Programmbeschwerde: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V.
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Version vom 10. April 2015, 16:51 Uhr

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Stellen zur Einreichung einer Programmbeschwerde

Programmbeschwerde bei den Landesmedienanstalten

  1. Bür­ger­por­tal der Landesmedienanstalten!

Wo noch?

  1. Hier reinschreiben, Link einfügen



Eine Anleitung zum selber machen:

Sehr geehrte Freunde der gepflegten Medienkritik,


Sie wollen eine formale Programmbeschwerde verfassen?


Auf der Webseite der Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien finden Sie um die [70 wohlformulierte Beschwerden], die sich an klar definierten Verstößen gegen Programmgrundsätze der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Medienanstalten abarbeiten.


Neben Verstößen gegen Programmgrundsätze können auch Verstöße gegen Jugendschutzrichtlinien oder Werberegeln gerügt werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Schreiben einen höflichen und sachlichen Grundtenor aufweist. (Keine Beleidigungen, keine abwertenden, zynischen oder ironischen Formulierungen, keine themenübergreifenden Rundumschläge, keine persönlichen Angriffe)


Neben der korrekten Angabe des jeweiligen Adressaten (Intendant) ist es wichtig, in der Betreffzeile die "Programmbeschwerde" anzukündigen. Nach der entsprechenden Eingangsfloskel sollte zügig und knapp der beanstandete Beitrag vorgestellt werden, möglichst mit korrekter Bezeichnung, konkreter Zeitangabe, Link und/oder Zitat.


Anschließend ist möglichst präzise der Grund der Beanstandung zu schildern. Dazu können alternative Quellen/Links/Verweise genutzt werden, wobei natürlich die Authentizität zweifelsfrei feststehen sollte. Je nach Brisanz kann die Beschwerde mit weiterführenden sachlichen Argumenten bereichert werden, welche die Intention des Beschwerdeführers vertiefen. Im Anschluss an den inhaltlichen Teil kann der Verweis auf die Rechtsquelle erfolgen, auf die sich der Beschwerdeführer beruft.


Hier ZDF § 6 Berichterstattung (1) Die Berichterstattung soll umfassend, wahrheitsgetreu und sachlich sein. Herkunft und Inhalt der zur Veröffentlichung bestimmten Berichte sind sorgfältig zu prüfen.


Hier ARD §5 (6) Programmgrundsätze Die Nachrichtengebung muss allgemein, unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.


Hier DRadio § 7 Berichterstattung (1) Die Berichterstattung soll umfassend, wahrheitsgetreu und sachlich sein. Herkunft und Inhalt der zur Veröffentlichung bestimmten Berichte sind sorgfältig zu prüfen.


Schlussfloskel, mit freundlichen Grüßen, vollständige Adresse, Kontaktdaten


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