Öffentlich-rechtliche Medien/Aufgabe und Finanzierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. März 2015, 11:59 Uhr

Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung

Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen

18.12.2014   Öffentliche Finanzen
Gutachten „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“
Ausgabe: Dezember 2014
Gutachten „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“
Der wissenschaftliche Beirat beim BMF hat ein Gutachten zum Thema „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung“ erarbeitet. Aufgrund der technischen Entwicklung sieht der Beirat geänderte
Bedingungen für das Informationsmedium Rundfunk. Für ein zukunftsfähiges System des öffentlichen Rundfunks empfiehlt er, dem Subsidiaritätsprinzip mehr Gewicht zu geben: Der öffentlich-rechtliche
Anbieter sollte nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist.
Die Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats sind als Beitrag zum allgemeinen Diskurs zu verstehen.
Sie geben nicht notwendigerweise die Meinung des Bundesministeriums der Finanzen wieder undentfalten keine rechtliche Wirkung.
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de - Broschüren Bestellservice
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de - Gutachten (PDF Volltext)


Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen  Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung

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Quelle: Bundesfinanzministerium - Gutachten Medien (2014-12-15 (PDF Volltext)
Nutzung: Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.
Herausgeber: Bundesministerium der Finanzen, Referat für Öffentlichkeitsarbeit, Wilhelmstr. 97, 10117 Berlin
Redaktion: Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen
Bildnachweis: Ilja C. Hendel
Internet: www.bundesfinanzministerium.de
Lizenz: Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Reichs-, Bundes- oder Landesbehörde bzw. durch ein deutsches Reichs-, Bundes- oder Landesgericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG). Die Broschüre ist daher Public Domain (Gemeinfrei)