Publikumskonferenz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V.
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 5: Zeile 5:
 
gemeinnützigen Organisation?? - {{Frage|ist das amtlich?}}<small>(wurde mit - [[Vorlage:Frage]] erstellt)</small>
 
gemeinnützigen Organisation?? - {{Frage|ist das amtlich?}}<small>(wurde mit - [[Vorlage:Frage]] erstellt)</small>
  
Nein, ist es nicht.  
+
Nein, ist es nicht - Satzungsänderung ist in Arbeit.  
  
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zeile 38: Zeile 38:
 
Schatzmeisterin
 
Schatzmeisterin
  
 
+
[[Benutzer:Maren M.|Maren M.]] ([[Benutzer Diskussion:Maren M.|Diskussion]]) 11:37, 7. Apr. 2015 (CEST)
  
  
 
[[Kategorie:Publikumskonferenz| ]]
 
[[Kategorie:Publikumskonferenz| ]]

Version vom 7. April 2015, 11:37 Uhr

Dialog warning.png Vorsicht Baustelle !
An diesem Artikel oder Abschnitt arbeitet gerade jemand. Um Bearbeitungskonflikte zu vermeiden, warte bitte mit Änderungen, bis diese Markierung entfernt ist oder kontaktiere einfach Maren M..

Soll zur eigenen Darstellung genutzt werden.


gemeinnützigen Organisation?? - ?ist das amtlich?(wurde mit - Vorlage:Frage erstellt)

Nein, ist es nicht - Satzungsänderung ist in Arbeit.

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Fördermitglieder der Ständigen Publikumskonferenz,

die Überprüfung unseres Vereins durch das Finanzamt ergab, dass die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 nicht erfüllt sind und wir somit keine Zuwendungsbestätigung für steuerbegünstigte Zwecke ausstellen können.

Wir könnten frühestens, nach einer entsprechenden Satzungsänderung, für 2016 wieder die Gemeinnützigkeit beantragen.

Unsere Satzung wurde zwar bereits nach Gesprächen mit dem zuständigen Finanzamt Leipzig II unmittelbar nach der Vereinsgründung angepasst, jedoch gab es Beanstandungen, was die im § 52 Abgabenordnung definierten gemeinnütziger Zwecke anbelangt. http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html

Für die Publikumskonferenz käme, nur mit guten Willen des Finanzamtes, als Förderung der Allgemeinheit, Punkt 7: Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe in Frage.

Zu diesem Zweck müssten wir die Satzung in einer Weise ändern, die eine Weiterführung unserer bisherigen Arbeit unmöglich machen würde und uns lediglich auf Bildungsvermittlung im herkömmlichen Sinne beschränken würde. Weder könnten wir weiterhin Beschwerden bearbeiten, noch in irgendeiner anderen Art und Weise Einfluss auf die Qualität und den Programmauftrag der Rundfunkanstalten Einfluss nehmen. Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der gemeinnützigen Zwecke laut AO lägen darüber hinaus im kompletten Verlust unseres Vereinsvermögens.

Wir werben daher dringend dafür, dauerhaft auf den Status Gemeinnützigkeit zu verzichten.

Den Spendern und Fördermitgliedern, welche explizit eine Spendenquittung von uns erwartet hatten und sich in irgendeiner Weise getäuscht sehen, bieten wir auf Antrag eine Entschädigung an und akzeptieren natürlich, wenn Sie den Dauerauftrag oder die SEPA-Lastschrift einstellen bzw. vorzeitig kündigen.

Wir möchten uns in aller Form für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.


Mit freundlichen Grüßen


Maren Müller Vorsitzende

Ilka Wehner Schatzmeisterin

Maren M. (Diskussion) 11:37, 7. Apr. 2015 (CEST)