Vorlage:TMG

Aus Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V.
Version vom 1. März 2015, 17:46 Uhr von Ben Nevis (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „<onlyinclude>[http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/{{{1}}}.html TMG § {{{1}}}]</onlyinclude><noinclude>__NOTOC__ ---- === Benutzung === Um diese Vorlage in e…“)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

TMG § {{{1}}}


Benutzung

Um diese Vorlage in eine Seite einzubinden, musst du nur

Kopiervorlage {{TMG|Parameter}}

in die entsprechende Seite eintragen.

Erklärung

Diese Vorlage erleichtert die Handhabe/Erreichbarkeit von Gesetzestexten des Telemediengesetzes im Wiki.
Durch den eingebauten Link zu www.gesetze-im-internet.de/TMG kann ein Paragraph des TMG direkt verlinkt werden und der Text ist sofort verfügbar.

Beispiel: {{TMG|__1}} ergibt TMG § __1

wobei als Parameter die folgende Auswahl möglich ist:

  1. index Inhaltsverzeichnis
  2. __1 bis __16

Ersteller

Diese Vorlage wurde von Clipper erstellt.

Bezüge

Diese Vorlage verwendet keine Vorlagen als Vorgabe.
Diese Vorlage verwendet keine Medien als Vorlage.

Benutzer

Wer benutzt diese Vorlage?