Telefon-Service: +49 (0) 6131-70-12161 Fax-Service: +49 (0) 6131-70-12170 Mail: zuschauerredaktion@zdf.de Postanschrift: ZDF Zuschauerredaktion, 55100 Mainz

Mehrfach- und Massenbeschwerden Wenn mehrere Beschwerden über ein Programm eingehen, kann der Vorsitzende des Fernsehrates beschließen, diese gesammelt zu behandeln. Dabei wird eine Beschwerde als Leitbeschwerde ausgewählt. Die anderen Beschwerdeführer werden über den Fortgang des Verfahrens informiert. Zur Unterscheidung: Mehrfachbeschwerden sind Eingaben mit demselben Anliegen, die individuell abgefasst sind. Massenbeschwerden sind Eingaben in größerer Zahl, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt.


Förmlichen Programmbeschwerde

Programmbeschwerden gemäß § 21 ZDF-Satzung Das Verfahren für Programmbeschwerden ist in der ZDF-Satzung in § 21 und in den Verfahrensgrundsätzen geregelt. Eine förmliche Programmbeschwerde muss sich auf eine bereits ausgestrahlte Sendung oder einen Beiträge beziehen. Außerdem muss eine konkrete Verletzung der Rechtsvorschriften oder Richtlinien dargelegt werden. Solche Beschwerden können per Post oder über Beschwerdeformulare eingereicht werden:


http://www.zdf.de/zdf-fernsehrat-foermliche-programmbeschwerde-25116670.html# Programmbeschwerde an den Fernsehrat (TV-Sendung)

http://uploadcenter.zdf.de/beschwerde.php webformular


http://www.zdf.de/zdf-fernsehrat-foermliche-programmbeschwerde-25116670.html# Programmbeschwerde an den Fernsehrat (Online-/Telemedienangebote)

http://uploadcenter.zdf.de/beschwerdeonline.php webformular


PROGRAMMBESCHWERDE AN DEN FERNSEHRAT (TV-SENDUNG)

Diese Nachricht geht an den ZDF-Fernsehrat. Sie können uns natürlich auch einen Brief schreiben.

ZDF SEKRETARIAT DES FERNSEHRATS 55100 MAINZ

Hinweise zum Datenschutz: Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns, als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage und nach den Vorgaben des ZDF-Staatsvertrages, des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz und der sonstigen einschlägigen Vorschriften über den Datenschutz. Das ZDF verwendet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Anmeldung für die öffentliche Sitzung des Fernsehrates. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken kommt nicht in Betracht. Insbesondere werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben. Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Veranstaltung vernichtet.


Stufen der förmlichen Programmbeschwerde

Erste Stufe

Der Vorsitzende des Fernsehrates leitet die Beschwerde zunächst dem Intendanten zur Stellungnahme gegenüber dem Beschwerdeführer zu. Die Beantwortung durch den Intendanten soll innerhalb eines Monats nach Eingang der Beschwerde beim Intendanten erfolgen. Der Fernsehrats-Vorsitzende erhält eine Kopie der Stellungnahme.

Zweite Stufe

Ist der Beschwerdeführer mit der Antwort des Intendanten nicht zufrieden, kann er eine Behandlung seiner Beschwerde im Fernsehrat fordern. Dann leitet der Vorsitzende des Fernsehrates diese an den zuständigen Programmausschuss des Fernsehrates als Beschwerdeausschuss weiter. Alle Mitglieder des Ausschusses erhalten eine Kopie des Vorgangs und Zugang zum beanstandeten Beitrag. Zwei Mitglieder übernehmen die Aufgabe von Berichterstattern und bereiten ein Votum für den Ausschuss zur Diskussion vor.

Dritte Stufe

Nach Behandlung der Beschwerde legt der Beschwerdeausschuss das Ergebnis der Diskussion dem Fernsehrat in Form einer Beschlussempfehlung für die nächste Sitzung zur Entscheidung vor. Alle Fernsehratsmitglieder erhalten eine Kopie des Vorgangs und Zugang zum beanstandeten Beitrag. Nach der Entscheidung im Fernsehratsplenum wird der Beschwerdeführer über den Ausgang des Verfahrens informiert.

Info von ZDF.de erstellt 01.04.2015 (?)



Kontakt zum ZDF-Fernsehrat Sie können sich mit allen Anliegen, die Programme des ZDF betreffen, an den Fernsehrat wenden:


E-Mail Fernsehrat@zdf.de


Postanschrift ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN Geschäftsstelle Fernsehrat und Verwaltungsrat

55100 Mainz


Chat Nach der Fernsehratssitzung gibt es einen Chat mit dem Fernsehratsvorsitzenden. Den entsprechenden Link finden Sie zu den Terminen der Fernsehratssitzungen hier.


Programmbeschwerden gemäß § 21 Abs. 2 der ZDF-Satzung

Programmbeschwerden, in denen eine konkrete Verletzung der für die ZDF-Programme geltenden Rechtsvorschriften in einer konkret zu benennenden Sendung oder einem Beitrag behauptet wird, können über ein entsprechendes Formular an den Fernsehrat gesandt werden. verg. oben

Schamlos raubmordkopiert von ZDF.de, da Lizens nach meinem Wissen PD






Nun enthüllte die Wochenzeitung „Freitag“, dass der Eindruck, in zahlreichen deutschen Medien und dabei auch im gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk würde einseitig über die Ereignisse in der Ukraine berichtet, auch einer näheren Betrachtung standhält. So gibt das ZDF zu, Pressematerial eines so genannten „PR-Netzwerkes gegen russische Propaganda“ zu nutzen, das die umstrittene neue, euronationalistische Regierung im Kiew mittels einer Image-Kampagne unterstützen soll. Berichterstattung mit Klassenstandpunkt Das ZDF arbeitet demnach in seiner Berichterstattung über die Ukraine-Krise eng mit dem Ukrainian Crisis Media Center (UCMC) zusammen. Dessen Tätigkeit wird unter anderem finanziert vom umstrittenen US-Milliardär George Soros, der ukrainischen Übergangsregierung und einer ukrainischen Tochtergesellschaft von Weber Shandwick, einem weltweit bedeutenden PR-Unternehmen. Ziel des UCMC ist nach eigener Angabe, v.a. folgende Botschaften weltweit in der internationalen Presse zu verankern: Die Ukraine sei Opfer einer „russischen Aggression“, die ukrainische Übergangsregierung sei legitim, die Behauptung einer rechtsradikalen Gefahr sei Teil der russischen Propaganda (obwohl das EU-Parlament selbst noch in einer Resolution am 13. Dezember 2012 feststellte, dass die Regierungspartei Swoboda in den vergangenen Jahren „rassistische, antisemitische und ausländerfeindliche Auffassungen“ verbreitete) und Gleiches gelte auch für den Verdacht, die Erschießungen von Polizisten und Demonstranten des Maidan seien im Auftrag der jetzigen Regierungskoalition geschehen. Allein bis Mitte März sollen sich bereits 900 ausländische Journalisten im UCMC angemeldet haben, darunter auch das ZDF. Namens dieses Senders äußerte in diesem Zusammenhang, so der „Freitag“, Andreas Weise, Redaktionsmitglied des heute-journals, dass sich die vielfältigen Angebote des UCMC für die Ukraine-Berichterstattung des ZDF „als sehr nützlich erwiesen haben“.
Deutsch Türkisches Journal (DTJ)


Hauptsitz des Ukrainian Crisis Media Center ist das Kiewer Hotel „Ukraine“, in dem die meisten ausländischen Journalisten untergebracht sind (CNN, BBC, Deutsche Welle, ARD, ZDF, RTL, N24 usw.). Zu den Teilnehmern aus Regierungskreisen und regierungsnahen Politikern am Pressebriefing der PR-Agentur gehörten unter anderem bereits Yegor Sobolev, Chef des Führungsgremiums für Säuberungsmaßnahmen (Lustration-Committee); Andrij Parubi, Chef des Rates für nationale Sicherheit und Verteidigung, Mitbegründer der Vorgänger-Partei der Swoboda, Leiter des bewaffneten Kampfverbandes auf dem Maidan; Dimitri Jarosch, Stellvertreter Andrij Parubis und Chef des Rechten Sektors; Igor Tenyuk (auch Ihor Tenjuch), ukrainischer Verteidigungsminister, Parteimitglied der Swoboda; Vitali Klitschko, Abgeordneter der UDAR-Partei und Autor der Bildzeitung (die Klitschko-Kolumne); Oleh Tyahnybok , Chef der Swoboda-Partei. Dass seit Beginn der Unruhen in der Ukraine von zahlreichen Fernsehzuschauern eine einseitige, emotionalisierende Berichterstattung, die es auch mit der journalistischen Präzision nicht immer allzu genau nimmt, auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bemerkt worden sein will, kommt also möglicherweise nicht von ungefähr.
Deutsch Türkisches Journal (DTJ)

Quelle: Deutsch Türkisches Journal (DTJ)

Einzelnachweise

  1. ZDF-Staatsvertrag in der Fassung vom 1. Juni 2009 (PDF)
  2. Urteilstext auf der Seite des Gerichts, abgerufen am 11. Juni 2014
  3. Vgl. Bundesverfassungsgericht (BverfG): 1 BvF 1/11 vom 25. März 2014, Absatz-Nr. 41
  4. Urteil in Karlsruhe: Politik muss Einfluss auf ZDF beschränken - Der Spiegel, 2014-03-25
  5. Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg, 12. Juni 2014, abgerufen am 12. Juni 2014