Publikumskonferenz/Blogbeiträge/Tagesthemen Schleichwerbung
ARD - Tagesthemen 24.02.2015 22:15 Uhr
Produktplatzierung - Schleichwerbung
Einblendung eines Buches das mit dem Thema des Beitrages nicht im Zusammenhang (hier NSU Untersuchungsausschuss) stand Zeitpunkt ca. ab Minute 3:28 beginnent und in Minute 3:42 endent. Dabei wird das Buch langsam vergrößert und vom Schemen (unscharf) bis zur gestochen scharfen Einblendung auf ca. 1/4 Bildausschnitt vergrößert. Gleichzeitig wird von den Personen direkt auf das Bild umgeschnitten. Als Laie wurde ich sagen. Die Interviewpartner werden in den Hintergrund gerückt und das Buch in den dominierenden Vordergrund gestellt, überblendet sagt man wohl, und damit überdeutlich hervorgehoben. Dabei hat das Buch hat mit dem Inhalt des Berichtes nur das Thema gemein und ist im Zusammenhang vollig flüssig, überflüssig. Im Bericht wird in keinster Weise auf Werbung oder Produktpltzierung hingewiesen.
Abzugrenzen ist die (zulässige) Produktplatzierung auch von der (unzulässigen) Schleichwerbung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 8 RStV durch entsprechende Kennzeichnung. Diese ist hier nicht erfolgt.
Derartige unentgeltliche Produktbeistellungen sind jedoch in Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, Ratgeber- und Verbrauchersendungen sowie in Kindersendungen nicht zulässig.
Das platzierte Produkt darf nicht zu stark herausgestellt werden. Die Produktplatzierung muss insoweit redaktionell gerechtfertigt sein.
Produktplatzierung (engl. product placement), auch Werbeintegration genannt[1], ist die gezielte Darstellung von Markenprodukten in verschiedenen Medien. Sie ist ein Instrument der Kommunikationspolitik im Marketing und wird vor allem in Film- und Fernsehproduktionen und Videospielen eingesetzt. Quelle: Product-Placement - wikipedia.org
Schleichwerbung bezeichnet laut ORF-Gesetz[1] und deutschem Rundfunkstaatsvertrag „die Erwähnung oder Darstellung von Waren, eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Programmen, wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und mangels Kennzeichnung die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zwecks dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann.“ Quelle: Schleichwerbung - wikipedia.org