Eingabe: Nawalny

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Maren
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Beitrag von Maren »

Eingabe: Nawalny

...und weitere 18 (!) Nawalny-Veröffentlichungen auf "Tagesschau.de" vom 28./29.1.18

Sehr geehrte Rundfunkräte,

erneut berichtet die Qualitätsredaktion ARD-aktuell über ihren Liebling Nawalny. Hat dieser Mann mit beachtlichem Vorstrafenregister auch keinerlei Relevanz mehr für Russlands aktuelle Politik, so reicht die verschwindend kleine Minderheit von Unzufriedenen, die es in jedem Land gibt und die hier Nawalny um sich schart, doch allemal aus, ihn dem deutschen Millionenpublikum als „bedeutenden Oppositionellen“ und Putin-Gegner anzudrehen und die antirussische Stimmungsmache der ARD-aktuell zu illustrieren.

Wir haben nachgerechnet: In einem Jahr (seit Februar 17) gab es fast 100 Berichte (Beiträge, Nachrichten, Videos) über den faschistoiden und rassistischen Nationalisten bei ARD-aktuell. Nach unseren Berechnungen wurden dafür rund 500 000 Euro (brutto) aufgewendet. Die Qualitätsjournalisten des Doktor Gniffke verschleuderten also eine halbe Million Euro aus Rundfunkgebühren, um dem Putin-Feind ein Forum in Deutschland zu bieten. Als propagandistische Frontberichterstatter dienten Golineh Atai und andere journalistische Glanzlichter, wie Birgit Virnich, Hermann Krause oder Udo Lielischkies.

Mit wiederholten Programmbeschwerden haben wir zu ermitteln versucht, warum, aus welchen Motiven und mit welchen Argumenten überhaupt Nawalny eine so hohe Aufmerksamkeit beim "Flaggschiff“ der ARD genießt.

Am 14.3.17 schrieb der Chefredakteur unter Bezugnahme auf eine strafrechtliche Verurteilung Nawalnys:

"Fakt ist, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof Russland wegen des Vorgehens gegen Nawalny bereits mehrfach verurteilt hat. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Oppositionspolitiker zu Unrecht bei mehreren Kundgebungen und Protesten in Moskau festgenommen wurde. Nawalny sei der Willkür des russischen Staates ausgesetzt gewesen - so das Urteil des Gerichtshofs. Schon 2013, als er erstmals wegen des angeblichen Diebstahls von Bauholz zu fünf Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden war, hatte der Menschenrechtsgerichtshof das Verfahren als unfair und politisch motiviert eingestuft. Allein dieser Gesamtkontext macht das Urteil gegen Nawalny zu einem nachrichtlich relevanten Thema. ARD-aktuell macht sich weder mit Nawalny selbst, noch mit dessen politischen Ansichten gemein. Ob dieser ein - wie von den Beschwerdeführern behauptet - Rassist und Ultra-Nationalist ist, ist insofern unerheblich, zumal dies nicht Gegenstand der Gerichtsverhandlung gegen ihn war."

Einmal abgesehen davon, dass der Chefredakteur nicht einmal eine förmliche Stellungnahme für den Rundfunkrat in einwandfreiem Deutsch formulieren kann (was ist der Unterschied zwischen „mehrfach“ und „mehrmals“?): Selbst wenn die EU-Gerichtsbarkeit über jeden vernünftigen Zweifel erhaben wäre, so ließen sich tagtäglich weit schlimmere Fälle von „politischer" Justiz aufführen, mit denen die Westliche Wertegemeinschaft WWG im eigenen Bereich nicht die geringsten Probleme hat und die füglich auch für ARD-aktuell keinerlei Rolle spielen. Dieser Doppelstandard in der Berichterstattung macht die Staatsvertragsverletzung der ARD-aktuell im Fall Nawalny aus.

Verlogen ist die Begründung mit Blick auf die EU-Gerichte ohnehin: Vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gab es bisher unzählige Verurteilungen (bis 2011= 14800). Auch Deutschland hatte 234 Verurteilungen hinzunehmen, über die seitens der Tagesschau so gut wie nicht berichtet wurde. Wie oft kommt es vor, dass hohe Gerichte die Urteile nachgeordneter Instanzen kritisieren, gegebenenfalls abändern order aufheben? Trifft ein solches juristisches Verdikt Russland, ist es dagegen von plötzlichem Nachrichtenwert. Weil es hilft, das Feindbild vom Reich des Bösen auszumalen?

Und schließlich: Selbst wenn man annähme, dass dem Nawalny politisch bedingt Unrecht geschieht, wie könnte das die exorbitante Berichterstattung auch über kleinste Demonstrationen rechtfertigen, die er (meist unter Verstoß gegen Ordnungsregeln) im russischen Riesenreich da und dort organisiert, während ARD-aktuell eine Friedensdemonstration in der Hauptstadt Berlin mit 10.000 Teilnehmern ignoriert? Aktionen der deutschen Friedensbewegung unter Beteiligung von namhaften Bundestagsabgeordneten wie Sahra Wagenknecht tut ARD-aktuell als "regionales Ereignis“ ab, beispielsweise auch die großen Demonstrationen vor dem US-Stützpunkt in Ramstein, während die Tagesschau den Minidemonstrationen von und für Nawalny in Russland „nachrichtliche Relevanz“ bescheinigt? Wie soll ein verständiger Mensch solchen argumentativen Unsinn für eine akzeptable chefredaktionelle Begründung halten? Aber sie liegt ja auch bloß Ihnen als Rundfunkräten vor.

Als Musterfall von Unsachlichkeit ist anzusehen, in welch widerwärtiger Form bagatellisierend sich der Chefredakteur zu den rassistischen Ausfällen Nawalnys äußert. Sie seien „unerheblich“. Ach ja?

Nawalny verlangte öffentlich die Ausweisung aller georgischen Staatsbürger aus Russland, das (georgische) “Hauptquartier der Nagetiere” solle mit Marschflugkörpern verwüstet werden.

Nawalny über die Lebensweise der nordkaukasischen Volksgruppen: “Die gesamte nordkaukasische Gesellschaft und ihre Eliten teilen den Wunsch, wie Vieh zu leben. Wir können nicht normal mit diesen Völkern koexistieren.”

Für vergleichbar wüste Äußerungen käme ein deutscher „Oppositioneller“ umgehend wegen Volksverhetzung vor den Kadi, und niemand würde sich darüber aufregen, wenn ein solcher Widerling ein paar Jahre Knast aufgebrummt bekäme. Aber Nawalny ist Putin-Feind, da gelten eben andere Maßstäbe?

Man sieht: Einem üblen russischen Agitator wird medial der Hintern gepudert, wenn das der antirussischen Stimmungsmache dient. Hetztiraden aus Pegida- und AfD-Kreisen in Deutschland werden hingegen moralisch verurteilt und strafrechtlicher Verfolgung anempfohlen. So soll die Beachtung "anerkannter journalistischer Grundsätze“ (Rundfunkstaatsvertrag) aussehen? Und gestandene Rundfunkräte als Repräsentanten der Gesellschaft machen sich mit derartigem Missbrauch gemein und erklären ihn für staatsvertragskonform?

Prof. Dr. Teusch hat in seiner Analyse „Lückenpresse" die Grundzüge der manipulativen Berichterstattung treffend beschrieben, auch im Fall Nawalny sind sie deutlich sichtbar:

"Jedes Medium ist angesichts des gigantischen Nachrichtenangebotes gezwungen, eine kleine, oft winzig kleine Auswahl zu treffen. Die Frage ist, wie und nach welchen Kriterien diese Auswahl vorgenommen wird. Und da ist...im Mainstream...Folgendes zu beobachten: Erstens werden Nachrichten in ganz bestimmter Weise gewichtet. Zweitens werden Nachrichten gezielt unterdrückt. Drittens werden Nachrichten in tendenziöser Weise bewertet, das heisst, es wird mit zweierlei Maß gemessen, es gibt "Doppelstandards“. Alle drei Aspekte hängen eng zusammen und verstärken sich wechselseitig. Wenn sie auf bestimmten Themenfeldern lange genug und mit ausreichender Intensität wirken, entstehen dominante Narrative, also große journalistische Erzählungen oder Deutungsmuster, in die dann alle neu einlaufenden Informationen eingeordnet werden können – oder eben auch nicht, so sie denn nicht ins Narrativ passen".

Bei ARD-aktuell und in allen anderen deutschen Mainstream-Medien heisst das Narrativ seit Jahren: Russland wird autoritär vom Dämon Putin regiert. Russland ist eine militärisch aggressive Großmacht (obwohl es noch nie, anders als die Bundesrepublik Deutschland, völkerrechtswidrige Kriege angezettelt und dabei mitgemacht hat), Russland verfolgt "Freiheitskämpfer", Schwule und Pussy-Riots, Russland ist korrupt und ein Doping-Staat.. Dazu bedient ARD-aktuell sich – wie wir sehen – ganz ungeniert auch russischer Ultranationalisten und Rassisten.

Angesichts des historischen Schuldkontos, das Deutschland gegenüber Russland angehäuft hat – 26 Millionen Sowjetmenschen umgebracht! - , empfindet man über diesen Journalismus nur noch tiefe Scham.

Nun denn: Wenn Nawalny ein respektabler Oppositionspolitiker ist, dem in Russland Unrecht geschieht, dann ist Dr. Gniffke ein respektabler Chefredakteur, dem zu Unrecht vorgeworfen wird, Agitation und Propaganda statt sauberer Nachrichten zu verbreiten und dafür sogar Rundfunkgebühren zum Fenster rauszuwerfen. Dann ist er ein Qualitätsjournalist – und Sie sind Qualitätsrundfunkräte.

Strich drunter: Die „Nawalnyphilie“, verstößt gegen alle Regeln des Staatsvertrags, nicht zuletzt gegen den Auftrag, zur Völkerverständigung beizutragen. Wir gehen allerdings nicht davon aus, dass Ihr Gremium soviel Programmkompetenz entwickelt, die Regelwidrigkeiten zu erkennen und zu unterbinden.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: Eingabe: Nawalny

Beitrag von Maren »

Von: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 02.02.2018 "Nawalny"/ Ihre weiteren Schreiben vom 09.&15.02.2018

Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

ich bestätige den Eingang Ihrer o.g. E-Mails.

Jede Zuschrift, die den Rundfunkrat erreicht, wird von mir im Rahmen meiner Geschäftsführung als Vorsitzender des Rundfunkrates auf ihren Inhalt hin überprüft und sodann einer entsprechenden Bearbeitung zugeführt. § 13 NDR Staatsvertrag unterscheidet zwischen Anregungen und Beschwerden. Ihr Kritik ist – auf die Bezeichnung der Zuschrift oder auf den Willen des Autors kommt es insoweit nicht an – eine Anregung, die als solche auch behandelt wurde.

Wie ich Sie bereits informiert habe, habe ich nach Prüfung Ihrer Zuschrift Ihre E-Mail an die Intendanz zur Weiterleitung an die zuständige Redaktion im NDR übersandt. Für mich ist der Vorgang damit abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro

Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
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Maren
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Re: Eingabe: Nawalny

Beitrag von Maren »

An: "NDR RR VWR" <gremienbuero@ndr.de>

Betreff: Unsere Beschwerde vom 02.02.2018 / "Nawalny"

Sehr geehrter Herr Dr. Hörmann,

offensichtlich haben Sie sich bei der Wahl der Textbausteine vertan. Wir haben gegen inhaltlich Falsches in einem gesendeten Beitrag protestiert und die Parteilichkeit des Beitrages moniert. Außerdem haben wir dargelegt, warum das Nachrichtenprodukt unter Berücksichtigung medien-wissenschaftlicher Erkenntnisse als Propaganda zu qualifizieren ist. Das dürfte eigentlich ausreichen, auf den anderen Textbaustein zu klicken („...habe ich an den Intendanten weitergeleitet...“) – oder?

Unser Schreiben vom 3.2.2018 war deshalb keine Anregung, sondern eine Beschwerde im Sinne des Art. 17 GG. Wir bitten Sie, uns zu begründen, wie Sie zu Ihrer anderslautenden Auffassung kommen konnten.

https://deutsch.rt.com/europa/64716-pro ... ny-philie/

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: Eingabe: Nawalny

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Ausführungen zu unserem Schreiben vom 9.2.18 enthalten keine Begründung, sondern wiederholen begründungslos das, was Sie auch sonst als Sterotype zu behaupten pflegen. Das allerdings steht im Widerspruch zu Ihren früheren Stellungnahmen.

So hieß es in einem Schreiben vom 8.2.17:

"Der Rundfunkrat ist darüber hinaus nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind."

Die von uns vorgebrachte Eingabe richtet sich gegen 18 Beiträge, die bei ARD-Aktuell an zwei konkret benannten Tagen gesendet wurden, so dass die Frage bleibt, warum Sie das Vorliegen einer Beschwerde im Sinne des § 13 NSTV dennoch verneinen.

Wir bitten um eine Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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