Vorlage:GG

Aus Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V.
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GG § {{{1}}}


Benutzung

Um diese Vorlage in eine Seite einzubinden, musst du nur

Kopiervorlage {{GG|Parameter}}

in die entsprechende Seite eintragen.

Erklärung

Diese Vorlage erleichtert die Handhabe/Erreichbarkeit von Gesetzestexten des Grundgesetzes im Wiki.
Durch den eingebauten Link zu www.gesetze-im-internet.de/GG kann ein Paragraph des GG direkt verlinkt werden und der Text ist sofort verfügbar.

Beispiel: {{GG|pr_ambel}} ergibt GG § pr_ambel

wobei als Parameter die folgende Auswahl möglich ist:

  1. index Inhaltsverzeichnis
  2. eingangsformel Eingangsformel
  3. pr_ambel Präambel
  4. art_1 bis art_146 inkl. der Artikel art_12a usw.
  5. anhang_ev_213 Anhang mit Einigungsvertrag


Ersteller

Diese Vorlage wurde von Wiskyhotel erstellt.

Bezüge

Diese Vorlage verwendet keine Vorlagen als Vorgabe.
Diese Vorlage verwendet keine Medien als Vorlage.

Benutzer

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