Publikumskonferenz/Blogbeiträge/Tagesthemen Schleichwerbung

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Öffentliche formale Programmbeschwerde  : „Tagesthemen Schleichwerbung“

ARD - Tagesthemen 24.02.2015 22:15 Uhr

Produktplatzierung - Schleichwerbung

Einblendung eines Buches das mit dem Thema des Beitrages nicht im Zusammenhang (hier NSU Untersuchungsausschuss) stand Zeitpunkt ca. ab Minute 3:28 beginnent und in Minute 3:42 endent. Dabei wird das Buch langsam vergrößert und vom Schemen (unscharf) bis zur gestochen scharfen Einblendung auf ca. 1/4 Bildausschnitt vergrößert. Gleichzeitig wird von den Personen direkt auf das Bild umgeschnitten. Als Laie wurde ich sagen. Die Interviewpartner werden in den Hintergrund gerückt und das Buch dominierenden in den Vordergrund gestellt, überblendet sagt man wohl und damit über deutlich hervorgehoben. Dabei hat das Buch hat mit dem Inhalt des Berichtes nur das Thema gemein und ist im Zusammenhang völlig flüssig oder überflüssig. Im Bericht wird in keiner Weise auf Werbung oder Produktplatzierung hingewiesen.

  • Abzugrenzen ist die zulässige Produktplatzierung auch von der unzulässigen Schleichwerbung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 8 RStV durch entsprechende Kennzeichnung.
  • Derartige unentgeltliche Produktbeistellungen sind jedoch in Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, Ratgeber- und Verbrauchersendungen sowie in Kindersendungen nicht zulässig.
  • Das platzierte Produkt darf nicht zu stark herausgestellt werden. Die Produktplatzierung muss insoweit redaktionell gerechtfertigt sein.


Produktplatzierung (engl. product placement), auch Werbeintegration genannt[1], ist die gezielte Darstellung von Markenprodukten in verschiedenen Massenmedien. Sie ist ein Instrument der Kommunikationspolitik im Marketing und wird vor allem in Film- und Fernsehproduktionen und Videospielen eingesetzt.

Als Product-Placement wird die im Austausch gegen Geld/Vorteile vorgenommene Integration des Namens, des Produktes, der Verpackung, der Dienstleistung oder des Unternehmenslogos eines Markenartikels oder eines Unternehmens in Massenmedien, ohne dass der Rezipient das als störend empfinden soll, bezeichnet. Product-Placement ist in Deutschland als sogenannte „Produktbeistellung“ erlaubt, bei der Unternehmen ihre Produkte für Filmproduktionen unentgeltlich zur Verfügung stellen (zum Beispiel Autos). Unerlaubtes Product-Placement nennt sich im deutschen Sprachraum Schleichwerbung (vergl. nächster Pkt.) und ist dadurch gekennzeichnet, dass es dramaturgisch nicht notwendig ist. Quelle: Product-Placement - wikipedia.org


Schleichwerbung bezeichnet laut ORF-Gesetz[2] und deutschem Rundfunkstaatsvertrag „die Erwähnung oder Darstellung von Waren, eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Programmen, wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und mangels Kennzeichnung die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zwecks dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann.“

Werbung als Schleichwerbung sollte nicht verwechselt werden mit in Deutschland und Österreich grundsätzlich erlaubter Produktplatzierung (in Deutschland in der Form von sogenannter Produktbeistellung). Quelle: Schleichwerbung - wikipedia.org


Einzelnachweise

  1. Moritz Holzgraefe: Werbeintegration in Fernsehsendungen und Videospielen – Product Placement und verwandte Formen im Spiegel des Medien- und Wettbewerbsrechts, ISBN 978-3-8329-5750-6, 2010
  2. § 1a ORF-G (ORF-Gesetz), Begriffsbestimmungen - JUSLINE Österreich