Vorlage:TKG: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V.
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Die Seite wurde neu angelegt: „<onlyinclude>[http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/{{{1}}}.html TKG § {{{1}}}]</onlyinclude><noinclude>__NOTOC__ ---- === Benutzung === Um diese Vorlage…“)
 
Zeile 24: Zeile 24:
  
  
 +
[[Kategorie:Gesetze|Vorlage TKG]]
 
[[Kategorie:Vorlage:Gesetze|TKG]]
 
[[Kategorie:Vorlage:Gesetze|TKG]]
 
</noinclude>
 
</noinclude>

Version vom 1. März 2015, 17:53 Uhr

TKG § {{{1}}}


Benutzung

Um diese Vorlage in eine Seite einzubinden, musst du nur

Kopiervorlage {{TKG|Parameter}}

in die entsprechende Seite eintragen.

Erklärung

Diese Vorlage erleichtert die Handhabe/Erreichbarkeit von Gesetzestexten des Telekommunikationsgesetz im Wiki.
Durch den eingebauten Link zu www.gesetze-im-internet.de/TKG kann ein Paragraph des TKG direkt verlinkt werden und der Text ist sofort verfügbar.

Beispiel: {{TKG|__1}} ergibt TKG § __1

wobei als Parameter die folgende Auswahl möglich ist:

  1. index Inhaltsverzeichnis
  2. __1 bis __152 inkl. der Anlage (zu § 45a) anlage_234.

Ersteller

Diese Vorlage wurde von Wiskyhotel erstellt.

Bezüge

Diese Vorlage verwendet keine Vorlagen als Vorgabe.
Diese Vorlage verwendet keine Medien als Vorlage.

Benutzer

Wer benutzt diese Vorlage?